NV bei Sparpreis Aktion mit aufgehobener Zugbindung? (Fahrkarten und Angebote)
Basic.Master, Hessen, Freitag, 28.10.2016, 17:09 (vor 3492 Tagen)
Hallo,
ich werde demnächst mit einem Sparpreis Aktion fahren. Nach dem Kauf hat sich in Zwischenzeit die geplante Ankunftszeit um mehr als 20min nach hinten verschoben, weswegen ich mir im Reisezentrum die Zugbindung auf dem ausgedruckten Onlineticket habe aufheben lassen.
Kann ich für diese Fahrt damit dann auch den Nahverkehr benutzen?
Auf meinem Onlineticket (Hin- und Rückfahrt) steht nicht explizit drauf, dass kein NV benutzt werden darf, aber ich meine, dass ich so einen Hinweis mal (komplett in Großbuchstaben) auf einem Onlineticket für nur eine Fahrtrichtung stehen hatte.
Hintergrund:
Normalerweise würde ich mit dem NV erstmal ein Stück gegen die eigentliche Reiserichtung fahren, um zum Startbahnhof der Fahrkarte zu kommen, weil hier vor Ort kein FV hält.
Alternativ könnte ich durch die aufgehobene Zugbindung jetzt aber mit NV (parallel zum FV) in Reiserichtung fahren, um mir die sonst nötige NV-Fahrkarte zu sparen, und dann ab dem nächsten FV-Bahnhof mit dem FV weiterfahren. Oder?
Ist erlaubt.
musicus, Freitag, 28.10.2016, 17:25 (vor 3492 Tagen) @ Basic.Master
- kein Text -
Nahverkehr nicht grundsätzlich erlaubt
keksi, Freitag, 28.10.2016, 20:03 (vor 3492 Tagen) @ musicus
Der Nahverkehr darf benutzt werden, aber nur wenn du dafür ein Ticket löst, was du dann durch das Servicecenter Fahrgastreche wieder erstattet bekommst. Auch mit Aufhebung der Zugbindung ist der Nahverkehr ohne gültiges Ticket NICHT gestattet.
Mfg
Nahverkehr nicht grundsätzlich erlaubt
Zauberpilz, Freitag, 28.10.2016, 20:06 (vor 3492 Tagen) @ keksi
Der Nahverkehr darf benutzt werden, aber nur wenn du dafür ein Ticket löst, was du dann durch das Servicecenter Fahrgastreche wieder erstattet bekommst. Auch mit Aufhebung der Zugbindung ist der Nahverkehr ohne gültiges Ticket NICHT gestattet.
Mfg
Diese Einschätzung ist korrekt. Wenn auch extrem kundenunfreundlich.
Nahverkehr nicht grundsätzlich erlaubt
Basic.Master, Hessen, Freitag, 28.10.2016, 20:22 (vor 3492 Tagen) @ Zauberpilz
Hmm, ein zweischneidiges Schwert also.
Der Nahverkehr, den ich da benutzen will, wird S-Bahn oder RB sein (beides hier von DB Regio betrieben). Ändert das eventuell etwas?
Nahverkehr nicht grundsätzlich erlaubt
keksi, Freitag, 28.10.2016, 20:42 (vor 3492 Tagen) @ Basic.Master
Hmm, ein zweischneidiges Schwert also.
Der Nahverkehr, den ich da benutzen will, wird S-Bahn oder RB sein (beides hier von DB Regio betrieben). Ändert das eventuell etwas?
Nahverkehr ist da ja komplett "außen" vor, da es nicht zum Fernverkehr gehört und daher auch bei der S-Bahn oder RB keine Gültigkeit hat.
Nahverkehr nicht grundsätzlich erlaubt
keksi, Freitag, 28.10.2016, 20:41 (vor 3492 Tagen) @ Zauberpilz
Der Nahverkehr darf benutzt werden, aber nur wenn du dafür ein Ticket löst, was du dann durch das Servicecenter Fahrgastreche wieder erstattet bekommst. Auch mit Aufhebung der Zugbindung ist der Nahverkehr ohne gültiges Ticket NICHT gestattet.
Mfg
Diese Einschätzung ist korrekt. Wenn auch extrem kundenunfreundlich.
Das Ticket ist ein Angebot von DB Fernverkehr, daher hat es keine direkte Gültigkeit im Nahverkehr.
Nahverkehr nicht grundsätzlich erlaubt
Berlin-Express, nähe BPHD, Freitag, 28.10.2016, 20:44 (vor 3492 Tagen) @ keksi
Diese Einschätzung ist korrekt. Wenn auch extrem kundenunfreundlich.
Das Ticket ist ein Angebot von DB Fernverkehr, daher hat es keine direkte Gültigkeit im Nahverkehr.
Als ich mal mit dem Sparpreis-Aktion Nahverkehr fahren "durfte". Hatte sich der DB-Service-Point Mitarbeiter fast noch darüber beschwert, weil ich ihn frage ob ich denn diesen Nahverkehrszug überhaupt nutzen darf, denn natürlich wäre dies so. Da ich kein Geld für eine Fahrkarte dabei gehabt hatte, wäre es ansonsten wohl auf Taxi oder Hotel hinausgelaufen, wegen kurzfristiger Bauarbeiten sind nämlich alle IC umgeleitet worden.
Es geht nicht um "direkte Gültigkeit"
musicus, Freitag, 28.10.2016, 20:51 (vor 3492 Tagen) @ keksi
bearbeitet von musicus, Freitag, 28.10.2016, 20:52
...sondern um die Frage, wie bei aufgehobener Zugbindung zu verfahren ist.
Welches das planmäßig ausführende EVU ist, ist dabei unerheblich. Es ist vielmehr so, dass der SP Aktion ausschließlich für reine FV-Verbindungen *ausgestellt* wurde. Die FGR gelten für alle Kunden gleich und demnach wäre im Falle der Aufhebung der Zugbindung jede verkehrsübliche und bepreisbare Verbindung während der Geltungsdauer des Tickets nutzbar (mit den bekannten Sonder-/Reservierungspflicht-/Globalpreis -Ausnahmen). Warum das auf einzelne SP-Tickets nicht anwendbar sein soll, konntest su bislang weder schlüssig noch nachvollziehbar darlegen.
In der Praxis würde ich mich im beschriebenen Fall einfach in den NV setzen und die Konfrontation mit dem KiN suchen bzw. die Frage auf dem Rechtsweg klären.
Es geht nicht um "direkte Gültigkeit"
Azerty, Freitag, 28.10.2016, 21:44 (vor 3492 Tagen) @ musicus
In der Praxis würde ich mich im beschriebenen Fall einfach in den NV setzen und die Konfrontation mit dem KiN suchen bzw. die Frage auf dem Rechtsweg klären.
In der Praxis habe ich den NV fahren lassen und mich in den nächsten ICE (2-Stunden Takt) gesetzt. Danach hat die DB 50 % problemlos erstattet. Mit dem Nahverkehr wäre ich gerade einmal 20 Minuten vor dem ICE am Ziel eingetroffen, hätte aber nur 25 % erhalten und hätte zusätzlich noch einmal umsteigen müssen.
Grüße, Azerty
Sorry, dieser Unfug war mir nicht bewusst.
musicus, Freitag, 28.10.2016, 20:20 (vor 3492 Tagen) @ keksi
Aus den BB geht er in der Form auch nicht hervor. Unter den Bedingungen zum Sparpreis Aktion findet man keine genaueren Informationen, Punkt 9.1.1 zu den Fahrgastrechten sagt lediglich:
Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende mit einer Fahrkarte der Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen Fahrkarte am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt. Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigen Produktklasse benutzen. Die Benutzung eines reservierungspflichtigen Zuges oder eines Sonderzuges ist allerdings nicht gestattet.
NV ist dabei weder höherwertig noch reservierungspflichtig oder ein Sonderzug.
Naja - irgendwie muss man die Kundschaft ja vergrätzen...
steht doch da, dass es erlaubt ist. :)
sflori, Freitag, 28.10.2016, 21:17 (vor 3492 Tagen) @ musicus
Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende mit einer Fahrkarte der Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen Fahrkarte am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit
Nix mit FK-Kauf und Erstatten oder sowas.
EINFACH EINSTEIGEN! :)
Bye. Flo.
nicht erlaubt , weil
Nordy, Samstag, 29.10.2016, 03:07 (vor 3492 Tagen) @ sflori
die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt.
es ist bei ihm aber keine Weiterfahrt oder Fortsetzung, der Beginn muss mit Fernverkehr sein!
Das ist vollkommen unlogisch!
musicus, Samstag, 29.10.2016, 08:22 (vor 3492 Tagen) @ Nordy
bearbeitet von musicus, Samstag, 29.10.2016, 08:27
Denn deine Auslegung würde bedeuten, dass
a) die Zugbindung nur *während* der Reise aufgehoben werden kann, keinesfalls jedoch bei Reiseantritt. (das Gegenteil ist bereits bewiesen)
b) die Reise bei gänzlich ausfallendem FV (bei Umleitungen oder Bahnhöfen mit einzelnen FV-Halten oder Verbindungen in Tagesrandlage durchaus möglich) ohne einen zinslosen Kredit an die DB gar nicht angetreten werden darf, das Ticket also verfällt.
c) man wohl mit einem 'normalen' SP dennoch den NV nutzen dürfte, oder?
Ich frage mich nach wie vor - und noch keiner der "verboten"-Krakeeler hatte eine fach- und sachkundige Antwort auf Lager - weshalb der SP-Aktion von den FGR-Regelungen der geltenden BB offenbar ausgenommen sein soll.
Nahverkehr nicht grundsätzlich erlaubt
Junior, Freitag, 28.10.2016, 20:27 (vor 3492 Tagen) @ keksi
Der Nahverkehr darf benutzt werden, aber nur wenn du dafür ein Ticket löst, was du dann durch das Servicecenter Fahrgastreche wieder erstattet bekommst. Auch mit Aufhebung der Zugbindung ist der Nahverkehr ohne gültiges Ticket NICHT gestattet.
Mfg
Das hat mir die DB aber genau gegenteilig mitgeteilt.
Nahverkehr nicht grundsätzlich erlaubt
sibiminus, Freitag, 28.10.2016, 22:51 (vor 3492 Tagen) @ Junior
Das hat mir die DB aber genau gegenteilig mitgeteilt.
Es ist wie bei allem halt so eine Sache mit Theorie und Praxis. Es ist tatsächlich so vorgesehen, dass eine NV-Fahrkarte gekauft und durch das SC FGR erstattet wird. Jedoch ist das Zugbindung aufheben und Gültigschreiben für NV kundenfreundlicher, schneller und stressfreier - für beide Seiten.
Nahverkehr nicht grundsätzlich erlaubt
Murrtalbahner, Samstag, 29.10.2016, 00:03 (vor 3492 Tagen) @ Junior
Der Nahverkehr darf benutzt werden, aber nur wenn du dafür ein Ticket löst, was du dann durch das Servicecenter Fahrgastreche wieder erstattet bekommst. Auch mit Aufhebung der Zugbindung ist der Nahverkehr ohne gültiges Ticket NICHT gestattet.
Mfg
Das hat mir die DB aber genau gegenteilig mitgeteilt.
Es wird ja auch gerne immer noch vermittelt, dass man die Zugbindung erst am Servicepoint freistempeln lassen muss.
Nahverkehr nicht grundsätzlich erlaubt
Basic.Master, Hessen, Samstag, 29.10.2016, 00:49 (vor 3492 Tagen) @ Murrtalbahner
Bei den Hinweisen auf dem Onlineticket, die man mitausdruckt, steht seit ein paar Monaten explizit drauf:
"Bei einer zu erwartenden Verspätung ab 20 Minuten am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte ist die Zugbindung Ihrer Fahrt ohne besondere Bescheinigung aufgehoben."
Wenn ich es schon einige Zeit vorher weiß, gehe ich aber trotzdem lieber zum Reisezentrum und lasse mir die Zugbindung dort aufheben, um den Fall zu vermeiden, dass es evtl. später Probleme im Zug gibt oder sich noch einmal etwas (zu meinen Ungunsten) verändert.
Nahverkehr nicht grundsätzlich erlaubt
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 29.10.2016, 04:39 (vor 3492 Tagen) @ Murrtalbahner
Es wird ja auch gerne immer noch vermittelt, dass man die Zugbindung erst am Servicepoint freistempeln lassen muss.
Von wem?
--
Weg mit dem 4744!
Nahverkehr nicht grundsätzlich erlaubt
Berlin-Express, nähe BPHD, Samstag, 29.10.2016, 13:40 (vor 3491 Tagen) @ JeDi
Es wird ja auch gerne immer noch vermittelt, dass man die Zugbindung erst am Servicepoint freistempeln lassen muss.
Von wem?
Zuletzt hat sich bei mir z. B. wieder ein Zugbegleiter beschwert, warum ich das Ticket nicht freistempeln ließ, weil im Zug angeblich nicht nachgeprüft werden könne, ob ich wirklich keine Zugbindung hätte, ich wurde "auf Kulanz" aber natürlich trotzdem mitgenommen.
Antwort vom DB-Kundendialog
Basic.Master, Hessen, Donnerstag, 10.11.2016, 18:09 (vor 3479 Tagen) @ musicus
Mittlerweile habe ich die Fahrt übrigens wie geplant gemacht - kontrolliert wurde ich auf dem kurzen NV-Anteil nicht.
Nachträglich habe ich dann jetzt aber doch nochmal beim DB-Kundendialog nachgefragt. Der hat mir bestätigt, dass mit aufgehobener Zugbindung auch NV erlaubt ist. Dazu muss man NICHT nochmal extra eine NV-Fahrkarte kaufen und sich später rückerstatten lassen, sondern der besagte "Sparpreis Aktion" mit aufgehobener Zugbindung gilt direkt dafür.
Sag' ich doch... 8-D
musicus, Donnerstag, 10.11.2016, 18:23 (vor 3479 Tagen) @ Basic.Master
- kein Text -
Danke für die Bestätigung
Junior, Donnerstag, 10.11.2016, 19:16 (vor 3479 Tagen) @ Basic.Master
- kein Text -
Sparpreis Aktion BahnBonus
Basic.Master, Hessen, Dienstag, 05.06.2018, 18:16 (vor 2907 Tagen) @ Junior
bearbeitet von Basic.Master, Dienstag, 05.06.2018, 18:16
Heute und morgen gibt es ja den Sparpreis Aktion BahnBonus für BahnBonus-Kunden. In den dazugehörigen FAQs steht nun allerdings auf der letzten Seite unter "Zugausfall/-verspätung" folgendes:
Besonderheit: Wenn bei einer zu erwartenden Verspätung ab mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof ein Zug des Nahverkehrs genutzt werden muss, ist zunächst ein Fahrschein für den Nahverkehr zu erwerben. Die dazu entstandenen Aufwendungen werden über das Service-Center Fahrgastrechte erstattet.
Ich frage deswegen jetzt nochmal beim Service nach, was davon jetzt stimmt....kann mir nicht vorstellen, dass es bei mit bzw. ohne BahnBonus einen Unterschied gibt.
Bei welchem "Service" willst du da fragen?
Matze86, München, Dienstag, 05.06.2018, 18:21 (vor 2907 Tagen) @ Basic.Master
- kein Text -
Beim DB-Kundendialog
Basic.Master, Hessen, Dienstag, 05.06.2018, 18:26 (vor 2907 Tagen) @ Matze86
bearbeitet von Basic.Master, Dienstag, 05.06.2018, 18:27
- kein Text -
Na dann viel Erfolg
Matze86, München, Dienstag, 05.06.2018, 18:42 (vor 2907 Tagen) @ Basic.Master
- kein Text -
Sparpreis Aktion BahnBonus
Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 05.06.2018, 22:03 (vor 2907 Tagen) @ Basic.Master
In den dazugehörigen FAQs steht nun allerdings auf der letzten Seite ...
Ich frage deswegen jetzt nochmal beim Service nach, was davon jetzt stimmt....kann mir nicht vorstellen, dass es bei mit bzw. ohne BahnBonus einen Unterschied gibt.
In den Beförderungsbedingungen scheint der Passus nicht drinzustehen und nur diese akzeptierst du beim Online-Kauf. Also bitte auch nicht nachfragen, sonst kommt noch jemand auf die Idee, dass die BB dringend den FAQs angepasst werden müssten...
Sparpreis Aktion BahnBonus
Basic.Master, Hessen, Mittwoch, 06.06.2018, 17:59 (vor 2906 Tagen) @ Co_Tabara-98
In den Beförderungsbedingungen scheint der Passus nicht drinzustehen und nur diese akzeptierst du beim Online-Kauf. Also bitte auch nicht nachfragen, sonst kommt noch jemand auf die Idee, dass die BB dringend den FAQs angepasst werden müssten...
Hatte vor dem Post schon die Nachfrage abgeschickt....ist mir lieber, als wenn ich 60€ zahlen muss.
Diese Regelung gilt auch für "normale" Sparpreis Aktion
Berlin-Express, nähe BPHD, Dienstag, 05.06.2018, 22:24 (vor 2907 Tagen) @ Basic.Master
bearbeitet von Berlin-Express, Dienstag, 05.06.2018, 22:25
Da dabei aber häufig Missverständnisse aufgetreten sind, wurde dies hier noch einmal genau erklärt.
Wobei man bei SC Fahrgastrechte mir einen Nahverkehrsfahrschrein erst erstatten wollte, wenn ich den letzten FV Zug des Tages verpasse.
Ergänzungsfrage alternierender Laufweg
Murrtalbahner, Samstag, 29.10.2016, 00:05 (vor 3492 Tagen) @ Basic.Master
Wie ist das mit dem Laufweg?
Beispiel Stuttgart-Berlin, gebucht mit IC via Nürnberg. IC fällt aus, nächste Verbindung geht via Frankfurt. Darf diese genutzt werden oder muss auf den eine Stunde später verkehrenden RE nach Nürnberg gewartet werden?
Ergänzungsfrage alternierender Laufweg
JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 29.10.2016, 04:40 (vor 3492 Tagen) @ Murrtalbahner
Wie ist das mit dem Laufweg?
Beispiel Stuttgart-Berlin, gebucht mit IC via Nürnberg. IC fällt aus, nächste Verbindung geht via Frankfurt. Darf diese genutzt werden
Klar.
--
Weg mit dem 4744!