Geht so nicht. (Fahrkarten und Angebote)

Proeter, Freitag, 14.10.2016, 23:14 (vor 3512 Tagen) @ br752
bearbeitet von Proeter, Freitag, 14.10.2016, 23:16

Zugbindungsregel ist folgenermaßen:
Immer auf dem grenzüberschreitenden Zug, auch wenn RV.


RV, da stehe ich gerade auf dem Schlauch? RV = Reiseverbindung? Ich komme auch dann mit dem Sinn nicht klar.

Regionalverkehr

Meine konkrete Frage ist, ob man nicht einen Stueck Richtung Grenze schon mit einem anderen Zug fahren /vorfahren/ kann. Es soll die Pause in Marktredwitz gemacht werden und nicht in Nuernberg. Natuerlich soll der Zugbindungszug (auch zum Grenzuebertritt) genutzt werden.

Nein, so wie du es beschreibst (inkl. der Reiseverbindung) geht es nicht, denn - wie schon oben dargestellt - gilt die Zugbindung nicht nur für den Grenzübertritt, sondern auf der gesamten Länge des gebuchten Zuges, mit dem der Grenzübertritt stattfindet (das ist gerade der entscheidende Unterschied zum Sparpreis Europa).

Für deinen konkreten Fall benötigst du also einen neuen Fahrschein Nürnberg - Marktredwitz.

Gilt die Zugbindung nur auf CD Seite oder schon bis zur Grenzen, auch wenn man dorthin mit einem anderen Zug fahren koennte?

Wie gesagt, beidseits der Grenze auf der gesamten Länge des grenzüberschreitenden Zuges so wie in der Reiseverbindung angegeben.


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