Falsche(?) BahnCard-Nummer auf Prämien-Upgrade-Gutschein (Fahrkarten und Angebote)

bers, Dienstag, 24.01.2017, 09:27 (vor 3346 Tagen)

Tag zusammen,
ich habe gestern zum ersten mal einen Gutschein "Upgrade in die 1. Klasse GUTSCHEIN (einfache Fahrt)" bekommen (als Prämie bestellt). Was mich wundert, ist, dass der Gutschein eine BahnCard-Nummer trägt, die ich nicht erkenne, und auch in der Rückschau meiner BahnCards (online, zurück bis 2014) nicht sehe. Ich nehme an, dass das kein Problem ist, weil die BahnCard-Nummer nicht geprüft wird: "Die Prämie gilt für den bahn.bonus-Teilnehmer persönlich", aber von einer mitzuführenden BC/BBC steht nirgends etwas. Trotzdem, warum steht da eine andere Nummer als meine aktuelle BC/BBC-Nummer?

Falsche(?) BahnCard-Nummer auf Prämien-Upgrade-Gutschein

PhilippK, Dienstag, 24.01.2017, 09:32 (vor 3346 Tagen) @ bers

Hatte ich auch - laut Rückfrage bei der Hotline kein Problem. Die Nummer ist nicht relevant.

Gruß, Philipp

Merci!

bers, Dienstag, 24.01.2017, 09:34 (vor 3346 Tagen) @ PhilippK

- kein Text -

Falsche(?) BahnCard-Nummer auf Prämien-Upgrade-Gutschein

micha_k, Marbach, Dienstag, 24.01.2017, 09:46 (vor 3346 Tagen) @ bers

ich habe gestern zum ersten mal einen Gutschein "Upgrade in die 1. Klasse GUTSCHEIN (einfache Fahrt)" bekommen (als Prämie bestellt). Was mich wundert, ist, dass der Gutschein eine BahnCard-Nummer trägt, die ich nicht erkenne, und auch in der Rückschau meiner BahnCards (online, zurück bis 2014) nicht sehe. Ich nehme an, dass das kein Problem ist, weil die BahnCard-Nummer nicht geprüft wird: "Die Prämie gilt für den bahn.bonus-Teilnehmer persönlich", aber von einer mitzuführenden BC/BBC steht nirgends etwas. Trotzdem, warum steht da eine andere Nummer als meine aktuelle BC/BBC-Nummer?

Das ist nach meiner Erfahrung die Nummer der BahnCard/bahn.bonus-Card, mit der du dich ursprünglich mal zum bahn.bonus-Programm angemeldet hast. Ist bei mir zum Beispiel die Nummer einer seit 10 Jahren nicht mehr gültigen Jugend-BahnCard.

Wie schon von PhilippK geschrieben, ist das aber kein Problem.

Falsche(?) BahnCard-Nummer - Name muss aber stimmen

RhBDirk, Dienstag, 24.01.2017, 09:57 (vor 3346 Tagen) @ micha_k

Bevor jetzt wieder ganz schlaue Leute kommen und versuchen, auch die Upgrades gegen Bares unters Volk weiterzuverjubeln:

Auf den Upgrades steht auch der Name drauf, der muss mit dem auf der BahnCard übereinstimmen ;-)

! BahnCard/bahn.bonus Card bzw. gewählte ID-Karte

GUM, Dienstag, 24.01.2017, 10:06 (vor 3346 Tagen) @ bers

Ist doch ganz einfach: Wie bei einem "normalen" Online-Ticket wählst Du eine Identifizierungskarte aus. Aus praktischen Gründen kannst Du ganz einfach die bahn.bonus Karte oder die BahnCard wählen.

Bei Offline-Gutschein zusammen mit dem Hauptfahrschein vorzeigen, fertig; wenn Upgrade und Hauptfahrschein auf einem PDF sein sollten, dann diesen Ausdruck und die BahnCard/bahn.bnonus Karte vorzeigen.

Einfacher und besser geht's nicht. Beim kombinierten Fahrschein geht natürlich auch die maestro-Karte, die Kreditkarte oder was auch immer auf dem PDF steht. Es geht ja um den Fälschungs-/Multiplizierungsschutz und nichts anderes.

Alle Versuche so ganz ohne zugehörige Plastikkarte - wie auch ein Weiterverkauf - würden das System von bahn.bonus auf lange Sicht zerstören.

Es engt auch jegliche Möglichkeit der Kulanz für Zubs ein.

Denke nur an eine 2 Personenfahrkarte mit Mitfahrer auf den Namen des bahn.bonus-Inhabers und der gleichzeitigen Verwendung von 2 Papier-Upgrades. So muss nicht ein Teil der Reisegruppe im ICE T7 vor der Glaswand, der andere dahinter sitzen :-)

--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!

! BahnCard/bahn.bonus Card bzw. gewählte ID-Karte

wachtberghöhle, Dienstag, 24.01.2017, 11:11 (vor 3346 Tagen) @ GUM


Alle Versuche so ganz ohne zugehörige Plastikkarte - wie auch ein Weiterverkauf - würden das System von bahn.bonus auf lange Sicht zerstören.

Eine Verbesserung wäre mal an der Zeit. So ein Upgradegutschein als BahnTixx am NTA abholbat wäre fein.

Mein Punktepolster würde sich abbauen und Bahnens braucht weniger Rückstellungen in der Bilanz...

Es engt auch jegliche Möglichkeit der Kulanz für Zubs ein.

Denke nur an eine 2 Personenfahrkarte mit Mitfahrer auf den Namen des bahn.bonus-Inhabers und der gleichzeitigen Verwendung von 2 Papier-Upgrades. So muss nicht ein Teil der Reisegruppe im ICE T7 vor der Glaswand, der andere dahinter sitzen :-)

Das ist echt eine praktische und relavanter Gedanke. Ich bin sicherlich nicht der Einzige, der in der Freizeit gerne mit Partnerin unterwegs ist und bei denen die Punktekonten unterschiedlich groß sind.

Tariflich ist dieser Fall nicht zugelassen. Ein nichtkulanter Zub könnte in diesem Fall zum Schluss kommen, "fahren ohne für die genutzte Reiseklasse gültige Fahrkarte".

Wie sieht hier die allgemeine Praxis aus?

! BahnCard/bahn.bonus Card bzw. gewählte ID-Karte

musicus, Dienstag, 24.01.2017, 11:41 (vor 3346 Tagen) @ wachtberghöhle

Eine Verbesserung wäre mal an der Zeit. So ein Upgradegutschein als BahnTixx am NTA abholbat wäre fein.

Abholbar am Automaten wäre natürlich fein - für fast alle Arten von Belegen. Aber offenkundig geht es darum Kosten zu senken und Aufgaben (an den Kunden) auszulagern, dem steht eine Ausweitung von Serviceleistungen leider entgegen. Zumal immer wieder zu beobachten ist, dass der Fokus der Entwicklung eindeutig auf mobile devices liegt, digital sticht Papier.

Mein Punktepolster würde sich abbauen und Bahnens braucht weniger Rückstellungen in der Bilanz...

Ich kann mir kaum vorstellen, dass man da Rückstellungen zum Flex-/Endkundenpreis bucht, sondern eben so, wie es für das Unternehmen vorteilhaft aussieht.

BahnTix Upgrade

Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Dienstag, 24.01.2017, 12:36 (vor 3346 Tagen) @ wachtberghöhle

So ein Upgradegutschein als BahnTixx am NTA abholbat wäre fein.

Gibt es. Habe ich auch schon genutzt. Einfach bei der Comfort-Hotline anrufen und hinterlegen lassen.

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Für eine DB Lounge in Erfurt!

keine BahnCard/bahn.bonus Card bzw. keine gewählte ID-Karte

Henrik, Dienstag, 24.01.2017, 16:21 (vor 3346 Tagen) @ GUM

Ist doch ganz einfach: Wie bei einem "normalen" Online-Ticket wählst Du eine Identifizierungskarte aus.

..man wählt sie nich wirklich.

Aus praktischen Gründen kannst Du ganz einfach die bahn.bonus Karte oder die BahnCard wählen.

bahn.bonus Card er ganz sicher nicht, dürfte gar grundsätzlich nicht zulässig sein.

Bei Offline-Gutschein zusammen mit dem Hauptfahrschein vorzeigen, fertig; wenn Upgrade und Hauptfahrschein auf einem PDF sein sollten, dann diesen Ausdruck und die BahnCard/bahn.bonus Card vorzeigen.

Einfacher und besser geht's nicht. Beim kombinierten Fahrschein geht natürlich auch die maestro-Karte, die Kreditkarte oder was auch immer auf dem PDF steht.

auf dem pdf wird gewiss keine maestro-Karte oder Kreditkarte stehen, außer als gewählte Bezahlungsform.

Es geht ja um den Fälschungs-/Multiplizierungsschutz und nichts anderes.

Alle Versuche so ganz ohne zugehörige Plastikkarte - wie auch ein Weiterverkauf - würden das System von bahn.bonus auf lange Sicht zerstören.

eine Plastikkarte ist dafür gar nicht notwendig für, größtenteils gar nich zulässig.
Kundenbindungsprämien werden hier im Forum am laufenden Band entgeltlich weitergegeben - zerstören tun damit allerhöchstens die Geiz- und Neidkragen sich selbst damit, aber ganz gewiss nicht das System.
bin bestens Bahn gefahren völlig ohne Plastikkarten, besitze gar keinen Personalausweis seit Monaten.

Solltest du ändern. Perso ist gesetzlich vorgeschrieben

Höllentalbahn, Dienstag, 24.01.2017, 16:37 (vor 3346 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von Höllentalbahn, Dienstag, 24.01.2017, 16:38

- kein Text -

Evtl. ist er im Besitz eines Reisepasses...

musicus, Dienstag, 24.01.2017, 16:42 (vor 3346 Tagen) @ Höllentalbahn
bearbeitet von musicus, Dienstag, 24.01.2017, 16:46

...oder aber § 1 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz bzw. Abs. 3 PAuswG ist einschlägig. Es gibt für fast jedes Gesetz auch Ausnahmen.

Evtl. ist er im Besitz eines Reisepasses...

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Mittwoch, 25.01.2017, 08:34 (vor 3345 Tagen) @ musicus

Der ausschließliche Besitz eines Reisepasses hat aber gegenüber dem Personalausweis einen gravierenden Nachteil - da im Reisepaß keine Meldeadresse angegeben ist, ist für viele Vorgänge, bei denen auch eine Adressfeststellung notwendig ist, wie beispielsweise Eröffnung von Bankkonten, die Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung notwendig.

Rechtlich ohne jeden Zweifel genau so "sauber" wie die Vorlage des Personalausweises, aber für denjenigen, der extra noch mal los ziehen muß, sich eine Meldebescheinigung holen, mehr Aufwand.

Gerade erst beides aufgrund baldigen Ablaufs neu beantragt* habende Grüße,
der Colaholiker

*)Also zukünftig leider der Perso in einem Format, von dem man eh schon zu viel im Portemonnaie hat, und dicker ist er außerdem, und im Reisepaß jetzt sogar mit Fingerabdrücken. Seufz.

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Evtl. ist er im Besitz eines Reisepasses...

bers, Mittwoch, 25.01.2017, 08:52 (vor 3345 Tagen) @ Colaholiker

Rechtlich ohne jeden Zweifel genau so "sauber" wie die Vorlage des Personalausweises, aber für denjenigen, der extra noch mal los ziehen muß, sich eine Meldebescheinigung holen, mehr Aufwand.

Korrekt. Denjenigen, die keinen Personalausweis haben, geht es aber in erster Linie nicht um den eigenen Aufwand, sondern darum, anderen Leuten auf den Sack zu gehen, deswegen geht das Argument etwas am Ziel vorbei :) (Ich bin allerdings auch der Meinung, dass die meisten Leute, die behaupten, aus Prinzip keinen Personalausweis zu haben, des Aufwands wegen trotzdem einen besitzen, um anderen mit minimalem Aufwand auf den Sack gehen zu können. Andere Geschichte.)

Evtl. ist er im Besitz eines Reisepasses...

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 25.01.2017, 09:18 (vor 3345 Tagen) @ Colaholiker

Wobei mir doch so einige Leute begegnet sind, die immer nur mit ihrem Pass verreisen - aus Angst, jemand könnte den Perso klauen und sie ausrauben o.Ä.

Das Vorzeigen des Passes im Zug löst ggf. auch Stalking-Phobien einzelner Mitforistinnen ;-)

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Weg mit dem 4744!

Evtl. ist er im Besitz eines Reisepasses...

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Mittwoch, 25.01.2017, 09:41 (vor 3345 Tagen) @ JeDi

Wobei mir doch so einige Leute begegnet sind, die immer nur mit ihrem Pass verreisen - aus Angst, jemand könnte den Perso klauen und sie ausrauben o.Ä.

Zugegeben mache ich es im Urlaub meistens so, daß ich eines der Dokumente mitführe und das andere im Hotelzimmer/Schiffskabine im Safe liegen habe. So habe ich im Falle von Diebstahl oder Verlust wenigestens das jeweils andere Dokument noch, um mich irgendwie ausweisen zu können. (Selbst in den USA, wo der deutsche Personalausweis offiziell nicht gilt, reicht, wenn es "your ID please" von nichtamtlicher Seite heißt, oft der Personalausweis. Beim Einchecken in Hotels beispielsweise. An der Grenze hat man bei der Einreise natürlich keine Chance damit.)
Zu Hause liegt der Paß daheim an seinem Platz und der Perso steckt im Portemonnaie.

Das Vorzeigen des Passes im Zug löst ggf. auch Stalking-Phobien einzelner Mitforistinnen ;-)

:-D
Das läßt sich (zumindest beim alten Perso) auch ganz einfach lösen - mit einer Sichttasache im Portemonnaie, wo der Ausweis drin steckt. Für die meisten Anlässe reicht es nämlich, den Ausweis so vorzuzeigen, daß nur die Vorderseite sichtbar ist. Die Adresse steht aber bekanntlich hinten. (Wie ist das eigentlich bei den neuen Persos?)

Ohne Reisen dorthin, wo man den Paß braucht, vermutlich nur den Perso haben würdende Grüße,
der Colaholiker

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Evtl. ist er im Besitz eines Reisepasses...

bers, Mittwoch, 25.01.2017, 09:52 (vor 3345 Tagen) @ Colaholiker

Die Adresse steht aber bekanntlich hinten. (Wie ist das eigentlich bei den neuen Persos?)

Genauso:

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Danke!

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Mittwoch, 25.01.2017, 09:54 (vor 3345 Tagen) @ bers

- kein Text -

und vielmehr ohne PLZ :)

Henrik, Mittwoch, 25.01.2017, 11:03 (vor 3345 Tagen) @ bers

- kein Text -

Bei mir mit

JanZ, HB, Mittwoch, 25.01.2017, 11:06 (vor 3345 Tagen) @ Henrik

- kein Text -

.im Besitz eines Reisepasses...

Henrik, Mittwoch, 25.01.2017, 11:21 (vor 3345 Tagen) @ Colaholiker

Der ausschließliche Besitz eines Reisepasses hat aber gegenüber dem Personalausweis einen gravierenden Nachteil - da im Reisepass keine Meldeadresse angegeben ist, ist für viele Vorgänge, bei denen auch eine Adressfeststellung notwendig ist, wie beispielsweise Eröffnung von Bankkonten, die Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung notwendig.

ggf. bei Eröffnung von Bankkonto..
sonst noch was?

Rechtlich ohne jeden Zweifel genau so "sauber" wie die Vorlage des Personalausweises, aber für denjenigen, der extra noch mal los ziehen muss, sich eine Meldebescheinigung holen, mehr Aufwand.

zunächst einmal mehr Aufwand, sich einen Personalausweis zu besorgen.
und die 50 Tacken dafür sind auch so einiges...

Perso in einem Format, von dem man eh schon zu viel im Portemonnaie hat, und dicker ist er außerdem

der Perso is nich dicker als ne BahnCard, deutlich kleiner als die alten Persos, das is recht praktisch.

Bei mir vor und nach Umzug ohne ;-)

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 25.01.2017, 11:23 (vor 3345 Tagen) @ JanZ

- kein Text -

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Weg mit dem 4744!

Evtl. ist er im Besitz eines Reisepasses...

Henrik, Mittwoch, 25.01.2017, 11:24 (vor 3345 Tagen) @ bers

Rechtlich ohne jeden Zweifel genau so "sauber" wie die Vorlage des Personalausweises, aber für denjenigen, der extra noch mal los ziehen muß, sich eine Meldebescheinigung holen, mehr Aufwand.


Korrekt. Denjenigen, die keinen Personalausweis haben, geht es aber in erster Linie nicht um den eigenen Aufwand, sondern darum, anderen Leuten auf den Sack zu gehen, deswegen geht das Argument etwas am Ziel vorbei :) (Ich bin allerdings auch der Meinung, dass die meisten Leute, die behaupten, aus Prinzip keinen Personalausweis zu haben, des Aufwands wegen trotzdem einen besitzen, um anderen mit minimalem Aufwand auf den Sack gehen zu können. Andere Geschichte.)

.......wie verquert gedacht.

wie sollte man denn anderen Leuten auf den Sack gehen können mit ohne Perso?
das kann doch eh nur deren Problem sein, und nich desjenigen ohne Perso.

.im Besitz eines Reisepasses...

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Mittwoch, 25.01.2017, 11:54 (vor 3345 Tagen) @ Henrik

ggf. bei Eröffnung von Bankkonto..
sonst noch was?

ggfs. Telefonanschluß, Postident zu ich-weiß-nicht-was. Da ich selbst einen Personalausweis habe, stand ich noch nicht vor dem Problem.

zunächst einmal mehr Aufwand, sich einen Personalausweis zu besorgen.
und die 50 Tacken dafür sind auch so einiges...

50 Tacken für'n Perso? Also hier kostet der 28 Euro ungerade - und ich meine, das wäre bundesweit einheitlich. Und wenn Du die Paßbilder einrechnest (die Du für den Reisepaß ja auch brauchst, in der Regel mehrere bekommst, und bei gleichzeitiger Beantragung ohnehin nur eins benötigt wird) - 22 Euro für Paßbilder wäre unverschämt teuer.

der Perso is nich dicker als ne BahnCard, deutlich kleiner als die alten Persos, das is recht praktisch.

Mein Portemonnaie hat ein Fach, das genau die richtige Größe für den alten Perso hat (somit für den neuen zu groß ist), das ohne Entnahme des Ausweises sichtbar ist. Eine kleinere aber dickere Karte rutscht in dem Fach hin und her. Und trägt eben dicker auf. Sind ja nur schon 12 dickere Karten, die ich mit mir rum schleppe, und wenn ich irgendwann noch den neuen Führerschein bekommen muß, ist es noch eine mehr. (Und meine Bahncard ist mit Sicherheit dicker, wegen der Prägung... ;-) )

Und daß der Reisepaß noch viel weniger ins Portemonnaie paßt, ist ja wohl klar. Daher fände ich es noch viel unpraktischer, den stattdessen mit mir rumzuschleppen.

Auf die Fertigstellung von letzterem wartende Grüße,
der Colaholiker

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Evtl. ist er im Besitz eines Reisepasses...

bers, Mittwoch, 25.01.2017, 12:15 (vor 3345 Tagen) @ Henrik

wie sollte man denn anderen Leuten auf den Sack gehen können mit ohne Perso?
das kann doch eh nur deren Problem sein, und nich desjenigen ohne Perso.

Im Zug bei der Ticket-Kontrolle laut in den Raum sprechen "Wir sind hier in Deutschland, hier gibt es keine Ausweis-Mitführpflicht!" Wahlweise "nicht in Deutschland", den Satz ansonsten so lassen und eine Reichsbürgerdiskussion anfangen.

Evtl. ist er im Besitz eines Reisepasses...

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Mittwoch, 25.01.2017, 12:33 (vor 3345 Tagen) @ bers

Im Zug bei der Ticket-Kontrolle laut in den Raum sprechen "Wir sind hier in Deutschland, hier gibt es keine Ausweis-Mitführpflicht!"

Gibt es ja auch nicht. Dir wird keiner strafrechtlich was können, wenn Du den Ausweis nicht dabei hast. Zumindest nicht für die Tatsache "Ausweis nicht mitgeführt". Dies ist gesetzlich vollkommen legitim.

Wenn aber beispielsweise auf der Bahncard (oder in deren Beförderungsbedingungen) steht, daß sie nur mit einem amtlichen Lichtbildausweis zusammen gilt, und Du ihn, wenn er gefordert wird, nicht vorzeigen kannst, kann die DB zivilrechtlich duraus ihre Konsequenzen ziehen. Im einfachsten Falle ersatzweise ein anderes Dokument akzeptieren (z.B. Krankenkassenkarte), nachträglich den BC-Rabatt aberkennen, oder die gesamte Fahrkarte als ungültig erklären, weil unberechtigter Rabatt in Anspruch genommen wird.

Äpfel und Birnen sortieren helfende Grüße,
der Colaholiker

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Evtl. ist er im Besitz eines Reisepasses...

bers, Mittwoch, 25.01.2017, 12:47 (vor 3345 Tagen) @ Colaholiker
bearbeitet von bers, Mittwoch, 25.01.2017, 12:49

Im Zug bei der Ticket-Kontrolle laut in den Raum sprechen "Wir sind hier in Deutschland, hier gibt es keine Ausweis-Mitführpflicht!"


Gibt es ja auch nicht.

Weiß ich doch alles ;) Aber ich wurde gefragt, wie man anderen ohne Personalausweis auf den S...Geist gehen kann, und wie soll das einfacher gehen als so, wie mir andere auf den S...Keks gehen? :)

Wobei, ein Nachtrag: Könnte man den Zugs Deine Argumentation nicht auf kleine Visitenkarten drucken und dem Querulanten bei solchen Zwischenfällen mit den Worten "Hier ist alles erklärt" in die Hand drücken lassen? Dass die Zubs auf solche Ausfälle nämlich oft gar nicht antworten, verstehe ich zwar, erweckt bei anderen Reisenden aber den Eindruck, der Querulant habe recht.

Evtl. ist er im Besitz eines Reisepasses...

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Mittwoch, 25.01.2017, 12:55 (vor 3345 Tagen) @ bers

Weiß ich doch alles ;) Aber ich wurde gefragt, wie man anderen ohne Personalausweis auf den S...Geist gehen kann, und wie soll das einfacher gehen als so, wie mir andere auf den S...Keks gehen? :)

Sorry, bei Keks habe ich aufgehört, nachzuvollziehen, was Du sagen wolltest. Omnomnom. :)

Wobei, ein Nachtrag: Könnte man den Zugs Deine Argumentation nicht auf kleine Visitenkarten drucken und dem Querulanten bei solchen Zwischenfällen mit den Worten "Hier ist alles erklärt" in die Hand drücken lassen? Dass die Zubs auf solche Ausfälle nämlich oft gar nicht antworten, verstehe ich zwar, erweckt bei anderen Reisenden aber den Eindruck, der Querulant habe recht.

Tu Dir keinen Zwang an, ich werde es mangels Notwendigkeit jedenfalls nicht tun. ;-)

Noch nie einen Ausweis für die Bahncard gezeigt habende Grüße,
der Colaholiker

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.im Besitz eines Reisepasses...

Henrik, Mittwoch, 25.01.2017, 13:35 (vor 3345 Tagen) @ Colaholiker

ggf. bei Eröffnung von Bankkonto..
sonst noch was?

ggfs. Telefonanschluss, Postident zu ich-weiß-nicht-was. Da ich selbst einen Personalausweis habe, stand ich noch nicht vor dem Problem.

Postident geht ebenso mit Reisepass,
ein Problem mit ohne Personalausweis sehe ich auch nicht,
stehe selbst auch vor keinem, außer eben die 50 Tacken weniger mit mit Personalausweis.

zunächst einmal mehr Aufwand, sich einen Personalausweis zu besorgen.
und die 50 Tacken dafür sind auch so einiges...

50 Tacken für'n Perso? Also hier kostet der 28 Euro ungerade - und ich meine, das wäre bundesweit einheitlich. Und wenn Du die Paßbilder einrechnest (die Du für den Reisepass ja auch brauchst, in der Regel mehrere bekommst, und bei gleichzeitiger Beantragung ohnehin nur eins benötigt wird)

für den Reisepass braucht man ja keine Fotos, wenn dieser vorliegt,
Fotos kriegt man nun nich mehr für 5 Euro.

der Perso is nich dicker als ne BahnCard, deutlich kleiner als die alten Persos, das is recht praktisch.

Mein Portemonnaie hat ein Fach, das genau die richtige Größe für den alten Perso hat (somit für den neuen zu groß ist), das ohne Entnahme des Ausweises sichtbar ist. Eine kleinere aber dickere Karte rutscht in dem Fach hin und her. Und trägt eben dicker auf. Sind ja nur schon 12 dickere Karten, die ich mit mir rum schleppe, und wenn ich irgendwann noch den neuen Führerschein bekommen muss, ist es noch eine mehr. (Und meine Bahncard ist mit Sicherheit dicker, wegen der Prägung... ;-) )

Und dass der Reisepass noch viel weniger ins Portemonnaie passt, ist ja wohl klar. Daher fände ich es noch viel unpraktischer, den stattdessen mit mir rumzuschleppen.

klingt plausibel, nachvollziehbar - würde ich in dem Falle gewiss dann auch so denken.

.im Besitz eines Reisepasses...

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Mittwoch, 25.01.2017, 15:52 (vor 3345 Tagen) @ Henrik

Postident geht ebenso mit Reisepass,
ein Problem mit ohne Personalausweis sehe ich auch nicht,

Müßte ich mal eine Bekannte fragen, die bei der Post arbeitet, inwiefern es Postidents gibt, bei dnen die Adresse nachprüfbar sein muß oder auch nicht. Interessiert mich jetzt ernsthaft.

stehe selbst auch vor keinem, außer eben die 50 Tacken weniger mit mit Personalausweis.

Wo ich die Frage wiederhole - der Preis für einen Personalausweis ist bundeseinheitlich auf 28,80€ für Personen über 24 Jahren festgelegt. Woher kommen also Deine 50?

für den Reisepass braucht man ja keine Fotos, wenn dieser vorliegt,

Wenn man ihn beantragt, braucht man doch ein Foto? Und dieses ist exakt den gleichen Anforderungen unterworfen wie für den Personalausweis. Dual use sozusagen.

Fotos kriegt man nun nich mehr für 5 Euro.

Richtig. Ich habe für meine letzten biometrischen Paßbilder 16 Euro bezahlt. Stand Januar 2016. Immer noch deutlich unter den 21,20€, die die "50 Tacken" voll machen würden. (Okay, genau genommen habe ich es nicht bezahlt, sondern mein Arbeitgeber, da ich den Reisepaß für eine Dienstreise brauche, was aber am Preis nichts ändert. Die Preise, die ich sonst so gesehen habe, liegen tendentiell sogar eher drunter, aber bei diesem Fotografen gibt es sogar die Garantie, wenn die Meldestelle die Bilder nicht akzeptiert, so oft neue Bilder zu bekommen, bis sie akzeptiert werden. Nach eigener Aussage kam das, seit die Anforderungen an die biometrischen Bilder spezifiziert sind, exakt einmal vor, und da hat er schon dem Fotografierten gesagt, daß die Bilder vermutlich nicht durchgehen werden - was er mit einem "ach, das paßt schon" vom Tisch schob. Er war wohl hinterher recht kleinlaut...

Den Preis von 28,80 gegenüber den früheren 8 Euro allerdings schon heftig findende Grüße,
der Colaholiker

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.im Besitz eines Reisepasses...

Henrik, Mittwoch, 25.01.2017, 16:22 (vor 3345 Tagen) @ Colaholiker

Postident geht ebenso mit Reisepass,
ein Problem mit ohne Personalausweis sehe ich auch nicht,

Müsste ich mal eine Bekannte fragen, die bei der Post arbeitet, inwiefern es Postidents gibt, bei denen die Adresse nachprüfbar sein muss oder auch nicht. Interessiert mich jetzt ernsthaft.

https://www.deutschepost.de/de/p/postident/identifizierungsverfahren/verfahren-postfili...

stehe selbst auch vor keinem, außer eben die 50 Tacken weniger mit mit Personalausweis.

Wo ich die Frage wiederhole - der Preis für einen Personalausweis ist bundeseinheitlich auf 28,80€ für Personen über 24 Jahren festgelegt. Woher kommen also Deine 50?

die nicht-50 kommen vom Korinthenkacken?
..dann sinds halt 49,99 oder 43 Euro. Wo is der Unterschied?

für den Reisepass braucht man ja keine Fotos, wenn dieser vorliegt,

Wenn man ihn beantragt, braucht man doch ein Foto? Und dieses ist exakt den gleichen Anforderungen unterworfen wie für den Personalausweis. Dual use sozusagen.

gewiss.
nur wenn man einen Reisepass vorliegen hat, nützt einem das reichlich wenig.
für einen Reisepass, den man nicht beantragt, benötigt man auch keine Fotos. ;)

Fotos kriegt man nun nich mehr für 5 Euro.

Richtig. Ich habe für meine letzten biometrischen Paßbilder 16 Euro bezahlt. Stand Januar 2016. Immer noch deutlich unter den 21,20€, die die "50 Tacken" voll machen würden. (Okay, genau genommen habe ich es nicht bezahlt, sondern mein Arbeitgeber, da ich den Reisepass für eine Dienstreise brauche, was aber am Preis nichts ändert. Die Preise, die ich sonst so gesehen habe, liegen tendenziell sogar eher drunter, aber bei diesem Fotografen gibt es sogar die Garantie, wenn die Meldestelle die Bilder nicht akzeptiert, so oft neue Bilder zu bekommen, bis sie akzeptiert werden. Nach eigener Aussage kam das, seit die Anforderungen an die biometrischen Bilder spezifiziert sind, exakt einmal vor, und da hat er schon dem Fotografierten gesagt, dass die Bilder vermutlich nicht durchgehen werden - was er mit einem "ach, das passt schon" vom Tisch schob. Er war wohl hinterher recht kleinlaut...

hier der Regelfall - mit einem Shooting kommt man nie aus, weil eh erstmal gelächelt wird.
preislich liegts im 2-stelligen Bereich, das vor Jahren - wird direkt vom Rathaus empfohlen.
..damit kommt man mit 40 Euro abheben nich mehr aus - muss nen 50er her.

Den Preis von 28,80 gegenüber den früheren 8 Euro allerdings schon heftig findende Grüße,
der Colaholiker

jo..

PostIdent mit Reisepaß

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Donnerstag, 26.01.2017, 08:30 (vor 3344 Tagen) @ Henrik

Postident geht ebenso mit Reisepass,

Ich habe mal bei meiner Bekannten nachgefragt. Weisungsgemäß darf PostIdent mit dem Reisepaß nur dann durchgeführt werden, wenn der zu identifizierende eine Meldebescheinigung vorlegt. In der Realität wird es meist auch ohne durchgeführt, was aber eigentlich nicht richtig ist. Man sollte sich also nicht drauf verlassen, daß es immer ohne Meldebescheinigung geht, so wie man sich nicht drauf verlassen sollte, daß nicht doch irgendwann mal ein ZuB den Ausweis zur Bahncard sehen möchte. Da reicht dann allerdings der Reisepaß auch ohne Meldebescheinigung.

Nachträgliche Grüße,
der Colaholiker

--
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Nachfrage

GUM, Donnerstag, 26.01.2017, 09:51 (vor 3344 Tagen) @ Colaholiker

Postident geht ebenso mit Reisepass,


Ich habe mal bei meiner Bekannten nachgefragt. Weisungsgemäß darf PostIdent mit dem Reisepaß nur dann durchgeführt werden, wenn der zu identifizierende eine Meldebescheinigung vorlegt.

Ja, die sollte maximal etwa 3 Monate alt sein. Wäre nett, wenn Du noch mal nachfragen könntest: Wird immer noch widerrechtlich gescannt oder werden wie im Verfahren eigentlich vorgesehen die Ausweisdaten manuell abgeschrieben.

Da gab es aufgrund unklarer Arbeitsanleitungen wohl vor etwa zwei Jahren Irritationen, die zumindest teilweise den Betrachtungshorizont der BAFin überstiegen.
Denen musste erst die Gefahr herumvagabundierender Scans/Ausweiskopien erklärt werden.

Info wäre nett.

In der Realität wird es meist auch ohne durchgeführt, was aber eigentlich nicht richtig ist. Man sollte sich also nicht drauf verlassen, daß es immer ohne Meldebescheinigung geht, so wie man sich nicht drauf verlassen sollte, daß nicht doch irgendwann mal ein ZuB den Ausweis zur Bahncard sehen möchte. Da reicht dann allerdings der Reisepaß auch ohne Meldebescheinigung.

Da halte ich mich raus, ist vor langer Zeit schon abschließend diskutiert worden.


Nachträgliche Grüße,
der Colaholiker

Auf Ergänzung durch Deine Bekannte hoffende Grüße und damit die Abschlußzeile fast kopierende Grüße

GUM

--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!

Nachfrage

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Donnerstag, 26.01.2017, 10:04 (vor 3344 Tagen) @ GUM

Ja, die sollte maximal etwa 3 Monate alt sein. Wäre nett, wenn Du noch mal nachfragen könntest: Wird immer noch widerrechtlich gescannt oder werden wie im Verfahren eigentlich vorgesehen die Ausweisdaten manuell abgeschrieben.

Bei meinem letzten PostIdent letzte woche (leider nicht bei meiner Bekannten, da krankgeschrieben) wurden zuerst die Daten manuell abgeschrieben, und als ich das Formular mit den Daten unterschrieben hatte, wurde der Ausweis abfotografiert - die Scanner, mit denen sonst die Barcodes gelesen werden, haben eine Kamera drin. Allerdings muß ich dazu zwei Rahmenbedingungen abstecken: Erstens habe ich (noch) den alten Personalausweis, der weder die kritische Berechtigungsnummer trägt, noch anderweitig erfaßt werden kann, und zweitens handelte es sich um eine Identifikation zwecks Kontoeröffnung, wodurch §8 Geldwäschegesetz gilt. Möglicherweise können neue Personalausweise auch ohne optische Erfassung elektronisch auf vorgesehenem Wege ausgelesen und verarbeitet werden. Da hake ich aber gerne nochmal nach.

Da gab es aufgrund unklarer Arbeitsanleitungen wohl vor etwa zwei Jahren Irritationen, die zumindest teilweise den Betrachtungshorizont der BAFin überstiegen.
Denen musste erst die Gefahr herumvagabundierender Scans/Ausweiskopien erklärt werden.

Ich sehe halt das Problem, daß das eine Gesetz die Kopie verbietet, während das andere die Kopie verlangt. Dieses Dilemma zu lösen, ist aber außerhalb meiner Kompetenz.

Info wäre nett.

Auf Ergänzung durch Deine Bekannte hoffende Grüße und damit die Abschlußzeile fast kopierende Grüße

Die Ergänzung bei Gelegenheit, ggfs. per PN liefernde Grüße,
der Colaholiker

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[image]

.im Besitz eines Reisepasses...

agw, NRW, Donnerstag, 26.01.2017, 10:08 (vor 3344 Tagen) @ Henrik

die nicht-50 kommen vom Korinthenkacken?
..dann sinds halt 49,99 oder 43 Euro. Wo is der Unterschied?

Statt 28 auf 50 aufzurunden, könnte man sie auch auf 1 Euro abrunden. #alternativefacts
Perso für 1 Euro find ich günstig.

Fotos nimmt man die gleichen wie vom Reisepass. Also auch 0 Euro kosten.
Falls man das nicht hinbekommt, oft gibt es für ein paar Euro die Möglichkeit, das Foto vor Ort im Amt digital schießen zu lassen.

Danke im voraus!

GUM, Donnerstag, 26.01.2017, 10:15 (vor 3344 Tagen) @ Colaholiker

- kein Text -

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Nachfrage

musicus, Donnerstag, 26.01.2017, 11:55 (vor 3344 Tagen) @ Colaholiker

Ich sehe halt das Problem, daß das eine Gesetz die Kopie verbietet, während das andere die Kopie verlangt. Dieses Dilemma zu lösen, ist aber außerhalb meiner Kompetenz.

Welcher Paragraph verbietet die Kopie eines Personalausweises? (Vorausgesetzt es handelt sich nicht um eine Kopie im Sinne einer Fälschung oder täuschend echten Nachbildung - die Kopie sei als solche unmittelbar zu erkennen.) Im Rahmen von § 8 Abs. 1 GwG, § 95 Abs. 4 TKG sowie § 64 Abs. 1 FeV sind Ausweiskopien sogar ausdrücklich zulässig. Gleichwohl ist es - wie bei den meisten Dokumenten - sinnvoll, umsichtig mit Kopien umzugehen und seine Rechte aus den Normen der Datenschutzgesetze zu wahren.

Da gibt es einige - fast schon uralte - Links zu Rechtsanwal

GUM, Donnerstag, 26.01.2017, 14:16 (vor 3344 Tagen) @ musicus
bearbeitet von GUM, Donnerstag, 26.01.2017, 14:18

tskanzleien nach Einführung des neuen Persos.

In der Gesamtbetrachtung lässt sich die damalige Gesetzesaktualisierung lt. Auffassung vieler Beobachter in die Kategorie "Vielleicht gut gedacht, aber bescheiden gemacht" einordnen.

So musste die Deutsche Post AG erst kürzlich einen Ausweisscan auf Anweisung der BAFin entfernen. Da das kein Bürgerrechtsforum ist, erspare ich lieber weitere Details.

Das Innenministerium bestätigte mir dies auch ausdrücklich. Allerdings nicht zitierfähig, weil als Brief.

Ich bin auch fest davon überzeugt, dass der "Entwerfer" des Postablaufs nicht so genau hingesehen hat. Es gibt da einen in die Zukunft reichenden Ablaufvorschlag einer Schweizer Regulierungsbehörde, der immer dann angewendet wird, wenn der KONTOINHABER NIEMALS IN DER FILIALE ERSCHEINT.

Ich such mal den Link des Kanzleiartikels & Dein Briefsymbol und schicke den.


P.S.: Dazu passt auch die gerade über die Ticker gelaufene Meldung, dass in Zukunft alle Autokennzeichen automatisch gescannt werden sollen.

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Nur für musicus, da es kein Briefsymbol gibt

GUM, Donnerstag, 26.01.2017, 14:20 (vor 3344 Tagen) @ GUM

Urteil: Az.: 10 A 5342/11 Verwaltungsgericht Hannover, zu finden bei diversen Rechtsanwaltskanzleien

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Geht an meiner Frage leider völlig vorbei

musicus, Donnerstag, 26.01.2017, 14:47 (vor 3344 Tagen) @ GUM
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 26.01.2017, 14:48

Urteil: Az.: 10 A 5342/11 Verwaltungsgericht Hannover

Dieses Urteil verbietet keineswegs die Fotokopie eines Personalausweises. Ich muss ja hoffentlich nicht erklären, dass das VG Hannover sich hier eines sehr konkreten Streitfalls angenommen hat und schließlich einer privaten Firma (völlig zurecht) verbot, Ausweisdokumente ihrer Kunden systematisch zu scannen und in einen Rechner einzuspeisen, woraus allerdings keine Rechtsnorm mit Gesetzescharakter wird, wie du hier zu konstruieren versuchst.
Ich kann nur wiederholen: Welcher Paragraph verbietet die Kopie eines Personalausweises?
Gut - is ne rhetorische Frage. Sorry.

http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__20.html

GUM, Donnerstag, 26.01.2017, 16:22 (vor 3344 Tagen) @ musicus

- kein Text -

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@Musicus

GUM, Donnerstag, 26.01.2017, 16:29 (vor 3344 Tagen) @ GUM
bearbeitet von GUM, Donnerstag, 26.01.2017, 16:30

Unter vielen genannten Voraussetzungen, damit eine Ausweiskopie überhaupt zulässig ist:

"Die Erstellung einer Kopie muss zwingend erforderlich sein. [...] Vorab ist unbedingt zu prüfen, ob nicht anstelle einer Kopie die Vorlage [...] gegenüber einer autorisierten Person, welche dann hierüber einen entsprechenden Bestätigungsvermerk ausbringt, ausreichend ist."

Ich würde den Beitragsbaum dann gerne nach einer Antwort von Dir als abgeschlossen betrachten.

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Du hast kein valides Argument oder einen Rechtssatz

Destear, Berlin, Donnerstag, 26.01.2017, 16:41 (vor 3344 Tagen) @ GUM
bearbeitet von Destear, Donnerstag, 26.01.2017, 16:43

Hallo GUM,

es gibt keine obergerichtliche Rechtsprechung, die von einem generellen Kopierverbot ausgeht; nach meiner Kenntnis geht auch das fachlich zuständige Bundesinnenministerium nicht mehr von einem solchen Verbot aus, siehe auch hier. Insofern sehe ich auch gar keinen Druck für eine gerichtliche Feststellung in die von dir erwünschte Richtung. Deine Meinung ist zu respektieren, stelle sie aber bitte nicht als übergeordneten Rechtssatz dar.

@GUM: Wieder nicht zielführend :-/

musicus, Donnerstag, 26.01.2017, 16:42 (vor 3344 Tagen) @ GUM
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 26.01.2017, 16:42

Unter vielen genannten Voraussetzungen, damit eine Ausweiskopie überhaupt zulässig ist:

"Die Erstellung einer Kopie muss zwingend erforderlich sein. [...] Vorab ist unbedingt zu prüfen, ob nicht anstelle einer Kopie die Vorlage [...] gegenüber einer autorisierten Person, welche dann hierüber einen entsprechenden Bestätigungsvermerk ausbringt, ausreichend ist."

Ich würde gerne das Gesetz kennen, aus dem du hier zitierst. Der eine Stufe höher ins Spiel gebrachte § 20 PAuswG untersagt ebenfalls eine Kopie des Ausweises nicht - und was nicht verboten ist, ist zunächst mal erlaubt. Wenn ich will, kann ich mir mit Personalausweiskopien auch mein Wohnzimmer tapezieren. Im von dir genannten Parapraphen wird lediglich der automatisierter Abruf und Speicherung personenbezogener Daten verboten sowie die Nutzung maschinenlesbarer und biometrischer Daten durch Beförderungsunternehmen beschränkt. Von Kopierverbot keine Rede.

Ich würde den Beitragsbaum dann gerne nach einer Antwort von Dir als abgeschlossen betrachten.

Ich würde hier ebenfalls einen Schlusstrich ziehen, da ich nicht den Eindruck habe, dass sich hier zum Thema "Kopierverbot" noch etwas substanzielles ergibt.

@musicus: Meine besondere Wertschätzung

GUM, Freitag, 27.01.2017, 09:56 (vor 3343 Tagen) @ musicus
bearbeitet von GUM, Freitag, 27.01.2017, 09:58

Ich bin fest davon überzeugt, dass Du als Anwalt/Analyst/Programmierer/Unternehmensleiter eine goldene Zukunft vor Dir haben kannst.

Du hast Biss, analysierst die Dinge und bleibst bei Deiner Meinung. Das ist gut.
Und das schätze ich.

Leider können wir auf dieser Ebene die handwerklichen Fehler der ganzen Fundamente der Personalausweisgesetze, Durchführungsverordnungen und Bürgermails, die hier zitiert werden nicht ordnen.

Für mich mach ich das Thema zu, weil ich eben die Kausalkette zwischen einem nicht vorhandenen Ausweisrecht und der Unsitte staatliche Dokumente zu kopieren nicht schließen kann.

Dies ändert aber nichts daran, dass ich aus diesen Argumentationsszenarien/-spielereien/-freundliche Wortgefechte jede Menge für mich mitnehme.

Deshalb danke dafür.


P.S.: Wer hier Ironie sucht, der wird keine finden. Wenn ich die User hier mit dem vergleiche, was einem mittlere und große Unternehmen (oder die Politik) so an Gesprächs-/Verhandlungspartnern zur Verfügung stellen. Dann sehe ich ein enormes Gefälle.

Da gibt es doch tatsächlich einen Abgeordneten, der in einer Bürgermail einem seiner Arbeitgeber gegenüber behauptet ein System mit mehr als N Milliarden Passwortkombinationen sei unsicher. (Daumen runter).

Auch deshalb bleibe ich bei meiner ungeteilten Wertschätzung für Engagement, Stil und Detailtreue. Auch wenn ich nicht immer die Meinung teilen kann.

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