Flexpreis Frankreich: Entwertung notwendig? (Fahrkarten und Angebote)

Alter Köpenicker, BSPF, Montag, 02.01.2017, 07:54 (vor 3425 Tagen) @ EK-Wagendienst

Was gar nicht erlaubt ist mit französischen Fahrkarten zu stückeln, oder die in einem anderen Bahnhof abzustempeln.

Das wurde bei mir nicht beanstandet. Es wurde lediglich darauf geachtet, ob die Fahrkarte entwertet wurde.

Konkret ging es um eine Fahrt von Basel nach Nîmes. Da ich eine Fahrkarte "TriRegio mini", gültig bis Bartenheim besaß, löste ich bei der SNCF eine TGV-Fahrkarte Bartenheim - Nîmes. So fuhr ich von Basel mit der S-Bahn bis Mulhouse und stieg natürlich nicht extra in Bartenheim zum Entwerten aus, sondern erledigte dies in Mulhouse und alles war in Ordnung.


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