Hin- und Rück nicht auf einem Fahrschein - Stornogebühr? (Fahrkarten und Angebote)

mdst, Donnerstag, 05.01.2017, 15:27 (vor 3423 Tagen)

Moin,

ich habe eben ein Europa Spezial am Automaten gekauft. Ich habe explizit Hin- und Rückfahrt gleichzeitig gebucht (5 Tage auseinander), da ich es evtl. stornieren muss. Es wurde mir dafür auch ein Gesamtpreis für Hin- und Rückfahrt angezeigt. Nach der Bezahlung bekam ich allerdings zwei separate Fahrscheine für die Hin- und Rückfahrt ausgespuckt.

Jetzt frage ich mich, ob ich im Falle einer Stornierung zwei Mal 19 EUR bezahlen muss? Wie soll ich denn am Reisezentrum nachweisen, dass ich die Fahrten zusammen gebucht habe? (ich habe bar bezahlt, einen EC-Beleg über den Gesamtbetrag habe ich also auch nicht). Oder ist das irgendwie im Verkaufssystem erfasst?

Ist das etwa noch eine neue Masche der Bahn, als Nebeneffekt der Abschaffung von Hin- und Rückfahrkarten, die Einnahmen aus Stornogebühren von 17,50 EUR auf 38 EUR zu erhöhen?

LG
Markus

Hin- und Rück nicht auf einem Fahrschein - Stornogebühr?

Murrtalbahner, Donnerstag, 05.01.2017, 15:47 (vor 3423 Tagen) @ mdst

Moin,

ich habe eben ein Europa Spezial am Automaten gekauft. Ich habe explizit Hin- und Rückfahrt gleichzeitig gebucht (5 Tage auseinander), da ich es evtl. stornieren muss. Es wurde mir dafür auch ein Gesamtpreis für Hin- und Rückfahrt angezeigt. Nach der Bezahlung bekam ich allerdings zwei separate Fahrscheine für die Hin- und Rückfahrt ausgespuckt.

Jetzt frage ich mich, ob ich im Falle einer Stornierung zwei Mal 19 EUR bezahlen muss? Wie soll ich denn am Reisezentrum nachweisen, dass ich die Fahrten zusammen gebucht habe? (ich habe bar bezahlt, einen EC-Beleg über den Gesamtbetrag habe ich also auch nicht). Oder ist das irgendwie im Verkaufssystem erfasst?

Ist das etwa noch eine neue Masche der Bahn, als Nebeneffekt der Abschaffung von Hin- und Rückfahrkarten, die Einnahmen aus Stornogebühren von 17,50 EUR auf 38 EUR zu erhöhen?

LG
Markus

So ist es: Abzocke der Bahn!

Hin- und Rück nicht auf einem Fahrschein - Stornogebühr?

462 001, Taunus, Donnerstag, 05.01.2017, 15:53 (vor 3423 Tagen) @ Murrtalbahner

Moin,

ich habe eben ein Europa Spezial am Automaten gekauft. Ich habe explizit Hin- und Rückfahrt gleichzeitig gebucht (5 Tage auseinander), da ich es evtl. stornieren muss. Es wurde mir dafür auch ein Gesamtpreis für Hin- und Rückfahrt angezeigt. Nach der Bezahlung bekam ich allerdings zwei separate Fahrscheine für die Hin- und Rückfahrt ausgespuckt.

Jetzt frage ich mich, ob ich im Falle einer Stornierung zwei Mal 19 EUR bezahlen muss? Wie soll ich denn am Reisezentrum nachweisen, dass ich die Fahrten zusammen gebucht habe? (ich habe bar bezahlt, einen EC-Beleg über den Gesamtbetrag habe ich also auch nicht). Oder ist das irgendwie im Verkaufssystem erfasst?

Ist das etwa noch eine neue Masche der Bahn, als Nebeneffekt der Abschaffung von Hin- und Rückfahrkarten, die Einnahmen aus Stornogebühren von 17,50 EUR auf 38 EUR zu erhöhen?

LG
Markus


So ist es: Abzocke der Bahn!

Dann macht doch bitte eine Anzeige wegen Betrug bei der nächsten Polizeidienststelle eures Vertrauens...

--
Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1627
- Euro. Ausland: 717

Hin- und Rück nicht auf einem Fahrschein - Stornogebühr?

Murrtalbahner, Donnerstag, 05.01.2017, 16:09 (vor 3423 Tagen) @ 462 001

Ich sprach von Abzocke, nicht von Betrug.
Aber entschuldigen se dass ich Deine hochverehrte DB kritisiert habe.

Hin- und Rück nicht auf einem Fahrschein - Stornogebühr?

mdst, Donnerstag, 05.01.2017, 15:58 (vor 3423 Tagen) @ Murrtalbahner


So ist es: Abzocke der Bahn!

Naja, wenn das wirklich so ist, ist das m.E. rechtswidrig.

Frage an die Juristen: kann ich dann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil ich nicht das bekommen habe, was ich wollte? (Hin- und Rückfahrt gewünscht, zwei einzelne Tickets bekommen)

Hin- und Rück nicht auf einem Fahrschein - Stornogebühr?

wachtberghöhle, Donnerstag, 05.01.2017, 16:20 (vor 3423 Tagen) @ mdst


So ist es: Abzocke der Bahn!


Naja, wenn das wirklich so ist, ist das m.E. rechtswidrig.

Frage an die Juristen: kann ich dann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil ich nicht das bekommen habe, was ich wollte? (Hin- und Rückfahrt gewünscht, zwei einzelne Tickets bekommen)

Völlig ausgeschlossen erscheint mir das nicht.

aus: https://www.bahn.de/p/view/angebot/sparpreis-europa/niederlande.shtml?dbkanal_007=L01_S...

Die Fahrkarten zum Angebot Sparpreis Europa gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung).
Verfügbar solange der Vorrat reicht. Der Grenzübertritt darf nur in einem gebuchten DB Fernverkehrszug erfolgen. Kann als einfache Fahrt oder als Hin- und Rückfahrt gebucht werden.

Zu prüfen wäre, ob hier der Kunde nicht tatsächlich getäuscht würde.
Er erwartet ja (aus derselben Quelle):



Erstattung oder Umtausch sind gegen ein Entgelt von 19 Euro bis einen Tag vor dem 1. Geltungstag der Fahrkarte möglich.

Hin- und Rück nicht auf einem Fahrschein - Stornogebühr?

sibiminus, Donnerstag, 05.01.2017, 17:14 (vor 3423 Tagen) @ mdst

Frage an die Juristen: kann ich dann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil ich nicht das bekommen habe, was ich wollte? (Hin- und Rückfahrt gewünscht, zwei einzelne Tickets bekommen)

Ich bin zwar kein Jurist, aber antworte trotzdem mal. ;-)

Seit einiger Zeit (Fahrplanwechsel? Weiß ich gar nicht mehr.) gelten internationale Fahrkarten pauschal längstens 4 Tage. Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine einfache Fahrt oder Hin-/Rückfahrkarte handelt. Wird mit dem Reisewunsch die Geltungsdauer überschritten, sind getrennte Fahrkarten erstellen (was der Automat ja auch getan hat), auf die die tariflichen Entgelte dann jeweils erhoben werden. Nur bei Erstattung von Flexpreisen nach dem 1. Geltungstag ist die Rede von Entgelt je Erstattungsfall.

Hin- und Rück nicht auf einem Fahrschein - Stornogebühr?

JanZ, HB, Donnerstag, 05.01.2017, 16:19 (vor 3423 Tagen) @ mdst

Moin,

ich habe eben ein Europa Spezial am Automaten gekauft. Ich habe explizit Hin- und Rückfahrt gleichzeitig gebucht (5 Tage auseinander), da ich es evtl. stornieren muss. Es wurde mir dafür auch ein Gesamtpreis für Hin- und Rückfahrt angezeigt. Nach der Bezahlung bekam ich allerdings zwei separate Fahrscheine für die Hin- und Rückfahrt ausgespuckt.

Jetzt frage ich mich, ob ich im Falle einer Stornierung zwei Mal 19 EUR bezahlen muss? Wie soll ich denn am Reisezentrum nachweisen, dass ich die Fahrten zusammen gebucht habe? (ich habe bar bezahlt, einen EC-Beleg über den Gesamtbetrag habe ich also auch nicht). Oder ist das irgendwie im Verkaufssystem erfasst?

Ist das etwa noch eine neue Masche der Bahn, als Nebeneffekt der Abschaffung von Hin- und Rückfahrkarten, die Einnahmen aus Stornogebühren von 17,50 EUR auf 38 EUR zu erhöhen?

LG
Markus

Ist auf den Tickets keine Vorgangsnummer o.Ä., die in beiden Fällen identisch ist?

Hin- und Rück nicht auf einem Fahrschein - Stornogebühr?

mdst, Donnerstag, 05.01.2017, 16:21 (vor 3423 Tagen) @ JanZ


Ist auf den Tickets keine Vorgangsnummer o.Ä., die in beiden Fällen identisch ist?

Das dachte ich auch zuerst. Es gibt auch unten rechts unter dem Aufdruck "BARZAHLUNG" eine Nummer, die auf beiden Tickets identisch ist. Allerdings ist das wohl die Automatennr./Verkaufsstellennr., denn auf einem weiteren Ticket aus einer anderen Buchung am selben Automaten steht auch die gleiche Nummer.

Ein kreativer Ansatz

ALR997, Donnerstag, 05.01.2017, 16:25 (vor 3423 Tagen) @ mdst

Allerdings ist das wohl die Automatennr./Verkaufsstellennr., denn auf einem weiteren Ticket aus einer anderen Buchung am selben Automaten steht auch die gleiche Nummer.

Vielleicht kannst du dann mit Automaten- und Zeitstempel argumentieren? Selbst ein Automatenprofi wird Schwierigkeiten haben, innerhalb einer Minute zwei verschiedene Buchungsvorgänge an ein und dem selben Automaten durchzuführen.

Ein kreativer Ansatz

JanZ, HB, Donnerstag, 05.01.2017, 16:38 (vor 3423 Tagen) @ ALR997

Allerdings ist das wohl die Automatennr./Verkaufsstellennr., denn auf einem weiteren Ticket aus einer anderen Buchung am selben Automaten steht auch die gleiche Nummer.


Vielleicht kannst du dann mit Automaten- und Zeitstempel argumentieren? Selbst ein Automatenprofi wird Schwierigkeiten haben, innerhalb einer Minute zwei verschiedene Buchungsvorgänge an ein und dem selben Automaten durchzuführen.

Das war auch mein Gedanke. Ich würde mich erst aufregen, wenn die Stornogebühr tatsächlich zweimal fällig wäre und bin ansonsten ein Fan von Hanlons Rasiermesser :-).

Hin- und Rück nicht auf einem Fahrschein Storno: Bahn fragen

AbschnittE, Donnerstag, 05.01.2017, 16:20 (vor 3423 Tagen) @ mdst
bearbeitet von AbschnittE, Donnerstag, 05.01.2017, 16:22

Wenn Du darauf schnell und kompetent eine Antwort haben willst, frag das Social Media Team der Bahn. So meine Erfahrung.

Und lass uns gern wissen, was sie gesagt haben :-)

Schnell ja, kompetent...naja

ALR997, Donnerstag, 05.01.2017, 16:28 (vor 3423 Tagen) @ AbschnittE

Wenn Du darauf schnell und kompetent eine Antwort haben willst, frag das Social Media Team der Bahn. So meine Erfahrung.

Schnell sind die auf jeden Fall. Manchmal muss man aber die Qualität der Antwort in Frage stellen. Selten, so weit ich das mitbekomme ist das sicher nicht die Regel. Und es liegt meist wohl auch weniger daran, dass da nur Idioten arbeiten würden, sondern daran, dass manche Informationen erst über 10 Ecken hin und dann wieder zurück geleitet werden und jeder, der schonmal stille Post gespielt hat, weiß was dabei rumkommen kann.

Also ja, ich würde auch zum SM-Team raten (bei der Kurzform gibts wohl noch Verbesserungsbedarf) ich meine nur: bei komplexeren Fällen kann man sich nicht immer 100 Prozent drauf verlassen.

Einfach entspannt abwarten!

Bahngenießer, Donnerstag, 05.01.2017, 18:33 (vor 3423 Tagen) @ mdst

Solange der Stornierungsfall nicht eintritt, würde ich mir über so etwas keine Gedanken machen. Wenn es soweit ist, rechne ich mit folgenden Alternativen:

Alternative A:
Beim Stornierungsvorgang werden beide Tickets zusammengeführt, ein Vorgang daraus gemacht und die Stornierungsgebühr nur einmal abgezogen.

Alternative B:
Spätestens aber, wenn du dich über die zweifache Berechnung der Stornierungsgebühr beim Zentralen Kundendialog beschwerst und mit dem Rechtsweg drohst, wirst du einen entsprechenden Gutschein (aus Kulanz) erhalten.

Alles andere würde mich wundern.

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