Verschlechterte AGB's BC100 (Fahrkarten und Angebote)
tom66, Donnerstag, 17.07.2008, 09:13 (vor 6406 Tagen)
Hallo,
gestern lag ein Brief bei mir im Kasten, wonach ab dem 15.7. einige AGB's sich bei der BC100 ändern.
Seltsamer Weise kam der Brief am 16.7. bei mir an, datiert war er auf den 14.7. und die Änderungen treten zum 15.7. in Kraft. Also alles sehr kurzfristig, und ich hatte sofort den Gedanken ob das alles so Rechtmässig ist.
Die Änderungen sind, daß wenn man nach Ablauf des Abos die Karte nicht bis zum 5. des Folgemonats einschickt, das Abo weiterbezahlen muss. Und bei Krankheit werden nun nur noch max. 60 Tage erstattet auch wenn man länger krank ist.
Es gibt ein Sonderkündigungsrecht. Also wer das Abo im 1. Jahr vorzeitig beenden will, hat nun die Möglichkeit dazu.
Gruss Thomas
Verschlechterte AGB's BC100
Burkhard, Donnerstag, 17.07.2008, 09:39 (vor 6406 Tagen) @ tom66
Es gibt ein Sonderkündigungsrecht. Also wer das Abo im 1. Jahr vorzeitig beenden will, hat nun die Möglichkeit dazu.
Gleiches gilt offensichtlich auch für die im Voraus bezahlten MBC100 - ich habe gestern ein ähnliches Schreiben erhalten!
Halte ich von der Bahn aber für ausgesprochen dumm! Ich werde mein Sonderkündigungsrecht auf jeden Fall nutzen, da ich im Sommer für rund 4 Wochen keine BC100 brauche... und dann im September ein neue kaufen.
Warum ausgerechnet bei dieser Änderung von früheren Änderungen abgewichen wird, bei der bereits ausgegeben BC100 nicht betroffen sind und auch kein Sonderkündigungsrecht besteht, verstehe ich nicht.
Verschlechterte AGB's BC100
ICE 79, Donnerstag, 17.07.2008, 10:24 (vor 6406 Tagen) @ Burkhard
Dank für die Info. Ich kaufe heute <Neu> ;-)
Dies hat eindeutig mit der "Nicht-Qualität" der DB Rechtsabt
GUM, Donnerstag, 17.07.2008, 19:49 (vor 6405 Tagen) @ Burkhard
Warum ausgerechnet bei dieser Änderung von früheren Änderungen abgewichen wird, bei der bereits ausgegeben BC100 nicht betroffen sind und auch kein Sonderkündigungsrecht besteht, verstehe ich nicht.
..eilung zu tun. Der zuständige Vorstand hat nicht nur beim letztjährigen Kampf gegen die eigene Belegschaft (sog. Tarifauseinandersetzung) komplett versagt, sondern auch teilweise juristisch komplett hirnrissige AGB's aufgestellt.
Es ist eigentlich schade, dass wir mit unseren Fernverkehrseinnahmen solche Leute durchfüttern.
Verschlechterte AGB's BC100
liebe70, Donnerstag, 17.07.2008, 10:58 (vor 6406 Tagen) @ tom66
Hallo,
gestern lag ein Brief bei mir im Kasten, wonach ab dem 15.7. einige AGB's sich bei der BC100 ändern.
Seltsamer Weise kam der Brief am 16.7. bei mir an, datiert war er auf den 14.7. und die Änderungen treten zum 15.7. in Kraft. Also alles sehr kurzfristig, und ich hatte sofort den Gedanken ob das alles so Rechtmässig ist.
Das ist es. Die aktuellen BB Bahn (die hier nachzulesende pdf-Datei) hatten das schon in der Fassung vom 23.06.08 so enthalten.
Die Änderungen sind, daß wenn man nach Ablauf des Abos die Karte nicht bis zum 5. des Folgemonats einschickt, das Abo weiterbezahlen muss. Und bei Krankheit werden nun nur noch max. 60 Tage erstattet auch wenn man länger krank ist.
Die Änderung ist auch, daß es nun nicht mehr Arbeitsunfähigkeit, sondern Reiseunfähigkeit heißt. Manche waren offenbar so "schlau", sich ihre Arbeitsunfähigkeit auch von der Bahn in gewisser Weise bezahlen zu lassen.
Es gibt ein Sonderkündigungsrecht. Also wer das Abo im 1. Jahr vorzeitig beenden will, hat nun die Möglichkeit dazu.
Das Sonderkündigungsrecht ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben.
Gruß, Ralf
Verschlechterte AGB's BC100
Fabi, Stuttgart, Donnerstag, 17.07.2008, 12:12 (vor 6406 Tagen) @ tom66
Na ja, für den normalen Gebrauch waren die Bedingungen noch nie was. Und wenn ich richtig überlege, ändert sich für jemanden, der damit nur fahren will, eigentlich nichts. Oder irre ich mich da? Dass es bei der DB AG keine kundenfreundlichen Massnahmen gibt ist ja bekannt.
Kundenfreundlich geht es auch, beim Bahn-Paradebeispiel:
"Das GA hinterlegen.
Wenn Sie Ihr GA für längere Zeit nicht benötigen, so können Sie es am Bahnschalter hinterlegen. Die minimale Hinterlegungsdauer beträgt 7 aufeinanderfolgende Tage. Während der Laufzeit können Sie das GA an maximal 30 Geltungstagen hinterlegen. Jede Hinterlegung kostet 10 Franken. Am Hinterlegungs- sowie am Bezugstag können Sie die Hinterlegungskarte als GA benützen. Bitte beachten Sie, dass Sie GA-Plus Familia Kind/Jugend, übertragbares GA und Hunde-GA nicht hinterlegen können."
=> http://mct.sbb.ch/mct/reisemarkt/abonnemente/ga/general-abo-hinterlegung.htm
"Vertragsauflösung beim abonnierten GA.
Dieser Vertrag tritt mit der Ausstellung der Karte in Kraft und gilt als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
Die Mindestvertragsdauer beträgt vier Monate ab erstem Geltungstag der erstmals
in Zusammenhang mit diesem Vertrag ausgestellten Karte. Nach Erreichen der Mindestvertragsdauer
kann der Vertrag jederzeit gekündigt werden mittels Rückgabe der Originalkarte inklusive
sämtlicher allfällig ausgestellten Ersatzkarten. Die Kündigung und die Rückgabe der Karte(n)
muss mit eingeschriebenem Brief erfolgen. Kündigung bitte einsenden an: Contact Center SBB,
3900 Brig. Als Zeitpunkt der Kündigung gilt das Aufgabedatum (Poststempel) des eingeschriebenen
Briefs. Mit dem Zeitpunkt der Kündigung werden die noch ausstehenden Beträge sofort
fällig.
Kann resp. wird die Originalkarte inklusive allfälliger Ersatzkarten nicht an die SBB
zurückgegeben,
so kann die Kündigung des Vertrags erst auf den letzten Geltungstag
der
Karte erfolgen.
Sind zum abonnierten Basis-GA weitere GA-Plus vorhanden
(GA-Plus Duo
Partner oder GA-Plus Familia), kann der Vertrag nur dann gekündigt werden, wenn sämtliche
GA-Plus zusammen
mit dem Basis-GA zurückgegeben werden."
http://mct.sbb.ch/mct/agb-ga.pdf
D.h. man kann ein GA abonnieren, muss es vier Monate bezahlen und danach kann man es jederzeit kündigen und muss nichts weiter bezahlen. D.h. man könnte sich so z.B. auch ein Halbjahres-GA machen, ...
Fabi
Verschlechterte AGB's BC100
liebe70, Donnerstag, 17.07.2008, 16:53 (vor 6406 Tagen) @ Fabi
Na ja, für den normalen Gebrauch waren die Bedingungen noch nie was. Und wenn ich richtig überlege, ändert sich für jemanden, der damit nur fahren will, eigentlich nichts. Oder irre ich mich da? Dass es bei der DB AG keine kundenfreundlichen Massnahmen gibt ist ja bekannt.
Kundenfreundlich geht es auch, beim Bahn-Paradebeispiel:
"Das GA hinterlegen.
Wenn Sie Ihr GA für längere Zeit nicht benötigen, so können Sie es am Bahnschalter hinterlegen. Die minimale Hinterlegungsdauer beträgt 7 aufeinanderfolgende Tage. Während der Laufzeit können Sie das GA an maximal 30 Geltungstagen hinterlegen. Jede Hinterlegung kostet 10 Franken. Am Hinterlegungs- sowie am Bezugstag können Sie die Hinterlegungskarte als GA benützen. Bitte beachten Sie, dass Sie GA-Plus Familia Kind/Jugend, übertragbares GA und Hunde-GA nicht hinterlegen können."
Was ist daran kundenfreundlich? Ich hinterlege die Fahrkarte - und muß noch Geld dafür bezahlen?
Bei der ach so kundenunfreundlichen Bahn geht das so:
"Für jeden Tag der Reiseunfähigkeit wird 1/360 (Mobility BahnCard 100) bzw. 1/30 (monatliche Zahlung) des gezahlten Entgelts erstattet.Im Übrigen kann die Erstattung von der Hinterlegung der Mobility BahnCard 100 beim Mobility BahnCard 100-Service abhängig gemacht werden."
"Vertragsauflösung beim abonnierten GA.
Dieser Vertrag tritt mit der Ausstellung der Karte in Kraft und gilt als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt vier Monate ab erstem Geltungstag der erstmals in Zusammenhang mit diesem Vertrag ausgestellten Karte. Nach Erreichen der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag jederzeit gekündigt werden ...
Gut, das ist besser. Allerdings kann ich nicht sagen, ob die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr gesetzlich vorgeschrieben ist.
...mittels Rückgabe der Originalkarte inklusive sämtlicher allfällig ausgestellten Ersatzkarten. Die Kündigung und die Rückgabe der Karte(n) muss mit eingeschriebenem Brief erfolgen.
Hier gibt es eine Übereinstimmung:
"Eine Kündigung wird erst mit Eingang der Mobility BahnCard 100 beim Mobilty BahnCard 100-Service per Einschreiben wirksam."
Mit dem Zeitpunkt der Kündigung werden die noch ausstehenden Beträge sofort fällig.
Hier ist die Bahn besser:
"Bei Eingang bis zum 5. des Folgemonats erfolgt die Preisberechnung bis zum Vormonat."
Kann resp. wird die Originalkarte inklusive allfälliger Ersatzkarten nicht an die SBB zurückgegeben, so kann die Kündigung des Vertrags erst auf den letzten Geltungstag der Karte erfolgen.
Hier auch:
"Wird die Mobility BahnCard 100 nicht bis zum vorgenannten Termin zurückgegeben, hat der Reisende bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe weiterhin die vollen monatlichen Raten zu bezahlen."
Die böse Bahn aber auch... ;-)
Gruß, Ralf
Verschlechterte AGB's BC100
Fabi, Stuttgart, Donnerstag, 17.07.2008, 18:19 (vor 6406 Tagen) @ liebe70
Salut
Was ist daran kundenfreundlich? Ich hinterlege die Fahrkarte - und muß noch Geld dafür bezahlen?
Das hast Du leider falsch verstanden. Man kann das GA hinterlegen, wann man Lust hat (Urlaub, ...). Das geht mit der Bahncard 100 nicht.
Gut, das ist besser. Allerdings kann ich nicht sagen, ob die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr gesetzlich vorgeschrieben ist.
Da wären wir wieder bei dem Punkt, den man in die Disksussionen immer mit einfliessen lassen sollte. Der Staat spielt eine Rolle.
Bei den beiden anderen Dingen, hast Du recht, aber mein Hauptkritikpunkt liegt eher am System, dass man bei der DB AG "reiseunfähig" sein muss, wenn man die Bahncard nicht nutzen kann. Bei diesem Fall würde es mich nicht wundern, wenn es sogar eine gesetzliche Regelung für solche Dinge gibt.
Bei der SBB kann man eben dagegen sein GA abgeben, wenn man es länger als sieben Tage nicht nutzt. D.h. die durchschnittlichen Tagesraten werden nicht fällig, wenn man sich im Sommer zwei Wochen nach Mallorca begibt oder einfach so mal sieben Tage nicht mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs ist.
Fabi
Verschlechterte AGB's BC100
heinz11, Donnerstag, 17.07.2008, 21:25 (vor 6405 Tagen) @ liebe70
Was ist daran kundenfreundlich? Ich hinterlege die Fahrkarte - und muß noch Geld dafür bezahlen?
Bei der ach so kundenunfreundlichen Bahn geht das so:
"Für jeden Tag der Reiseunfähigkeit wird 1/360 (Mobility BahnCard 100) bzw. 1/30 (monatliche Zahlung) des gezahlten Entgelts erstattet.Im Übrigen kann die Erstattung von der Hinterlegung der Mobility BahnCard 100 beim Mobility BahnCard 100-Service abhängig gemacht werden."
Wie geht die Hinterlegung praktisch vonstatten? Muß ich vorher wissen, daß ich reiseunfähig bin und die Karte irgendwohin schicken? Wie muß ich sie wieder zurückfordern und wie lange dauert das? Muß ich meine Reiseunfähigkeit be- oder nachweisen können? Wenn ja, wie?
Danke für die Antworten.
heinz
Verschlechterte AGB's BC100
heinz11, Donnerstag, 17.07.2008, 22:01 (vor 6405 Tagen) @ liebe70
@admin: Irgendwo vermisse ich hier eine Lösch- bzw. Editierfunktion.
@alle: Habe die PDf-Datei endlich öffnen können, dadurch hat sich ein Teil der Fragen erledigt.
@Ralf: Jedoch weiß ich nicht, was Du für AGB`s gelesen hast:
Was ist daran kundenfreundlich? Ich hinterlege die Fahrkarte - und muß noch Geld dafür bezahlen?
Bei der ach so kundenunfreundlichen Bahn geht das so:"Für jeden Tag der Reiseunfähigkeit wird 1/360 (Mobility BahnCard 100) bzw. 1/30 (monatliche Zahlung) des gezahlten Entgelts erstattet.Im Übrigen kann die Erstattung von der Hinterlegung der Mobility BahnCard 100 beim Mobility BahnCard 100-Service abhängig gemacht werden."
Absatz 3.6.3 auf Seite 35 der von Dir verlinkten AGB sagt sowohl in der Fassung bis 14.07.08 als auch in der Fassung ab 15.07.08, daß immer eine Bearbeitungsgebühr von 15,-€ abgezogen wird. Auch die scheinbar von Dir so kundenfreundlich bezeichnete Bahn säckelt dafür Geld ein.
Also was soll das Theater? Wenn schon zitieren, dann bitte vollständig!
heinz
Verschlechterte AGB's BC100
Steffen, Donnerstag, 17.07.2008, 22:05 (vor 6405 Tagen) @ heinz11
@admin: Irgendwo vermisse ich hier eine Lösch- bzw. Editierfunktion.
Unten rechts ist ein Link, mit dem Du Deine Beiträte bearbeiten kannst, bis zu 5 Minuten nach dem Abschicken (vorausgesetzt, es hat noch niemand geantwortet).
--
![[image]](http://img.aachen-im-bild.de/brueckebelgien.jpg)
Verschlechterte AGB's BC100
heinz11, Freitag, 18.07.2008, 20:42 (vor 6404 Tagen) @ Steffen
@admin: Irgendwo vermisse ich hier eine Lösch- bzw. Editierfunktion.
Unten rechts ist ein Link, mit dem Du Deine Beiträte bearbeiten kannst, bis zu 5 Minuten nach dem Abschicken (vorausgesetzt, es hat noch niemand geantwortet).
Aha, den habe ich bisher übersehen. Danke!
heinz
Verschlechterte AGB's BC100
liebe70, Freitag, 18.07.2008, 13:13 (vor 6405 Tagen) @ heinz11
@admin: Irgendwo vermisse ich hier eine Lösch- bzw. Editierfunktion.
@alle: Habe die PDf-Datei endlich öffnen können, dadurch hat sich ein Teil der Fragen erledigt.
@Ralf: Jedoch weiß ich nicht, was Du für AGB`s gelesen hast:
Was ist daran kundenfreundlich? Ich hinterlege die Fahrkarte - und muß noch Geld dafür bezahlen?
Bei der ach so kundenunfreundlichen Bahn geht das so:"Für jeden Tag der Reiseunfähigkeit wird 1/360 (Mobility BahnCard 100) bzw. 1/30 (monatliche Zahlung) des gezahlten Entgelts erstattet.Im Übrigen kann die Erstattung von der Hinterlegung der Mobility BahnCard 100 beim Mobility BahnCard 100-Service abhängig gemacht werden."
Absatz 3.6.3 auf Seite 35 der von Dir verlinkten AGB sagt sowohl in der Fassung bis 14.07.08 als auch in der Fassung ab 15.07.08, daß immer eine Bearbeitungsgebühr von 15,-€ abgezogen wird. Auch die scheinbar von Dir so kundenfreundlich bezeichnete Bahn säckelt dafür Geld ein.
Das ist so nicht richtig. Die Bahn berechnet zwar ein Bearbeitungsentgelt, aber dieses zieht sie vom zu erstattenden Geld ab! Ich bekomme also etwas weniger Geld zurück, muß aber keines zusätzlich hinbringen.
Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied. Die deutsche Sprache ist wirklich sehr schwer zu verstehen...
Also was soll das Theater? Wenn schon zitieren, dann bitte vollständig!
Sehr wohl, Euer Gnaden!
Einen tiefen Diener machend...
Ralf
Verschlechterte AGB's BC100
heinz11, Freitag, 18.07.2008, 20:44 (vor 6404 Tagen) @ liebe70
Das ist so nicht richtig. Die Bahn berechnet zwar ein Bearbeitungsentgelt, aber dieses zieht sie vom zu erstattenden Geld ab! Ich bekomme also etwas weniger Geld zurück, muß aber keines zusätzlich hinbringen.
Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied. Die deutsche Sprache ist wirklich sehr schwer zu verstehen...
Da gebe ich Dir recht.
Also was soll das Theater? Wenn schon zitieren, dann bitte vollständig!
Sehr wohl, Euer Gnaden!Einen tiefen Diener machend...
Ralf
So habe ich das auch erwartet... ;-)
heinz
Verschlechterte AGB's BC100
Eraz, Freitag, 18.07.2008, 21:10 (vor 6404 Tagen) @ heinz11
Weiß einer wie genau das mit der Kündigung abläuft, wird das Geld auf mein Konto überwiesen? Bin jetzt 4 Wochen in Urlaub und bräuchte meine Karte nicht dann würd ich mir danach eine neue holen.
Verschlechterte AGB's BC100
tom66, Samstag, 19.07.2008, 05:57 (vor 6404 Tagen) @ Eraz
Hallo,
also ich glaube das wird nichts mit der Erstattung. Wenn ich den Brief noch richtig kenne, (sitze gerade im ICE daher kann ich nicht nachschauen) steht da was von 4 wöchentlicher Kündigungsfrist bei Sonderkündigung. Dann wäre die Bahncard erst nach deinem Urlaub beendet.
Gruss Thomas
Verschlechterte AGB's BC100
Burkhard, Samstag, 19.07.2008, 08:09 (vor 6404 Tagen) @ tom66
also ich glaube das wird nichts mit der Erstattung. Wenn ich den Brief noch richtig kenne, (sitze gerade im ICE daher kann ich nicht nachschauen) steht da was von 4 wöchentlicher Kündigungsfrist bei Sonderkündigung.
Hallo,
nein, das ist so micht richtig! Du hast aber der Information ueber die Aenderung der AGB vier Wochen Zeit, fristlos (!) zu kuendigen! Vermutlich wird das Restguthaben auf ein von Dir gewuenschtes Konto ueberwiesen. Wenn Du vier Wochen weg bist, wuerde ich das auf jeden Fall machen - ich mach das auch ;)
Verschlechterte AGB's BC100
Eraz, Samstag, 19.07.2008, 19:13 (vor 6404 Tagen) @ Burkhard
Dann werd ich wohl Montag morgen einfach mal da telefonsich nachfragen wie das ganze dann abläuft