Kindermitnahme-Regelung vereinfacht bei Nahverkehrstickets (Fahrkarten und Angebote)

Jette13, Dienstag, 18.10.2016, 12:56 (vor 3503 Tagen)

Zum diesjährigen Fahrplanwechsel am 11. Dezember 2016 wird sich auch die sogenannte „Kindermitnahme-Regelung“ verbessern. Die Änderung betrifft die – bisher recht komplexen – Regelungen bei folgenden Tickets: Querdurchs-Land-Ticket, Schönes-Wochenende-Ticket und Länder-Tickets. 1 bis 5 erwachsene Personen können grundsätzlich bis zu drei eigene und/oder fremde Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen. Beliebig viele Kinder unter 6 Jahren fahren zusätzlich kostenfrei mit.

Beispiel am Saarland-/Rheinland-Pfalz-Ticket:
5 Erwachsene + 3 Kinder (unter 15 Jahren) + 3 Kinder (unter 6 Jahren). Elf Personen machen gemeinsam einen Tagesausflug mit dem Saarland-/Rheinland-Pfalz-Ticket:
Die Eltern Tom und Inga mit Tochter Luisa (13) und deren Freundinnen Sophie (13) und Lena (14). Mit an Bord sind auch Familienfreund Christian mit Sohn Lukas (4) sowie ein weiteres Ehepaar mit den Zwillingen Jan und Mia (5). Die Reisegruppe zahlt lediglich den 5-Personen-Preis, d. h. 44 Euro (Stand 10/2016).

Quelle: Kundenzeitung „Das Saarland in Bewegung“ 4/2016 (Seite 5)
https://www.bahn.de/regional/view/mdb/pv/deutschland_erleben/saarland/regionales/divers...

Kindermitnahme-Regelung vereinfacht bei Nahverkehrstickets

18 607, am schönsten Bahnhof Deutschlands ;-), Dienstag, 18.10.2016, 14:09 (vor 3503 Tagen) @ Jette13

Zum diesjährigen Fahrplanwechsel am 11. Dezember 2016 wird sich auch die sogenannte „Kindermitnahme-Regelung“ verbessern. Die Änderung betrifft die – bisher recht komplexen – Regelungen bei folgenden Tickets: Querdurchs-Land-Ticket, Schönes-Wochenende-Ticket und Länder-Tickets. 1 bis 5 erwachsene Personen können grundsätzlich bis zu drei eigene und/oder fremde Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen. Beliebig viele Kinder unter 6 Jahren fahren zusätzlich kostenfrei mit.

Danke für die Info. IMHO eine überfällige Änderung. Die bisherige Regelung war wirklich verwirrend und hat einige zu Schwarzfahrern gemacht.

--
Grüßle

Hans-Jörg

Soo schön ist's hier

[image]

(Und es wird noch schöner werden...)

gilt das wirklich auch für das Schöne Wochenende Ticket?

M-PAS, München, Dienstag, 18.10.2016, 15:18 (vor 3503 Tagen) @ Jette13
bearbeitet von M-PAS, Dienstag, 18.10.2016, 15:18

Bei dem "Schönen Wochenendticket" wäre das dann ggfs. eine Verschlechterung (sollte man mehr als 3 eigene mitfahrende Kinder/Enkel haben).

Hier ist/war? die Bestimmung:

3. Fahrkarten Ein Schönes-Wochenende-Ticket kann genutzt werden von:
3.1.1 bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen
oder 3.1.2 einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) und einer weiteren Person. 3.1.3 Familienkinder nach Nr. 3.1.2 sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt.

Das mit den Familienkindern war ja sowieso noch nie so richtig nachprüfbar und es galten ja auch mit einem im gleichen Haushalt lebende Kinder. Also konnte man vorher mehr eigene Kinder mitnehmen, jetzt allgemein drei Kinder unter 15 Jahren.

Was wohl dieser Zeitgenosse dazu sagt, wenn er mal mit der Bahn ins "schöne Wochenende" mit allen seinen "eigenen" Kinder fahren möchte? Was muss er nun wie ein Ticket kaufen? 23 eigene Kinder - Welches Ticket wäre da das Beste?

P. S. auch schon vorher konnte ja kein Kontrolleur überblicken, was nun eigene Kinder sind, und ggfs. welche nicht. z. B. hat mein Sohn auch einen anderen Nachnahmen, als ich. Wobei der 100% mein eigenes Kind ist. Allerdings ist der auch schon deutlich älter als 15 Jahre und somit diese Problematik kein Thema mehr.

für den einen besser für den anderen schlechter

Jette13, Dienstag, 18.10.2016, 15:40 (vor 3503 Tagen) @ M-PAS

Stimme "M-PAS" zu, dass bei mehr als 3 eigenen Kinder die neue Regelung eine Verschlechterung darstellt. Jetzt stellt sich noch die Frage wie höffig Leute mit mehr als 3 eigenen Kindern unterwegs sind. Allerdings können jetzt auch Freunde der eigenen Kinder mitgenommen werden und die Anzahl der möglichen Erwachsenen (bisher max. 2 bei 3 Kindern) ist auf 5 gestiegen.

Wie immer bei neuen Regelungen: für die einen ist es positiv, für andere negativ. Auf jeden Fall hat sich bei Kontrollen die Problematik mit unterschiedlichen Nachnamen erledigt. Wie von „M-PAS“ angeführt gibt es bezüglich der Familiennamen ja die wildesten Konstellationen, welche teilweise nur schwer nachweisbar sind. Welcher Schaffner kann denn da noch durchblicken.

Kinder-Regelung könnte zur Rentner Entführung ausarten

M-PAS, München, Dienstag, 18.10.2016, 16:28 (vor 3503 Tagen) @ Jette13
bearbeitet von M-PAS, Dienstag, 18.10.2016, 16:30

also wenn ich die neue Regelung so interpretiere ...

1 bis 5 erwachsene Personen können grundsätzlich bis zu drei eigene und/oder fremde Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen

Stelle mir gerade so vor Jan, Patrick und Luisa (alle 14 Jahre und 11 Monate alt) wollen sehr günstig von München HBF nach Nürnberg HBF, auf die Geburtstagsfete zu Jeanette fahren.

Alleine müssten Sie im Regionalzug, jeder den halben Flexpreis bezahlen. 3 Kinder unter 15 Jahren können sich ja kein Bayernticket kaufen, es sein denn, Sie geben sich als Erwachsene aus. Und kostet auch für 3 Personen!

Stehen also jetzt Jan, Patrick und Luisa am Automaten und fangen sich eine Ersatzoma ab, welche sich gerade ein 1 Personen Bayernticket kaufen möchte? Immerhin dürfen ja dann bis zu 3 fremde Kinder umsonst mitfahren. "Hey Oma .. komm schon, koset Dich ja nix".

Wenn dem so ist, stehen allein reisende Erwachsene mit Bayernticket, oder Quer durchs Land Ticket bald "besondere" Zeiten bevor.

Auch stelle ich mir nette Senioren vor, die bei der Fahrkartenkontrolle drei "Kinder unter 15 Jahren" für eine Fahrt spontan adoptieren. Die dürfen ja quasi umsonst mit. Der KIN/ZUB (Schaffner) schaut blöd aus der Wäsche.

Denn einzutragen dürften Kinder auf einem solchen Ticket vor Fahrtantritt wohl nicht, oder doch? Ich denke nur Reisende/Erwachsene. Die Kinder sind ja in Begleitung.

*Merkwürdig.

Andere Frage, wie fahren eigentlich drei Kinder bis 15 Jahre, so ganz alleine (für mich sind das adoleszente Jugendliche) eigentlich am günstigsten im Regionalverkehr mit der Bahn? Nur halber Flexpreis?

Kinder-Regelung könnte zur Rentner Entführung ausarten

meilensammler, Dienstag, 18.10.2016, 21:08 (vor 3503 Tagen) @ M-PAS

Auch stelle ich mir nette Senioren vor, die bei der Fahrkartenkontrolle drei "Kinder unter 15 Jahren" für eine Fahrt spontan adoptieren. Die dürfen ja quasi umsonst mit.

Ein Bayernticket kann man für 1 bis 5 Personen kaufen - die Preise sind je nach Personenanzahl gestaffelt. Nette Senioren werden sich vermutlich ein Ticket für zwei kaufen und können somit gar niemanden adoptieren.

Es sei denn, sie kaufen absichtlich ein teureres Ticket für 5 Personen, um den Schaffner durch die "Adoption" von Schwarzfahrern zu ärgern.

--
Seit zwei Monaten nicht mehr schwarz gefahren!!!

Es geht um fremde Kinder bis 15 Jahren (Jugendliche)

M-PAS, München, Dienstag, 18.10.2016, 21:53 (vor 3503 Tagen) @ meilensammler

Auch stelle ich mir nette Senioren vor, die bei der Fahrkartenkontrolle drei "Kinder unter 15 Jahren" für eine Fahrt spontan adoptieren. Die dürfen ja quasi umsonst mit.

Ein Bayernticket kann man für 1 bis 5 Personen kaufen - die Preise sind je nach Personenanzahl gestaffelt. Nette Senioren werden sich vermutlich ein Ticket für zwei kaufen und können somit gar niemanden adoptieren.

Es sei denn, sie kaufen absichtlich ein teureres Ticket für 5 Personen, um den Schaffner durch die "Adoption" von Schwarzfahrern zu ärgern.

Also entweder Du, oder Ich haben jetzt etwas total falsch verstanden ,-)

Bei dem Bayernticket gehen "Adoptionen" für erwachsene Reiseteilnehmer sowieso nicht, da vor Fahrtantritt alle Namen auf dem Ticket einzutragen sind.

So wie ich es verstanden haben, können nun jedoch egal ob 1-5 eingetragene Teilnehmer nun noch zusätzlich 3 fremde "Kinder" bis 15 Jahre mitnehmen, (ohne diese wohl namentlich vorher eintragen zu müssen). Kleinkinder bis einschl. 5 Jahre sind von dieser Regelung sowieso ausgenommen.

Also werden sich jetzt "Jugendliche" an die Reisegruppen hängen? Den Begriff Senioren habe ich nur gewählt, da diese solche Tickets z. B. gerne für Ausflüge benützen.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum