Taxischein-Frage (dringend) (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Donnerstag, 08.12.2016, 21:39 (vor 3471 Tagen) @ Proeter

Und jetzt muss ich mir auch noch die Arbeit machen, einen Geldautomaten zu suchen (ggf. bankfremde Gebühren bezahlen), dann das Geld selbst einzutreiben, und wochenlang drauf zu warten (meine beiden letzten FGR-Fälle dauerten 6 bis 7 Wochen)

Da wäre die Frage, ob hier §288 BGB greift, der seit einiger Zeit neben Verzugszins auch eine 40€-Pauschale vorsieht: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html
Denn gemäß Fahrgastrechteverordnung sollte die Entschädigung nicht länger als 1 Monat dauern.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum