1. Klasse Upgrade nicht immer notwendig. (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Dienstag, 17.01.2017, 21:40 (vor 3412 Tagen) @ bers

Einmal hab ich's mir aber auch gekauft: Wer kann bei 1.200 km FV-Anteil und einer 1.-Klasse-Lounge mit ausreichend Umsteigezeit am Unterwegshalt auch widerstehen?


Darf ich hier mal nachfragen: Darf man mit dem Upsell-Upgrade wirklich in die Lounge, wenn man es ohne nicht darf? Ich finde dazu nichts, aber das Upgrade gilt ja nur für den FV-Teil. Gehört die Lounge zum FV-Teil? Vielleicht auch nur an den Bahnhöfen entlang (inkl. Anfang und Ende) des FV-Teils?

Damals™ (Juni '16) war es so:
- SP 2. Klasse
- 1. Klasse-Upgrade für 12€
- bahn.bonus comfort-Status
- Lounge Berlin Hbf
- in Berlin Hbf fand auch ein mehrstündiger Aufenthalt sowie ein Umstieg von ICE zu ICE statt.

Ich problemlos und ohne eine Nachfrage oder kritischen Blick in den 1. Klasse-Bereich der Lounge gekommen und wurde freundlich bedient.
Die aktuellen Bedingungen für die Lounges sagen:
Zugangsberechtigt sind Sie [...] mit Fernverkehrs-Fahrschein 1. Klasse. Ihr Fahrschein [...] muss gültig sein [...]. Sie reisen am 1. Tag bzw. innerhalb der auf dem Fahrschein [...] angegebenen Geltungsdauer. Sie können nur diejenigen DB Lounges nutzen, die sich an der in Ihrem Fahrschein eingetragenen Strecke befinden: direkt zu Beginn Ihrer Reise, während Sie umsteigen und unmittelbar nachdem Sie ausgestiegen sind.

Dass man, wie von dir skizziert, keinen Lounge-Zutritt erhält, nur weil man den Lounge-Standort mit einem an diesem Tag gültigen Ticket der 1. Klasse und FV-Anteil mit dem NV erreicht, kann ich mir nicht vorstellen.


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