Für Flexpreise gilt die aufgedruckte Raumbegrenzung (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Donnerstag, 10.11.2016, 06:45 (vor 3479 Tagen) @ Arcx

Man darf also nur die "Umwege" fahren, die entweder durch die Raumbegrenzung der Fahrkarte bereits abgedeckt sind oder bei der Buchung mittels "via"-Angaben zu einer geänderten Raumbegrenzung geführt haben. Umwege kosten ggf. mehr als der übliche Flexpreis, zu große Umwege können auch evtl. nicht bepreisbar sein, so dass man für die angedachte Route kein Ticket erwerben kann. Bei deinem Beispiel mit München tritt genau dieser Fall ein: weder darf mit einem Flexpreisticket der Umweg gefahren werden, noch kann man den Umweg bei der Buchung angeben und somit ein tarifkonformes Ticket für die Route erwerben. Möchtest du von Bremerhaven nach München und dann nach Ilmenau, lässt sich das auf einem einzelnen Flex-/Sparpreisticket nicht buchen.


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