Fahrgastrechte für DB-Mitarbeiter-Tickets (Fahrkarten und Angebote)
Eine Frage an die DB-ler hier im Forum :)
Erst mal Asche auf mein Haupt, falls es hierzu schon mal einen Thread gab, aber irgendwie bin ich für die Nutzung der Suchfunktion zu Trump-Farben, denn ich habe nichts gefunden :(
Auf der Seite der GDL-Ortsgruppe Lehrte habe ich schon mal vor einiger Zeit die allgemeinen Regeln gefunden, die aber inzwischen ja etwas anders sein dürften, seitdem diese neuen Online-Tickets zum Fahrplanwechsel eingeführt wurden... aber darum geht es mir eigentlich garnicht so sehr.
Ich habe vielmehr eine Frage, ob Jemand weiß, wie es sich bei einer Verbindung verhält, wo neben DB-eigenen Zügen auch NE-Verkehr besteht!
Gehen wir mal von folgendem Szenario aus:
Ich buche eine Fernverkehrsverbindung, bei welcher ich abends den letzten IC als Zugbindung bis zu meinem Zielbahnhof habe und nun erreiche ich diesen Zug aufgrund einer Verspätung des ICEs nicht und am selben Tag bzw. Abend fährt nur noch ein NE-Unternehmen mit Nahverkehrszügen auf diesem letzten Streckenabschnitt.
Darf ich nun analog der Fahrgastrechte bei Sparpreisen einfach mit den Nahverkehr des Fremdunternehmens fahren, oder - da diese Unternehmen ja eigentlich den Mitarbeitertarif nicht anerkennen - bekomme ich für bis zu 80 EUR ein Taxi bezahlt, oder kann im Hotel kostenlos übernachten, da am selben Tag kein DB-Zug mehr verkehrt?
Wäre super, wenn mir hier Jemand was dazu sagen kann!
gesamter Thread:
- Fahrgastrechte für DB-Mitarbeiter-Tickets -
Sk8er,
26.12.2016, 15:40
- Fahrgastrechte für DB-Mitarbeiter-Tickets - JeDi, 26.12.2016, 15:58