Strecke mit Flexpreis "stückweise befahren" ? (Fahrkarten und Angebote)

Barbara, Freitag, 06.01.2017, 15:58 (vor 3446 Tagen)

Hallo,

Ich hätte da mal folgende Frage:

Geplant ist eine Rundreise - an einem Tag - Rosenheim-Salzburg-Wels-Passau-Landshut-München-Rosenheim. Dafür werden mehrerer Tickets verwendet.

Ist es nun möglich, für die Teile Rosenheim-Salzburg und München-Rosenheim ein einziges (Flexpreis) Ticket München-Salzburg zu verwenden und mithin zunächst den zweiten und am Ende der Fahrt dann den ersten Teil der Fahrkarte abzufahren?

Ich glaube ja, dass das eher nicht machbar ist. Mich würden jedoch rechtliche Bewertungen des Sachverhalts seitens der hier zahlreich anzutreffenden Tarifprofis interessieren.

Gruß
Barbara

Strecke mit Flexpreis "stückweise befahren" ?

tose25, Freitag, 06.01.2017, 16:04 (vor 3446 Tagen) @ Barbara
bearbeitet von tose25, Freitag, 06.01.2017, 16:05

Das ist nicht erlaubt. Aber du solltest mit zwei Tickets dennoch auskommen. Es ist möglich für das erste Ticket Rosenheim-Salzburg und für das zweite Ticket Salzburg-Rosenheim über Wels und Landshut zu buchen. Eine andere Möglichkeit ist, für Ticket 1 Rosenheim-Passau über Salzburg und für Ticket 2 dann Passau-Rosenheim über Landshut und München zu wählen. Es funktionieren beide Lösungen, eben probiert. Was davon billiger oder besser ist, musst du herausfinden.

Strecke mit Flexpreis "stückweise befahren" ?

611 040, Erfurt, Freitag, 06.01.2017, 20:00 (vor 3446 Tagen) @ tose25

Muss man Flexpreise immer am Stück befahren ?
Oder ist es erlaubt die Fahrt zu unterbrechen und 1-2 Stunden später fortzusetzen ?
Beispiel:

Flexpreis Karlsruhe - Nürnberg

Kann ich mit IC 2063 bis Stuttgart fahren und dort aussteigen und dann 2h später mit IC 2065 weiter nach Nürnberg fahren ?

--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Strecke mit Flexpreis "stückweise befahren" ?

Mike65, Freitag, 06.01.2017, 21:56 (vor 3446 Tagen) @ 611 040

Kann ich mit IC 2063 bis Stuttgart fahren und dort aussteigen und dann 2h später mit IC 2065 weiter nach Nürnberg fahren ?

Das sollte problemlos möglich sein. Du kannst sogar in Stuttgart übernachten und am nächsten Tag weiterfahren.

Strecke mit Flexpreis "stückweise befahren" ?

tose25, Samstag, 07.01.2017, 01:17 (vor 3446 Tagen) @ 611 040

Muss man Flexpreise immer am Stück befahren ?
Oder ist es erlaubt die Fahrt zu unterbrechen und 1-2 Stunden später fortzusetzen ?
Beispiel:

Fahrtunterbrechungen sind erlaubt, aber nur in Fahrtrichtung des Ziels. Bei der hier vorliegenden Fragestellung ist das nicht der Fall. Der zugrunde liegende Text in den Beförderungsbedinungen lautet: "Für Rund-, Kreuz- und Querfahrten sowie Fahrten in entgegengesetzter Fahrtrichtung ist der Erwerb mehrerer Fahrkarten erforderlich."

Strecke mit Flexpreis "stückweise befahren" ?

Barbara, Samstag, 07.01.2017, 19:02 (vor 3445 Tagen) @ tose25

Alles okay soweit.

Nur mache ich allein mit meiner Fahrkarte München-Salzburg keine Rund-, Kreuz-, Quer-, Rück- oder Stichfahrt.

Was jetzt?

Nichts ist so einfach wie es scheint.........

Strecke mit Flexpreis "stückweise befahren" ?

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 07.01.2017, 21:51 (vor 3445 Tagen) @ Barbara

Alles okay soweit.

Nur mache ich allein mit meiner Fahrkarte München-Salzburg keine Rund-, Kreuz-, Quer-, Rück- oder Stichfahrt.

Doch, eine Kreuzfahrt.

--
Weg mit dem 4744!

Strecke mit Flexpreis "stückweise befahren" ?

Magrathea, NRW, Sonntag, 08.01.2017, 18:25 (vor 3444 Tagen) @ JeDi

Alles okay soweit.

Nur mache ich allein mit meiner Fahrkarte München-Salzburg keine Rund-, Kreuz-, Quer-, Rück- oder Stichfahrt.


Doch, eine Kreuzfahrt.

Und dafür erwirbt er sogar mehrere Fahrkarten. Vorweg: IANAL. IMHO hat er aber damit die Bedingungen erfüllt.

Auch wenn die Auskunft im Reisezentrum mithin leider falsch gewesen könnte, hat man mir 2014 schon einmal mündlich bestätigt, dass es kein Problem ist.

Fragestellung war meinerseits damals:
Kann ich mit zwei Fahrkarten (A-Flexpreis DO-DU-K und K-W-DO) die Strecke DU-K-W-DO-DU fahren? An Bord wurde es auch nicht beanstandet. Kann natürlich auch die Kombination von Falschberatung und lockerer Kontrolle gewesen sein.

Liebe Grüße
Maggi

Strecke mit Flexpreis "stückweise befahren" ?

Barbara, Sonntag, 08.01.2017, 19:18 (vor 3444 Tagen) @ JeDi

Ist der Begriff "Kreuzfahrt" im tariflichen Sinne denn irgendwo definiert?

Strecke mit Flexpreis "stückweise befahren" ?

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 08.01.2017, 22:04 (vor 3444 Tagen) @ Barbara

Ist der Begriff "Kreuzfahrt" im tariflichen Sinne denn irgendwo definiert?

Nein. Deshalb würde ich zuerst Rosenheim-Salzburg und dann München-Rosenheim mit einem Fahrschein München-Salzburg auch nicht als Kreuzfahrt bezeichnen, da kreuzt sich kein Reiseweg. Es stellt sich viel mehr die Frage, ob irgendwo steht, dass nach Ankunft am Zielbahnhof die gesamte Fahrkarte ungültig wird bzw. Teilstrecken nur in Richtung auf das Ziel zulässig sind, ähnlich wie das Verbot, die Hinfahrt nach der Rückfahrt anzutreten, wie hier schon mal diskutiert wurde („Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt wird nach Antritt der Rückfahrt die Fahrkarte für die Hinfahrt ungültig.“).

Eine Kreuzfahrt wäre für mich Hamburg-München-Köln-Leipzig, irgendwo bei Hannover oder Kassel kreuzen sich die Reisewege buchstäblich. Am ehesten ist das sogar eine Rundfahrt (auch nicht im Tarif definiert), da Start und Ziel de facto identisch sind, wobei du ja auch wie gefordert mehrere Fahrscheine haben wirst. Außerdem dürftest du ja auch in Salzburg wen treffen, zusammen nach München fahren mit dem Auto, dort übernachten und am Folgetag nach Rosenheim zurück, gar keine so unmögliche Vorstellung. Bleibt also die Frage, ob Teilstrecken nur in Richtung auf das Ziel zulässig sind, mit Kreuz-, Quer- und Rundfahrten kommen wir da meines Erachtens aber nicht so recht weiter.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum