Ausdruck am Bahnhof mit AuftragsNummer und ??? (Fahrkarten und Angebote)
br752, Samstag, 22.10.2016, 21:09 (vor 3444 Tagen)
Hallo zusammen,
mir faellt gerade auf was eigentlich mit dem Ausdruck im Bahnhof nach der "Umstellung" ist.
Ich wollte ein Ticket fuer jemanden buchen der es dann am Bahnhof mit Auftragsnummer und seiner ID abholt.
Nun jibbet ja keine ID mehr. Wie kommt er nun an die Fahrkarte? Kann er sich dann einfach dort mit Namen und Auftragsnummer ausweisen und die "suchen" dann die Fahrkarte?
BR752
Wieso sollte es keine ID mehr geben?
Berlin-Express, nähe BPHD, Samstag, 22.10.2016, 21:16 (vor 3444 Tagen) @ br752
- kein Text -
Weil man sie nicht mehr angeben KANN!
br752, Samstag, 22.10.2016, 21:18 (vor 3444 Tagen) @ Berlin-Express
Guten Morgen.
BR752
Sollte klappen
kater_k, BBRN, Samstag, 22.10.2016, 21:19 (vor 3444 Tagen) @ br752
Sollte klappen - Och. :-)
br752, Samstag, 22.10.2016, 21:21 (vor 3444 Tagen) @ kater_k
Sollte klappen - Och. :-)
sibiminus, Samstag, 22.10.2016, 22:37 (vor 3444 Tagen) @ br752
bearbeitet von sibiminus, Samstag, 22.10.2016, 22:38
Was meinst du mit "unscharf"? Der MA gibt den Nachnamen ein, der auf der vorgelegten (für das OT-Verfahren zugelassenen) Identifizierungskarte draufsteht und gleicht dann den im Auftrag angezeigten Namen mit dem auf dem Ausweis ab. Auf Zuruf werden da keine Namen ausprobiert...
Sollte klappen - Och. :-)
br752, Samstag, 22.10.2016, 22:41 (vor 3444 Tagen) @ sibiminus
Was meinst du mit "unscharf"? Der MA gibt den Nachnamen ein, der auf der vorgelegten (für das OT-Verfahren zugelassenen) Identifizierungskarte draufsteht und gleicht dann den im Auftrag angezeigten Namen mit dem auf dem Ausweis ab. Auf Zuruf werden da keine Namen ausprobiert...
Es gibt keine fuer das OT-Verfahren zugelassenen Identifizierungskarte mehr!
Guten Morgen!
Wenn ich z.B. auf dem Ticket "Mueller" angeben habe, funktioniert das dann auch mit "Müller" als Eingabe im Reisezentrum?
Aber gut zu wissen, dass ein Namensbestandteil (Nachname) ausreicht.
BR752
Sollte klappen - Och. :-)
sibiminus, Samstag, 22.10.2016, 23:21 (vor 3444 Tagen) @ br752
Was meinst du mit "unscharf"? Der MA gibt den Nachnamen ein, der auf der vorgelegten (für das OT-Verfahren zugelassenen) Identifizierungskarte draufsteht und gleicht dann den im Auftrag angezeigten Namen mit dem auf dem Ausweis ab. Auf Zuruf werden da keine Namen ausprobiert...
Es gibt keine fuer das OT-Verfahren zugelassenen Identifizierungskarte mehr!
Das ist nicht richtig. Es ist lediglich keine Angabe der Nummer der Identifizierungskarte notwendig, demgemäß ist man nicht auf eine bestimmte der zugelassenen Identifizierungskarten festgelegt.
Guten Morgen!
Ein Blick in den Tarif erleichtert den Erkenntnisgewinn. Tfv 600/I: 6.1.1 Unter www.bahn.de können Inhaber einer BahnCard, eines gültigen EU-Personalausweises oder Personalausweises aus Norwegen bzw. der Schweiz, eines deutschen oder internationalen Reisepasses, eines von einer deutschen Behörde ausgestellten elektronischen Aufenthaltstitels, einer von einer deutschen Behörde ausgestellten Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender sowie einer von einer deutschen Behörde ausgestellten Bescheinigung über die Weiterleitung als Asylsuchender (ID-Karten) [...] online buchen.
Kreditkarten, Führerscheine, Truppenausweise, Bahncards/bahn.bonus-Cards usw. werden außer bis auf ein paar Übergangsregelungen nicht anerkannt.
Wenn ich z.B. auf dem Ticket "Mueller" angeben habe, funktioniert das dann auch mit "Müller" als Eingabe im Reisezentrum?
Aber gut zu wissen, dass ein Namensbestandteil (Nachname) ausreicht.
Beim Ausdruck im Reisezentrum werden Vor- und Nachname geprüft, auch wenn nur der Nachname eingegeben werden muss. Inwieweit phonetische Ähnlichkeiten systemisch erkannt werden weiß ich nicht, das ist aber tatsächlich nur beim Nachnamen relevant.
Sollte klappen - Och. :-)
br752, Samstag, 22.10.2016, 23:37 (vor 3444 Tagen) @ sibiminus
Es gibt keine fuer das OT-Verfahren zugelassenen Identifizierungskarte mehr!
Das ist nicht richtig. Es ist lediglich keine Angabe der Nummer der Identifizierungskarte notwendig, demgemäß ist man nicht auf eine bestimmte der zugelassenen Identifizierungskarten festgelegt.
Es ist ueberhaupt keine eindeutige ID mehr moeglich! Man muss sich ausweisen und zwar nur ueber den Namen. *) (Wobei der Name auf dem Ticket anders geschrieben sein kann als auf den Ausweis. (Sonderzeichen/Kurzformen/Doppelnamen))
Eben das war die urspruengliche Frage, wie das die Systeme jetzt unterstuetzen.
Prinzip:
Frueher: Kontrolle/Eingabe der ID (plus ggf. Namenspruefung bei Verdacht)
Heute: Namentliche Nennung/Ausweisung vor der Eingabe
Ein Blick in den Tarif erleichtert den Erkenntnisgewinn. Tfv 600/I: 6.1.1 Unter www.bahn.de können Inhaber einer BahnCard, eines gültigen EU-Personalausweises oder Personalausweises aus Norwegen bzw. der Schweiz, eines deutschen oder internationalen Reisepasses, eines von einer deutschen Behörde ausgestellten elektronischen Aufenthaltstitels, einer von einer deutschen Behörde ausgestellten Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender sowie einer von einer deutschen Behörde ausgestellten Bescheinigung über die Weiterleitung als Asylsuchender (ID-Karten) [...] online buchen.
Eben! S.o. Man muss sich NAMENTLICH ausweisen. Es ist keine Nummern-/ID-eingabe mehr moeglich! Sag ich doch.
BR752
*) Sag nicht der Name waere gleichzusetzen mit einer ID. Ein Name ist keine ID. Dann wuerde ich mich fragen warum jeder Bundesbuerger eine eindeutige Steuer ID bekommen hat, wenn der Name zur Identifikation ausgereicht haette.
Mir scheint, wir reden aneinander vorbei.
sibiminus, Sonntag, 23.10.2016, 08:32 (vor 3444 Tagen) @ br752
Es ist ueberhaupt keine eindeutige ID mehr moeglich! Man muss sich ausweisen und zwar nur ueber den Namen.
Genau das meinte ich eigentlich, du hast's treffender formuliert. Nur eben mit der Einschränkung auf irgendeins der in 6.1.1 genannten ID-Karten. Ich meine ID-Karte nicht im Sinne einer Nummer, sondern so wie im Tfv 600/I verwendet.
(Wobei der Name auf dem Ticket anders geschrieben sein kann als auf den Ausweis. (Sonderzeichen/Kurzformen/Doppelnamen))
Eben das war die urspruengliche Frage, wie das die Systeme jetzt unterstuetzen.
Der Abgleich erfolgt bei der Kontrolle aktuell nicht systemisch, erst im Dezember wird da eine Anpassung erfolgen. Zum Ausdrucken: Inwieweit phonetische Ähnlichkeiten erkannt werden weiß ich nicht, einen solchen Fall hatte ich noch nicht.
Sollte klappen - Och. :-)
JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 23.10.2016, 10:24 (vor 3444 Tagen) @ br752
*) Sag nicht der Name waere gleichzusetzen mit einer ID. Ein Name ist keine ID. Dann wuerde ich mich fragen warum jeder Bundesbuerger eine eindeutige Steuer ID bekommen hat, wenn der Name zur Identifikation ausgereicht haette.
Du hast doch die Definition einer ID-Karte nach BBPV grade mit zitiert?
--
Weg mit dem 4744!
Sollte klappen - ID-Karte nach BBPV?
br752, Sonntag, 23.10.2016, 17:08 (vor 3443 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von br752, Sonntag, 23.10.2016, 17:08
*) Sag nicht der Name waere gleichzusetzen mit einer ID. Ein Name ist keine ID. Dann wuerde ich mich fragen warum jeder Bundesbuerger eine eindeutige Steuer ID bekommen hat, wenn der Name zur Identifikation ausgereicht haette.
Du hast doch die Definition einer ID-Karte nach BBPV grade mit zitiert?
Was moechtest du mir sagen? Was ist eine "ID-Karte nach BBPV"?
BR752
Sollte klappen - ID-Karte nach BBPV?
JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 23.10.2016, 17:51 (vor 3443 Tagen) @ br752
bearbeitet von JeDi, Sonntag, 23.10.2016, 17:52
*) Sag nicht der Name waere gleichzusetzen mit einer ID. Ein Name ist keine ID. Dann wuerde ich mich fragen warum jeder Bundesbuerger eine eindeutige Steuer ID bekommen hat, wenn der Name zur Identifikation ausgereicht haette.
Du hast doch die Definition einer ID-Karte nach BBPV grade mit zitiert?
Was moechtest du mir sagen? Was ist eine "ID-Karte nach BBPV"?
Bist du in der Lage, die Beiträge, die zu zitierst, auch zu lesen? => Es gibt weiterhin ID-Karten zu Onlinetickets.
--
Weg mit dem 4744!
Das Thema ist ja auch ein ganz anderes...
Blaschke, Sonntag, 23.10.2016, 18:28 (vor 3443 Tagen) @ JeDi
Hallo!
Bist du in der Lage, die Beiträge, die zu zitierst, auch zu lesen? => Es gibt weiterhin ID-Karten zu Onlinetickets.
Darum geht es dem Beitragsbaumeröffner doch gar nicht.
Es geht nur darum, dass jetzt der böse Asülant demnächst ins Reisezentrum geht, sagt, "ich will die Fahrkarte für 'brxxx' abholen und dann bekommt er sie und fährt mit ihr munter durch die ganze Republik zu Orten, wo er zwar gar nicht hin will - aber wenn's halt auf Kosten von brxxx ist, dann macht man das ja schon mal ganz gerne. Und wenn später dann brxxx am Schalter steht, ist die Fahrkarte weg und schon benutzt. Skandal.
Oder brxxx ruft seinen Kumpel an, "hey, Tix liegt am Schalter, mußt nur Deinen Namen nennen", aber dann hat der böse asülantische Terrorist das Gespräch ab- und/oder mitgehört und geht vorher zum Schalter, fährt dann mit brxxx'-Fahrkarte durch's Land und zündet dann in der Ferne die Bombe und nachher ist dann brxxx der Gelackmeierte, weil man seine Fahrkarte beim Terroristen findet, mit der Folge, dass brxxx verhaftet wird. Skandal.
Soll halt nur ein bißchen verbrämt und umschrieben werden das Gedankengut, damit es nicht von vornherein allzu viel Widerstand gibt. Funktioniert im Prinzip ja leider auch, wie der Beitragsbaum zeigt.
Hoffnungslose Grüße von
jörg
Diffamieren am Thema vorbei - Mein armer Kumpel
br752, Sonntag, 23.10.2016, 20:34 (vor 3443 Tagen) @ Blaschke
bearbeitet von br752, Sonntag, 23.10.2016, 20:35
Hallo!
Bist du in der Lage, die Beiträge, die zu zitierst, auch zu lesen? => Es gibt weiterhin ID-Karten zu Onlinetickets.
Darum geht es dem Beitragsbaumeröffner doch gar nicht.
Stimmt. Es geht darum, dass der angegebene Name nicht zu 100% Buchstabengleich auf dem Ausweis/ID-Karte steht und somit ein Maschinenabgleich (Ausdruck im Reisezentrum) zu Problemen fuehren kann. Wobei man ja noch zusaetzlich die Auftragsnummer haben muss.- Halb gelesen aber das Messer gewetzt.
Es geht nur darum, dass jetzt der böse Asülant demnächst ins Reisezentrum geht, sagt, "ich will die Fahrkarte für 'brxxx' abholen und dann bekommt er sie und fährt mit ihr munter durch die ganze Republik zu Orten, wo er zwar gar nicht hin will - aber wenn's halt auf Kosten von brxxx ist, dann macht man das ja schon mal ganz gerne. Und wenn später dann brxxx am Schalter steht, ist die Fahrkarte weg und schon benutzt. Skandal.
Du bist ein schlimmer Hetzer gegenueber Asylsuchende. Asylsuchende sind per se nicht boese. Ausserdem benoetigt man zum Abholen noch die Auftragsnummer, aber eben auch den Nachnamen in richtiger Schreibweise und ZWAR bei der EINGABE. Sonst bekommt man nichts angezeigt. Das ist anders als am Check-In einer Airline vor ein Mensch den Abgleich macht.
Um diese Seite geht es: Da darfs du gerne mal mit den Namen Maier oder Karim testen. :-/
https://fahrkarten.bahn.de/privatkunde/start/start.post?scope=bahnatsuche&lang=de
Oder brxxx ruft seinen Kumpel an, "hey, Tix liegt am Schalter, mußt nur Deinen Namen nennen", aber dann hat der böse asülantische Terrorist das Gespräch ab- und/oder mitgehört und geht vorher zum Schalter, fährt dann mit brxxx'-Fahrkarte durch's Land und zündet dann in der Ferne die Bombe und nachher ist dann brxxx der Gelackmeierte, weil man seine Fahrkarte beim Terroristen findet, mit der Folge, dass brxxx verhaftet wird. Skandal.
Wie haesslich bist du ab und zu eigentlich? Was willst du damit eigentlich erreichen?
Soll halt nur ein bißchen verbrämt und umschrieben werden das Gedankengut, damit es nicht von vornherein allzu viel Widerstand gibt. Funktioniert im Prinzip ja leider auch, wie der Beitragsbaum zeigt.
Schlimm zu sehen wie du einfach nur versucht Menschen die eine andere Meinung haben zu diffamieren. Vor 26 Jahren haette ich noch eine Empfehlung fuer dich gehabt. ;-)
Und ich will doch eigentlich nur ein Ticket fuer einen Kumpel buchen der keinen Drucker hat und nun wissen muss welche Fallstricke nach der Umstellung zu vermeiden sind, damit er das Ticket im Reisezentrum bekommt.
BR752
Dann erklaer es doch bitte.
br752, Sonntag, 23.10.2016, 19:38 (vor 3443 Tagen) @ JeDi
*) Sag nicht der Name waere gleichzusetzen mit einer ID. Ein Name ist keine ID. Dann wuerde ich mich fragen warum jeder Bundesbuerger eine eindeutige Steuer ID bekommen hat, wenn der Name zur Identifikation ausgereicht haette.
Du hast doch die Definition einer ID-Karte nach BBPV grade mit zitiert?
Was moechtest du mir sagen? Was ist eine "ID-Karte nach BBPV"?
Bist du in der Lage, die Beiträge, die zu zitierst, auch zu lesen? => Es gibt weiterhin ID-Karten zu Onlinetickets.
Anscheinend bin ich nicht dazu in der Lage und es waere prima wenn du mich aufklaeren koenntest.
Ich sehe zu keinem Punkt, dass es bei der Buchung auf bahn.de noch eine ID gibt oder man eine ID angeben kann. Eine ID ist eine eindeutige Kennung. Ein Name ist keine eindeutige ID. Da kannst du z.B. mal einen Krankenhausarzt fragen.
Ein Name kann in vielfacher (rechtlich gleichgestellter) Schreibweise gueltig sein. Und eben da liegt das Problem bei Computern. Und darum geht es hier.
Selbst eine Unterschrift wie "A. Müller" und "Anton Müller" oder "Müller" wird, wenn sie von der gleichen Person kommt und nichts genaueres spezifiziert wurde, als rechtlich gleichgestellt anerkannt.
Du kannst bei der Bahn eine ID-Karte oder Ausweis benutzen um dich auszuweisen, aber die Schreibweise kann unterschiedlich sein.
Nomals die Frage: Wo bitte gibt man heute noch bei der Bahn eine ID an?
BR752
Dann erklaer es doch bitte.
sibiminus, Sonntag, 23.10.2016, 19:56 (vor 3443 Tagen) @ br752
bearbeitet von sibiminus, Sonntag, 23.10.2016, 19:58
Du verstehst einfach nicht, dass
1. ID-Karte ein Begriff ist, der willkürlich durch den Tarif definiert ist,
2. ID und ID-Karte nicht bedeutungsgleich sind.
JeDi und ich schreiben von ID-Karten, du verkürzt das auf ID und sinnentstellst die Aussage damit. Ich habe den Auszug aus Tfv 600/I 6.1.1 bereits gepostet, du hast ihn zitiert. Jetzt müsstest du ihn nur lesen, zur Kenntnis nehmen und verstehen. Nochmal letzter Versuch: Irgendwelche Ausweisdokumente sind für das OT-Verfahren zugelassen. Diese zugelassenen Dokumente werden als ID-Karten bezeichnet. Genauer steht's im Tarif.
Dann erklaer es doch bitte.
br752, Sonntag, 23.10.2016, 20:21 (vor 3443 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von br752, Sonntag, 23.10.2016, 20:22
Du verstehst einfach nicht, dass
1. ID-Karte ein Begriff ist, der willkürlich durch den Tarif definiert ist,
2. ID und ID-Karte nicht bedeutungsgleich sind.
JeDi und ich schreiben von ID-Karten, du verkürzt das auf ID und sinnentstellst die Aussage damit. Ich habe den Auszug aus Tfv 600/I 6.1.1 bereits gepostet, du hast ihn zitiert. Jetzt müsstest du ihn nur lesen, zur Kenntnis nehmen und verstehen.
Richtig: Da scheine ich zu dumm zu sein das zu verstehen. Aber wer es mir nicht erklaeren will ....
Nochmal letzter Versuch: Irgendwelche Ausweisdokumente sind für das OT-Verfahren zugelassen.
Richtig, das stimmt.
Diese zugelassenen Dokumente werden als ID-Karten bezeichnet. Genauer steht's im Tarif.
Ja, das stimmt auch und es ist egal wie die Bahn diese "Dokumente" nennt, aber die muss man nicht beim buchen angeben! Man muss keine ID oder etwas eindeutiges angeben, sondern nur seinen Namen. (Was nicht eindeutig ist) Diesen muss man dann mit einem Ausweisdokument, was die Bahn, von mir aus, als ID-Karte bezeichnet bei einer Kontrolle nachweisen.
Und eben diesen Abgleich von Namen auf der Fahrkarte und der ID-Karte muss durch eine Person erfolgen, weil eben die Schreibweisen mannigfaltig sind. *)
Ein Computer halt das Problem ein Ticket als gueltig zu erachten, wenn der Name anders geschrieben ist, als auf dem Maschinen lesbaren teil und wie bereits geschrieben wird das wohl in den wenigsten faellen uebereinstimmen, so dass Computer eine gewisse unschaerfe mit einprogramiert werden bekommen muessen.
Und eben das war/ist meine Ausgangsfrage. Wie unscharf ist das Bahnsystem?
Hast du mich jetzt verstanden?
BR752
*) Der Gag beim Abholen von Tickets mit Auftragsnummer ist, dass man eben schon bei der Eingabe die richtige Schreibweise kennen muss. Der Mitarbeiter kann nicht nachtraeglich eine Unschaerfepruefung machen. ;-)
Dann erklaer es doch bitte.
sibiminus, Sonntag, 23.10.2016, 20:35 (vor 3443 Tagen) @ br752
Und eben diesen Abgleich von Namen auf der Fahrkarte und der ID-Karte muss durch eine Person erfolgen, weil eben die Schreibweisen mannigfaltig sind. *)
In einem solchen Fall ist der Ausdruck im Reisezentrum nicht möglich. 6.1.1 regelt in dem gleichen Absatz Folgendes: Unter www.bahn.de können Inhaber [...] Online-Tickets online buchen und selbst ausdrucken.
Wenn man sich für einen Vertriebsweg entscheidet, sollte man die zugrundeliegenden Bedingungen akzeptieren. Dass eine kulante Serviceleistung zur Verhinderung von Missbrauch in solchen Fällen nicht angeboten werden kann, ist dann hinzunehmen. Sorry.
Ist nur "kulante Serviceleistung" - Danke. Verstanden
br752, Sonntag, 23.10.2016, 20:51 (vor 3443 Tagen) @ sibiminus
Und eben diesen Abgleich von Namen auf der Fahrkarte und der ID-Karte muss durch eine Person erfolgen, weil eben die Schreibweisen mannigfaltig sind. *)
In einem solchen Fall ist der Ausdruck im Reisezentrum nicht möglich. 6.1.1 regelt in dem gleichen Absatz Folgendes: Unter www.bahn.de können Inhaber [...] Online-Tickets online buchen und selbst ausdrucken.
Prima. Das stimmt. Das steht aber "koennen", nicht "muessen" ;-) - Na gut.
Wenn man sich für einen Vertriebsweg entscheidet, sollte man die zugrundeliegenden Bedingungen akzeptieren. Dass eine kulante Serviceleistung zur Verhinderung von Missbrauch in solchen Fällen nicht angeboten werden kann, ist dann hinzunehmen. Sorry.
Ok, jetzt verstehe ich: "Wenn man im Reisezentrum den Namen nicht "passend" in die Maske eingeben kann weil der Computer (Terminal) oder Mitarbeiterin oder Mitarbeiter dazu nicht in der Lage sind (wertfrei), steht einem die kulante Serviceleistung nicht zur Verfuegung".
Jetzt habe ich es auch verstanden. Man darf sich darauf eben nicht verlassen. Bin froh, dass das so genau geregelt ist.
Danke
BR752
Ist nur "kulante Serviceleistung" - Danke. Verstanden
JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 23.10.2016, 21:04 (vor 3443 Tagen) @ br752
Jetzt habe ich es auch verstanden. Man darf sich darauf eben nicht verlassen. Bin froh, dass das so genau geregelt ist.
Das war aber schon immer so. Und ich hätte ehrlich gesagt auch keine Lust drauf, mal wieder die Nutte für irgendwelche Leute zu spielen, weil der Drucker kaputt gegangen ist.
--
Weg mit dem 4744!
Nutte? Du? - Wohl eine Entschuldigung faellig!
br752, Sonntag, 23.10.2016, 22:01 (vor 3443 Tagen) @ JeDi
Jetzt habe ich es auch verstanden. Man darf sich darauf eben nicht verlassen. Bin froh, dass das so genau geregelt ist.
Das war aber schon immer so. Und ich hätte ehrlich gesagt auch keine Lust drauf, mal wieder die Nutte für irgendwelche Leute zu spielen, weil der Drucker kaputt gegangen ist.
Der Drucker ist nicht kaputt gegangen, sondern er hat gar keinen und er versucht mit wenig Geld ueber die Runden zu kommen.
Ich habe ihn mehr oder weniger eingeladen eine Reise zu unternehmen und organisiere alles. Das OT-Ticket kann ich ihm nicht zuschicken, da es quasi am Buchungstag schon gilt und nicht vordatiert werden kann.
Nennst du meinen Freund quasi einen Zuhaelter? Ich glaube da waere eine Entschuldigung faellig.
BR752
Nutte? Du? - Wohl eine Entschuldigung faellig!
JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 23.10.2016, 22:16 (vor 3443 Tagen) @ br752
Nennst du meinen Freund quasi einen Zuhaelter? Ich glaube da waere eine Entschuldigung faellig.
OK, zum Lesen bist du nicht fähig, das hast du auch hier wieder eindrucksvoll bewiesen.
--
Weg mit dem 4744!
Nutte? Du? - Wohl eine Entschuldigung faellig!
br752, Sonntag, 23.10.2016, 22:29 (vor 3443 Tagen) @ JeDi
Nennst du meinen Freund quasi einen Zuhaelter? Ich glaube da waere eine Entschuldigung faellig.
OK, zum Lesen bist du nicht fähig, das hast du auch hier wieder eindrucksvoll bewiesen.
Zitat: JeDi
Das war aber schon immer so. Und ich hätte ehrlich gesagt auch keine Lust drauf, mal wieder die Nutte für irgendwelche Leute zu spielen, weil der Drucker kaputt gegangen ist.
Wenn du nicht die Nutte spielen willst fuer jemanden dem der Drucker kaputt gegangen ist, dann frage ich mich den du damit meinst? Wer soll das denn mit dem kaputten Drucker sein, wenn nicht derjenige der den Ausdruck im Reisezentrum machen will/muss? Und das ist eben mein Freund, der keinen Drucker besitzt.
Wenn ich angeblich nicht des Lesens oder Verstehens faehig bin, koenntest du dich ggf. auch mal fragen, ob es auch am Erklaeren liegt?
Einfach beschimpfen mit: "Zu bloed zum Lesen" ist doch wirklich "dumpf".
BR752
Nutte? Du? - Wohl eine Entschuldigung faellig!
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Montag, 24.10.2016, 10:25 (vor 3443 Tagen) @ br752
Meine Fresse...
Und das ist eben mein Freund, der keinen Drucker besitzt.
Und damit nicht für die Vertriebsart "Onlineticket zum Selbstausdruck" qualifiziert ist. That's life.
Alternativ kann das Ticket im DB Navigator aufs Handy geladen werden (sofern vorhanden).
Noch alternativer bucht man am Schalter oder bei der Agentur seines Vertrauens als Bahn-Tix und der druckerlose Reisefreund zieht sich das Ticket durch Eingeben der Auftragsnummer aus dem Automaten.
Da diese Fahrkarte dann nicht mal personalisiert ist, erübrigt sich auch jedes ID-Getüddel.
Wenn ich angeblich nicht des Lesens oder Verstehens faehig bin, koenntest du dich ggf. auch mal fragen, ob es auch am Erklaeren liegt?
Ich habe die Erklärung zumindest verstanden.
Einfach beschimpfen mit: "Zu bloed zum Lesen" ist doch wirklich "dumpf".
Die Wahrheit kann manchmal hart sein.
Den Kopf heftig schüttelnde Grüße,
der Colaholiker
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Schüttelst du immer noch? ;-)
ALR997, Dienstag, 25.10.2016, 21:11 (vor 3441 Tagen) @ Colaholiker
Auch wenn das vermutlich das erste Mal ist, dass das Wort "Nutte" in diesem Forum im Betreff gelandet ist, macht das die ganze Diskussion nicht minder unnötig ;-)
Ich jedenfalls weiß noch nicht ob ich lachen oder weinen soll. Vielleicht sollte die DB künftig ein neues Angebot "betreutes Fahrkartenkaufen" einführen, damit man sich die Tickets nicht mehr von anderen Leuten kaufen lassen muss ^^
Ja, Zucker in den Kaffee. :)
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Mittwoch, 26.10.2016, 07:53 (vor 3441 Tagen) @ ALR997
Auch wenn das vermutlich das erste Mal ist, dass das Wort "Nutte" in diesem Forum im Betreff gelandet ist, macht das die ganze Diskussion nicht minder unnötig ;-)
Irgendwann ist immer das erste Mal. Wenngleich bite nicht mit einer - ach, Schwamm drüber. ;-)
Ich jedenfalls weiß noch nicht ob ich lachen oder weinen soll. Vielleicht sollte die DB künftig ein neues Angebot "betreutes Fahrkartenkaufen" einführen, damit man sich die Tickets nicht mehr von anderen Leuten kaufen lassen muss ^^
Gibt es doch gerchtehalber schon in vielen Städten. Nennt sich "Reisezentrum" oder "DB-Agentur". Ist aber wohl noch ein ziemlicher Geheimtipp und hat sich noch nicht so rumgesprochen. In Frankfurt wird dieses neue Angebot aber recht gut angenommen, wenn ich mir die Schlangen so anschaue. Aber das wird sich vermutlich legen, wenn das System sich als Standard etabliert hat.
Alberne Grüße,
der Colaholiker
--
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"Kulanzleistung" vs. "Service-Angebot"
Co_Tabara-98, Hannover, Montag, 24.10.2016, 00:21 (vor 3443 Tagen) @ JeDi
Jetzt habe ich es auch verstanden. Man darf sich darauf eben nicht verlassen. Bin froh, dass das so genau geregelt ist.
Das war aber schon immer so. Und ich hätte ehrlich gesagt auch keine Lust drauf ...
Unabhängig von der existierenden Regelung wäre zu fragen, ob die Bahn nicht von sich aus die Möglichkeit des Ausdrucks ausdrücklich anbieten sollte. Wenn nämlich dies die Zahl der Käufer mit einem ganz speziellen Reisewunsch, den das Personal am Schalter nochmals nachvollziehen - und einen Zahlungsvorgang abwickeln - muss, reduziert werden kann. Zum Beispiel, wenn eine andere Person die Verbindung, ggf. mit optimiertem Preis, herausgesucht hat.
Dem gegenüber steht die Anzahl der Kunden, die das Angebot gerne annimmt, um nicht Nachbarn, Freunde, Verwandte oder den Chef fragen zu müssen: "Darf ich kurz was drucken?"
Ist nur "kulante Serviceleistung" - Danke. Verstanden
sibiminus, Sonntag, 23.10.2016, 21:43 (vor 3443 Tagen) @ br752
Prima. Das stimmt. Das steht aber "koennen", nicht "muessen" ;-) - Na gut.
Niemand zwingt dich, ein Onlineticket zu buchen. Das ist mit "können" gemeint, gibt ja schließlich noch andere Vertriebswege. Nur wenn du es buchst, musst du es eben selbst ausdrucken können.
Ist nur "kulante Serviceleistung" - Danke. Verstanden
br752, Sonntag, 23.10.2016, 22:03 (vor 3443 Tagen) @ sibiminus
Prima. Das stimmt. Das steht aber "koennen", nicht "muessen" ;-) - Na gut.
Niemand zwingt dich, ein Onlineticket zu buchen. Das ist mit "können" gemeint, gibt ja schließlich noch andere Vertriebswege. Nur wenn du es buchst, musst du es eben selbst ausdrucken können.
Ja, so habe ich es auch jetzt auch verstanden. Ist eben eine freiwillige Leistung und wenn die nicht tut, tut sie nicht. Egal warum.
Ist so wie mit WC´s im (S-Bahn) Zug. Steht auch nichts in BB. Ist eben auch eine freiwillige Leistung. Zur Not muss man eben einen Knoten machen.
BR752
Ist nur "kulante Serviceleistung" - Verstanden (?)
Co_Tabara-98, Hannover, Sonntag, 23.10.2016, 21:51 (vor 3443 Tagen) @ br752
Und eben diesen Abgleich von Namen auf der Fahrkarte und der ID-Karte muss durch eine Person erfolgen, weil eben die Schreibweisen mannigfaltig sind. *)
In einem solchen Fall ist der Ausdruck im Reisezentrum nicht möglich. 6.1.1 regelt in dem gleichen Absatz Folgendes: Unter www.bahn.de können Inhaber [...] Online-Tickets online buchen und selbst ausdrucken.
Prima. Das stimmt. Das steht aber "koennen", nicht "muessen" ;-) - Na gut.
"6.3.2 ... Das Online-Ticket ist auf weißem Papier im DIN A 4-Format auszudrucken. ... 6.3.3 ... Ersatzweise kann in Zügen das Online-Ticket auch auf dem Display eines mobilen Endgerätes über ein pdf-Anzeigeprogramm vorgezeigt werden ..."
Es findet sich kein Hinweis auf Ausdruck durch Reisezentren.
Wenn man sich für einen Vertriebsweg entscheidet, sollte man die zugrundeliegenden Bedingungen akzeptieren. Dass eine kulante Serviceleistung zur Verhinderung von Missbrauch in solchen Fällen nicht angeboten werden kann, ist dann hinzunehmen. Sorry.
Ok, jetzt verstehe ich: "Wenn man im Reisezentrum den Namen nicht "passend" in die Maske eingeben kann weil der Computer (Terminal) oder Mitarbeiterin oder Mitarbeiter dazu nicht in der Lage sind (wertfrei), steht einem die kulante Serviceleistung nicht zur Verfuegung".Jetzt habe ich es auch verstanden. Man darf sich darauf eben nicht verlassen. Bin froh, dass das so genau geregelt ist.
Nach Lektüre dieses Threads wird die Bahn jetzt vielleicht klarstellen: "... auszudrucken. Es besteht kein Anspruch auf Ausdruck des Online-Tickets durch Einrichtungen der DB." Vielleicht aber auch so: "... auszudrucken. Ein Ausdruck des Online-Tickets durch Einrichtungen der DB wird nicht vorgenommen", verbunden mit der internen Anweisung, dass es bei Strafe nicht mehr gemacht werden darf (selbst wenn technisch möglich), weil ja Reisende mit polnischen, arabischen oder chinesischen Namen (als Beispiele) diskriminiert werden könnten. War das das Ziel der Fragerei?
Was ist eigentlich so kompliziert daran, dem Reisenden zu übermitteln, wie sein Nachname bei der Buchung eingegeben wurde? Verfügt der Reisende nicht über Mail oder SMS-Empfangsmöglichkeit? Oder, falls die Reise nicht unmittelbar bevorsteht, über einen Briefkasten, in den klassische Post geworfen werden kann - mit Briefmarke?
Ist nur "kulante Serviceleistung" - Verstanden (?)
JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 23.10.2016, 21:56 (vor 3443 Tagen) @ Co_Tabara-98
Was ist eigentlich so kompliziert daran, dem Reisenden zu übermitteln, wie sein Nachname bei der Buchung eingegeben wurde? Verfügt der Reisende nicht über Mail oder SMS-Empfangsmöglichkeit? Oder, falls die Reise nicht unmittelbar bevorsteht, über einen Briefkasten, in den klassische Post geworfen werden kann - mit Briefmarke?
Oder man bestellt den Fahrschein halt per Telefon und gibt die bahn.tix-Abholnummer durch. Oder...
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Weg mit dem 4744!
Es geht nicht um Fahrkartenkauf sonder Ausdruck eine OT
br752, Sonntag, 23.10.2016, 22:16 (vor 3443 Tagen) @ JeDi
Was ist eigentlich so kompliziert daran, dem Reisenden zu übermitteln, wie sein Nachname bei der Buchung eingegeben wurde? Verfügt der Reisende nicht über Mail oder SMS-Empfangsmöglichkeit? Oder, falls die Reise nicht unmittelbar bevorsteht, über einen Briefkasten, in den klassische Post geworfen werden kann - mit Briefmarke?
Oder man bestellt den Fahrschein halt per Telefon und gibt die bahn.tix-Abholnummer durch. Oder...
1. An Privatpersonen wird und darf keine bahn.tix-Abholnummer (mehr) ausgegeben werden. Es ist zwar technisch moeglich, aber bisher wurde es immer verweigert.
2. OnlineTickets fuer die Bahncard 25 "fuer dich" werden nicht am Telefon ausgestellt. ECoupon werden am Telefon auch nicht eingeloest.
Es geht in diesem Thread nicht um einen Ticketkauf im allgemeinen, sondern um das Ausdrucken eines Onlinetickets im Bahnhof. Dein Beitrag ist aber arg weit vom Ziel abgekommen.
BR752
Es geht nicht um Fahrkartenkauf sonder Ausdruck eine OT
JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 23.10.2016, 22:20 (vor 3443 Tagen) @ br752
bearbeitet von JeDi, Sonntag, 23.10.2016, 22:22
Es geht in diesem Thread nicht um einen Ticketkauf im allgemeinen, sondern um das Ausdrucken eines Onlinetickets im Bahnhof. Dein Beitrag ist aber arg weit vom Ziel abgekommen.
Genau. Und es gibt mehr als genug Alternativen zum Onlineticketkauf, sodass auch ein Ausdrucken desselben im Bahnhof nicht nötig ist. Vorallem, wenn man bereits im Voraus weiß, dass kein Drucker vorhanden ist. Dass da dann das Reisezentrum aushelfen soll, das man ansonsten verschmäht, ist schon dreist.
Die Auftragsnummer wird selbstverständlich ausgegeben, ggf. solltest du den Anbieter wechseln.
--
Weg mit dem 4744!
Nicht alles geht direkt oder ist vordatierbar.
br752, Sonntag, 23.10.2016, 22:37 (vor 3443 Tagen) @ JeDi
Es geht in diesem Thread nicht um einen Ticketkauf im allgemeinen, sondern um das Ausdrucken eines Onlinetickets im Bahnhof. Dein Beitrag ist aber arg weit vom Ziel abgekommen.
Genau. Und es gibt mehr als genug Alternativen zum Onlineticketkauf, sodass auch ein Ausdrucken desselben im Bahnhof nicht nötig ist. Vorallem, wenn man bereits im Voraus weiß, dass kein Drucker vorhanden ist. Dass da dann das Reisezentrum aushelfen soll, das man ansonsten verschmäht, ist schon dreist.
Das Einloesen eines "fuer dich" eCoupons ist (nach meiner Kenntniss) nur Online moeglich. Sicherlich haettest du Recht, dass der Kunde auch darauf verzichten kann und fuer 39 Euro anstelle 0 Euro *) sich eine Probe BC direkt kauft. Ist es dass was du sagen moechtest?
Die Auftragsnummer wird selbstverständlich ausgegeben, ggf. solltest du den Anbieter wechseln.
Habe ich nicht bestritten, aber die etix Auftragsnummer darf (so viel ich weiss) die Bahn-Telefonhotline an Privatkunden nicht mehr aushaendigen.
Alternativen via Reisebuero sind da natuerlich denkbar.
BR752
*) Es soll ja ein Geschenk fuer einen Wenigfahrer sein, der bereits seine Online-Tickets von mir per Post bekommen hat, aber "fuer dich" eCoupons sind nicht vordatierbar.
"für Dich" geht direkt und sofort im Bahnhof.
Henrik, Sonntag, 23.10.2016, 22:53 (vor 3443 Tagen) @ br752
Es geht in diesem Thread nicht um einen Ticketkauf im allgemeinen, sondern um das Ausdrucken eines Onlinetickets im Bahnhof. Dein Beitrag ist aber arg weit vom Ziel abgekommen.
Genau. Und es gibt mehr als genug Alternativen zum Onlineticketkauf, sodass auch ein Ausdrucken desselben im Bahnhof nicht nötig ist. Vorallem, wenn man bereits im Voraus weiß, dass kein Drucker vorhanden ist. Dass da dann das Reisezentrum aushelfen soll, das man ansonsten verschmäht, ist schon dreist.
dreist nicht gerade - aber jedes Hotel tuts da auch.
Das Einloesen eines "fuer dich" eCoupons ist (nach meiner Kenntnis) nur Online moeglich. Sicherlich haettest du Recht, dass der Kunde auch darauf verzichten kann und fuer 39 Euro anstelle 0 Euro *) sich eine Probe BC direkt kauft. Ist es dass was du sagen moechtest?
Einlösen eines "für Dich" BC25 Gutscheins geht ebenso im Bahnhof.
Die Auftragsnummer wird selbstverständlich ausgegeben, ggf. solltest du den Anbieter wechseln.
Habe ich nicht bestritten, aber die etix Auftragsnummer darf (so viel ich weiss) die Bahn-Telefonhotline an Privatkunden nicht mehr aushaendigen.
habe stets die Abholnummer für den Automaten erhalten.
"für Dich" - Gutschein oder eCoupon?
br752, Sonntag, 23.10.2016, 23:02 (vor 3443 Tagen) @ Henrik
Es geht in diesem Thread nicht um einen Ticketkauf im allgemeinen, sondern um das Ausdrucken eines Onlinetickets im Bahnhof. Dein Beitrag ist aber arg weit vom Ziel abgekommen.
Genau. Und es gibt mehr als genug Alternativen zum Onlineticketkauf, sodass auch ein Ausdrucken desselben im Bahnhof nicht nötig ist. Vorallem, wenn man bereits im Voraus weiß, dass kein Drucker vorhanden ist. Dass da dann das Reisezentrum aushelfen soll, das man ansonsten verschmäht, ist schon dreist.
dreist nicht gerade - aber jedes Hotel tuts da auch.
Das Einloesen eines "fuer dich" eCoupons ist (nach meiner Kenntnis) nur Online moeglich. Sicherlich haettest du Recht, dass der Kunde auch darauf verzichten kann und fuer 39 Euro anstelle 0 Euro *) sich eine Probe BC direkt kauft. Ist es dass was du sagen moechtest?
Einlösen eines "für Dich" BC25 Gutscheins geht ebenso im Bahnhof.
? Das gilt aber nur fuer "fuer dich" Gutscheine die man am Bahnhof auch bekommen hat oder loesen die auch "fuer dich" eCoupons ein? Waere mir neu und eine tolle neue Erkenntnis.
Die Auftragsnummer wird selbstverständlich ausgegeben, ggf. solltest du den Anbieter wechseln.
Habe ich nicht bestritten, aber die etix Auftragsnummer darf (so viel ich weiss) die Bahn-Telefonhotline an Privatkunden nicht mehr aushaendigen.
habe stets die Abholnummer für den Automaten erhalten.
Och. Fuer private Fahrten habe ich es nie bekommen. Fuer dienstliche gebuchte Fahrten war das kein Problem.
Ich hatte sogar mal gefragt ob man sich dafuer freischalten muss, aber man sagte mir, dass es nicht (mehr) geht. Vielleicht kannst du mir mal das Zauberwort per PN verraten. :-)
Die Auftragsnummer ist aber keine BB Leistung, sondern eine freiwillige Leistung der Bahn? ;-)
BR752
"für Dich" - Gutschein im Reisezentrum
Henrik, Sonntag, 23.10.2016, 23:30 (vor 3443 Tagen) @ br752
Es geht in diesem Thread nicht um einen Ticketkauf im allgemeinen, sondern um das Ausdrucken eines Onlinetickets im Bahnhof. Dein Beitrag ist aber arg weit vom Ziel abgekommen.
Genau. Und es gibt mehr als genug Alternativen zum Onlineticketkauf, sodass auch ein Ausdrucken desselben im Bahnhof nicht nötig ist. Vorallem, wenn man bereits im Voraus weiß, dass kein Drucker vorhanden ist. Dass da dann das Reisezentrum aushelfen soll, das man ansonsten verschmäht, ist schon dreist.
dreist nicht gerade - aber jedes Hotel tuts da auch.
Das Einloesen eines "fuer dich" eCoupons ist (nach meiner Kenntnis) nur Online moeglich. Sicherlich haettest du Recht, dass der Kunde auch darauf verzichten kann und fuer 39 Euro anstelle 0 Euro *) sich eine Probe BC direkt kauft. Ist es dass was du sagen moechtest?
Einlösen eines "für Dich" BC25 Gutscheins geht ebenso im Bahnhof.
Das gilt aber nur für "für dich" Gutscheine die man am Bahnhof auch bekommen hat oder lösen die auch "für dich" eCoupons ein? Wäre mir neu und eine tolle neue Erkenntnis.
es geht hier um einen künftigen Kunden ohne eigenen Drucker und augenscheinlich ebenso ohne eigenem mobilem Endgerät.
Da erscheint der Gutschein zum Einlösen im Reisezentrum als deutlich vorteilhafter.
Die Auftragsnummer wird selbstverständlich ausgegeben, ggf. solltest du den Anbieter wechseln.
Habe ich nicht bestritten, aber die etix Auftragsnummer darf (so viel ich weiss) die Bahn-Telefonhotline an Privatkunden nicht mehr aushaendigen.
habe stets die Abholnummer für den Automaten erhalten.
Och. Für private Fahrten habe ich es nie bekommen.
Ich hatte sogar mal gefragt, ob man sich dafür freischalten muss, aber man sagte mir, dass es nicht (mehr) geht. Vielleicht kannst du mir mal das Zauberwort per PN verraten. :-)
das sollte Standard sein,
das authentische Zauberwort ist natürlich immer sehr schön, sollte auch Standard sein - würde aber nichts ändern.
Wie sollte man denn ansonsten die tix abholen können?
PNs nicht erhalten?
Die Auftragsnummer ist aber keine BB Leistung, sondern eine freiwillige Leistung der Bahn?
Ist gewiss in den BB entsprechend nachzulesen.
Es geht nicht um Fahrkartenkauf sonder Ausdruck eine OT
sibiminus, Sonntag, 23.10.2016, 22:25 (vor 3443 Tagen) @ br752
1. An Privatpersonen wird und darf keine bahn.tix-Abholnummer (mehr) ausgegeben werden. Es ist zwar technisch moeglich, aber bisher wurde es immer verweigert.
Dann geh halt in ein Reisezentrum und verlange ein Fahrgeldhinterlegung. Schwupps, bekommst du einen Kundenbeleg mit Auftragsnummer.
Es geht in diesem Thread nicht um einen Ticketkauf im allgemeinen, sondern um das Ausdrucken eines Onlinetickets im Bahnhof. Dein Beitrag ist aber arg weit vom Ziel abgekommen.
Finde ich nicht. Sieh es eher als Manöverkritik, was sich für ein etwaiges nächstes Mal besser organisieren ließe.
Es geht nicht um Fahrkartenkauf sonder Ausdruck eine OT
br752, Sonntag, 23.10.2016, 22:45 (vor 3443 Tagen) @ sibiminus
1. An Privatpersonen wird und darf keine bahn.tix-Abholnummer (mehr) ausgegeben werden. Es ist zwar technisch moeglich, aber bisher wurde es immer verweigert.
Dann geh halt in ein Reisezentrum und verlange ein Fahrgeldhinterlegung. Schwupps, bekommst du einen Kundenbeleg mit Auftragsnummer.
Fahrgeldhinterlegung? Kenne ich so nicht, aber selbst mit Kreditkarte bezahlte Tickets am Telefon bekommt man (ich) keine Auftragsnummer genannt. Die Bahn geht ja kein Risiko ein, da die KK Firma haftet, aber die Bahn will schon freiwillig den Missbrauch eindaemmen. Im Prinzip auch gut so.
Ansonsten kannst mir mal erklaeren warum ich erst ins Reisezentrum geben soll, dort eine Fahrgeldhinterlegung machen soll um dann telefonisch zu buchen?
Es geht in diesem Thread nicht um einen Ticketkauf im allgemeinen, sondern um das Ausdrucken eines Onlinetickets im Bahnhof. Dein Beitrag ist aber arg weit vom Ziel abgekommen.
Finde ich nicht. Sieh es eher als Manöverkritik, was sich für ein etwaiges nächstes Mal besser organisieren ließe.
Eben nicht. Wie bereits 2 mal geschrieben ist das Onlineticket nicht vordatierbar und nur ab dem Tag der Buchung gueltig. Probebahncard "fuer dich".
Weder ist der eCoupon am Schalter einloesbar noch kann man vordatieren. Also buchen und ausdrucken gehen (lassen).
Alternative waere den geschenkten Coupon verfallen zu lassen und zusaetzlich 39 Euro fuer eine WEITERE PBC hinzulegen. Das kann es nicht sein, oder?
BR752
Es geht nicht um Fahrkartenkauf sonder Ausdruck eine OT
Henrik, Sonntag, 23.10.2016, 23:02 (vor 3443 Tagen) @ br752
1. An Privatpersonen wird und darf keine bahn.tix-Abholnummer (mehr) ausgegeben werden. Es ist zwar technisch moeglich, aber bisher wurde es immer verweigert.
Dann geh halt in ein Reisezentrum und verlange ein Fahrgeldhinterlegung. Schwupps, bekommst du einen Kundenbeleg mit Auftragsnummer.
Fahrgeldhinterlegung? Kenne ich so nicht, aber selbst mit Kreditkarte bezahlte Tickets am Telefon bekommt man (ich) keine Auftragsnummer genannt.
sollte man immer bekommen.
Die Bahn geht ja kein Risiko ein, da die KK Firma haftet, aber die Bahn will schon freiwillig den Missbrauch eindaemmen. Im Prinzip auch gut so.
Ansonsten kannst mir mal erklaeren warum ich erst ins Reisezentrum geben soll, dort eine Fahrgeldhinterlegung machen soll um dann telefonisch zu buchen?
Es geht in diesem Thread nicht um einen Ticketkauf im allgemeinen, sondern um das Ausdrucken eines Onlinetickets im Bahnhof. Dein Beitrag ist aber arg weit vom Ziel abgekommen.
Finde ich nicht. Sieh es eher als Manöverkritik, was sich für ein etwaiges nächstes Mal besser organisieren ließe.
Eben nicht. Wie bereits 2 mal geschrieben ist das Onlineticket nicht vordatierbar und nur ab dem Tag der Buchung gueltig. Probebahncard "fuer dich".
Weder ist der eCoupon am Schalter einloesbar noch kann man vordatieren. Also buchen und ausdrucken gehen (lassen).
es ist durchaus beides möglich.
der eCoupon scheint ja offenbar bereits vorhanden zu sein - von da an ist die Einlösung jederzeit möglich.
Alternative waere den geschenkten Coupon verfallen zu lassen
Nein, s.o
Ist nur "kulante Serviceleistung" - Verstanden (?)
br752, Sonntag, 23.10.2016, 22:11 (vor 3443 Tagen) @ Co_Tabara-98
Nach Lektüre dieses Threads wird die Bahn jetzt vielleicht klarstellen: "... auszudrucken. Es besteht kein Anspruch auf Ausdruck des Online-Tickets durch Einrichtungen der DB." Vielleicht aber auch so: "... auszudrucken. Ein Ausdruck des Online-Tickets durch Einrichtungen der DB wird nicht vorgenommen", verbunden mit der internen Anweisung, dass es bei Strafe nicht mehr gemacht werden darf (selbst wenn technisch möglich), weil ja Reisende mit polnischen, arabischen oder chinesischen Namen (als Beispiele) diskriminiert werden könnten. War das das Ziel der Fragerei?
Ziel der Fragerei war, wie schon geschrieben, zu wissen, was man angeben muss um das Ticket sich im Reisezentrum ausdrucken zu lassen.
a) Die Auftragnummer
b) Den NACHnamen in EXAKT der Form wie eingegeben (Achtung Sonderzeichen) Eine Unschaerfe (Umlaute/Accents) wurde verneint.
Frage ist doch beantwortet. Weiterhin habe ich gelernt, dass dies eine freiwillige Leistung ist und wenn der Name nicht ins System eingeben werden kann hat man Pech gehabt.
Alle gut.
Was ist eigentlich so kompliziert daran, dem Reisenden zu übermitteln, wie sein Nachname bei der Buchung eingegeben wurde?
Nchts ist daran kompliziert. War nur die Frage ob das auch eingegeben werden kann. Wenn nicht, so haben ich gelernt, hat man Pech gehabt.
Man hat keinen Anspruch auf den Ausdruck im Reisezentrum.
Verfügt der Reisende nicht über Mail oder SMS-Empfangsmöglichkeit? Oder, falls die Reise nicht unmittelbar bevorsteht, über einen Briefkasten, in den klassische Post geworfen werden kann - mit Briefmarke?
Der Reisende ist nicht das Problem, sondern die Technik, die nach der Umstellung eben nicht mehr mit einer eindeutigen ID (Zahlenkolonne) klarkomment muss, sondern Namensmatching koennen muss. Tut sie ggf. nicht, so hat der Reisende Pech, da freiwillige Leistung. OK. Gelernt.
BR752
Mein Fazit aus der Diskussion
sibiminus, Montag, 24.10.2016, 18:55 (vor 3442 Tagen) @ br752
Also ich habe mir hier alle Beiträge noch mal in aller Ruhe durchgelesen und fasse mal zusammen.
Die DB hat die Buchung von Onlinetickets verändert, sodass nur noch der Name bei der Buchung angegeben werden muss. Davon versprach man sich eine Vereinfachung, weil nicht jeder seine Ausweisnummer immer gleich parat hat.
Nun wendet sich der TO gegen diese Änderung, weil er erstens für jemanden ein OT bucht, der es nicht drucken kann, zweitens bei der Buchung den Namen nicht wie im Ausweis angegeben einträgt und es drittens einfacher wäre zusätzlich eine willkürliche Nummer zum Namen (mutmaßlich dann auch nicht in korrekter Schreibweise) bei der Buchung anzugeben. Schuld daran: natürlich nur die DB. Selbst Fehler gemacht? Niemals.
Unglaublich.
Zur Fahrgeldhinterlegung. Gib das bei Google ein und klick auf das erste Suchergebnis.
Umlaute ersetzen klappt nicht
kater_k, BBRN, Sonntag, 23.10.2016, 09:31 (vor 3444 Tagen) @ br752
Gerade getestet: Groß-/Kleinschreibung wird ignoriert, Umlaute können jedoch nicht ersetzt werden und müssen in der Auftragssuche wie in der Buchung geschrieben werden.
Umlaute ersetzen klappt nicht - Accent auch nicht?
br752, Sonntag, 23.10.2016, 17:27 (vor 3443 Tagen) @ kater_k
Gerade getestet: Groß-/Kleinschreibung wird ignoriert, Umlaute können jedoch nicht ersetzt werden und müssen in der Auftragssuche wie in der Buchung geschrieben werden.
Danke fuer den Hinweis. In meinem Fall wird das kein Problem sein, aber wenn ich da an franzoesiche oder osteuropaeische Namen denken wird mit schwindelig.
Selbst wenn der Kunde den Namen ríchtig auf ein Blatt Papier schreibt, gibt es Probleme den ggf. ueber eine deutsche Tastatut einzugeben. Ich denke da wird noch eine "Matchinglogik" hinzugefuegt werden muessen. :-/
Müller = Mueller = Muller (auf UK Tastatur geschrieben)
Jabłoński = ? = Jablonski?
Schwierig auch wenn der Mittelname an den Nachnamen wie ein Doppelname angesetzt wird: (Deutsche Wortfragmente nur als Beipiel!)
von-Huelshoff = von Huelshoff = von-Hülshoff = von Huelshoff
wenn dann noch zwei Mittelnamen kommen: "Abu-El-Auf" ...
Toi, toi, toi.
BR752
PS: So und nun nochmals zurueck zu eindeutigen ID: Wie viele Schreibweisen der Kreditkartenummer gibt es? (Spaces deleted)
Umlaute ersetzen klappt nicht - Accent auch nicht?
JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 23.10.2016, 18:06 (vor 3443 Tagen) @ br752
PS: So und nun nochmals zurueck zu eindeutigen ID: Wie viele Schreibweisen der Kreditkartenummer gibt es? (Spaces deleted)
Wie viele sinnvolle Schreibweisen von Namen gibt es? Richtig - eine. Die, die im Maschinenlesbaren Teil des Ausweises steht. So wird das bei Fluggesellschaften seit Jahren gehandhabt.
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Weg mit dem 4744!
Und trotzdem komme ich in ein Flugzeug
br752, Sonntag, 23.10.2016, 19:45 (vor 3443 Tagen) @ JeDi
PS: So und nun nochmals zurueck zu eindeutigen ID: Wie viele Schreibweisen der Kreditkartenummer gibt es? (Spaces deleted)
Wie viele sinnvolle Schreibweisen von Namen gibt es? Richtig - eine. Die, die im Maschinenlesbaren Teil des Ausweises steht. So wird das bei Fluggesellschaften seit Jahren gehandhabt.
Waere mir neu und wahrscheinlich ist dein Name wohl recht eindeutig und unkomplizert. :-)
Wenn das so waere, haette ich in den letzten 10 Jahren in kein Flugzeug mehr gelassen werden duerfen.
Den Namen den man angibt und der auf dem Ausweis stehen muessen NICHT GENAU zusammenpassen. Das wird problemlos am Checkin und am Gate durch Menschen "abgeglichen". Wenn das zu 100% durch eine Maschine gemacht wird, die nur genau die Maschinen-Schreibweise auf dem Ausweis akzeptiert wuerden vermutlich 20% der Passagiere nicht mitkommen.
Die Automaten zum lokalen Checkin zicken da wohl schon mehr rum.
Und genau da ist das Problem bei den Webseiten der Bahn. Da muss der Name passen, sonst wird das Bahnticket gar nicht erst angezeigt. Und was heisst passen? Umlaute muessen also schonmal stimmen und der Rest? Das ist die Frage hier.
BR752
Und trotzdem komme ich in ein Flugzeug
Skyeurope, Montag, 24.10.2016, 10:54 (vor 3443 Tagen) @ br752
Bei Vor- und Nachnamen dürfen genau 3 Buchstaben falsch sein, ansonsten hat die Airline das Recht dich stehen zu lassen. Ist so durch die IATA geregelt.
Irgendwelche Fantasienamen anzugeben funktioniert also maximal bei EU-Flügen ohne Ausweiskontrolle (wobei selbst das je nach Airline unterschiedlich gehandhabt wird).
Und trotzdem komme ich in ein Flugzeug
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Montag, 24.10.2016, 11:13 (vor 3443 Tagen) @ Skyeurope
Irgendwelche Fantasienamen anzugeben funktioniert also maximal bei EU-Flügen ohne Ausweiskontrolle (wobei selbst das je nach Airline unterschiedlich gehandhabt wird).
Gibt es das noch? Ich habe auch auf EU-Flügen in den letzten Jahren am Schalter immer einen Ausweis vorlegen müssen. Letzter EU-Flug mit der "Hauptstadtfluggesellschaft" auf die Balearen und zurück: Trotz elektronischem Check-In war spätestens bei Gepäckaufgabe und Zugang zur Sicherheitskontrolle kein Weiterkommen ohne Ausweis. Auf einem der beiden Flüge wurde sogar nochmal der Name auf der Bordkarte gegen ein Ausweisdokument beim Einsteigen in den Flieger geprüft.
Amtliche Grenzkontrollen fanden natürlich keine statt, da man sich innerhalb des Schengen-Raums bewegte.
Mich als letzten ausweisfreien Flug an einen Foto-Rundflug im gecharterten Helikopter erinnernde Grüße,
der Colaholiker
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![[image]](http://abload.de/img/kippelnverbotene3qfr.png)
Umlaute ersetzen klappt nicht - Accent auch nicht?
kater_k, BBRN, Sonntag, 23.10.2016, 18:31 (vor 3443 Tagen) @ br752
bearbeitet von kater_k, Sonntag, 23.10.2016, 18:33
Gerade getestet: Groß-/Kleinschreibung wird ignoriert, Umlaute können jedoch nicht ersetzt werden und müssen in der Auftragssuche wie in der Buchung geschrieben werden.
Danke fuer den Hinweis. In meinem Fall wird das kein Problem sein, aber wenn ich da an franzoesiche oder osteuropaeische Namen denken wird mit schwindelig.Selbst wenn der Kunde den Namen ríchtig auf ein Blatt Papier schreibt, gibt es Probleme den ggf. ueber eine deutsche Tastatut einzugeben. Ich denke da wird noch eine "Matchinglogik" hinzugefuegt werden muessen. :-/
Müller = Mueller = Muller (auf UK Tastatur geschrieben)
Das sind die von mir getesteten Varianten. Ich nutze das US International Layout (oder, wenn vom OS angeboten, eine UK International-Variante), was bislang alle benötigten Sonderzeichen abgedeckt hat. Welche Möglichkeiten im Reisezentrum bestehen weiß ich leider nicht, vermutlich wird man dort im Training oder in der Softwareauswahl nicht sonderlich viel Zeit auf Sonderzeicheneingaben verwenden. Ich denke der Ausdruck ist ohnehin nur eine Kulanzleistung der Reisezentren (im Zweifel muss der Kunde halt zum Selbstausdruck ins nächste Internetcafé oder sich im Nachgang mit der Fahrpreisnacherhebung beschäftigen).
Jabłoński = ? = Jablonski?
Schwierig auch wenn der Mittelname an den Nachnamen wie ein Doppelname angesetzt wird: (Deutsche Wortfragmente nur als Beipiel!)von-Huelshoff = von Huelshoff = von-Hülshoff = von Huelshoff
wenn dann noch zwei Mittelnamen kommen: "Abu-El-Auf" ...
Nun ja, der Buchende sollte schon wissen, wie er seinen Fahrschein gebucht hat, wenn schon der Ausdruck nicht mehr funktioniert hat.
PS: So und nun nochmals zurueck zu eindeutigen ID: Wie viele Schreibweisen der Kreditkartenummer gibt es? (Spaces deleted)
Der Hinweis von JeDi scheint mir hier am passendsten. Einfach die maschinenlesbare Variante verwenden und gut ist. Trägt nicht nur bei Bahn Online-Tickets, sondern auch bei selbstgebuchten Flugreisen ungemein zur Vereinfachung bei.
Wenn auf dem Perso der Name anders aussieht.
br752, Sonntag, 23.10.2016, 20:07 (vor 3443 Tagen) @ kater_k
Das sind die von mir getesteten Varianten. Ich nutze das US International Layout (oder, wenn vom OS angeboten, eine UK International-Variante), was bislang alle benötigten Sonderzeichen abgedeckt hat. Welche Möglichkeiten im Reisezentrum bestehen weiß ich leider nicht, vermutlich wird man dort im Training oder in der Softwareauswahl nicht sonderlich viel Zeit auf Sonderzeicheneingaben verwenden. Ich denke der Ausdruck ist ohnehin nur eine Kulanzleistung der Reisezentren (im Zweifel muss der Kunde halt zum Selbstausdruck ins nächste Internetcafé oder sich im Nachgang mit der Fahrpreisnacherhebung beschäftigen).
Das ist doch eine Diskriminierung! Niemand darf wegen seiner Namensschreibweise abgelehnt werden! Vorsicht!
Nur weil der Mitarbeiter im Reisezentrum nicht die Striche in oder auf den Buchstaben eingeben kann, darf der Reisende zu einem Internetcafe geschickt werden oder mit einer Fahrpreisnacherhebung "bedacht" werden.
Hier wird doch immer so viel Wert auf Gleichbehandlung gelegt!
Ich will ja eben auf die Schwierigkeiten hinweisen.
Nun ja, der Buchende sollte schon wissen, wie er seinen Fahrschein gebucht hat, wenn schon der Ausdruck nicht mehr funktioniert hat.
Wieso geht's du davon aus, das der Buchende auch der Abholende ist? Wenn ich fuer einen Bekannten oder fuer Dritte buche, dann muss man das absprechen. Bleibt das Problem, dass man den Namen auch in den Rechner eingeben koennen muss!
PS: So und nun nochmals zurueck zu eindeutigen ID: Wie viele Schreibweisen der Kreditkartenummer gibt es? (Spaces deleted)
Der Hinweis von JeDi scheint mir hier am passendsten. Einfach die maschinenlesbare Variante verwenden und gut ist. Trägt nicht nur bei Bahn Online-Tickets, sondern auch bei selbstgebuchten Flugreisen ungemein zur Vereinfachung bei.
Das ist ein toller Vorschlag. :-/ Ich gehe nur davon aus, dass das die wenigsten machen oder wer hat schonmal den Maschinen lesbaren Teil vor einer Flug/Zugbbuchung angesehen?
Auf einem Deutschen Personalausweis im Maschinenteil wird erst der Nachname und dann der/die Vorname(n) geschrieben. Soll man dass dann so auf das Onlineticket eingeben?
Ausserdem kennt das Maschinen lesbare Feld keine Bindestriche wie sie in Doppelnamen vorkommen. Ausserdem werden die Umlaute ... Bei Doppelnachnamen wird es nicht einfacher.
Da steht dann z.B. auf dem Perso oben bei Name: "Peter-Rolf Günther"
und im Maschinenteil: "<<<GUENTHER<<PETER<ROLF<<<<"
Alles ganz easy: So schreiben die das wohl alle auch auf die Tickets? Na klar.
Ich wette der wuerde "Peter Günther" aufs Ticket schreiben und nicht "GUENTHER PETER ROLF". :-) Ausserdem lassen viele bei Doppelnamen durchaus den unbedeuterenden Teil im Alltagsleben weg.
Ich habe taeglich mit Namen aus der halben Welt zu tun und es gibt so viele Sprech- und Schreibweisen.
BR752
Wenn auf dem Perso der Name anders aussieht.
JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 23.10.2016, 21:28 (vor 3443 Tagen) @ br752
bearbeitet von JeDi, Sonntag, 23.10.2016, 21:28
Das ist ein toller Vorschlag. :-/ Ich gehe nur davon aus, dass das die wenigsten machen oder wer hat schonmal den Maschinen lesbaren Teil vor einer Flug/Zugbbuchung angesehen?
Mir sind zumindest Fälle bekannt, bei denen die Beförderung wegen eines "falschen" Namens verweigert wurde.
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Weg mit dem 4744!
keine Probleme bei Drehern im Namen - Bahn wie Flieger
Henrik, Sonntag, 23.10.2016, 22:17 (vor 3443 Tagen) @ JeDi
Das ist ein toller Vorschlag. :-/ Ich gehe nur davon aus, dass das die wenigsten machen oder wer hat schonmal den Maschinen lesbaren Teil vor einer Flug/Zugbbuchung angesehen?
genau die Leute, die es betreffen könnten,
allen anderen interessiert es eh nicht (es sei denn Partner/..)
Mir sind zumindest Fälle bekanjnt, bei denen die Beförderung wegen eines "falschen" Namens verweigert wurde.
..bei selber Person dann jedoch ohne rechtliche Grundlage.
Wenn auf dem Perso der Name anders aussieht.
br752, Sonntag, 23.10.2016, 22:19 (vor 3443 Tagen) @ JeDi
Das ist ein toller Vorschlag. :-/ Ich gehe nur davon aus, dass das die wenigsten machen oder wer hat schonmal den Maschinen lesbaren Teil vor einer Flug/Zugbbuchung angesehen?
Mir sind zumindest Fälle bekannt, bei denen die Beförderung wegen eines "falschen" Namens verweigert wurde.
Das kann ich mir gut vorstellen, wobei die Frage ist was "falsch" ist. Du hast es schon richtig in "" Anfuehrungsstriche gesetzt. Was ist noch zulaessig und was nicht?
Weisst du was da anders war?
Und genau diesen Streitfall wird es in Zukunft bei der Bahn und der Ticketkontrolle im Zug demnaechst auch wieder geben. Aber das ist eben ein anderes (aehnliches) Thema in einem anderen Thread.
BR752
Nochmals Danke
br752, Sonntag, 23.10.2016, 20:43 (vor 3443 Tagen) @ kater_k
Hallo kater_k,
nach dem anderen Beitraegen schaetzte ich Deinen Beitrag um so mehr. Ist sehr hilfreich.
Das mein Freund am Freitag das Ticket bekommt wird somit klappen. (Er hat keinen Drucker und wohnt in einer Stadt mit Reisezentrum)
Sein Nachname ist auch bahn.de "kompatibel". :-)
BR752