VRR Fahrpreiserhöhung & Frage Tausch alte 4-er Fahrtkarte (Fahrkarten und Angebote)

SunshineMouse, Samstag, 31.12.2016, 00:20 (vor 3427 Tagen)

Hallo,

ich habe gesehen, dass der VRR zum 01.01.2017 mal wieder die Preise erhöht, dieses ist sicherlich auch hier schon behandelt worden, interessierte mich aber eigentlich nicht, da ich selber (fast) nie im VRR im Verbundtarif reise (DB-Tarif), aber eine Freundin von mir hat vor 2 Jahren ein 4-er Ticket im VRR erworben und nur 2 Fahrten genutzt, das Ticket liegt hier noch.

Konkret habe ich in der VRR Info folgende Passage gefunden:

"Alle mit Preisstand 2016 gekauften Einzel, 4er-, Tages- oder ZusatzTickets sind noch drei Monate gültig und können für Fahrten mit Bus und Bahn im jeweiligen Geltungsbereich genutzt werden. Zudem können Nahverkehrskunden diese alten Tickets bis zum 31. Dezember 2019 in allen KundenCentern und bei einigen Vertriebspartnern gegen Tickets mit dem neuen Preisstand eintauschen. Sie zahlen lediglich die Differenz zwischen altem und neuem Preis."

VRR Info zur Preiserhöhung

Würde heißen, dass heute am 31.12.2016 der Schlusstermin für alle 2013 gekauften Fahrkarten ist, meine Fahrkarte aus 2014 könnte folglich noch bis zum 31.12.2017 eingetauscht werden, korrekt?

Konkret wundere ich mich grundsätzlich über diese Praxis und kenne z. B. aus Frankreich (z. B. Paris), dass dort der RATP als Verkehrsgesellschaft selbstverständlich unbegrenzt gekaufte Tickets akzeptiert.

RATP Info der Pariser Verkehrsbetriebe

Dort heißt es dann:

"T+ Fahrscheine (genau wie die alten lila oder grünen t-Fahrscheine) werden nicht zurück genommen. Sie bleiben unbegrenzt gültig. Das heißt, dass Sie Ihre alten t- Fahrscheine (lila oder grün) nicht umzutauschen brauchen."

Konkret akzeptiert man dort dann weit mehr als 10 Jahre alte Fahrscheine, schade, dass es hier im VRR (ist dieses in anderen Verbünden in D auch so) kundenunfreundlicher ist.

Ich habe nun folgende Frage:

-> Kann man eine 4-er Karte (wo nur 2 Fahrten genutzt worden sind) auch in VRR Kundencentern zurückgeben und sich den anteiligen (alten) Fahrpreis für die 2 der 4 Fahrten erstatten lassen oder muss ich zwangsweise eine neue 4-er Karte erwerben?

Ich würde ungern eine neue 4-er Karte kaufen, da ich, wie o.g. geschrieben, eigentlich nie im VRR im Verbundtarif reise, andererseits möchte ich die Karte natürlich nicht verfallen lassen.

Bin für Eure Erfahrungen und Infos dankbar.

Ich wünsche Allen einen guten Start ins neue Jahr 2017 und danke im Voraus für Antworten!

VRR Fahrpreiserhöhung & Frage Tausch alte 4-er Fahrtkarte

maxiboy, IBNR: 7006966, Samstag, 31.12.2016, 01:58 (vor 3427 Tagen) @ SunshineMouse

Ich meine, dass man nur eine volle neue 4er-Karte kaufen könnte unter Anrechnung des offenen Fahrpreises. (Anders im VBB, da ist die Frist nur 6 Monate, aber dafür konnte ich auch eine Barerstattung erhalten.)

Aber immerhin kann man am DB-Schalter in Düsseldorf auch Rheinbahn-4er-Tickets umtauschen.

Ist trotzdem Dreck, man verweist auf irgendeine obskure gesetzliche Sonderregelung, die das erlaubt und Verkehrsunternehmen ggü. der allgemeinen Verjährungsfrist privilegiert.

VRR Fahrpreiserhöhung & Frage Tausch alte 4-er Fahrtkarte

Michael L., Samstag, 31.12.2016, 08:45 (vor 3427 Tagen) @ maxiboy

Es werden auch "angebrochene" Viererkarten umgetauscht / angerechnet !

Bargeld wird nicht ausgegeben. Es ist nur Umtausch / Anrechnung für neue Fahrscheine möglich, wobei es nicht zwingend die gleiche Kategorie sein muß. Man kann z. B. eine angebrochene 4er Karte der Preisstufe B auch in eine 4er Karte einer anderen Preisstufe oder eines Einzelfahrschein anrechnen lassen. (Für die fehlende Differenz muß man entsprechend zahlen, bzw. kann ggf. auch einen Restbetrag verfallen lassen)

Gleiche bzw. fast identisches Umtauschsystem gibt es z. B. auch beim VRS (Rhein-Sieg)und beim VOR (Wien), wobei beim letzteren, die Umtauschzeit länger ist.

VRR Fahrpreiserhöhung & Frage Tausch alte 4-er Fahrtkarte

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 31.12.2016, 11:25 (vor 3427 Tagen) @ maxiboy
bearbeitet von JeDi, Samstag, 31.12.2016, 11:25

Ist trotzdem Dreck, man verweist auf irgendeine obskure gesetzliche Sonderregelung, die das erlaubt und Verkehrsunternehmen ggü. der allgemeinen Verjährungsfrist privilegiert.

Ja, das hängt mit der nötigen Tarifgenehmigung zusammen, im Rahmen derer die Genehmigungsbehörde ja Einwände vorbringen könnte. Anderswo (Stuttgart) gelten alte Fahrscheine bis 1 Jahr nach einer Tarifänderung, danach sind sie (teures) Altpapier bzw. Rest/Sondermüll - je nach verwendetem Papier.

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Weg mit dem 4744!

VRR Fahrpreiserhöhung & Frage Tausch alte 4-er Fahrtkarte

ffz, Samstag, 31.12.2016, 21:14 (vor 3427 Tagen) @ JeDi

Wobei ich es beim VVS immer so erlebt habe, dass Fahrkarten die nach über 1 Jahr nach Triferhöhung noch vorhanden waren in den KundenCentren Problemlos voll bzw anteilig ausbezahlt wurden.

VRR Fahrpreiserhöhung & Frage Tausch alte 4-er Fahrtkarte

brandenburger, Perleberg, Samstag, 31.12.2016, 20:43 (vor 3427 Tagen) @ maxiboy

Ist trotzdem Dreck, man verweist auf irgendeine obskure gesetzliche Sonderregelung, die das erlaubt und Verkehrsunternehmen ggü. der allgemeinen Verjährungsfrist privilegiert.

Die gesetzliche Verjährungsfrist soweit ich weiß 3 Jahre, beginnend am Jahresende. Von daher wären die im Eingangsbeitrag erwähnten Fristen korrekt.

Forever-Ticket

agw, NRW, Samstag, 31.12.2016, 11:34 (vor 3427 Tagen) @ SunshineMouse

Woanders gibt/gab es die Forever-Stamp, die für ewig die entsprechende Briefbeförderung ermöglicht.
Warum also kein Forever-Ticket?
Das liefe höchstens aus, wenn das Tarifmodell radikal geändert würde.

Forever-Ticket

bers, Samstag, 31.12.2016, 11:54 (vor 3427 Tagen) @ agw
bearbeitet von bers, Samstag, 31.12.2016, 11:55

Woanders ...

In den USA zum Beispiel ...

gibt/gab

... gibt es immer noch ...

die Forever-Stamp

... und auch viele Nahverkehrstickets sind "valid until used", auch wenn sie nicht explizit "forever" heißen (z.B. NJ Transit, "Ticket Options").

Forever-Ticket

JanZ, HB, Sonntag, 01.01.2017, 22:42 (vor 3426 Tagen) @ bers

Wenn man dagegen noch französische Franc irgendwo hat, kann man die allenfalls auf dem Sammlermarkt loswerden, der Umtausch in Euro ist nicht mehr möglich. So hat jedes Land seine verbraucherfreundlichen und -unfreundlichen Regelungen.

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