? Fahrgastrechte RMV-Gruppentageskarte (Fahrkarten und Angebote)
VT642, Donnerstag, 20.10.2016, 17:59 (vor 3501 Tagen)
Guten Abend zusammen,
nachdem ich noch ganz ergriffen bin von der Kompetenz der RMV-Hotline habe ich folgende Frage für euch:
Nachdem wir (Gruppe 15 Personen) durch eine Weichenstörung bei Kleinostheim heute rund 90 Minuten später als geplant an unserem Fahrtziel Miltenberg angekommen sind, möchte ich meine Fahrgastrechte geltend machen.
Der Herr an der RMV-Hotline, der mir seinen Namen übrigens nicht nennen möchte, gibt an, dass im RMV keine Fahrgastrechte existieren. Diese Aussage lasse ich einmal offen.
Wie ist die Erstattung einer 5-Personen-Gruppentageskarte bei einer Verspätung von 90min am Zielort einzureichen (einfach mit FGR-Formular?) und was kann erwartet werden?
Danke für hilfreiche Antworten!
Hier steht alles:
JanZ, HB, Donnerstag, 20.10.2016, 18:05 (vor 3501 Tagen) @ VT642
bearbeitet von JanZ, Donnerstag, 20.10.2016, 18:06
http://www.rmv.de/de/Fahrgastinfos/Weitere_Infos/Unser_Servicepaket/31378/Fahrgastrecht...
OK, da steht nichts explizit zu Gruppenkarten und zum VAB-Übergangstarif, aber reich deine Fahrkarte halt ein. Ich gehe davon aus, dass du nicht nichts bekommst. Mein ICE-Fahrschein wurde auch erstattet, als zwischen AB und DA mal direkt gar nichts ging.
Angemessene Entschädigung
Giovanni, Donnerstag, 20.10.2016, 18:29 (vor 3500 Tagen) @ JanZ
Die dort erwähnte Entschädigung von 1,50€ für Zeitkarten dürfte - besonders bei einer Zeitkarte für 15 Personen - den von der Fahrgastrechteverordnung geforderten Grundsatz der Angemessenheit nicht ansatzweise erfüllen.
22,50€ (15*1,50€) mag u.U. ein Kompromiss sein, andernfalls dürfte wohl der tatsächliche Kaufpreis der Gruppenzeitkarte durch die Anzahl der tatsächlichen Fahrten zu teilen, und dieser Wert dann mit 0,25 multiplizieren zu sein.
Bin auf das Ergebnis gespannt.
--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)
Angemessene Entschädigung
sflori, Donnerstag, 20.10.2016, 20:45 (vor 3500 Tagen) @ Giovanni
andernfalls dürfte wohl der tatsächliche Kaufpreis der Gruppenzeitkarte durch die Anzahl der tatsächlichen Fahrten zu teilen, und dieser Wert dann mit 0,25 multiplizieren zu sein.
Das war auch mein erster Gedanke.
Eine Tageskarte würde ich vllt. für 4 einzelne Fahrten nutzen. Wenn die Gruppentageskarte z.B. 24 € kostet, wäre die Erstattungsgrundlage also 7 €. Davon 25 % sind 1,75 €. Da ist man doch gar nicht soo weit weg von dem, was der gierige RMV rausrücken will. ;)
Bye. Flo.
Angemessene Entschädigung
Giovanni, Freitag, 21.10.2016, 17:42 (vor 3500 Tagen) @ sflori
andernfalls dürfte wohl der tatsächliche Kaufpreis der Gruppenzeitkarte durch die Anzahl der tatsächlichen Fahrten zu teilen, und dieser Wert dann mit 0,25 multiplizieren zu sein.
Das war auch mein erster Gedanke.Eine Tageskarte würde ich vllt. für 4 einzelne Fahrten nutzen. Wenn die Gruppentageskarte z.B. 24 € kostet, wäre die Erstattungsgrundlage also 7 €. Davon 25 % sind 1,75 €. Da ist man doch gar nicht soo weit weg von dem, was der gierige RMV rausrücken will. ;)
Der Preis für Tageskarten im Stadtverkehr liegt oft bei knapp 3 Einzelfahrten, im Regionalverkehr bei etwa 2. Wobei es auf besonders langen Strecken vorkommen kann, dass die Tageskarte (SWT, QdLT,...) den Preis einer Einzelkarte unterschreitet und dementsprechend im Schnitt für weniger als 2 Fahrten genutzt wird.
Es ist auch nicht RMV-spezifisch, denn auch die DB setzt offiziell den Pauschalbetrag von 1,50€ (der auf 0€ abgerundet wird) auch bei Gruppenzeitkarten an, ohne die Personenzahl zu berücksichtigen (die sich im Kaufpreis des Tickets widerspiegelt).
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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)
Leicht-OT: Kompetenzen beim RMV
462 001, Taunus, Donnerstag, 20.10.2016, 18:51 (vor 3500 Tagen) @ VT642
Hey,
nachdem ich noch ganz ergriffen bin von der Kompetenz der RMV-Hotline habe ich folgende Frage für euch:
du hast doch nicht wirklich geglaubt, eine kompente Antwort zu erhalten?
Und diese Hotline ist mir bisher immer verwehrt geblieben, da ich immer in eine Warteschleife geparkt wurde und nach kurzer Zeit rausgeflogen bin.
Service ist unterste Schublade...
Der Herr an der RMV-Hotline, der mir seinen Namen übrigens nicht nennen möchte, gibt an, dass im RMV keine Fahrgastrechte existieren. Diese Aussage lasse ich einmal offen.
Das RMV-Personal ist nun mal unbrauchbar, wie der Verbund selber. Der ist teuer ohne ende:(
Derzeit habe ich eine Monatskarte des RMV, aber nur weil ich sie gewonnen habe, sonst würd ich für den Verein kein Geld ausgeben!
Gruß aus dem Taunus
--
Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1627
- Euro. Ausland: 717
Kurioses bei S-Bahn RMV der letzten Woche
bahn-user, Freitag, 21.10.2016, 10:48 (vor 3500 Tagen) @ 462 001
bearbeitet von bahn-user, Freitag, 21.10.2016, 10:49
Zwei Erlebnisse in der letzten Woche:
1. Fahrscheinkontrolle durch zwei Leute von DB Sicherheit. Ein junger Mann hat keinen Fahrschein dabei. Das Personal: "Bitte verlassen Sie jetzt den Zug". Macht der dann, wenn auch sichtlich genervt.
Ich frage nach, warum da nicht nach Personalien gefragt wird, der Schwarzfahrer wird doch jetzt einfach nur die nächste S-Bahn nehmen und wir Zuschauer haben dazugelernt, dass einem in Frankfurt nix passiert beim Schwarzfahren.
Antwort: "Wir dürfen den Zug nicht verlassen, also können wir nicht mit ihm aussteigen. Und die Schwarzfahrer sagen eh immer, sie haben keinen Personalausweis dabei."
[es war 20:30, also waren die beiden wohl schon Teil der Auflage, dass nach 21 Uhr in jedem ersten Wagen Personal sein muss]
2. Morgens um 7:30. Die S-Bahn ist gut gefüllt wie immer, manche stehen, aber noch lange nicht übervoll. Durchsage vom Tf: "Weil die Bahn voll ist, ist die 1. Klasse hiermit freigegeben".
Konsequenz: Bisher waren wir zu fünft auf den 8 Plätzen der 1. Klasse. Danach war natürlich voll. Alle potentiellen 1. Klasse Fahrkartenbesitzer, die danach zustiegen, schauten in die Röhre.
Weshalb sollte man 1. Klasse buchen, wenn die dann eh freigegeben wird und man als 1. Klasse Fahrer nix mehr kriegt?
Kurioses bei S-Bahn RMV der letzten Woche
meilensammler, Samstag, 22.10.2016, 12:02 (vor 3499 Tagen) @ bahn-user
Ein junger Mann hat keinen Fahrschein dabei. Das Personal: "Bitte verlassen Sie jetzt den Zug"
Darf das Personal Schwarzfahrer überhaupt aus dem Zug rausschmeißen? Oder wollte der Fahrgast die 60EUR nicht zahlen?
Speziell im RMV ist in den 60EUR auch ein Fahrschein bis zum Fahrtziel inklusive. Meine Erfahrung als gelegentlicher Schwarzfahrer war immer, dass man einfach 60 EUR zahlt und weiterfährt - ist es mittlerweile nicht mehr so?
--
Seit zwei Monaten nicht mehr schwarz gefahren!!!
Kurioses bei S-Bahn RMV der letzten Woche
bahn-user, Samstag, 22.10.2016, 13:03 (vor 3499 Tagen) @ meilensammler
Darf das Personal Schwarzfahrer überhaupt aus dem Zug rausschmeißen? Oder wollte der Fahrgast die 60EUR nicht zahlen?
Eine mögliche Strafzahlung stand nicht im Raum. Ihm wurde nur die weitere Mitfahrt ohne Fahrkarte untersagt.
Vielleicht ist DB Sicherheit auch nicht befugt zum Kassieren, im Gegensatz zum Prüfdienst?
Kurioses bei S-Bahn RMV der letzten Woche
meilensammler, Samstag, 22.10.2016, 17:42 (vor 3499 Tagen) @ bahn-user
Darf DB Sicherheit denn überhaupt Fahrscheine kontrollieren? Da braucht man doch bestimmt eine spezielle Ausbildung dafür, um auch "exotische" Fahrscheine richtig erkennen zu können.
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Seit zwei Monaten nicht mehr schwarz gefahren!!!