Das Eisenbahnbundesamt hilft bei Fehlentscheidungen des SC (Fahrkarten und Angebote)

Tommyboy, OWL, Sonntag, 06.12.2009, 21:11 (vor 5862 Tagen)

Hallo,

vor einiger Zeit hatte ich hier von einer Fehlentscheidung des Servicecenters Fahrgastrechte berichtet. Im Forum riet man mir beim EBA anzurufen. Das tat ich und von dort kam dann auch tatsächlich einige Tage nach dem Gespräch ein Brief mit einem Bogen, der auszufüllen und in dem der Grund der Beschwerde darzulegen war.
Außerdem sollten noch Anlagen, also Verspätungsbescheinigungen, die Kopie des Ablehnungsbescheids und eine FK-Kopie mitgeschickt werden.

Nun ja, nach nunmehr 2 Monaten kam jetzt wieder Post vom Servicecenter mit folgendem Text:

"Sehr geehrter Herr X,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Wir bedauern außerordentlich, dass uns bei der Bearbeitung Ihres Vorganges ein Fehler unterlaufen ist.

Der Sachverhalt wurde erneut ausgiebig geprüft und wir sind zu folgendem Ergebnis gekommen.

(...) Verspätung am Zielort 62 Minuten (...)

Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Entschuldigung."

Dem Brief beigefügt war der gewünschte Gutschein, der jedoch keinesfalls (wie könnte man das auch erwarten?) um die Auslagen erhöht wurde. Von einer "außerordentlichen Entschuldigung" kann ich mir nichts kaufen.

Zwar wissen wir jetzt, dass eine Beschwerde beim EBA durchaus Wirkung haben kann, allerdings muss man sich wohl tatsächlich fragen, ob das SC durch Unfähigkeit oder Absicht die Kunden nicht "sauer rühren" will? Denn mal ehrlich, wegen eines Gutscheins über 5 Euro musste ich

1) ein Fahrgastrechteformular ausfüllen und eine Kopie anfertigen
2) beim EBA anrufen incl. Nummerrecherche
3) den Fragebogen des EBA ausfüllen
4) einen Briefumschlag und 0,90 Euro Porto aufwenden

Bei DSO wurde ebenfalls berichtet von Fällen, wo Belege verschwinden, NV-Verspätungen getrennt bearbeitet (und dann wegen der 4,50 Euro-Grenze abgelehnt) oder schlicht falsche Zeiten recherchiert werden. Eigentlich sollte sich jeder beschweren, nur, ehrlich gesagt, wer wird sich den ganzen Stress wegen den 5 Euros antun? Und schon hat die DB wieder gespart.

Gruß,
Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

An Vorsatz glaube ich...

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Sonntag, 06.12.2009, 21:14 (vor 5862 Tagen) @ Tommyboy

...nicht.

Hallo,

Bei DSO wurde ebenfalls berichtet von Fällen, wo Belege verschwinden, NV-Verspätungen getrennt bearbeitet (und dann wegen der 4,50 Euro-Grenze abgelehnt) oder schlicht falsche Zeiten recherchiert werden. Eigentlich sollte sich jeder beschweren, nur, ehrlich gesagt, wer wird sich den ganzen Stress wegen den 5 Euros antun? Und schon hat die DB wieder gespart.

bei aller Schlamperei, die passieren kann, würde ich nicht von Vorsatz ausgehen. Die Bearbeitung von Reklamationen dürfte ein ganzes Stück teurer sein als das "Abnicken" von Anträgen.

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
[image]

Früher war es besser

Jörg, Sonntag, 06.12.2009, 21:45 (vor 5862 Tagen) @ Holger_HAM

Auch wenn ich mit den Fahrgastrechten keine Erfahrung habe gibt es genug Beispiele die ähnlich gelagert sind.

Da wäre zum Beispiel die in Anspruchnahme einer Privathaftpflichtversicherung bei einem Schadensereigniss von geringem Wert.

Hier muß man abwägen lohnt sich der Aufwand und die Anstrengungen diese in Anspruch zu nehmen oder resigniert man vor der mentalen Belastung und zahlt einfach selber.

Das Problem bei den Fahrgastrechten ist die Begrenzung auf geringe Beträge für günstige Fahrkarten.

Leute die sich teure Fahrkarten leisten können erwirtschaften meist einen Stundenlohn, der so hoch ist, das es sich für diese Leute nicht lohnt sich um eine Erstattung zu kümmern.

Personen die jeden Cent umdrehen kaufen sich meist so günstige Tickets, dass die Erstattung unter dem Mindestbetrag liegt.

Vorsatz mag ich niemanden unterstellen. Aber eine Methode, sich vor einer besonders anstrengenden Kundschaft zu schützen, meine ich zu erkennen.

Also persönlich wünsche ich mir das alte System zurück, bei dem ich unabhängig vom Wert der Fahrkarte bei entsprechender Verspätung völlig unbürokratisch einen Gutschein in die Hand gedrückt bekommen habe.

Grüße Jörg

Das Eisenbahnbundesamt hilft bei Fehlentscheidungen des SC

Thomas_77, Sonntag, 06.12.2009, 22:52 (vor 5862 Tagen) @ Tommyboy

Eigentlich sollte sich jeder beschweren, nur, ehrlich gesagt, wer wird sich den ganzen Stress wegen den 5 Euros antun? Und schon hat die DB wieder gespart.
<<<

Danke für deinen Tipp. Auch ein kleiner Tipp von mir: ich kaufe Normaltickets mit BC50 (kein Sparfuchs...will "nur" ordentl. transportiert werden) und habe, so schlimm es ist, schon einen Standardtext per E-Mail, mit dem ich meine Rechte geltend mache.

Auch von mir: die miserable Leistung hat m. E. Methode und es beschweren sich noch viel zu wenige - überhäufen müsste man die DB mit soetwas. Also mein Aufruf an alle!!

Das Eisenbahnbundesamt hilft bei Fehlentscheidungen des SC

NIM rocks, Sonntag, 06.12.2009, 22:56 (vor 5862 Tagen) @ Thomas_77

Eigentlich sollte sich jeder beschweren, nur, ehrlich gesagt, wer wird sich den ganzen Stress wegen den 5 Euros antun? Und schon hat die DB wieder gespart.
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Danke für deinen Tipp. Auch ein kleiner Tipp von mir: ich kaufe Normaltickets mit BC50 (kein Sparfuchs...will "nur" ordentl. transportiert werden) und habe, so schlimm es ist, schon einen Standardtext per E-Mail, mit dem ich meine Rechte geltend mache.

Auch von mir: die miserable Leistung hat m. E. Methode und es beschweren sich noch viel zu wenige - überhäufen müsste man die DB mit soetwas. Also mein Aufruf an alle!!

Ich habe ihnen wegen 5 Euro einen Brief geschickt, mal sehen...

Wird man eigentlich benachrichtig, dass die im "Servicecenter Fahrgastrechte" meinen Erstattungsantrag bekommen haben und ihn bearbeiten, oder sehe ich das nur vielleicht irgendwann mal am Kontoauszug?

Das Eisenbahnbundesamt hilft bei Fehlentscheidungen des SC

RhBDirk, Montag, 07.12.2009, 09:56 (vor 5862 Tagen) @ NIM rocks

Wird man eigentlich benachrichtig, dass die im "Servicecenter Fahrgastrechte" meinen Erstattungsantrag bekommen haben und ihn bearbeiten, oder sehe ich das nur vielleicht irgendwann mal am Kontoauszug?

Eine Eingangsbestätigung habe ich nicht erhalten. Selber habe ich damals den 10€ Gutschein angefordert.

Den Vordruck für das Beschwerdeformular ...

liebe70, Dienstag, 08.12.2009, 22:48 (vor 5860 Tagen) @ Tommyboy

... gibt es hier (pdf-Datei).

Gruß, Ralf

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