? Verbraucherrechte bei Fahrtunterbrechung (Allgemeines Forum)

sflori, Donnerstag, 03.12.2009, 16:06 (vor 5869 Tagen)

Hallo Internet ! ;)

Ich möchte von Hamburg über Frankfurt nach München mit einer einzelnen Fahrkarte und habe in Frankfurt das Hotel X zur Übernachtung gebucht. Leider erreiche ich Frankfurt jedoch nicht mehr am Abend aufgrund von Zugverspätungen.

Habe ich die üblichen Verbraucherrechte ? Gibt es einen Unterschied zw. Bahnverschulden und Nicht-Bahnverschulden ?

Es geht mir nicht um Fahrpreiserstattungen, sondern nur um die Taxifahrt nach Frankfurt, bzw. Ersatzübernachtung zw. Hamburg und Frankfurt oder Erstattung anfallender Stornokosten des Hotel X.

Bin gespannt auf eure Meinungen !
Die Orte sind fiktive Beispiele.

Bye. Flo.

? Verbraucherrechte bei Fahrtunterbrechung

Ozzwald, Donnerstag, 03.12.2009, 17:48 (vor 5869 Tagen) @ sflori

Mittlerweile ist es wieder so, dass du auch bei nicht-bahnverschulden ein Hotel oder Taxi bekommst, je nach dem was günstiger ist.

? Verbraucherrechte bei Fahrtunterbrechung

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 04.12.2009, 01:01 (vor 5869 Tagen) @ Ozzwald

Mittlerweile ist es wieder so, dass du auch bei nicht-bahnverschulden ein Hotel oder Taxi bekommst, je nach dem was günstiger ist.

Aber nicht bei Drittverschulden bzw. höherer Gewalt.

? Verbraucherrechte bei Fahrtunterbrechung

Alexander, Freitag, 04.12.2009, 10:46 (vor 5868 Tagen) @ Fabian318

Hi,

Aber nicht bei Drittverschulden bzw. höherer Gewalt.

wie Ozzwald schon schrieb wird dies mittlerweile aus Kulanz wieder gehandhabt.
Es gibt jedoch eine Ausnahme - bei bestimmten Großereignissen kann von zentraler Stelle die Ausgabe "untersagt" werden. (z.B. bei Kyrill war dies der Fall)

Viele Grüße

--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)

? Verbraucherrechte bei Fahrtunterbrechung

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Freitag, 04.12.2009, 11:16 (vor 5868 Tagen) @ Alexander

Hallo,

Aber nicht bei Drittverschulden bzw. höherer Gewalt.


wie Ozzwald schon schrieb wird dies mittlerweile aus Kulanz wieder gehandhabt.

und das ist auch gut so. Man stelle sich mal vor, die DB würde die 80-jährige Oma oder Jugendliche die Nacht auf dem Bahnhof verbringen lassen. Der Imageschaden wäre gewaltig.

Es gibt jedoch eine Ausnahme - bei bestimmten Großereignissen kann von zentraler Stelle die Ausgabe "untersagt" werden. (z.B. bei Kyrill war dies der Fall)

Auch das ist in Ordnung, denn bei solchen Ereignissen bringt ein Taxi einerseits nichts, andererseits kann man große Gruppen von Menschen auch recht gut im Bahnhof versorgen.

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
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? Verbraucherrechte bei Fahrtunterbrechung

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 04.12.2009, 14:35 (vor 5868 Tagen) @ Holger_HAM

Interessant zu wissen, ich denke dann mal, dass sich die Kulanzleistungen aber nur auf Hotelübernachtung/Weiterbeförderung beziehen und nicht die 25/50% Erstattung?

? Verbraucherrechte bei Fahrtunterbrechung

gus78, Freitag, 04.12.2009, 17:59 (vor 5868 Tagen) @ Alexander

Es gibt jedoch eine Ausnahme - bei bestimmten Großereignissen kann von zentraler Stelle die Ausgabe "untersagt" werden. (z.B. bei Kyrill war dies der Fall)

Hatte ich andere Erfahrungen gemacht! Bin in der Nacht mit dem Taxi von hanau nach Fulda gefahren, da der letzte RE von Frankfurt kommend in Hanau endete. Dort stand ein mobiler Service - Point bereit und verteilte die Gutscheine. Nur gab es zu wenig Taxis, so dass einige länger warten mussten. Hatte Glück und kam mit einem der ersten mit.

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