LIDL-Ticket und Kassenbeleg (Fahrkarten und Angebote)
Hallo zusammen,
unabhängig von der Diskussion, ob der Kassenbon bei der Fahrt vorgelegt werden muss, frage ich mich, wie die Bahn herausfinden will, WELCHER Kassenbon vorgelegt werden muss. Ist aus dem Ticket ersichtlich, welcher Code von welchem Kassenbon benutzt worden ist, um das Ticket zu buchen? Meiner Meinung nach nicht. Und dem Kunden, der mehrere Kassenbons hat und mehrere Tickets, wird ja hoffentlich nicht auferlegt, sich zu merken, welches Ticket zu welchem Bon gehört, bzw. alle möglichen Bons mitzuführen. Deswegen kann es ja eigentlich nur eine Lösung geben: Wer (irgend)einen Lidl-Bon mit Bahn-Code hat, kann den für beliebig viele Fahrten mit anderen Lidl-Tickets mit sich führen. Ist das wirklich so wenig durchdacht, oder wo ist mein Denkfehler?
Danke sehr!
LIDL-Ticket und Kassenbeleg
Hallo zusammen,
unabhängig von der Diskussion, ob der Kassenbon bei der Fahrt vorgelegt werden muss, frage ich mich, wie die Bahn herausfinden will, WELCHER Kassenbon vorgelegt werden muss. Ist aus dem Ticket ersichtlich, welcher Code von welchem Kassenbon benutzt worden ist, um das Ticket zu buchen? Meiner Meinung nach nicht. Und dem Kunden, der mehrere Kassenbons hat und mehrere Tickets, wird ja hoffentlich nicht auferlegt, sich zu merken, welches Ticket zu welchem Bon gehört, bzw. alle möglichen Bons mitzuführen. Deswegen kann es ja eigentlich nur eine Lösung geben: Wer (irgend)einen Lidl-Bon mit Bahn-Code hat, kann den für beliebig viele Fahrten mit anderen Lidl-Tickets mit sich führen. Ist das wirklich so wenig durchdacht, oder wo ist mein Denkfehler?
Danke sehr!
Der Kassenbon wird doch bei der Kontrolle überhaupt nicht benötigt. Also wo ist nun das Problem?
LIDL-Ticket und Kassenbeleg
Hallo zusammen,
unabhängig von der Diskussion, ob der Kassenbon bei der Fahrt vorgelegt werden muss, frage ich mich, wie die Bahn herausfinden will, WELCHER Kassenbon vorgelegt werden muss. Ist aus dem Ticket ersichtlich, welcher Code von welchem Kassenbon benutzt worden ist, um das Ticket zu buchen? Meiner Meinung nach nicht. Und dem Kunden, der mehrere Kassenbons hat und mehrere Tickets, wird ja hoffentlich nicht auferlegt, sich zu merken, welches Ticket zu welchem Bon gehört, bzw. alle möglichen Bons mitzuführen. Deswegen kann es ja eigentlich nur eine Lösung geben: Wer (irgend)einen Lidl-Bon mit Bahn-Code hat, kann den für beliebig viele Fahrten mit anderen Lidl-Tickets mit sich führen. Ist das wirklich so wenig durchdacht, oder wo ist mein Denkfehler?
Danke sehr!
Der Kassenbon wird doch bei der Kontrolle überhaupt nicht benötigt. Also wo ist nun das Problem?
Die Bahn scheint einen zu fordern, siehe Kassenbon oder diese Diskussion. Aber eigentlich wollte ich diese Frage davon unabhängig halten, denn dort ist man unterschiedlicher Meinung und zu keiner Einigung gekommen, wenn ich nicht irre. Nehmen wir also an, man braucht einen.
LIDL-Ticket und Kassenbeleg
Man braucht aber keinen. Daher suchst du ein Problem wo es kein Problem gibt. Der Hinweis steht auf den Kassenbons aber die DB sagt nicht nötig.
LIDL-Ticket und Kassenbeleg
... aber die DB sagt nicht nötig.
Oh, gibt es dafür eine Quelle? Ich hab schon mehrfach gewundert, warum außer auf dem Kassenbon nicht steht, DASS es nötig ist - habe aber keinen Hinweis gefunden, dass es NICHT nötig ist. Hätte mir eine recht unruhige Fahrt erspart, weil ich mangels Vorplanung den Kassenbon nicht dabei hatte und mir vorkam wie der schlimmste Schwarzfahrer.
LIDL-Ticket und Kassenbeleg
Ich habe schon einen Lidl-Ticket benutzt (hin- und Rückfahrt). Niemand wollte den Kassenbon sehen. Ich habe auch einen Zub explizit über den Kassenbon gefragt, er meinte, den Kassenbon braucht man nicht.
In den Beförderungsbedingungen zum Lidl-Ticket steht auch nichts vom Kassenbon. Also war's wohl nur eine Lüge, um den Weiterverkauf zu behindern.
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Seit zwei Monaten nicht mehr schwarz gefahren!!!
LIDL-Ticket und Kassenbeleg
Einfach in den Beförderungsbedingungen nach "LIDL DB-Ticket" suchen. Das sind die rechtverbindlichen Konditionen.
Und dort steht nichts vom Kassenbon, also ist er nicht notwendig.
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Seit zwei Monaten nicht mehr schwarz gefahren!!!
LIDL-Ticket und Kassenbeleg
Einfach in den
Beförderung nach "LIDL DB-Ticket" suchen. Das sind die rechtverbindlichen Konditionen.Und dort steht nichts vom Kassenbon, also ist er nicht notwendig.
Ich will jetzt nicht die Diskussion wiederholen, die ich explizit vermeiden wollte (siehe mein Eingangsposting und den Link dort). Aber solange ich ausschließlich Quellen habe, die entweder den Kassenbon erfordern (der Kassenbon nämlich) oder ihn komplett ignorieren, sehe ich nicht, wie ich darauf vertrauen können soll, dass er nicht notwendig sein sollte.
LIDL-Ticket und Kassenbeleg
Einfach in den
Beförderung nach "LIDL DB-Ticket" suchen. Das sind die rechtverbindlichen Konditionen.Und dort steht nichts vom Kassenbon, also ist er nicht notwendig.
Ich will jetzt nicht die Diskussion wiederholen, die ich explizit vermeiden wollte (siehe mein Eingangsposting und den Link dort). Aber solange ich ausschließlich Quellen habe, die entweder den Kassenbon erfordern (der Kassenbon nämlich) oder ihn komplett ignorieren, sehe ich nicht, wie ich darauf vertrauen können soll, dass er nicht notwendig sein sollte.
Und wenn dies hier Mitarbeiter der DB bestätigen hilft dir nicht weiter?
LIDL-Ticket und Kassenbeleg
Ohne jetzt die Diskussion zu wiederholen.
Stell Dir einfach vor, auf dem Kassenbon würde stattdessen stehen: "Vor der Fahrt ist der Fahrgast verpflichtet, im DB-Reisezentrum die deutsche Nationalhymne zu singen". Das wäre genau dieselbe Situation - Du würdest auch nirgendwo einen Hinweis finden, dass das Singen der Nationalhymne nicht erforderlich ist.
Weil es einfach nicht üblich ist, nicht erforderliche Bedingungen anzugeben. Deshalb ist die Situation "eine Quelle verlangt den Kassenbon, alle anderen Quellen schweigen" absolut normal.
Ich würde Dir raten, auf community.bahn.de zu fragen - dort bekommst Du eine offizielle Antwort, die auch für andere sichtbar ist. Das hilft Dir hoffentlich, die innere Ruhe wieder zu finden ;)
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Seit zwei Monaten nicht mehr schwarz gefahren!!!
LIDL-Ticket und Kassenbeleg
Und wenn dies hier Mitarbeiter der DB bestätigen hilft dir nicht weiter?
Naja, es wäre sicher nicht das erste mal, dass sich Aussagen von unterschiedlichen Mitarbeitern der DB unterscheiden würden. Und die Profile hier sind nicht verifiziert oder anderweitig markiert, deswegen hätte ich im Ernstfall wohl Schwierigkeiten, mich überzeugend darauf zu beziehen. meilensammler's Tipp mit community.bahn.de finde ich ganz sinnvoll. Wenns ansonsten keine schriftliche Quelle gibt, ist das auch kein großes Problem - hätte sie nur gern gehabt, wenn es sie gäbe.
LIDL-Ticket und Kassenbeleg
Ohne jetzt die Diskussion zu wiederholen.
Stell Dir einfach vor, auf dem Kassenbon würde stattdessen stehen: "Vor der Fahrt ist der Fahrgast verpflichtet, im DB-Reisezentrum die deutsche Nationalhymne zu singen". Das wäre genau dieselbe Situation - Du würdest auch nirgendwo einen Hinweis finden, dass das Singen der Nationalhymne nicht erforderlich ist.
Das Singen ist sicher sinnfrei, aber warum es legal nicht erforderlich sein sollte, ist mir unklar.
Weil es einfach nicht üblich ist, nicht erforderliche Bedingungen anzugeben. Deshalb ist die Situation "eine Quelle verlangt den Kassenbon, alle anderen Quellen schweigen" absolut normal.
Aber sie steht nun mal auf dem Kassenbon. Wäre die Bedingung nicht erforderlich, sollte sie dann nicht üblicherweise auch NICHT auf dem Kassenbon erscheinen? Anyway, ...
Ich würde Dir raten, auf community.bahn.de zu fragen - dort bekommst Du eine offizielle Antwort, die auch für andere sichtbar ist. Das hilft Dir hoffentlich, die innere Ruhe wieder zu finden ;)
Guter Tip, Danke.
Wortwahl, Falschaussage
In den Beförderungsbedingungen zum Lidl-Ticket steht auch nichts vom Kassenbon. Also war's wohl nur eine Lüge, um den Weiterverkauf zu behindern.
Dieser Satz gefällt mir nicht. Du wurdest ja von einem anderen User bereits auf den entsprechenden Einkommensteuerparagraphen hingewiesen.
Von mir nunmehr der Hinweis: Einen Weiterverkauf kann man gar nicht behindern, denn er ist ohnehin untersagt.
Offizielle Information der Bahn. Weiterverkauf ausgeschlossen.
Im Endeffekt machst Du und weitere Weiterverkäufer solche Aktionen für die nächsten Jahre kaputt. Darüber, ob man das Geschäftsgebahren von Lidl&Co. unterstützen sollte, kann man streiten. Nicht aber darüber, dass Du Dinge weiterverkaufen möchtest (sh. Dein anderer Beitrag), die gar keine andere Handelsware sind.
eBay Trust & Safety passt im Moment anscheinend gar nicht auf. Da gibt es seitensweise Angebote. Da sollte ein Bahn-Angestellter mal bahnintern nachhaken und die Compliance-Abteilung darauf hinweisen.
--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!
Meine Empfehlung: Kaufe Dir ein richtiges Ticket
Ich würde niemals den Weiterverkauf unterstützen. Neben dem moralischen, juristischen Aspekt gilt ja, dass der Weiterverkauf die zukünftigen Angebote beschädigen kann.
Also dann lieber einen richtigen Sparpreis kaufen. Wurde ja gerade wieder ein Europa-Angebot aufgelegt und auch die Inlandssparpreise haben derzeit ein Preistief.
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Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
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LIDL-Ticket und Kassenbeleg
Und wenn dies hier Mitarbeiter der DB bestätigen hilft dir nicht weiter?
Naja, es wäre sicher nicht das erste mal, dass sich Aussagen von unterschiedlichen Mitarbeitern der DB unterscheiden würden. Und die Profile hier sind nicht verifiziert oder anderweitig markiert, deswegen hätte ich im Ernstfall wohl Schwierigkeiten, mich überzeugend darauf zu beziehen. meilensammler's Tipp mit community.bahn.de finde ich ganz sinnvoll. Wenns ansonsten keine schriftliche Quelle gibt, ist das auch kein großes Problem - hätte sie nur gern gehabt, wenn es sie gäbe.
Die Beförderungsbedingungen verlangen doch keinen Kassenbon. Wie schriftlicher möchtest du es noch haben? Oder soll da zukünftig auch drin stehen was man nicht benötigt.
Für ein Ticket ohne BC-Rabatt müssen sie im Zug keine BC vorlegen. :)
Wortwahl, Falschaussage
Naja... es gab schon etliche Lidl/Saturn/etc Tickets. Alle wurden auf eBay gehandelt, dennoch gibt's auch weiterhin solche Angebote.
Dagegen wurde der Deutschland-Pass eingestellt, obwohl er nicht auf eBay gehandelt wurde. Ich sehe also keine Verbindung zwischen dem Weiterverkauf auf eBay und dem Vorhandensein des Angebots. Bei Lidl gab's mehr Tickets als Ticketbroschüren, also wollte die Bahn ganz offensichtlich so viele Tickets wie möglich verkaufen.
Der Weiterverkauf ruiniert auch nicht den Markt für Flex-Fahrscheine, weil man ein auf eBay gekauftes Lidl-Ticket kaum von der Steuer absetzen kann und es auch keine BahnCard-Rabatte gibt.
Es ist nichts falsch daran, dass sich jemand an Tickets "bereichert". Schließlich "bereichert" sich jeder, der beruflich Bahn fährt, auch an den Fahrscheinen - nutzt die Fahrten nämlich zum Geldverdienen.
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Seit zwei Monaten nicht mehr schwarz gefahren!!!
Klausel wirksam?
Von mir nunmehr der Hinweis: Einen Weiterverkauf kann man gar nicht behindern, denn er ist ohnehin untersagt.
Offizielle Information der Bahn. Weiterverkauf ausgeschlossen.
Ich bin kein Jurist, aber interessant fände ich die Frage schon, ob solche Klauseln überhaupt wirksam sind. Nachverfolgen und sanktionieren kann man die Praxis ja ohnehin nicht, wenn man es nicht gerade mit dämlichen Verkäufern zu tun hat.
Analog dazu fällt mir der Bereich von mitunter sehr gefragten Eintrittskarten ein, die - laut höchstrichterlicher Rechtssprechung des BGH - durchaus weiterveräußert werden dürfen, sogar mit Gewinn, allerdings eben nicht gewerblich.
Im Endeffekt machst Du und weitere Weiterverkäufer solche Aktionen für die nächsten Jahre kaputt.
Das sehe ich nicht so. Die Angebote sind ohnehin kontingentiert und der DB entsteht durch den Weiterverkauf keinerlei Schaden. Und in Zeiten extremster Preisspreizungen und eines schier unübersichtlichen Gemenges aus Tarifen, Aktionsangeboten und Rabattmöglichkeiten muss jeder Käufer individuell festlegen, welchen Betrag er für welche Reise zu investieren bereit ist. Allein mit dem höchsten der differenzierten Flexpreise gibt es theoretisch einen einzigen Anhaltspunkt im Tarifgefüge, der erkennen lässt, wann eine Fahrt zum Schaden eines Kunden (weil überteuert) verkauft wird.
Nicht aber darüber, dass Du Dinge weiterverkaufen möchtest (sh. Dein anderer Beitrag), die gar keine andere Handelsware sind.
Inwiefern sollten Gutscheine keine verkehrsfähigen Wirtschaftsgüter sein?
LIDL-Ticket und Kassenbeleg
Hier wurde übrigens schon bestätigt, dass man keinen Bon braucht:
Die Antwort wurde von DB Bahn bestätigt
...
Nachdem man die Lidl-Codes eingelöst hat, erhält man ein ganz normales, gültiges Online-Ticket. Den Kassenzettel braucht man dann im Zug nicht mehr vorzeigen.
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Seit zwei Monaten nicht mehr schwarz gefahren!!!
moralisch ≠ juristisch !!!
- kein Text -
Gesetze bilden Moral ab..... moralisch = juristisch
- kein Text -
+1, zumal ich ja auch ein Komma gesetzt habe -> Aufzählung..
... gleichwertiger Begriffe mit einem Komma getrennt.
sh. auch Duden-Regeln, lieber musicus!
--
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Security advice: Don't leave your politicians unattended!
-1
Dem Statement deines Vorredners, dem du so eifrig zustimmst, widerspreche ich.
Gesetze bilden Moral ab..... moralisch = juristisch
Dieses Postulat halte ich in der Praxis für nicht gegeben und in der Theorie für fragwürdig. Hiesiges Forum halte ich auch für eine Diskussion darüber nicht sonderlich geeignet.
... gleichwertiger Begriffe mit einem Komma getrennt.
sh. auch Duden-Regeln, lieber musicus!
Redundanzen erspare ich mir - sofern man juristisch und moralisch im genannten Zusammenhang als gleichwertig versteht, hast du recht. Du hast ja bei juristischen und moralischen Implikationen in deinem Post auch von "dem" einzelnen, beides subsumierenden "Aspekt" geschrieben. Ich sehe das eben entschieden anders, GUM. Aber, wie gesagt, diese doch sehr eisenbahnferne Debatte müssen wir hier nicht führen...
Lidl.de "Ticket-Kassenbon UNBEDINGT mitnehmen" ;-)
Es mag vielleicht missverstaendlich sein:
von hier: http://www.lidl.de/de/lidl-db-ticket/s7375464
So geht‘s:
1.In der Lidl-Filiale einen Lidl DB-Ticket Flyer nehmen und an der Kasse abgeben.
2. Der EAN-Code auf der Rückseite wird gescannt und das Ticket bezahlt .
3. Den ausgedruckten Ticket-Kassenbon UNBEDINGT mitnehmen und gut aufbewahren (am besten in der Bon-Halterung im Flyer).
4.Auf dem Ticket-Kassenbon befinden sich 2 Codes, jeweils gültig für eine einfache Fahrt pro Code. Die Codes hier vom 04.10. – 18.12.2016 einlösen.
Wenn man den weiteren Einloeseprozess nicht kennt und auch nicht weiss, dass daraus ein Onlineticket wird, koennte man wirklich davon ausgehen, dass man die Bons nicht nur nach Hause, sondern auch mit auf die Reise mitnehmen muss. Spaeter ist man immer schlauer.
Wenn man aber ein Onlineticket in der Hand hat, braucht man aber sonst keine Kaufbelege.
BR752
Lidl.de "Ticket-Kassenbon UNBEDINGT mitnehmen" ;-)
Wenn man den weiteren Einloeseprozess nicht kennt und auch nicht weiss, dass daraus ein Onlineticket wird, koennte man wirklich davon ausgehen, dass man die Bons nicht nur nach Hause, sondern auch mit auf die Reise mitnehmen muss.
Nicht nur unter der von Dir fett markierten Bedingung. Nur zur Information, auf dem Kassenbon selbst steht: "Achtung: Das Online-Ticket und dieser Beleg sind im Zug mitzuführen" (fett von mir). Ist also nicht so weit hergeholt, der Gedanke :) Hat sich Dank hier mittlerweile aber erledigt.
LIDL-Ticket und Kassenbeleg
Hier wurde übrigens schon bestätigt, dass man keinen Bon braucht:
Großen Dank, nach sowas habe ich gesucht!
LIDL-Ticket und Kassenbeleg
Hier wurde übrigens schon bestätigt, dass man keinen Bon braucht:
Großen Dank, nach sowas habe ich gesucht!
Wenn du Zugbegleitern von DB Fernverkehr nicht glaubst, dann solltest du vll ein anderes Verkehrsmittel wählen ^^ Denkst du wir geben hier falsche Infos raus? Alle haben immer die Kassenbons dabei, aber relevant sind sie noch nie gewesen. Hauptsache der der Name ist passend zum Personalausweis :-)
Mfg
LIDL-Ticket und Kassenbeleg
Wenn du Zugbegleitern von DB Fernverkehr nicht glaubst, dann solltest du vll ein anderes Verkehrsmittel wählen ^^ Denkst du wir geben hier falsche Infos raus?
Nunja, wenn es um ein gültiges Ticket geht, würde ich nicht unbedingt auf nicht verifizierte User aus dem Internet vertrauen ;). Auch wenn du und bahnerausleidenschaft etc. ziemlich sicher Zugbegleiter seit (auch wenn manche Dieselloks dies nicht glauben können).
Alle haben immer die Kassenbons dabei, aber relevant sind sie noch nie gewesen. Hauptsache der der Name ist passend zum Personalausweis :-)
Ich hoffe der Reisepass genügt auch ;).
OT: wenn Du schon mit dem "Duden" kommst...
... gleichwertiger Begriffe mit einem Komma getrennt.
sh. auch Duden-Regeln, lieber musicus!
Gleichwertige Begriffe werden mit einem Komma getrennt und am Ende mit einem "und", wenn es nicht weniger als drei Begriffe sind:
schön, groß und bunt
Wenn nur zwei Sachen aufgezählt werden, dann steht nur ein "und":
moralisch und juristisch
Das Wort "und" durch ein Komma zu ersetzen, ist grober Unfug, der leider immer mehr Fans findet.
Kassenbeleg war eigentlich als ID-Karte vorgesehen?
Hier wurde übrigens schon bestätigt, dass man keinen Bon braucht:
Großen Dank, nach sowas habe ich gesucht!
Wenn du Zugbegleitern von DB Fernverkehr nicht glaubst, dann solltest du vll ein anderes Verkehrsmittel wählen ^^ Denkst du wir geben hier falsche Infos raus? Alle haben immer die Kassenbons dabei, aber relevant sind sie noch nie gewesen. Hauptsache der der Name ist passend zum Personalausweis :-)
Womit wir beim Problem sind: Es ist zweifelhaft ob die auf bahn.de veröffentlichten Bedingungen tatsächlich Vertragsbestandteil werden, da diese beim Kauf im Geschäft nicht einsehbar sind und ich in den beim Kauf ausgehändigten Unterlagen keinen Verweis auf diese finden kann.
Da bei Lidl davon die Rede ist, dass der Kassenbon mitgeführt werden müsse, ist für den Kunden anzunehmen das dieser als ID-Karte fungieren würde. Ansonsten ergäbe sich das Problem, dass Personen unter 16 Jahren das Ticket nicht benutzen könnten (da diese nur selten über Personalausweis oder Reisepass verfügen) - aber auch auf die fehlende Übertragbarkeit hätte vermutlich schon beim Kauf in angemessener Weise hingewiesen werden müssen.
--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)
Komm schon, Tarifgefüge und BB sind doch total übersichtlich
- kein Text -
Chillig bleiben, lieber GUM. Hat schon alles seinen Sinn...
Hallo!
Von mir nunmehr der Hinweis: Einen Weiterverkauf kann man gar nicht behindern, denn er ist ohnehin untersagt.
eBay Trust & Safety passt im Moment anscheinend gar nicht auf. Da gibt es seitensweise Angebote. Da sollte ein Bahn-Angestellter mal bahnintern nachhaken und die Compliance-Abteilung darauf hinweisen.
Warum? Da hat eher ein "Bahn-Angestellter" bei Ebay angerufen, damit die NICHT einschreiten! ;-). Und intern besteht auch kein Handlungsbedarf. Welcher auch? Die DB hat ihr Geld bekommen; wo ist sie in dem "Spiel" die Geschädigte?
Im Gegenteil hat das für die DB einen angenehmen Nebeneffekt - wie immer: Denn auf diese Art kann die DB ja genau erkennen, welche Summen Leute bereit sind zu zahlen für so ein Lidl-Ticket. Kurzum: Es ist eine von sicherlich mehreren Maßnahmen, den aktuellen Marktwert eines Lidl-Tickets zu bestimmen.
Was dann eines von vielen Indizen sein kann, wenn die DB für künftige Aktionen einen angemessenen Preis ermitteln muß...
Und vielleicht kann man auch noch ausrechnen anhand der Quote von verkauften Lidl-Tickets im Verhältnis zu auf Ebay angebotenen Lidl-Tickets, wie hoch die Zahl derer ist, die sich an Geschäftsbedingungen, Verboten und Regularien nicht stören. Sprich, wie hoch die Zahl der "Betrüger" ist. Kann man dann zusätzlich noch mit der Schwarzfahrerquote abgleichen... . möglicherweise gibt es da ja Zusammenhänge... ;-)
Du siehst, es gibt viele Gründe, nicht einzuschreiten, sondern das Ganze Sodom und Gomorrha zu dulden... ;-)))
Schöne Grüße von
jörg
Chillig bleiben, lieber GUM. Hat schon alles seinen Sinn...
Im Gegenteil hat das für die DB einen angenehmen Nebeneffekt - wie immer: Denn auf diese Art kann die DB ja genau erkennen, welche Summen Leute bereit sind zu zahlen für so ein Lidl-Ticket. Kurzum: Es ist eine von sicherlich mehreren Maßnahmen, den aktuellen Marktwert eines Lidl-Tickets zu bestimmen.
Naja, "genau" ist etwas übertrieben. Immerhin mag sich der Nutzen des Lidl-Tickets für den Käufer abhängig vom Kaufzeitpunkt stark unterscheiden. Auf Vorrat werden sich nur die wenigsten mit Lidl-Tickets für 50€ eindecken. Wenn dann aber eine kurzfristige Fahrt durch Deutschland ansteht, nachdem der Lidl-Verkauf beendet ist, sehe ich 100€ für manche nicht als viel zu hohen Preis an (ohne jetzt ebay-Angebot angesehen zu haben).
Chillig bleiben, lieber GUM. Hat schon alles seinen Sinn...
Naja, "genau" ist etwas übertrieben. Immerhin mag sich der Nutzen des Lidl-Tickets für den Käufer abhängig vom Kaufzeitpunkt stark unterscheiden. Auf Vorrat werden sich nur die wenigsten mit Lidl-Tickets für 50€ eindecken. Wenn dann aber eine kurzfristige Fahrt durch Deutschland ansteht, nachdem der Lidl-Verkauf beendet ist, sehe ich 100€ für manche nicht als viel zu hohen Preis an (ohne jetzt ebay-Angebot angesehen zu haben).
Umgekehrt hab ich aber bei eBay auch schon Lidltickets gesehen, die für einen Bruchteil des Einkaufspreises weggegangen sind.
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Weg mit dem 4744!
Komm schon, Tarifgefüge und BB sind doch total übersichtlich
Stimmt - die paar hundert Seiten, die sich dann auch noch widersprechen. Das muss selbstverständlich jeder Kunde schon vor der Tür vom Lidl auswendig gelernt haben, deshalb braucht man darauf nicht hinweisen...
Mal ehrlich: Wenn weder im mehrseitigen Flyer der bei Lidl im Regal liegt, noch in den 8 Seiten Lidl-FAQ eine solche Einschränkung erwähnt wird - warum sollte der Kunde dann damit rechnen?
Es geht mir auch gar nicht um den Ausweiszwang - sondern darum, dass man den Kunden beim Kauf darüber schlichtweg nicht informiert.
--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)
ach was
- kein Text -
Komm schon, Tarifgefüge und BB sind doch total wichtig
Stimmt - die paar hundert Seiten. Das muss selbstverständlich jeder Kunde schon vor der Tür vom Lidl auswendig gelernt haben
Nein, muss er nicht, muss kein Kunde.
mit natürlichem Menschenverstand kommt jeder Kunde weiter.
Mal ehrlich: Wenn weder im mehrseitigen Flyer der bei Lidl im Regal liegt, noch in den 8 Seiten Lidl-FAQ eine solche Einschränkung erwähnt wird - warum sollte der Kunde dann damit rechnen?
es besteht keine Einschränkung, insofern muss der Kunde auch mit keiner rechnen.
Es geht mir auch gar nicht um den Ausweiszwang - sondern darum, dass man den Kunden beim Kauf darüber schlichtweg nicht informiert.
er wird über alles informiert,
insbesondere darüber, dass Lidl weder als Beförderer noch Veranstalter auftritt, und wo man sich weiter informieren kann, falls Bedarf bestünde.
aufs Onlineticket der DB wird auch deutlich hingewiesen.
Komm schon, Tarifgefüge und BB sind doch total wichtig
Stimmt - die paar hundert Seiten. Das muss selbstverständlich jeder Kunde schon vor der Tür vom Lidl auswendig gelernt haben
Nein, muss er nicht, muss kein Kunde.
mit natürlichem Menschenverstand kommt jeder Kunde weiter.
Mal ehrlich: Wenn weder im mehrseitigen Flyer der bei Lidl im Regal liegt, noch in den 8 Seiten Lidl-FAQ eine solche Einschränkung erwähnt wird - warum sollte der Kunde dann damit rechnen?
es besteht keine Einschränkung, insofern muss der Kunde auch mit keiner rechnen.
De-facto werden durch den Ausweiszwang Personengruppen von der Nutzung ausgeschlossen - z.b. die Mehrheit der Jugendlichen unter 16 Jahren.
Es geht mir auch gar nicht um den Ausweiszwang - sondern darum, dass man den Kunden beim Kauf darüber schlichtweg nicht informiert.
er wird über alles informiert,
insbesondere darüber, dass Lidl weder als Beförderer noch Veranstalter auftritt, und wo man sich weiter informieren kann, falls Bedarf bestünde.
aufs Onlineticket der DB wird auch deutlich hingewiesen.
Ich konnte diese Hinweis nicht entdecken - wenn du mir also auf die Sprünge helfen würdest?
--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)
Komm schon, Tarifgefüge und BB sind doch total wichtig
Stimmt - die paar hundert Seiten. Das muss selbstverständlich jeder Kunde schon vor der Tür vom Lidl auswendig gelernt haben
Nein, muss er nicht, muss kein Kunde.
mit natürlichem Menschenverstand kommt jeder Kunde weiter.
Mal ehrlich: Wenn weder im mehrseitigen Flyer der bei Lidl im Regal liegt, noch in den 8 Seiten Lidl-FAQ eine solche Einschränkung erwähnt wird - warum sollte der Kunde dann damit rechnen?
es besteht keine Einschränkung, insofern muss der Kunde auch mit keiner rechnen.
De-facto werden durch den Ausweiszwang Personengruppen von der Nutzung ausgeschlossen - z.b. die Mehrheit der Jugendlichen unter 16 Jahren.
Ein Ausweiszwang von Seiten der DB liegt nicht vor.
Personengruppen werden nicht ausgeschlossen.
Es geht mir auch gar nicht um den Ausweiszwang - sondern darum, dass man den Kunden beim Kauf darüber schlichtweg nicht informiert.
Es gehen also lauter 8-jährige Mädels zu Lidl und kaufen sich jeweils 5 Pack Lidl Bahn Tickets zu 250 Euro?
..weil sie jeweils völlig alleine von Hamburg nach München fahren wollen.
er wird über alles informiert,
insbesondere darüber, dass Lidl weder als Beförderer noch Veranstalter auftritt, und wo man sich weiter informieren kann, falls Bedarf bestünde.
aufs Onlineticket der DB wird auch deutlich hingewiesen.
Ich konnte diese Hinweis nicht entdecken - wenn du mir also auf die Sprünge helfen würdest?
http://www.lidl.de/de/lidl-db-ticket/s7375464
dort ist auch die FAQ verlinkt.