Upgrade BC25 --> BC50 --> BC25F an einem Tag ? (Fahrkarten und Angebote)

egal_oder_Toffifee, Donnerstag, 13.10.2016, 10:32 (vor 3510 Tagen)
bearbeitet von egal_oder_Toffifee, Donnerstag, 13.10.2016, 10:36

Hallo Bahnfreunde,


ich hatte früher eine BC50 2. Klasse, habe aber mittlerweile nur noch eine BC25 2.Klasse, da ich dank gewisser Planbarkeit prima mit Sparpreisen & co hinkomme und mir zudem von der früheren Preispolitik der Bahn (keine Sparpreisermäßigung für BC50) verschaukelt vorkam.

Ich habe für die BC25 nun einen Gutschein zum vergünstigten Upgrade auf eine BC50 2.Klasse erhalten. Die BC50 finde ich derzeit nicht so spannend, mich würde eher eine BC25F reizen.

Gemäß Bahncardbedingungen (2.7.2) müsste ich das Upgrade der BC25 auf die BC50 machen, direkt danach die BC50 kündigen und ein Upgrade auf die BC25F machen können.
Da der Restwert der Karte verrechnet wird: wird der überzählige Betrag bei BC50-->BC25F sofort wieder ausgezahlt ?
Und - neben der Freude der Mitarbeiter*in am Bahnhof - würde das im Hintergrund glatt gehen, oder müsste ich mit Schwierigkeiten "im Hintergrund" rechnen, weil die Umsetzung im Hintergrund irgendwo klemmt, ich eine zeitlang zwischen 0 und 3 Bahncards haben werde und ganz viele Mails mit irgendwelchen Servicestellen tauschen muss ?
Zur Sicherheit würde ich sonst lieber ein paar Tage warten, bevor ich die BC50 zum Upgrade wieder kündige.


Viele Grüße
egal_oder_Toffifee

PS: ich fahre gerne Bahn. Gedankenspiele wie oben sind aber leide Folge eines nicht transparenten Preissystems, das Lücken enthält ...

BC50 --> BC25F = kein Upgrade, da niedrigere Rabattstufe

Paudi, Donnerstag, 13.10.2016, 10:56 (vor 3510 Tagen) @ egal_oder_Toffifee

- kein Text -

... aber höhere Wagenklasse ?

egal_oder_Toffifee, Donnerstag, 13.10.2016, 11:32 (vor 3510 Tagen) @ Paudi

aus den Bahncardbedingungen

2.7.2
Der Umtausch in eine BahnCard einer höheren Wagenklasse oder einer höheren
Rabattstufe in der gleichen Wagenklasse oder in eine BahnCard 100 ist durch Kündigung
des bestehenden Vertrages und gleichzeitiger Bestellung der neuen Karte möglich. Die
unentgeltliche Erstattung des Restwertes der zurückgegebenen BahnCards erfolgt unter
Einbeziehung aller zugehörigen Partner- und Zusatzkarten von Ehe- oder Lebenspartnern
nach den Nummern 2.1.4, 2.1.6 bzw. 2.2.5. Der Restwert der zu erstattenden BahnCards
muss jeweils noch mindestens 15 € betragen. Der Restwert errechnet sich wie folgt:
BahnCard-Kaufpreis geteilt durch 12 Monate x nicht genutzte volle Monate. Die Erstattung
erfolgt gegen Rückgabe der bisherigen BahnCard beim Kauf der neuen BahnCard bzw.
BahnCard 100 oder nachträglich beim Eingang der bisherigen BahnCard beim BahnCard-
Service.

... aber höhere Wagenklasse ?

Paudi, Donnerstag, 13.10.2016, 11:39 (vor 3510 Tagen) @ egal_oder_Toffifee

Du bist nicht der erste, der das versucht ;) Es gab hier auch schon ausufernde Diskussionen darüber, wie die BB diesbezüglich ausgelegt werden, die Suchfunktion hilft dir dabei, das nachlesen zu können.

Die Idee dahinter & Umsetzung

GUM, Donnerstag, 13.10.2016, 11:44 (vor 3510 Tagen) @ egal_oder_Toffifee

aus den Bahncardbedingungen

2.7.2
Der Umtausch in eine BahnCard einer höheren Wagenklasse oder einer höheren
Rabattstufe in der gleichen Wagenklasse oder in eine BahnCard 100 ist durch Kündigung
des bestehenden Vertrages und gleichzeitiger Bestellung der neuen Karte möglich. Die
unentgeltliche Erstattung des Restwertes der zurückgegebenen BahnCards erfolgt unter
Einbeziehung aller zugehörigen Partner- und Zusatzkarten von Ehe- oder Lebenspartnern
nach den Nummern 2.1.4, 2.1.6 bzw. 2.2.5. Der Restwert der zu erstattenden BahnCards
muss jeweils noch mindestens 15 € betragen. Der Restwert errechnet sich wie folgt:
BahnCard-Kaufpreis geteilt durch 12 Monate x nicht genutzte volle Monate. Die Erstattung
erfolgt gegen Rückgabe der bisherigen BahnCard beim Kauf der neuen BahnCard bzw.
BahnCard 100 oder nachträglich beim Eingang der bisherigen BahnCard beim BahnCard-
Service.

Die Idee hinter diesen ausgefeilten Regelungen ist, dass sich ein Kunde jederezeit für die Aufwertung eines BahnCard entscheiden kann. Also für einen höheren Gegenwert = Gesamtpreis auch mehr Leistung in Anspruch nimmt.

Das, was Du machen möchtest, ist etwas ähnliches wie Karusselfahren mit Packungsgrößen. Wobei Du hier nicht den Kunden, sondern den Kartenherausgeber verwirren möchtest.

Es ist schlichtweg nicht möglich, da Du im zweiten Schritt ein Downselling (=billigers Produkt) kaufen möchtest.

Das Ganze sieht für den externen Beobachter zudem auch wie ein rechtsmissbräuchlicher Versuch aus, um irgendetwas zu umgehen. Der Doppel-Tausch bietet weder für den Herausgeber noch für Dich irgendeinen Vorteil. Es besteht also keinerlei Veranlassung aus Kulanz eine Laufzeitverkürzung der Karte 1, die Ausstellung der Karte 2 und den sofortigen Umtausch in Karte 3 vorzunehmen.

--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!

Die Idee dahinter & Umsetzung

egal_oder_Toffifee, Donnerstag, 13.10.2016, 12:08 (vor 3510 Tagen) @ GUM

aus den Bahncardbedingungen

2.7.2
Der Umtausch in eine BahnCard einer höheren Wagenklasse oder einer höheren
Rabattstufe in der gleichen Wagenklasse oder in eine BahnCard 100 ist durch Kündigung
des bestehenden Vertrages und gleichzeitiger Bestellung der neuen Karte möglich. Die
unentgeltliche Erstattung des Restwertes der zurückgegebenen BahnCards erfolgt unter
Einbeziehung aller zugehörigen Partner- und Zusatzkarten von Ehe- oder Lebenspartnern
nach den Nummern 2.1.4, 2.1.6 bzw. 2.2.5. Der Restwert der zu erstattenden BahnCards
muss jeweils noch mindestens 15 € betragen. Der Restwert errechnet sich wie folgt:
BahnCard-Kaufpreis geteilt durch 12 Monate x nicht genutzte volle Monate. Die Erstattung
erfolgt gegen Rückgabe der bisherigen BahnCard beim Kauf der neuen BahnCard bzw.
BahnCard 100 oder nachträglich beim Eingang der bisherigen BahnCard beim BahnCard-
Service.


Die Idee hinter diesen ausgefeilten Regelungen ist, dass sich ein Kunde jederezeit für die Aufwertung eines BahnCard entscheiden kann. Also für einen höheren Gegenwert = Gesamtpreis auch mehr Leistung in Anspruch nimmt.

Das, was Du machen möchtest, ist etwas ähnliches wie Karusselfahren mit Packungsgrößen. Wobei Du hier nicht den Kunden, sondern den Kartenherausgeber verwirren möchtest.

Es ist schlichtweg nicht möglich, da Du im zweiten Schritt ein Downselling (=billigers Produkt) kaufen möchtest.

Das Ganze sieht für den externen Beobachter zudem auch wie ein rechtsmissbräuchlicher Versuch aus, um irgendetwas zu umgehen. Der Doppel-Tausch bietet weder für den Herausgeber noch für Dich irgendeinen Vorteil. Es besteht also keinerlei Veranlassung aus Kulanz eine Laufzeitverkürzung der Karte 1, die Ausstellung der Karte 2 und den sofortigen Umtausch in Karte 3 vorzunehmen.

Ich bin kein Jurist, aber wenn ich das als 2 getrennte Vorgänge sehe, dann habe ich jeweils zwei eigene Vorgänge/Verträge (gerne auch mit einigen Tagen Abstand, bis die BC50 physisch angekommen ist) ?
Und in den Bahncard-Bedingungen steht nunmal, dass der Umtausch in eine BC höherer Wagenklasse möglich ist.

BTW, das ganze wurde - wie ich eben nach Hinweis von Paudi gesehen habe - schonmal unter der ID 224679 im Forum angesprochen.

Die Idee dahinter & Umsetzung

Paudi, Donnerstag, 13.10.2016, 12:13 (vor 3510 Tagen) @ egal_oder_Toffifee
bearbeitet von Paudi, Donnerstag, 13.10.2016, 12:14

Ich bin kein Jurist, aber wenn ich das als 2 getrennte Vorgänge sehe, dann habe ich jeweils zwei eigene Vorgänge/Verträge (gerne auch mit einigen Tagen Abstand, bis die BC50 physisch angekommen ist) ?
Und in den Bahncard-Bedingungen steht nunmal, dass der Umtausch in eine BC höherer Wagenklasse möglich ist.

Aber du hast ja nur eine BahnCard und nicht zwei ;) Und ein Wechsel in eine niedrigere Rabattstufe schließen die BB nun mal aus. Oder gibt es ein befristetes Angebot "Schrödingers BahnCard-Upgrade - Nur für kurze Zeit!" :P

Normale Kündigung ist praktikabler

GUM, Donnerstag, 13.10.2016, 12:16 (vor 3510 Tagen) @ Paudi

Es geht doch meist nur um ein paar Euro Restwertdifferenz. Die Fälle, in denen ein Kunde plötzlich und kurz nach dem Kauf einer BahnCard eine andere haben möchte, dürften doch sehr selten sein.

Wenn Deine bisherige BahnCard also nur noch zwei-drei Monate gilt, dann lohnt sich das doch gar nicht.

Es wird dann alles kompliziert und umständlich, jede einzelne Transaktion ist ja für den Herausgeber auch mit Kosten verbunden.

--
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Normale Kündigung ist praktikabler

Destear, Berlin, Donnerstag, 13.10.2016, 12:44 (vor 3510 Tagen) @ GUM

Es wird dann alles kompliziert und umständlich, jede einzelne Transaktion ist ja für den Herausgeber auch mit Kosten verbunden.

Das sollte den Kunden überhaupt nicht interessieren, die Kostenkalkulation ist Sache des Unternehmens, nicht des Kunden.

Der User schrieb: "An einem Tag".....

GUM, Donnerstag, 13.10.2016, 13:45 (vor 3510 Tagen) @ Destear
bearbeitet von GUM, Donnerstag, 13.10.2016, 13:46

sieht also nach irgendeiner Gutschein-Einlösung für ein Produkt ein, was gar nicht gekauft werden sollte.

Ansonsten tauscht niemand an einem Tag eine BahnCard zwei Mal.

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