Das Eisenbahnbundesamt hilft bei Fehlentscheidungen des SC (Fahrkarten und Angebote)
Hallo,
vor einiger Zeit hatte ich hier von einer Fehlentscheidung des Servicecenters Fahrgastrechte berichtet. Im Forum riet man mir beim EBA anzurufen. Das tat ich und von dort kam dann auch tatsächlich einige Tage nach dem Gespräch ein Brief mit einem Bogen, der auszufüllen und in dem der Grund der Beschwerde darzulegen war.
Außerdem sollten noch Anlagen, also Verspätungsbescheinigungen, die Kopie des Ablehnungsbescheids und eine FK-Kopie mitgeschickt werden.
Nun ja, nach nunmehr 2 Monaten kam jetzt wieder Post vom Servicecenter mit folgendem Text:
"Sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Wir bedauern außerordentlich, dass uns bei der Bearbeitung Ihres Vorganges ein Fehler unterlaufen ist.
Der Sachverhalt wurde erneut ausgiebig geprüft und wir sind zu folgendem Ergebnis gekommen.
(...) Verspätung am Zielort 62 Minuten (...)
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Entschuldigung."
Dem Brief beigefügt war der gewünschte Gutschein, der jedoch keinesfalls (wie könnte man das auch erwarten?) um die Auslagen erhöht wurde. Von einer "außerordentlichen Entschuldigung" kann ich mir nichts kaufen.
Zwar wissen wir jetzt, dass eine Beschwerde beim EBA durchaus Wirkung haben kann, allerdings muss man sich wohl tatsächlich fragen, ob das SC durch Unfähigkeit oder Absicht die Kunden nicht "sauer rühren" will? Denn mal ehrlich, wegen eines Gutscheins über 5 Euro musste ich
1) ein Fahrgastrechteformular ausfüllen und eine Kopie anfertigen
2) beim EBA anrufen incl. Nummerrecherche
3) den Fragebogen des EBA ausfüllen
4) einen Briefumschlag und 0,90 Euro Porto aufwenden
Bei DSO wurde ebenfalls berichtet von Fällen, wo Belege verschwinden, NV-Verspätungen getrennt bearbeitet (und dann wegen der 4,50 Euro-Grenze abgelehnt) oder schlicht falsche Zeiten recherchiert werden. Eigentlich sollte sich jeder beschweren, nur, ehrlich gesagt, wer wird sich den ganzen Stress wegen den 5 Euros antun? Und schon hat die DB wieder gespart.
Gruß,
Tommyboy
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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
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