Widerspruch Reiseverbindung (5 Tage) und Fahrkarte (4 Tage) (Fahrkarten und Angebote)
Thomas, Dienstag, 27.12.2016, 22:06 (vor 3431 Tagen)
bearbeitet von Thomas, Dienstag, 27.12.2016, 22:08
Hallo,
ich habe mir heute eine Fahrkarte von Basel Bad. Bf. nach Utrecht gekauft. Laut gebuchter Reiseverbindung kann ich am 31. Dezember damit noch reisen - also am 5. Tag der Gültigkeit. Die Fahrkarte selbst ist jedoch nur bis zum 30. Dezember gültig.
Ist die Fahrkarte am 31.12. nun ganztägig gültig, oder nur wie die Reiseverbindung, oder gar nicht?
Danke für Euer Feedback!
Widerspruch Reiseverbindung (5 Tage) und Fahrkarte (4 Tage)
sflori, Dienstag, 27.12.2016, 22:17 (vor 3431 Tagen) @ Thomas
Ist die Fahrkarte am 31.12. nun ganztägig gültig, oder nur wie die Reiseverbindung, oder gar nicht?
Nach den Beförderungsbedingungen für den "Sparpreis Europa Niederlande" ist sie im Ausland bis 30.12., 23.59 Uhr gültig.
Wenn es jedoch so für den 31.12. zu buchen geht, ist sie meiner Meinung nach auch für den 31.12. gültig. Da ich keine Zugbindung im Ausland erkenne, gilt das wohl ganztägig für alle Züge.
Bye. Flo.
Widerspruch Reiseverbindung (5 Tage) und Fahrkarte (4 Tage)
Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Dienstag, 27.12.2016, 23:10 (vor 3431 Tagen) @ sflori
Mein Tipp: Am 31.12. mit den in der Reiseauskunft angegebenen Zügen fahren. Wenn ein Kontrolleur an der Gültigkeit der Fahrkarte (laut BB und Aufdruck nur bis 30.12.) was zu beanstanden hat und eine Nachzahlung verlangt, die Polizei kommen lassen und Strafanzeige wegen Betruges stellen. Die Deutsche Bahn verkauft ganz offensichtlich ungültige Fahrkarten! Blöd halt, dass es in den Niederlanden ist. Es bestehen also unter Umständen Sprachbarrieren.
Bevor sich jetzt jemand echauffiert: Es ist nicht das erste Mal, dass die Bahn ungültige Fahrkarten ausgibt. Und bislang hat das leider noch niemand eskalieren lassen, damit endlich mal geklärt wird, was gilt: Ein Tarifwerk oder die Individualabrede zwischen Fahrgast und Bahncomputer. Ich selbst würde es darauf anlegen, bin allerdings bislang stets nur an freundliches und verständnisvolles Zugpersonal geraten.
Ich freue mich auf das Ergebnis und wünsche eine gute Fahrt.
BSB
--
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geko, München, Mittwoch, 28.12.2016, 08:25 (vor 3431 Tagen) @ Breisgau-S-Bahn
bearbeitet von geko, Mittwoch, 28.12.2016, 08:26
Puh, ganz schön "drüber". Strafanzeige/Betrug... vollkommen neben der Sache. Wenn es einen Software-Fehler in der Reiseauskunft gibt, ist das schade, aber noch lange kein Betrug. Es fehlt der Vorsatz.
Am besten diesen Fahrschein als Feedback an die Deutsche Bahn senden und um Antwort/Prüfung durch das Online-Team bitten.
Ruhig bleiben
Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Mittwoch, 28.12.2016, 10:10 (vor 3431 Tagen) @ geko
Hallo geko,
es geht mir darum, dass die Bahn einerseits in einem Tarifwerk festlegt, wie bestimmte Fahrkarten auszustellen sind und andererseits verkauft sie dann munter Fahrkarten, die den eigenen Regeln nicht entsprechen. Beispielsweise auch Stichfahrten, die gar nicht in der Wegevorschrift auftauchen oder eben Fahrten am Tag nach Gültigkeitsende der Fahrkarte. Bei soetwas stellt sich die DB dann gerne auf den Standpunkt, dass nur das gelte, was im Fahrkartentext steht, also eben im vorliegenden Fall das Gültigkeitsende vom 30.12.. Wenn der Inhaber der Fahrkarte dann am 31.12. zu einer Nach-/Strafzahlung gezwungen wird entsteht ihm durch das Unvermögen der Deutschen Bahn, ein dem Beforderungsvertrag entsprechenden gültigen Fahrschein auszustellen gegebenenfalls ein beträchtlicher finanzieller Schaden. Ob das schlussendlich tatsächlich als Betrug zu werten ist, ist ja völlig unerheblich. Denn der Reisende ist 100% im Recht und sollte nötigenfalls mithilfe des Staates darauf beharren. Und bevor ich in den Niederlanden wegen Erschleichen von Leistungen (falls es dort einen solchen Straftatbestand gibt) kriminalisiert werde oder auch nur ein Bußgeld riskiere, hole ich mir Hilfe.
Ansonsten bin ich ganz entspannt
BSB
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geko, München, Mittwoch, 28.12.2016, 10:45 (vor 3431 Tagen) @ Breisgau-S-Bahn
Die DB Vertrieb GmbH betreibt bahn.de. Wenn diese einen Fehler im Buchungssystem hat, dann haftet diese auch zivilrechtlich dafür. Sprich: Dem Fahrgast ist der Schaden zu ersetzen. Dazu braucht es aber keine Strafanzeige wg. Betruges. Dieser liegt hier nicht vor und im schlimmsten Fall ist der Anzeiger selbst wegen falscher Verdächtigung dran. Vor allem dann, wenn der Anzeigende genau wusste, dass die Fahrkarte nicht den Regeln entsprach. Die Denke "Ha, die machen einen Fehler und ich zeige es ihnen jetzt!" ist eben nicht durch Gesetze gedeckt.
Entspannte Grüße zurück!
GUM, Mittwoch, 28.12.2016, 11:00 (vor 3431 Tagen) @ Breisgau-S-Bahn
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 28.12.2016, 11:00
Hallo geko,
es geht mir darum, dass die Bahn einerseits in einem Tarifwerk festlegt, wie bestimmte Fahrkarten auszustellen sind und andererseits verkauft sie dann munter Fahrkarten, die den eigenen Regeln nicht entsprechen. Beispielsweise auch Stichfahrten, die gar nicht in der Wegevorschrift auftauchen oder eben Fahrten am Tag nach Gültigkeitsende der Fahrkarte.
[...]
Wenn der Inhaber der Fahrkarte dann am 31.12. zu einer Nach-/Strafzahlung gezwungen wird entsteht ihm durch das Unvermögen der Deutschen Bahn, ein dem Beforderungsvertrag entsprechenden gültigen Fahrschein auszustellen gegebenenfalls ein beträchtlicher finanzieller Schaden. Ob das schlussendlich tatsächlich als Betrug zu werten ist, ist ja völlig unerheblich. Denn der Reisende ist 100% im Recht und sollte nötigenfalls mithilfe des Staates darauf beharren. Und bevor ich in den Niederlanden wegen Erschleichen von Leistungen (falls es dort einen solchen Straftatbestand gibt) kriminalisiert werde oder auch nur ein Bußgeld riskiere, hole ich mir Hilfe.
Ansonsten bin ich ganz entspannt
BSB
Dieses Thema hatten wir doch schon so oft im ice-treff.de! Mutmaßlich entstehen die angesprochenen "Stichfahrten" Fahrkarten durch gezielte Eingaben eines Kunden, der versucht die Systemfehler im Computersystem zu nutzen.
Das dieses Verhalten langfristig gesehen zu noch weiteren Einschränkungen als Präventiv- oder auch Gegenwehr der Bahn führt, ist klar.
Meiner Meinung nach hilft es wesentlich mehr mit dem gesunden Menschenverstand zu argumentieren. Bei dessen Nutzung ist kristallklar was eine einfache Fahrt ist und was nicht.
Und ob die Regelung "bis zum letzten Geltungstag" lautet oder "bis um 10 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Kalendertags". Das ist ganz simpel sowie klar. Da kann ich mich ganz entspannt zurücklegen, denn ich sehe den (moralischen) Betrugstatbestand auf keinen Fall auf der Seite der Bahn. Sondern eher auf der Seite desjenigen, der Hunderte Kilometer Stichstrecke fährt (nicht im aktuellen Beispiel).
Und letztendlich die Atmosphäre auch im Zug vergiftet: Denn die Zubs, die ohnehin einen schwierigen Job haben, müssen dann oft von gezieltem Falschbuchen ausgehen. Anstatt die Kontrollrunde zu machen und dann ganz entspannt den APS Kaffee oder kleine Speisen auszugeben.
Der Gesamtschaden auf die Emotionen und die Atmosphäre des Verkehrsmittels ist unermesslich. Und da ist es - eigentlich - nicht mit einer Fahrpreisnacherhebung des doppelten Preises Deines Stichstreckenbeispiels getan.
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Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
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Entspannte Grüße zurück!
martarosenberg, Mittwoch, 28.12.2016, 11:09 (vor 3431 Tagen) @ GUM
Dieses Thema hatten wir doch schon so oft im ice-treff.de! Mutmaßlich entstehen die angesprochenen "Stichfahrten" Fahrkarten durch gezielte Eingaben eines Kunden, der versucht die Systemfehler im Computersystem zu nutzen.
Aber nicht immer, und manchmal sind solche tariflichen Stichfahrten auch nötig um fahrplanmäßig sinnvolle Verbindungen zu ermöglichen (z.B. Wolfgang( b Hanau) - Frankfurt - Leipzig).
Es gab da mal einen Fall.....
GUM, Mittwoch, 28.12.2016, 11:15 (vor 3431 Tagen) @ martarosenberg
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 28.12.2016, 11:15
... wo jemand die gesamte Rennbahn Frankfurt -> Köln doppelt gefahren ist.
Miteiner einfachen Fahrtkarte, obwohl das "Umdrehen" in Köln eindeutig der Beginn einer Rückfahrt war.
So war's gemeint.
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Es gab da mal einen Fall.....
Berlin-Express, nähe BPHD, Mittwoch, 28.12.2016, 11:37 (vor 3431 Tagen) @ GUM
... wo jemand die gesamte Rennbahn Frankfurt -> Köln doppelt gefahren ist.
Miteiner einfachen Fahrtkarte, obwohl das "Umdrehen" in Köln eindeutig der Beginn einer Rückfahrt war.
Es gibt sogar Menschen die fahren Berlin - Hamburg - Berlin mit einer einfachen Fahrt. Schlimm, schlimm...
Es gab da mal einen Fall.....
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 28.12.2016, 11:48 (vor 3431 Tagen) @ GUM
... wo jemand die gesamte Rennbahn Frankfurt -> Köln doppelt gefahren ist.
Miteiner einfachen Fahrtkarte, obwohl das "Umdrehen" in Köln eindeutig der Beginn einer Rückfahrt war.
So war's gemeint.
Wenns ausstellbar ist, und so auf der Fahrkarte angegeben wird: Warum auch nicht?
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Weg mit dem 4744!
Es gab da mal einen Fall.....
Dr. Bahn, Mittwoch, 28.12.2016, 11:49 (vor 3431 Tagen) @ GUM
Pah. Amateure!
Ich bin mal Dortmund - Basel Bad - Dortmund mit einer einfachen Fahrkarte gefahren, natürlich über die KRM. Mit aufgedruckter Reiseverbindung und ohne Beanstandung.
Geht allerdings heute nicht mehr, deshalb kann man das auch gefahrlos verraten... :-D
Grüße
Dr. Bahn
Entspannte Grüße zurück!
Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Mittwoch, 28.12.2016, 11:19 (vor 3431 Tagen) @ GUM
Thema Stichfahrten:
Natürlich sind diese in den BB grundsätzlich erstmal ausgeschlossen. Aber Du als liberaler Mensch (die von dir oft erwähnte Farbe gelb ;-)) solltest es doch gut finden, wenn zwei souveräne Subjekte des Privatrechts unter sich ausmachen, dass eine bestimmte Stichfahrt machbar ist. Stell dir vor, du bist von Göttingen nach Leipzig unterwegs und möchtest unterwegs dem schönen Weihnachtsmarkt von Quedlinburg einen Besuch abstatten. Du fragst Bahn.de, ob das mit einer Fahrkarte machbar ist und Bahn.de sagt Ja. Also freust du dich und buchst die Stichfahrt. Wenn Bahn.de (bzw natürlich die Programmierer dahinter) Stichfahrten verhindern will, dann könnte sie das tun.
Dir den Weihnachtsmarkt von Quedlinburg wirklich empfehlende Grüße
BSB
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Was gebucht werden kann, ...
MichiS, Mittwoch, 28.12.2016, 13:33 (vor 3431 Tagen) @ GUM
... kann auch gefahren werden!
Sonst würde ich der DB AG ja implizit unterstellen, sie hätte ein fehlerhaftes Buchungssytem, was wiederum nach Meinung einiger Mitforenten schon an üble Nachrede grenzen würde, nicht wahr?
Wir sollten aber endlich aufhören, sämtliche kreativen Gestaltungsmöglichkeiten der Buchungsmaske hier breitzutreten, bevor die DB AG auf die Idee kommt, sich an den ÖBB zu orientieren - da kann nämlich gar nichts mehr eingestellt werden.
Was gebucht werden kann, ...
Thomas, Mittwoch, 28.12.2016, 13:58 (vor 3431 Tagen) @ MichiS
welche Vorteile für die DB könnten diese Eingabemöglichkeiten haben? In der Regel muss es einen (finanziellen) Sinn machen, sonst würden die das ja nicht machen?
Österreich ist natürlich viel kleiner und gleicht eher einem großen Verkehrsverbund. Da dürften Via-Angaben entbehrlicher sein - und Frankreich hat eher ein Globalpreissystem...
Soweit mir bekannt
chriL999, Mittwoch, 28.12.2016, 14:11 (vor 3431 Tagen) @ Breisgau-S-Bahn
Soweit mir bekannt, muss der Fahrgast immer eine Fahrpreisnacherhebung akzeptieren/dulden, sofern der Kontrolleur die Fahrkarte nicht anerkennt bzw. anerkennen will, auch dann, wenn eine offensichtlich korrekte Fahrkarte vorgezeigt wird.
Im Nachgang muss dann aber alles mit der Erhebungsstelle geklärt werden, die dann eben den Preis der Fahrpreisnacherhebung komplett rückerstattet.
Zumindest ist das mein Verständnis.
Viel einfacher ist das kurze Stück des fünften Tages
GUM, Mittwoch, 28.12.2016, 15:17 (vor 3431 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 28.12.2016, 15:17
im Vorverkauf zu erwerben.
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Widerspruch Reiseverbindung (5 Tage) und Fahrkarte (4 Tage)
EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 27.12.2016, 23:01 (vor 3431 Tagen) @ Thomas
bearbeitet von EK-Wagendienst, Dienstag, 27.12.2016, 23:04
ohne Fahrplanauszug nur bis zum 30.12. 23:59 Uhr, da es auf der Fahrkarte steht
am 31.12. dann nur mit dem Fahrplan, aber dann nur in den Zügen die da angeben sind, da es ja auf der Fahrkarte steht: "Gilt nur in den gebuchten Zügen"
Auch dran denken das jeder 2. Zug zwischen Mönchengladbach und Venlo ausfällt:
http://www.eurobahn.de/fileadmin/redakteure/dokumente/fahrplaene/maas-rhein-lippe-netz/...
und die Eurobahn kontrolliert sehr gerne die Fahrkarten nach Venlo, und die sind genau.
und mit so was muss man sich dann nicht wundern wenn man dann keine "über Bahnhöfe" bzw. "lange Aufenthalte" nicht mehr eingeben kann, wie es die ÖBB schon vor gemacht hat.
Widerspruch Reiseverbindung (5 Tage) und Fahrkarte (4 Tage)
martarosenberg, Dienstag, 27.12.2016, 23:02 (vor 3431 Tagen) @ Thomas
bearbeitet von martarosenberg, Dienstag, 27.12.2016, 23:03
Hallo,
ich habe mir heute eine Fahrkarte von Basel Bad. Bf. nach Utrecht gekauft. Laut gebuchter Reiseverbindung kann ich am 31. Dezember damit noch reisen - also am 5. Tag der Gültigkeit. Die Fahrkarte selbst ist jedoch nur bis zum 30. Dezember gültig.
Ist die Fahrkarte am 31.12. nun ganztägig gültig, oder nur wie die Reiseverbindung, oder gar nicht?
Danke für Euer Feedback!
Probier' mal aus, was passierst, wenn Du mit noch einem Tag mehr Aufenthalt buchen wilklst (nur testweise)? Kommt dann auch noch ein Preis?
Vielleicht hat das System hier intern die "bis 10 Uhr Folgetag"-Regelung die für innerdeutsche Sparpreise gilt fälschlicherweise mit angewandt?, und die Reiseverbindung kommt ja vor 10:00 an.
Oder das System führt gar keine Prüfung durch.
PS: Dateityp "png" mit indizierten Farben wäre für die Grafik besser -- und kleiner -- gewesen.
Widerspruch Reiseverbindung (5 Tage) und Fahrkarte (4 Tage)
agw, NRW, Dienstag, 27.12.2016, 23:08 (vor 3431 Tagen) @ martarosenberg
Vielleicht hat das System hier intern die "bis 10 Uhr Folgetag"-Regelung die für innerdeutsche Sparpreise gilt fälschlicherweise mit angewandt?, und die Reiseverbindung kommt ja vor 10:00 an.
Tjo. Bis 10 Uhr geht zu buchen, darüber hinhaus nicht.
Widerspruch Reiseverbindung (5 Tage) und Fahrkarte (4 Tage)
Thomas, Dienstag, 27.12.2016, 23:37 (vor 3431 Tagen) @ agw
ja kann ich bestätigen, dürfte die 10 Uhr-Grenze aus den nationalen Sparpreisen sein.
Seite 15 der AGB International ausdrucken und mitnehmen!
GUM, Mittwoch, 28.12.2016, 11:12 (vor 3431 Tagen) @ Thomas
Die AGB's der Bahn sind leider widersprüchlich.
Auf Seite 15 von 149 findet sich folgender Absatz:
"Der erste Geltungstag der Fahrkarte zählt als voller Tag. Der Reisende kann seine Reise an jedem beliebigen Tag innerhalb der Geltungsdauer seiner Fahrkarte antreten; er muss sie spätestens mit einem Zug beenden, der nach dem Fahrplan den Besti
mmungsort am letzten Tag der Geltungsdauer spätestens um 24 Uhr (bei der DB bis 3 Uhr des Folgetages) erreichen soll.
[...]
7.3.4
Fahrkarten für Angebote mit Zugbindung gelten nur an dem auf dem Beförderungsau
sweis angegebenen Reisetag und nur in den aufgeführten Zügen.
7.3.5
Für bestimmte Verkehre oder besondere Angebote können die SCIC
-
SB (Tfv 711) eine zu Nr. 7.1 oder 7.2 abweichende Geltungsdauer regeln."
Quelle:
Internationale AGB der Bahn, Quelle: bahn.de
Was Du mit dem Stück am 31.12.2016 machst ist natürlich Deine Sache. Ich persönlich würde für das kleine Anschlußstück am 31.12.2016 einen neuen Fahrschein kaufen. Zwei Übernachtungen in Frankfurt (Main) Flughafen erscheinen mir unwahrscheinlich, wenn dann noch eine in Frankfurt erfolgt. Und Du insgesamt 5 statt vier Tage unterwegs bist.
Auf keinen Fall würde ich aber am 31.12.2016 einen anderen als den gebuchten Zug nehmen.
-> Also Seite 15 ausdrucken und mitnehmen. Kannst uns ja im neuen Jahr schreiben wie Du dich entschieden hast. Wenn Du magst.
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Kurze Frage
chriL999, Mittwoch, 28.12.2016, 14:08 (vor 3431 Tagen) @ GUM
Am 31. Dezember dürfte doch (da Nahverkehr, für den keine Zugbindung gilt) jeder andere Zug bis 10 Uhr genommen werden, oder nicht?
Oder habe ich da was nicht ganz verstanden?
Kurze Frage
Thomas, Mittwoch, 28.12.2016, 14:33 (vor 3431 Tagen) @ chriL999
nur beim Sparpreis Deutschland, Sparpreis Europa nicht
nochmal kurze Frage
chriL999, Mittwoch, 28.12.2016, 14:55 (vor 3431 Tagen) @ Thomas
Gilt also beim Sparpreis Europa Zugbindung grundsätzlich in allen Zügen der Reiseverbindung? Oder nur bei solchen, die außerhalb Deutschlands sind?
nochmal kurze Frage
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 28.12.2016, 15:04 (vor 3431 Tagen) @ chriL999
Gilt also beim Sparpreis Europa Zugbindung grundsätzlich in allen Zügen der Reiseverbindung? Oder nur bei solchen, die außerhalb Deutschlands sind?
Der Sparpreis Europa gilt nicht bis 10 Uhr des auf den vierten Geltungstag folgenden Tages.
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Weg mit dem 4744!
nochmal kurze Frage
chriL999, Mittwoch, 28.12.2016, 15:08 (vor 3431 Tagen) @ JeDi
Die Frage der Gültigkeit bis 10 Uhr kann hier ev. nicht eindeutig geklärt werden.
Meine Frage jedoch: Gilt beim Sparpreis Europa Zugbindung immer in allen Zügen?
Beim Sparpreis Deutschland scheint dies ja nicht der Fall zu sein...
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