[?] Fahrgastrechte: Definition "zu erwartende" Verspätung (Fahrkarten und Angebote)

ICE920, München, Samstag, 08.10.2016, 19:47 (vor 3513 Tagen)
bearbeitet von ICE920, Samstag, 08.10.2016, 19:50

Hallo liebe Gemeinde,

ich muss mich gerade wieder mit der Kundenunfreundlichkeit (einzelner) DB-Personalien herumschlagen.

Die Kernfrage ist:
Wie ist - im Zusammenhang mit den Fahrgastrechten - der Begriff "zu erwartende Verspätung" definiert?

Konkretes Problem:
gebucht ist folgende Verbindung:
[image]

Wie man nun erkennen kann "verzögert sich die Ankunft um voraussichtlich 5 bis zu 10 Minuten".
Meine Position: Umstiegszeit beträgt 10 Minuten (Dürfte in etwa der Mindestumsteigezeit von Gleis 24 auf 10 entsprechen; Für Ortsunkundige: Gleis 10 liegt nicht in der Haupthalle, sondern im Flügelbahnhof und es ist durchaus ein Fußmarsch). Der Meridian wird also "voraussichtlich" nicht erreicht. Der nächste fährt eine Stunde später => "Voraussichtliche" Ankunft am Zielort um 60 Minuten verspätet. Für mich also ein klarer Fall von die Zugbindung gehört aufgehoben.

Ich war nun am Bahnhof. Dort hieß: "Voraussichtlich" kann auch sein, dass er auch pünktlich ankommt. Das muss man dann vor Ort schauen. Und wenn er doch zu spät kommt, dann gibt's 25% zurück. Die anderen Züge davor sind ja pünktlich und die Fahrt geht ja über 2 Tage [sic]. Zugbindung wird vom Mitarbeiter nicht aufgehoben.

Wessen Standpunkt ist nun der Richtige?
Wenn es meiner ist: wie soll gegenüber dem Mitarbeiter argumentieren, damit die Zugbindung aufgehoben wird. 25% Erstattung bringen einem nichts, wenn mein Begleiter pünktlich um 9 auf der Arbeit sein muss. [In wiefern man nach einer solchen Nacht arbeitsfähig bitte ich jetzt mal auszuklammern, was mein Begleiter entscheidet ist seine Sache]

Welche Bedeutung haben diese Verspätungsangaben überhaupt?
"Die Ankunft verzögert sich um voraussichtlich X bis zu Y Minuten"
"Die Ankunft verzögert sich um voraussichtlich X Minuten"
"Die Ankunft verzögert sich bis zu X Minuten"


Vielen Dank schonmal und schönen Gruß,
ICE920

[?] Fahrgastrechte: Definition "zu erwartende" Verspätung

GibmirZucker, Samstag, 08.10.2016, 19:50 (vor 3513 Tagen) @ ICE920

Ich verstehe deinen Ärger.
Hatte mal voraussichtliche Verspätung von 30 Minuten (waren dann über 40). Habe nett gefragt, ob ich früher fahren kann. Ging nicht. Stattdessen spendierte mir die DB dann ein Taxi von Frankfurt nach Mannheim wegen Anschlussbruch.

[?] Fahrgastrechte: Definition "zu erwartende" Verspätung

ICE920, München, Samstag, 08.10.2016, 19:59 (vor 3513 Tagen) @ GibmirZucker

Ich verstehe deinen Ärger.
Hatte mal voraussichtliche Verspätung von 30 Minuten (waren dann über 40). Habe nett gefragt, ob ich früher fahren kann. Ging nicht. Stattdessen spendierte mir die DB dann ein Taxi von Frankfurt nach Mannheim wegen Anschlussbruch.

Und dann darf man sich noch mit dem Servicecenter FGR rumschlagen, um sich die Kosten für das Taxi zurückzuholen, falls man nicht gerade in einer Großstadt landet, wo die Information 24 Stunden offen hat. [Dürfte wohl in Frankfurt der Fall gewesen sein]

[?] Fahrgastrechte: Definition "zu erwartende" Verspätung

GibmirZucker, Samstag, 08.10.2016, 20:03 (vor 3513 Tagen) @ ICE920

Und dann darf man sich noch mit dem Servicecenter FGR rumschlagen, um sich die Kosten für das Taxi zurückzuholen, falls man nicht gerade in einer Großstadt landet, wo die Information 24 Stunden offen hat. [Dürfte wohl in Frankfurt der Fall gewesen sein]

War nicht der Fall. Man stand Schlange für die Taxigutscheine und es setzte sich dann eine Kolonne von einem Dutzend Taxis in Richtung Mannheim-Karlsruhe in Bewegung.
(übrigens, habe noch gefragt, ob sie mir auch einen Busgutschein geben könnten (ein zeitgleich fahrender Fernbus hatte noch 40 Plätze frei, Fahrpreis ab 5 Euro). Da hätte ich in Vorkasse treten müssen.
Naja, bin auch kein BWLer um die Logik zu verstehen.

[?] Fahrgastrechte: Definition "zu erwartende" Verspätung

Barbara, Samstag, 08.10.2016, 19:57 (vor 3513 Tagen) @ ICE920
bearbeitet von Barbara, Samstag, 08.10.2016, 19:58

Ich verstehe da was nicht. Wenn der Meridian erreicht werden soll, wieso geht es da um eine Zugbindung?
Ist doch NV-Nachlauf. Fahrgastrechte ist eine andere Baustelle.

Oder musstest Du im weiteren Verlauf, also in Rosenheim, etwa in einen Brenner-EC.

Vielleicht hab ich heute auch nur meinen begriffsstutzigen Tag....:-)

[?] Fahrgastrechte: Definition "zu erwartende" Verspätung

ICE920, München, Samstag, 08.10.2016, 20:02 (vor 3513 Tagen) @ Barbara

Ich verstehe da was nicht. Wenn der Meridian erreicht werden soll, wieso geht es da um eine Zugbindung?
Ist doch NV-Nachlauf. Fahrgastrechte ist eine andere Baustelle.

Oder musstest Du im weiteren Verlauf, also in Rosenheim, etwa in einen Brenner-EC.

Vielleicht hab ich heute auch nur meinen begriffsstutzigen Tag....:-)


Nein, Prien ist schon das Ziel. Zugbindung besteht dort zwar nicht, aber mit der Zugbindung so wie sie ist [IC bis Nürnberg, Rest bis Prien im NV] wird Prien nicht vertragsgemäß um 7:51 erreicht, sondern "voraussichtlich" mit einer Verspätung von 60 Minuten [eine frühere Fahrtmöglichkeit ab Nürnberg existiert nicht, auch nicht wenn in Nürnberg die Zugbindung aufgehoben wird und ICEs benutzt werden können]

Wer fragt ist der Dumme

JumpUp, Samstag, 08.10.2016, 20:06 (vor 3513 Tagen) @ Barbara

So traurig es klingt, aber in solch einem Fall gar nicht fragen sondern einsteigen und losfahren.

Die Situation im Zug dem Zub erklären, weshalb ein Zug früher genommen wurde (ggf. mit Screenshot der Verspätung/Bauarbeiten oder was auch immer angekündigt sind).
Die meisten Zubs werden dies verstehen und der früheren Fahrt keine Probleme entgegensetzen.


Sollte es in den 1% der hartnäckigen Zubs doch zu Problemen kommen, eine FN ausstellen lassen (nichts vor Ort zahlen) und das im Nachhinein klären.

Den über den Punkt "zu erwartende Verspätung" gibt es keine konkrete Definition!
Du hattest recht, ebenso der Kollege der DB Information!

Wer fragt ist der Dumme

ffz, Samstag, 08.10.2016, 20:18 (vor 3513 Tagen) @ JumpUp

Ich möchte dazu anmerken, dass die 20 Minuten Regel lediglich eine Kulanzleistung der DB ist, der Rechtsanspruch der EU-Fahrgastrechte gilt erst ab 60 Min. Da das bahninterne RIS mittlerweile Verspätungskürzungen berücksichtigen kann, wird in solchen Fällen die Aufhebung dr Zugbindung teilweise verweigert.
Nach meinem Verständnis besteht kein Rechtsanspruch auf Aufhebung der Zugbindung ab 20 Min zu erwartender Verspätung, das ist eine reine Service-Leistung der DB.

Wer fragt ist der Dumme

ICE920, München, Samstag, 08.10.2016, 20:24 (vor 3513 Tagen) @ ffz
bearbeitet von ICE920, Samstag, 08.10.2016, 20:25

Ich möchte dazu anmerken, dass die 20 Minuten Regel lediglich eine Kulanzleistung der DB ist, der Rechtsanspruch der EU-Fahrgastrechte gilt erst ab 60 Min. Da das bahninterne RIS mittlerweile Verspätungskürzungen berücksichtigen kann, wird in solchen Fällen die Aufhebung dr Zugbindung teilweise verweigert.
Nach meinem Verständnis besteht kein Rechtsanspruch auf Aufhebung der Zugbindung ab 20 Min zu erwartender Verspätung, das ist eine reine Service-Leistung der DB.

Das sehe ich auch ein, dass bei 20 Minuten man noch diskutieren kann. Aber es geht um 60 Minuten (in meinem Fall) und da greifen schon EU-Fahrgastrechte nach Verordnung *blabla* 2007. Ausserdem ist die Regel in den Beförderungsbedingungen festgeschrieben, weshalb sie, nach meiner Auffassung zumindest, bindend sein müsste.

Da das bahninterne RIS mittlerweile Verspätungskürzungen berücksichtigen kann, wird in solchen Fällen die Aufhebung dr Zugbindung teilweise verweigert.

Was meinst du damit genau? Dann würde doch die verspätungskürzungsbereinigte Vorhersage dastehen, oder nicht.

Wer fragt ist der Dumme

ffz, Samstag, 08.10.2016, 20:35 (vor 3513 Tagen) @ ICE920

Nur in der bahninternen Auskunft(DB RIS-Infoplattform,...) sind die Verspätungskürzungen teiwleise berücksichtigt, nicht im RIS für den Reisenden.

Keine Kulanz

dunni, Samstag, 08.10.2016, 20:44 (vor 3513 Tagen) @ ffz

Da die 20-Minuten-Regelung in den Beförderungsbedingungen enthalten ist, ist sie Vertragsbestandteil und keine Kulanzregelung (dass die EU-Fahrgastrechte diese nicht enthalten, spielt keine Rolle).

Wer fragt ist der Dumme

ICE920, München, Samstag, 08.10.2016, 20:21 (vor 3513 Tagen) @ JumpUp

Die Situation im Zug dem Zub erklären, weshalb ein Zug früher genommen wurde (ggf. mit Screenshot der Verspätung/Bauarbeiten oder was auch immer angekündigt sind).
Die meisten Zubs werden dies verstehen und der früheren Fahrt keine Probleme entgegensetzen.

Sollte es in den 1% der hartnäckigen Zubs doch zu Problemen kommen, eine FN ausstellen lassen (nichts vor Ort zahlen) und das im Nachhinein klären.


Das Problem ist, dieser Hinweis steht nur solange der Zug noch nicht angekommen ist. Danach vershwindet sie aus den System. Sollte der Zug unerwartet pünktlich gewesen sein, dann steht man blöd da.

Ich hatte das Problem erst vor kurzem, dass eine Verbindung mit "bis zu 15 Minuten" angekündigt war. Fahrt war am frühen Morgen. Als ich die Ankündigung gesehen habe, hatte keine Zeit mir einen Stempel zu holen. Also hab ich mir gedacht, okay, druckst einen Screenshot aus, dann bist du auf der sicheren Seite. Pustekuchen. Bin dann nachm gemütlichen Aufstehen zum Bahnhof an die Info. Mitarbeiter konnte die Ankündigung nicht nachvollziehen, weil sie nicht im System war und der Zug "pünktlich" war. Nix Zugbindung aufheben. Nachfrage beim Kollegen. Selbiges. Hätte vorher vorbeikommen sollen. Blöd nur, wenn der Infopoint überpünktlich um 0:00 nicht mehr besetzt ist. Anruf bei der Verkehrsleitung: selbiges Ergebnis, man kann den Hinweis nicht mehr nachvollziehen. Dann ab zum nächsten Zug in meine Richutng. Zub verweist mich an den Zugchef. Dieser lehnt vehement ab mit einer Fülle von Ausreden, die ich bis dato noch nicht erlebt habe: z.B. Man darf maximal 3 Stunden später fahren darf. Am besten war der Rat zur DB Info in München zu gehen, sie habe ja 24 Stunden offen (Sehr hilfreich, wenn man sich gerade in Nürnberg befindet).

Ich wollte eigentlich einem normalerweise fernbusnutzenden Freund mal zeigen wollen, wie unkompliziert und günstig Bahnreisen sein kann. Diskussionen im Zug mit einer FN fallen für mich eher nicht unter unkompliziert. Deswegen würde ich das gerne von vornherein klären, um stressfrei in den Zug steigen zu können.

Wer fragt ist der Dumme

agw, NRW, Samstag, 08.10.2016, 21:41 (vor 3513 Tagen) @ ICE920

Ich wollte eigentlich einem normalerweise fernbusnutzenden Freund mal zeigen wollen, wie unkompliziert und günstig Bahnreisen sein kann. Diskussionen im Zug mit einer FN fallen für mich eher nicht unter unkompliziert. Deswegen würde ich das gerne von vornherein klären, um stressfrei in den Zug steigen zu können.

Es ist doch immer noch günstig und unkompliziert.
Das schlimmste, was passieren kann: 25% vom Fahrpreis wieder, den man in München in ein Frühstück investieren kann und 1h später am Ziel bei einer 24h-Reise.

Scheinbar gibt es eh keine alternativen Züge, bei denen man nicht in München übernachten muss oder NOCH später am Ziel wäre?

(Nicht wirklich) OT: Das sind hervorragende Argumente ...

MichiS, Sonntag, 09.10.2016, 12:15 (vor 3512 Tagen) @ ICE920

... gegen die gerade andernorts so sehr bejubelte Zugbindung bei Sparpreisen. Yield-Management funktioniert eben nur so richtig mit entmündigten Kunden :(

[?] Fahrgastrechte: Definition "zu erwartende" Verspätung

ThomasK, Sonntag, 09.10.2016, 12:37 (vor 3512 Tagen) @ ICE920
bearbeitet von ThomasK, Sonntag, 09.10.2016, 12:37

Hallo!

In deinem Fall gibt es klare Regeln:

In München Hbf sind von der Deutschen Bahn offiziell folgende Umsteigezeiten festgelegt:

Innerhalb des Starnberger Flügelbahnhofs (Gleis 27 - 36) = 3 Minuten
Innerhalb des Holzkirchener Flügelbahnhofes (Gleis 5 - 10) = 3 Minuten
Innerhalb der Haupthalle (Gleis 11 - 26) = 8 Minuten
Zwischen der Haupthalle (Gleis 11 - 26) und dem Starnberger Flügelbahnhof (Gleis 27 - 36) = 10 Minuten
Zwischen der Haupthalle (Gleis 11 - 26) und dem Holzkirchener Flügelbahnhof (Gleis 5 - 10) = 10 Minuten
Zwischen dem Starnberger Flügelbahnhof (Gleis 27 - 36) und dem Holzkirchener Flügelbahnhof (Gleis 5 - 10) = 15 Minuten
Zwischen Gleis 1/2 und den Gleisen 11 - 36 = 10 Minuten
Zwischen Gleis 1/2 und dem Gleisen 5 - 10 = 15 Minuten


In deinem Fall (Gleis 24 nach Gleis 10) beträgt die offizielle Umsteigezeit also 10 Minuten.

Zu der angekündigten Ankunftszeit im maßgebenden RIS zählst du also 10 Minuten hinzu. Wird der Meridian mit der errechneten Umsteigezeit nicht erreicht, sodass die Ankunft in Prien 60 Minuten später wäre, dann ist die Zugbindung für den Fernverkehr aufgehoben. Beanstandet der Zugbegleiter dein Verhalten, dann verweise ihn auf die offiziellen Umsteigeregeln der Deutschen Bahn bezüglich München Hbf und der Fall ist erledigt.

Diese Umsteigezeiten sind zudem auch bei DB Station und Service München Hbf hinterlegt und sollten allen Zugbegleitern, die dienstlich nach München Hbf kommen, bekannt sein.


Grüße aus München,
Thomas

[?] Fahrgastrechte: Definition "zu erwartende" Verspätung

Berlin-Express, nähe BPHD, Sonntag, 09.10.2016, 12:40 (vor 3512 Tagen) @ ThomasK
bearbeitet von Berlin-Express, Sonntag, 09.10.2016, 12:42

Kannst du mir zufällig verraten ob man diese Übersichten zu den Mindestumsteigezeiten im Internet finden kann und wenn ja wo?

Gruß,
Berlin-Express

Auch im Kursbuch stehen sie

ThomasK, Sonntag, 09.10.2016, 12:46 (vor 3512 Tagen) @ Berlin-Express

Kannst du mir zufällig verraten ob man diese Übersichten zu den Mindestumsteigezeiten im Internet finden kann und wenn ja wo?

Gruß,
Berlin-Express


An jeder KBS-Tabelle, die München Hbf berührt, sollten sie auch stehen.

Hier z.B. die KBS 960 mit Fußnote 90:

http://kursbuch.bahn.de/hafas/kbview.exe/dn/KB960_R_Taeglich_G24112015.pdf?filename=KB9...

8 Minuten von Gleis 36 zu Gleis 9 in München

Azerty, Dienstag, 11.10.2016, 22:30 (vor 3510 Tagen) @ ThomasK

Hallo!

In deinem Fall gibt es klare Regeln:

In München Hbf sind von der Deutschen Bahn offiziell folgende Umsteigezeiten festgelegt:

...

Zwischen dem Starnberger Flügelbahnhof (Gleis 27 - 36) und dem Holzkirchener Flügelbahnhof (Gleis 5 - 10) = 15 Minuten

Diese Zeiten sind bei bahn.de offensichtlich nicht hinterlegt.

Bei der Anfrage

München-Solln->Ostermünchen
Mi, 12.10.16, ab: 10:22

erhalte ich von Gleis 36 zu Gleis 9 eine Umsteigezeit von 8 Minuten, was eindeutig kleiner ist als die Mindestumsteigezeit von 15 Minuten.

Grüße

Azerty

8 Minuten von Gleis 36 zu Gleis 9 in München

Berlin-Express, nähe BPHD, Dienstag, 11.10.2016, 22:47 (vor 3510 Tagen) @ Azerty
bearbeitet von Berlin-Express, Dienstag, 11.10.2016, 22:48

Hallo!

In deinem Fall gibt es klare Regeln:

In München Hbf sind von der Deutschen Bahn offiziell folgende Umsteigezeiten festgelegt:

...

Zwischen dem Starnberger Flügelbahnhof (Gleis 27 - 36) und dem Holzkirchener Flügelbahnhof (Gleis 5 - 10) = 15 Minuten


Diese Zeiten sind bei bahn.de offensichtlich nicht hinterlegt.

Bei der Anfrage

München-Solln->Ostermünchen
Mi, 12.10.16, ab: 10:22

erhalte ich von Gleis 36 zu Gleis 9 eine Umsteigezeit von 8 Minuten, was eindeutig kleiner ist als die Mindestumsteigezeit von 15 Minuten.

Liegt wohl daran, dass München Hbf Gleis 36 in dem Fall nicht als München Hbf Gl. 27-36 angegeben wird, sonderen nur als München Hbf, weshalb der 8 Minuten Umstieg angezeigt wird.

Wenn ich es richtig sehe, gilt dies für alle Meridian-Verbindungen, dort wird also nie ein Flügelbahnhof angegeben, sondern immer nur München Hbf.

Versicherungsschutz

ThomasK, Montag, 17.10.2016, 23:35 (vor 3504 Tagen) @ Berlin-Express

Liegt wohl daran, dass München Hbf Gleis 36 in dem Fall nicht als München Hbf Gl. 27-36 angegeben wird, sonderen nur als München Hbf, weshalb der 8 Minuten Umstieg angezeigt wird.

Wenn ich es richtig sehe, gilt dies für alle Meridian-Verbindungen, dort wird also nie ein Flügelbahnhof angegeben, sondern immer nur München Hbf.

Ja, genau.

Bei der Umsteigeverbindung von Gleis 36 nach Gleis 9 kommt zudem noch hinzu, dass der Weg durch die Paul-Heyse-Unterführung deutlich kürzer wäre, als der Weg durch die Haupthalle.

Um den kürzeren Weg von Gleis 36 nach Gleis 9 zu gehen, müsste man aber das Gelände der Deutschen Bahn verlassen und sich im allgemeinen Straßenraum bewegen.

Da aber die Deutsche Bahn auf den allgemeinen Straßenraum keinen Einfluss hat und man in diesem Fall sogar noch eine Fußgängerampel überqueren müsste, ist der kürzere Weg kein offizieller Weg, um von Gleis 36 nach Gleis 9 zu kommen.

Ob der Versicherungsschutz für von Gleis 36 nach Gleis 9 umsteigende Fahrgäste, die entgegen den offiziellen Angaben der Deutschen Bahn das Bahngelände verlassen und sich im allgemeinen Straßenraum begeben, noch gilt, müssten Juristen klären.

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