! Begleiter bei Schwerbehinderung (Fahrkarten und Angebote)

lululu, Dienstag, 25.10.2016, 23:27 (vor 3497 Tagen) @ oppermad

Hallo Lululu,

Du hast alles richtig erfasst. Der werte Kontolleur in der S-Bahn meinte, dass Begleiter schwerbehinderter Personen grundsätzlich nur in der 2. Klasse Freifahrt hätten. Eine Ausnahme bestehe nur, wenn die Schwerbehinderung wegen Kriegsbeschädigung u. ä. bestehe. Dank des von sflori geposteten Links bezieht sich das wohl eher auf die Zahlungspflicht für die Wertmarke, die in bestimmten Fällen entfällt und für die Fahrkartenkontrolle nicht relevant ist.

Naja, dem netten Herrn sollte man vielleicht nochmals die Regelungen, die im Falle eines Merkzeichens "B" gelten, erklären.
Was das Merkzeichen "1.KL" jetzt auf einmal mit der Begleitperson zutun haben soll weiß ich auch nicht. Das sagt doch nur aus, das der Kriegsbeschädigte mit 2.Klasse-Fahrschein auch in der 1.Klasse sitzen darf. Da hat die Begleitperson nur in sofern was mit zu tun, als das sie dann auch da sitzen darf. Aber naja, bei dem Herrn sollte man vielleicht nochmal ganz von vorne anfangen.
Ich stelle mir dann aber auch den Schwerbehinderten vor, der ein 1.Klasse-Fahrschein hat und von seiner Begleitperson zum Platz gebracht wird, diese dann aber sofort in der 2.Klasse verschwindet. Die MSZ hätte wahrscheinlich eine wahre Freude, wenn sie mal solche Kombinationen an Sitzplatzreservierungen ausgeben müsste :)

Hin- und Rückfahrt sind die beiden jeweils mit Sparpreis 1. Klasse gefahren.

Nachdem abends ein Fahrgastbetreuer einer Privatbahn trotz Fahrkarte 1. Klasse die Wertmarke angeschaut hat, war klar, dass es wieder schiefgehen muss. Nachdem er zunächst die Fahrkarte meinem Vater zugeschrieben hat, obwohl "Annemarie" als Vorname recht eindeutig ist, hat er es bei dem Hinweis belassen, dass mancher Kollege sehr genau ist und man sich ggfs. bei einem 60er rechtfertigen müsse.

Wofür hat der sich denn überhaupt die Wertmarke angeschaut. Die wurde doch sowieso nicht gebraucht.
Auf meiner einzigen NV-1.Klasse-Freifahrt habe ich meine Wertmarke erst gar nicht rausgeholt. Ticket und Ausweis für Begleitperson, mehr gab's da nicht.

Ich könnte da jetzt eher vom gegenteiligen Fall berichten, dass der Zub nach einer Fahrkarte für meine Begleitperson fragte, obwohl der Schwerbehindertenausweis samt "B" vor seiner Nase lag.

Ich bin mit meinem Vater als möglichen Begleiter dahingehend übereingekommen, dass er sich ggfs. eine Fahrpreisnacherhebung ausstellen lässt und ich ihm beim Widerspruch behilflich bin. Schade, eine Alternative sehe ich aber nicht.

In solchen Sachen ist der Kundendialog eigentlich recht schnell und kulant. Ich hatte nicht nur einmal das Problem, dass ich wegen Bauarbeiten zusätzliche Umwege im Fernverkehr fahren musste, da sonst keine Umsteigehilfe möglich war. In den Fällen haben die eigentlich immer anstandslos die entstandenen Mehrkosten (aufgerunden auf einen glatten X5,00 oder X0,00 Betrag) erstattet. Bei solchen Fällen - die ja ziemlich eindeutig sind - würde ich mir da auch keine großen Sorgen machen.

--
Grüße

lululu


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