Stuttgart-Nürnberg ICE nicht online buchbar? (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 06.01.2017, 17:05 (vor 3421 Tagen) @ Ellerbahnhof

In den EU-Fahrgastrechten steht mehrfach drin, dass ein Beförderunsgvertrag auch aus mehreren Fahrkarten/Beförderungsausweisen bestehen kann.

Irgendwelche einschränkenden Regeln (und man die EU-Verordnung nur da einschränken, wo diese das explizit erlaubt) kamen nicht rechtlich auf den Prüfstand, weil es immer mit Kulanz glattgebügelt wurde.

Wo siehst du das? In der 1371 ist definiert:

8. "Beförderungsvertrag" einen Vertrag über die entgeltliche oder unentgeltliche Beförderung zwischen einem Eisenbahnunternehmen oder einem Fahrkartenverkäufer und dem Fahrgast über die Durchführung einer oder mehrererBeförderungsleistungen;

außerdem:

10. "Durchgangsfahrkarte" eine oder mehrere Fahrkarten, die einen Beförderungsvertrag für aufeinanderfolgende durch ein oder mehrere Eisenbahnunternehmen erbrachte Eisenbahnverkehrsdienste belegen;

Folglich müssen mehrere Fahrkarten eine Durchgangsfahrkarte sein, um im Gesamten einen Beförderungsvertrag darzustellen. Eine weitere Definition, was eine Durchgangsfahrkarte ist, gibt die VO nicht her (oder ich habe sie überlesen).

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Weg mit dem 4744!


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