Frage zu Trainline-Ticket bei TGV-Umsteigeverbindung (Fahrkarten und Angebote)

Krümelmonster, München, Montag, 16.01.2017, 20:14 (vor 3439 Tagen)

Hallo liebes allwissendes Forum,

ich habe kürzlich über Trainline ein Ticket für die Verbindung München – Perpignan gekauft.
Nun ist mir aufgefallen, dass ich zwei Tickets (sogar mit zwei getrennt ausgewiesenen Preisen) bekommen habe, gesplittet wurde am Umstiegsort Paris (mit Bahnhofswechsel). Deshalb mache ich mir Sorgen wegen der Fahrgastrechte…

Ist das das normale Vorgehen für die französischen Tickets, dass beim Umsteigen immer gesplittet wird? Also gilt meine Fahrt weiterhin als durchgehende Reisekette?
Oder ist das eher eine Spezialität von Trainline?

Es grüßt und dankt,
das Krümelmonster

--
Was Du suchst, ist in Dir. Ansonsten ist es im Kühlschrank. Oder in der Kekspackung. :)

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Antwort zu Trainline-Ticket bei TGV-Umsteigeverbindung

JanZ, HB, Montag, 16.01.2017, 22:07 (vor 3439 Tagen) @ Krümelmonster

Ist das das normale Vorgehen für die französischen Tickets, dass beim Umsteigen immer gesplittet wird?

Ja, das wäre bei sncf.com oder am Schalter genauso gewesen.

Also gilt meine Fahrt weiterhin als durchgehende Reisekette?

Alles andere würde mich wundern. Du hast ja sicher auch eine Auftragsbestätigung o.Ä. von Trainline?

Ist eine Trainline-Spezialität

Julian, Wien, Montag, 16.01.2017, 22:28 (vor 3439 Tagen) @ Krümelmonster

Genau darum können die ja oft günstiger anbieten, weil sie passende Stückelungen heraussuchen. Macht aber auch gar nichts, weil du ja in einem Vorgang gebucht hast. FGR gelten also.
Ähnliche Stückelungen (mit deutschen Inlandssparpreisen) kommen oft auch bei b-europe.com heraus.

Interessant: Für Entschädigungen nach FGR ist doch immer der Verkäufer zuständig, nicht der Leistungserbringer oder Verursacher? In diesem Fall also trainline. Bei denen findet sich auf der Website überhaupt nichts zu FGR. Naja, schlimmer als bei den SCNF kann sowieso nicht behandelt werden.

Ist eine Trainline-Spezialität

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 17.01.2017, 09:59 (vor 3438 Tagen) @ Julian

Interessant: Für Entschädigungen nach FGR ist doch immer der Verkäufer zuständig, nicht der Leistungserbringer oder Verursacher? In diesem Fall also trainline. Bei denen findet sich auf der Website überhaupt nichts zu FGR. Naja, schlimmer als bei den SCNF kann sowieso nicht behandelt werden.

Nein, der Verkäufer, der Beförderer oder der ausführende Beförderer.

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Weg mit dem 4744!

Ist eine Trainline-Spezialität

JanZ, HB, Dienstag, 17.01.2017, 10:06 (vor 3438 Tagen) @ Julian

Würde man denn München-Perpignan über Paris irgendwo auf einem Fahrschein bekommen?

Ist eine Trainline-Spezialität

Taurus83, Nürnberg, Dienstag, 17.01.2017, 13:20 (vor 3438 Tagen) @ JanZ

Würde man denn München-Perpignan über Paris irgendwo auf einem Fahrschein bekommen?

Beim Normalpreis der DB schon, oder? Reservierung halt auf nem extra Zettel.

Viele Grüße,
Bernhard

Gibt es da personenbedient einen Normalpreis?

JanZ, HB, Dienstag, 17.01.2017, 14:46 (vor 3438 Tagen) @ Taurus83

- kein Text -

Höchstens mit Nahverkehr ab Kehl...

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 17.01.2017, 14:49 (vor 3438 Tagen) @ JanZ

- kein Text -

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Weg mit dem 4744!

Ist eine Trainline-Spezialität

Julian, Wien, Dienstag, 17.01.2017, 23:34 (vor 3437 Tagen) @ JeDi

und das kann ich mir als Geschädigter aussuchen?

Danke für alle Antworten

Krümelmonster, München, Sonntag, 22.01.2017, 15:15 (vor 3433 Tagen) @ Krümelmonster

Jetzt bin ich beruhigt.
Hatte mich bloß gewundert, weil man bei der DB ja auch alle bepreisbaren Umsteigeverbindungen bekommt.

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Ist eine Trainline-Spezialität

Krümelmonster, München, Sonntag, 22.01.2017, 15:31 (vor 3433 Tagen) @ Julian

und das kann ich mir als Geschädigter aussuchen?

Offenbar nicht immer.

Ich bin vor einem Jahr von Krakau nach Prag gefahren mit einem PKP-Ticket. Die Ankunft in Prag war 75 min verspätet.
Die ČD hat mir zwar ein Formular gegeben, aber nicht einmal die Verspätung bescheinigt, sondern mir nur gesagt, ich soll mich an die PKP wenden.
Die PKP ist zwar einerseits so fortschrittlich, dass man mit ihr per E-Mail kommunizieren kann, andererseits hab ich mich über vier Monate mit denen gekloppt, bis ich mein Geld hatte. (Wenn man für diese Klopperei meinen Stundenlohn ausrechnet, würde der wohl selbst unter dem polnischen Durchschnitt liegen, aber das ist ein anderes Thema...^^).
Mit dem Verursacher der Verspätung hatte ich als Reisender gar nichts zu tun. Das war nämlich die ŽSSK, die ihren Zugteil verspätet übergeben haben (bzw. genau genommen haben sie ihn gar nicht übergeben, sondern erst mit knapp 4 h Verspätung nach Prag gebracht^^).

Dann hoffe ich mal, dass ich mich bei der nächsten Fahrt gbf. an Trainline wenden darf und mich nicht mit der SNCF rumschlagen muss.
Doch zuallererst hoffe ich natürlich auf eine pünktliche Fahrt. ;)

Es grüßt,
das Krümelmonster

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Höchstens mit Nahverkehr ab Kehl...

Krümelmonster, München, Sonntag, 22.01.2017, 15:33 (vor 3433 Tagen) @ JeDi

Höchstens mit Nahverkehr ab Kehl...

Hab ich nicht vor. :D
Neugierig bin ich trotzdem mal: NV auf deutscher oder französischer Seite?^^

Es dankt, das Krümelmonster

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Ist eine Trainline-Spezialität

JanZ, HB, Sonntag, 22.01.2017, 16:31 (vor 3433 Tagen) @ Krümelmonster

Soweit ich weiß, muss man sich zunächst mal an die Bahn wenden, die das Ticket ausgestellt hat. Inwieweit es da Ausnahmen gibt, kann vielleicht jemand beantworten, der die EU-Verordnung besser verinnerlicht hat als ich :-).
Auch von mir eine Anekdote dazu: Ich bin mal von Rumänien nach Ungarn gefahren, wobei es auf ungarischer Seite zu einer massiven Verspätung kam. Als braver EU-Bürger habe ich mich zwecks Entschädigung also an die CFR gewandt. Die haben nicht nur keine Formulare oder irgendwelche Informationen zum Thema Fahrgastrechte auf der Website, sie haben es auch nicht für nötig gehalten, meinen Brief dazu jemals zu beantworten.

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