? Anspruch auf durchgängigen Fahrschein? Und: "VBG"-Ticket. (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Freitag, 20.01.2017, 17:49 (vor 3407 Tagen) @ JeDi

Wie verhalte ich mich, wenn ich z.B. von Wünschendorf(Elster) (dort
gilt auch in der Vogtlandbahn DB-Tarif) nach z.B. Krumhermsdorf möchte
und keinen Nachteil möchte? Oder ist es in Ordnung, dass das nicht
angeboten wird, und ich habe einfach Pech gehabt?


Fahrschein nach DB-Tarif bis zu einem in Richtung auf das Fahrziel liegenden Bahnhof kaufen, dieser wird dann angerechnet (vgl. 2.2 BBPV).

Ah ja. Danke, habe nachgelesen. Dachte bisher dass das nur für "Fahrkarte Anfangsstrecke" gilt.

Hier zur Information für ggf. andere über das Thema stolpernde der Text:


2.2 Antrittsfahrkarte

Können Reisende vor Abfahrt des Zuges an ihrem Abgangsbahnhof keine Fahrkarte zu
ihrem Reiseziel erwerben, so lösen sie je nach Verfügbarkeit an ihrem Abgangsbahnhof als
Antrittsfahrkarte entweder eine Fahrkarte „Anfangsstrecke“ oder nach diesem Tarif eine
Fahrkarte bis zu einem in Richtung auf das Reiseziel gelegenen Bahnhof. Diese
Antrittsfahrkarte wird am Lösungstag im Zug oder in einer personalbedienten Verkaufsstelle
unentgeltlich gegen eine Fahrkarte bis zum beabsichtigten Reiseziel zum Flexpreis, unter
Berücksichtigung etwaiger im Zug erhältlicher Ermäßigungen und gegen Zahlung des
Mehrbetrages umgetauscht. Bei einem Minderbetrag erhält der Reisende im Zug entweder
das Restgeld in bar ausgezahlt oder statt des Restgeldes schuldbefreiend einen auf sechs
Monate befristeten Überzahlungsgutschein, der in einer personalbedienten Verkaufsstelle
gegen Bargeld eingetauscht werden kann.

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