Fahrschein 1. Klasse mit BC25 2. Klasse irgendwie nutzen? (Fahrkarten und Angebote)
meilensammler, Mittwoch, 05.10.2016, 02:33 (vor 3517 Tagen)
Wenn ich einen Fahrschein der 1. Klasse mit einem BC25-Rabatt habe, aber nur eine BC25 2. Klasse habe - darf ich mit diesem Fahrschein in der 2. Klasse fahren?
Ich würde nämlich gerne die kostenlose Schnupper BahnCard 1. Klasse austesten, dafür Fahrscheine im voraus buchen, aber die BahnCard erst kurz vor der Fahrt bestellen.
Sollte die Schnupper BahnCard aus "meiner Vorteilswelt" aber plötzlich verschwinden, bevor ich sie bestelle - muss ich die Fahrscheine in die Mülltonne werfen, oder kann ich sie zumindest in der 2. Klasse mit meiner BC25 2. Klasse nutzen?
--
Seit zwei Monaten nicht mehr schwarz gefahren!!!
Löschungsantrag.
ice_pendler, Mittwoch, 05.10.2016, 06:06 (vor 3517 Tagen) @ meilensammler
gelesen, gelacht, gelocht.
Löschungsbewilligung erteilt.
Gruß
Normalpreiszahler. Regelmäßig.
Unterstützung!
wachtberghöhle, Mittwoch, 05.10.2016, 08:16 (vor 3517 Tagen) @ ice_pendler
gelesen, gelacht, gelocht.
Nicht gelacht, da in keinster Weise irgendwie erheiternd.
Löschungsbewilligung erteilt.
Gruß
Normalpreiszahler. Regelmäßig.
Sparpreisfahrer. Inhaber der passenden Bahncard in der passenden Wagenklasse.
Unterstützung! +1
Nachtzugfan, Friedberg (Hessen), Mittwoch, 05.10.2016, 10:09 (vor 3517 Tagen) @ wachtberghöhle
- kein Text -
Löschungsantrag.
markw, Mittwoch, 05.10.2016, 08:30 (vor 3517 Tagen) @ ice_pendler
gelesen, gelacht, gelocht.
Löschungsbewilligung erteilt.
Du hättest auch einfach antworten können, dass es nicht geht. Aus der Sicht eines Amateurbahnfahrers durchaus eine nachvollziehbare Frage.
An den Fragenen: Du wirst Dir dann wohl oder übel eine Bahncard 1. Klasse kaufen müssen. Man kann den Restwert der 2. Klasse Bahncard immerhin verrechnen lassen. Die spannendere Frage aus Deiner Sicht wäre wohl, wann die Angebote aus der Vorteilswelt wohl verschwinden. Da gibt es sicher Erfahrungswerte und Regeln (ich achte da nicht so drauf).
Löschungsantrag.
wachtberghöhle, Mittwoch, 05.10.2016, 10:21 (vor 3517 Tagen) @ markw
gelesen, gelacht, gelocht.
Löschungsbewilligung erteilt.
Du hättest auch einfach antworten können, dass es nicht geht. Aus der Sicht eines Amateurbahnfahrers durchaus eine nachvollziehbare Frage.
Nein. Ein Amateurbahnfahrer kauft sich einen Fahrschein für dieselbe Wagenklasse, wie seine dazugegörige Bahncard.
An den Fragenen: Du wirst Dir dann wohl oder übel eine Bahncard 1. Klasse kaufen müssen. Man kann den Restwert der 2. Klasse Bahncard immerhin verrechnen lassen. Die spannendere Frage aus Deiner Sicht wäre wohl, wann die Angebote aus der Vorteilswelt wohl verschwinden. Da gibt es sicher Erfahrungswerte und Regeln (ich achte da nicht so drauf).
Bahncards für die 1. Wagenklasse werden eigentlich immer verkauft.
Löschungsantrag.
ice_pendler, Mittwoch, 05.10.2016, 14:36 (vor 3517 Tagen) @ markw
gelesen, gelacht, gelocht.
Löschungsbewilligung erteilt.
Du hättest auch einfach antworten können, dass es nicht geht. Aus der Sicht eines Amateurbahnfahrers durchaus eine nachvollziehbare Frage.
Hätte ich tun können, wollte ich aber nicht.´
Die Toleranzgrenze ist für mich überschritten, wenn sich mit klarem Vorsatz - und anders ist die Signatur nicht zu verstehen - nach Möglichkeiten erkundigt wird eine Straftat zu verschleiern, ja sogar im Vorraus zu reservieren.
Probebahncard kaufen
hardy, Mittwoch, 05.10.2016, 08:30 (vor 3517 Tagen) @ meilensammler
Das ist das Risiko beim Glückspiel. Einige Zeit hatte ich fast ständig eine Schnupperbahncard im Angebot aber auch mal über ein halbes Jahr keine.
Probebahncard kaufen
meilensammler, Mittwoch, 05.10.2016, 13:34 (vor 3517 Tagen) @ hardy
Ich habe ohne große Hoffnungen auf community.bahn.de nachgefragt, wie lange die Schnupperbahncard noch angeboten wird.
Angeblich soll es sie diesmal bis zum 6.11.2016 angezeigt werden (siehe letzte Antwort). Damit kann ich ruhig warten und die Karte erst unmittelbar vor der 1. Fahrt bestellen.
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Seit zwei Monaten nicht mehr schwarz gefahren!!!
Fahrschein 1. Klasse mit BC25 2. Klasse irgendwie nutzen?
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 05.10.2016, 08:52 (vor 3517 Tagen) @ meilensammler
Wenn ich einen Fahrschein der 1. Klasse mit einem BC25-Rabatt habe, aber nur eine BC25 2. Klasse habe - darf ich mit diesem Fahrschein in der 2. Klasse fahren?
Nein, Sparpreise für die 1. Klasse gelten - zumindest soweit Zugbindung besteht - nicht in der 2. Klasse.
Lösungen: Bahncard 1. Klasse kaufen oder Rabatt nachzahlen.
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Weg mit dem 4744!
Fahrschein 1. Klasse mit BC25 2. Klasse irgendwie nutzen?
ICE 79, Mittwoch, 05.10.2016, 09:13 (vor 3517 Tagen) @ meilensammler
bearbeitet von ICE 79, Mittwoch, 05.10.2016, 09:14
Moin,
mache es doch so wie alle anderen Fahrgäste: kaufe Dir eine BC25F/BC50F und Du kannst immer mit Rabatt den Zug benutzen und sparst auch noch in vielen Verkehrsverbünden Geld :-)
Und dann ist das "Hobby-Schwarzfahrer (gelegentlich)" auch egal. Mir kommt es so vor, als wolle die Konzernsicherheit hier mal die Lücken "austesten"...
Fahrschein 1. Klasse mit BC25 2. Klasse irgendwie nutzen?
agw, NRW, Mittwoch, 05.10.2016, 10:11 (vor 3517 Tagen) @ meilensammler
Sollte die Schnupper BahnCard aus "meiner Vorteilswelt" aber plötzlich verschwinden, bevor ich sie bestelle - muss ich die Fahrscheine in die Mülltonne werfen, oder kann ich sie zumindest in der 2. Klasse mit meiner BC25 2. Klasse nutzen?
Weder noch. Einfach eine Probebahncard 25F kaufen. Kostenpunkt: 39 Euro.
Gilt dann auch drei Monate und nicht nur zwei.
Eine Alternative ist auch die Stornierung mit 17.50/19 Euro Abzug. D.h. nach zwei Fahrkarten hast du die PBC25F "raus".
@Admins: Urlaubsantrag, 3 Tage zum Nachdenken
GUM, Mittwoch, 05.10.2016, 10:55 (vor 3517 Tagen) @ meilensammler
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 05.10.2016, 10:57
Lieber Meilensammler,
gestatte mir bitte die offene Kommunikation.
Es gab schon einige Beitragsbäume von Dir, die direkt gegen Forenregeln verstoßen und auch die Signatur ist absolut abschreckend. "Hobby-Scharzfahrer" bedeutet, dass Du das Sytem Bahn und das Vertrauen untereinander (Zub, Fahrgast) zerstören willst.
Das geht weder aus moralischen Gründen noch in einem Bahnforum!
Deshalb wären 3 Tage zum Nachdenken nett, wenn die Admins da zustimmen.
Mein persönlicher Schaden vom Schwarzfahren:
1,) Ich gebe bei einer angenommenen Scharzfahrerquote von 5 % jede Woche Fahrgästen des Typs Schwarzfahrer alleine in meinem Verkerhsverbund mehr als eine Ritter Sport aus. Das mag ich nicht. Die esse ich lieber selber oder verschenke die.
2.) In Notwehr/Gegenwehr der Bahnunternehmen müssen leider die Bedingungen für die ehrlichen Fahrgäste angezogen werden.
So kann ich mir keine kleine Deutschland-Tour bestehend aus München->Berlin /(Hotelübernachtung) -> Zielort (beispielsweise Hamburg) mehr zusammenbauen, die eigentlich ein normaler tarifierbarer Umweg wäre.
Einfach weil einfache Fahrten keine 4 Tage mehr gelten! Und muss stattdessen zu zwei einzelnen Fahrten greifen.
Schuld daran: Mehrfachnutzer, die bei nicht erfolgter Kontrolle eine Einfache Fahrt zur mehrfachen Fahrt umwandeln.
Darüber solltest Du mal nachdenken!
--
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@Admins: Urlaubsantrag, 3 Tage zum Nachdenken
meilensammler, Mittwoch, 05.10.2016, 13:26 (vor 3517 Tagen) @ GUM
bearbeitet von meilensammler, Mittwoch, 05.10.2016, 13:27
Es gab schon einige Beitragsbäume von Dir, die direkt gegen Forenregeln verstoßen
Es gab keinen einzigen regelwidrigen Beitrag von mir. Die Forenregeln verbieten es nicht zuzugeben, dass man selber gelegentlich schwarz fährt. Sie verbieten auch keine Hilfeersuche in Sachen Schwarzfahren (oder sonstigem "kreativen" Fahrten in diesem Sinne). Nur Hilfestellungen sind verboten - und ich gebe keine.
Obwohl meine Beiträge auch so regelkonform waren, habe ich Euer Feedback zum Thema Schwarzfahren zur Kenntnis genommen und poste seit mehreren Tagen nichts mehr zu diesem Thema, weil es offenbar ein Reizthema für euch ist.
Die Signatur ist lediglich eine Reaktion auf einige Spaßvögel hier, die jeden Beitrag von mir (egal zu welchem Thema) mit einer Antwort zum Thema Schwarzfahren quittiert haben.
Deswegen beantrage ich hiermit bei den Admins, nicht gesperrt zu werden, weil ich gegen keine Forenregeln verstoße.
Mir war nicht bewusst, dass in einem Bahnforum so viel Ehrlichkeit und Zahlungswillen erwartet wird. In einem Hotelforum ist es z.B. völlig normal zu fragen, "mit welchen Tricks kann ich das eigentlich kostenpflichtige Internet im Zimmer kostenfrei nutzen?". Oder zu erzählen, wie man Fehler auf der Buchungswebseite zum eigenen Vorteil ausnutzen kann, um ein Zimmer für 5 Euro zu bekommen. Kein anderer Hotelgast würde mir dabei vorwerfen, ihm aus der Tasche Geld zu ziehen.
Einfach weil einfache Fahrten keine 4 Tage mehr gelten! Und muss stattdessen zu zwei einzelnen Fahrten greifen.
Und was hat das bitte mit dem Schwarzfahren zu tun? Die Bahn möchte halt keine solchen Fahrscheine mehr verkaufen, das ist der einzige Grund, warum es sie nicht mehr gibt.
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Seit zwei Monaten nicht mehr schwarz gefahren!!!
@Admins: Urlaubsantrag, 3 Tage zum Nachdenken
agw, NRW, Mittwoch, 05.10.2016, 13:37 (vor 3517 Tagen) @ meilensammler
Es gab schon einige Beitragsbäume von Dir, die direkt gegen Forenregeln verstoßen
Es gab keinen einzigen regelwidrigen Beitrag von mir. Die Forenregeln verbieten es nicht zuzugeben, dass man selber gelegentlich schwarz fährt. Sie verbieten auch keine Hilfeersuche in Sachen Schwarzfahren (oder sonstigem "kreativen" Fahrten in diesem Sinne). Nur Hilfestellungen sind verboten - und ich gebe keine.
Deswegen beantrage ich hiermit bei den Admins, nicht gesperrt zu werden, weil ich gegen keine Forenregeln verstoße.
Sehr spitzfindig. Es geht dir also nicht nur darum, die Regeln beim Bahnfahren auszuhebeln, sondern auch die Regeln des Forums.
Dir sollte klar sein, wie diese Regeln gemeint sind. Du hast also ganz offensichtlich gegen den Geist dieser Regeln verstoßen und das vorsätzlich.
Mir war nicht bewusst, dass in einem Bahnforum so viel Ehrlichkeit und Zahlungswillen erwartet wird. In einem Hotelforum ist es z.B. völlig normal zu fragen, "mit welchen Tricks kann ich das eigentlich kostenpflichtige Internet im Zimmer kostenfrei nutzen?". Oder zu erzählen, wie man Fehler auf der Buchungswebseite zum eigenen Vorteil ausnutzen kann, um ein Zimmer für 5 Euro zu bekommen. Kein anderer Hotelgast würde mir dabei vorwerfen, ihm aus der Tasche Geld zu ziehen.
Vielleicht nicht, wenn alle anderen Forumsteilnehmer ebenfalls nur wegen solcher Tricks im Forum sind.
Und es geht auch nicht darum, dass in jedem Bahnforum das so gehandhabt werden muss oder sollte. Nur in diesem halt. Das sollte jedem klar werden, der die Forenregeln liest. Da hilft es auch nicht, wenn man nur andere dazu nötigen will, gegen die Foren regeln zu verstoßen (oder hast gehofft, dass dir das alles per PM zugetragen wird?).
Aber wie du schon schreibst, hast du den Sinn der Forenregeln jetzt zumindest zur Kenntnis genommen und damit wäre das Thema für mich erledigt.
@Admins: Urlaubsantrag, 3 Tage zum Nachdenken
Tabernaer, Irgendwo im grünen Nirgendwo, Mittwoch, 05.10.2016, 13:38 (vor 3517 Tagen) @ meilensammler
Du solltest dir bewusst sein, das die Bahn u.a. auch hier mit liest und ihre Lehren aus den Antworten zum kreativen Fahren zieht. Viele Gute Ideen lassen sich nicht mehr nutzen dank solcher Zeitgenossen wie dir. Sei doch einfach mal ein gutes Vorbild für andere (deine Kinder falls du welche hast zum Beispiel) und nutze die Angobte so, wie sie gedacht sind. Freue dich, wenn du ein Superschnäppchen gemacht hast darüber.
@Meilensammler: Die Augsburg-München "Schläfer" uvm
GUM, Mittwoch, 05.10.2016, 13:44 (vor 3517 Tagen) @ meilensammler
Einfach weil einfache Fahrten keine 4 Tage mehr gelten! Und muss stattdessen zu zwei einzelnen Fahrten greifen.
Und was hat das bitte mit dem Schwarzfahren zu tun? Die Bahn möchte halt keine solchen Fahrscheine mehr verkaufen, das ist der einzige Grund, warum es sie nicht mehr gibt.
Es hat ganz direkt etwas damit zu tun, was Leistungserschleichung war, allerdings nicht immer sanktioniert werden konnte.
Ganz extrem ist es mir auf der Strecke Mannheim-Frankfurt oder auch Augsburg-München bei langlaufenden Zügen aufgefallen. "Muntere" Passagiere steigen ein und verfallen in Tiefschlaf sobald der Zub vorbeikommt.
Wahrscheinlich hatten sie dann eine vier Tage lang gültige Fahrkarte dabei und fuhren entweder mehrfach mit der gleichen Karte oder gaben diese weiter.
Sieht der Zub den "Eine Station-Schläfer" am Geltungstag nicht, aber am 2. -> Er kann niemals nachweisen, dass der gleiche Fahrgast mit gleicher Karte schon einmal gefahren ist.
In der Folge greift die Bahn zur Notwehr und Karten gelten nur noch einen einzigen Tag.
Über so was rege ich mich auf, weil es die Möglichkeiten der Bahn und der ehrlichen Fahrgäste beschneidet. Im Supermarkt kämest Du ja auch nicht auf die Idee ein Stück zu bezahlen und vier Ritter-Sport-Schokoladen mitzunehmen.
Und im unwahrscheinlichen Fall, dass auch dort ein Alustreifen implementiert ist, den Kassenzettel vom Vortag vorzuzeigen.
So war es gemeint. Bei solchen Aktionen wie "Hobby-Schwarzfahren" zahlt immer einer drauf.
Den Humor kann ich weder verstehen noch teilen. Tut mir leid.
--
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@Meilensammler: Die Augsburg-München "Schläfer" uvm
meilensammler, Mittwoch, 05.10.2016, 14:29 (vor 3517 Tagen) @ GUM
Ganz extrem ist es mir auf der Strecke Mannheim-Frankfurt oder auch Augsburg-München bei langlaufenden Zügen aufgefallen. "Muntere" Passagiere steigen ein und verfallen in Tiefschlaf sobald der Zub vorbeikommt.
Wahrscheinlich hatten sie dann eine vier Tage lang gültige Fahrkarte dabei und fuhren entweder mehrfach mit der gleichen Karte oder gaben diese weiter.
Und schuld daran ist alleine der Zub, der trotz seiner Dienstpflichten diese Passagiere nicht kontrolliert und diese Missbrauchsmöglichkeit erst möglich gemacht hat.
Es ist ja lächerlich, dass ausgerechnet in den Zügen schwarz gefahren wurde, wo es immer Personal gibt und wo es eigentlich immer Fahrscheinkontrollen geben sollte.
Hier würde eine einfache Dienstanweisung genügen, dass auch solche neu zugestiegene Fahrgäste zu kontrollieren sind, die mit geschlossenen Augen sitzen. Das ist überhaupt kein Grund, die zeitliche Gültigkeit von FV-Fahrkarten zu beschränken - erst recht so bei langen Strecken, wo die Chance nicht kontrolliert zu werden recht gering ist und die allermeisten Fahrgäste keinen Wert darauf legen, dieselbe Strecke innerhalb von 4 Tagen mehrmals zu fahren.
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Seit zwei Monaten nicht mehr schwarz gefahren!!!
Unglaublich !
Garfield_1905, Mittwoch, 05.10.2016, 19:13 (vor 3516 Tagen) @ meilensammler
Und schuld daran ist alleine der Zub, der trotz seiner Dienstpflichten diese Passagiere nicht kontrolliert und diese Missbrauchsmöglichkeit erst möglich gemacht hat.
Ein selten dämlicher Unsinn ! (Sorry, hierfür riskiere ich gerne eine Sperre !) Schuld am 'Schwarzfahren' ist einzig und allein der Schwarzfahrer ! Niemand anders ! Du hast Dir eine Fahrkarte zu kaufen, völlig unabhängig davon, ob Du kontrolliert wirst oder nicht. Da gibt's auch nicht das kleinste 'Aber ...' ! Für mich bist Du ein Schmarotzer, der u.a. auch von uns mitfinanziert werden muß. Und noch schlimmer ist, das Du scheinbar auch noch stolz darauf bist.
Ich kann's nicht fassen, das die Admin's Dich hier nachwievor dulden !
PS. Sperre für die Nicht - Forengerechten Ausdrücke ist jetzt schon akzeptiert. Das war's mir wert !
Schwarzfahren ist Diebstahl!
ktmb, Mittwoch, 05.10.2016, 19:37 (vor 3516 Tagen) @ Garfield_1905
Ich würde die Strafgebühr auf 600 € festsetzen. Ich bin gestern zwischen Stockholm und Osnabrück zweimal von der SJ, einmal von der DSB und zweimal von der DB kontrolliert worden. Ich frage mich, was Schwarzfahrer dazu anhält, ohne Fahrschein zu reisen. Wenn es krankheitlich bedingt ist, gibt es ja ärztliche Hilfe.
Herzliche Grüße
Unglaublich !
meilensammler, Mittwoch, 05.10.2016, 22:05 (vor 3516 Tagen) @ Garfield_1905
Schuld am 'Schwarzfahren' ist einzig und allein der Schwarzfahrer !
Richtig.
Aber es ging nicht um die Schuld am Schwarzfahren, sondern um die Schuld daran, dass man mit Flex-Fahrscheinen nicht mehr 4 Tage lang reisen darf. Hier hat die Bahn anstelle die Arbeit der Zub zu verbessern und die Lücke zu schließen einfach alle ehrlichen Fahrgäste abgestraft.
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Seit zwei Monaten nicht mehr schwarz gefahren!!!
Vier Tage hintereinander die selbe Strecke?
ktmb, Mittwoch, 05.10.2016, 22:25 (vor 3516 Tagen) @ meilensammler
Oder wie ist das zu verstehen?
Vier Tage hintereinander die selbe Strecke?
meilensammler, Mittwoch, 05.10.2016, 22:45 (vor 3516 Tagen) @ ktmb
Ich habe GUM so verstanden, dass Graufahrer mit demselben Fahrschein 4 Tage nacheinander auf derselben Strecke gefahren sind, und die Bahn deswegen die Gültigkeit von Fahrscheinen auf 1-2 Tage begrenzt hat. Und er deswegen Schwarzfahrer als Schuldige für diese Verschlimmerung sieht.
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Seit zwei Monaten nicht mehr schwarz gefahren!!!
Unglaublich !
agw, NRW, Donnerstag, 06.10.2016, 13:00 (vor 3516 Tagen) @ meilensammler
Schuld am 'Schwarzfahren' ist einzig und allein der Schwarzfahrer !
Richtig.
Aber es ging nicht um die Schuld am Schwarzfahren, sondern um die Schuld daran, dass man mit Flex-Fahrscheinen nicht mehr 4 Tage lang reisen darf. Hier hat die Bahn anstelle die Arbeit der Zub zu verbessern und die Lücke zu schließen einfach alle ehrlichen Fahrgäste abgestraft.
Das wird ja mit dem Check-in kommen. Wer den Check-in nutzt, darf schlafen.
Wer nicht, der wird geweckt und nach dem Ausstiegsbahnhof gefragt.
Ab dem angegebenen Ausstiegsbahnhof wird jeder, der auf dem Platz sitzt wieder nach der Fahrkarte gefragt werden.
Jedenfalls stelle ich mir das so vor.
Zu den Augsburg-München "Schläfer" und auch Upgrader
M-PAS, München, Mittwoch, 05.10.2016, 14:55 (vor 3517 Tagen) @ GUM
Ja, diese Leute gibt es gefühlt - zahlreich. Bei einer Strecke von 23 Min im ICE (M-Pasing - Augsburg HBF) kommt oft gar kein Zub zum kontrollieren. Die sind sehr oft auch damit beschäftigt, Reisende im ICE die nur einen Regionalfahrschein gelöst haben, einen Produktübergang (jetzt ja ohne Boardpreis) zu verkaufen.
Da habe ich auch oft das Gefühl, da ist ein großer Teil, sogenannte Teilgraufahrer.
Der von Dir angesprochene Typ, Tiefschlafverfaller mit gültigem Ticket, kauft seine FV Fahrkarten, die nur noch 1 Tag gültig sind, sowieso zum Flexpreis online im östlich, europäischen Ausland ,-) und zieht das dann bis zu zwei Wochen durch!
PS so kann man auch M- via HH - B (wie von Dir bekannt) über mehrere Tage buchen und abfahren.
Zum PS: Ist nicht sooo schlimm....
GUM, Mittwoch, 05.10.2016, 15:21 (vor 3517 Tagen) @ M-PAS
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 05.10.2016, 15:22
PS so kann man auch M- via HH - B (wie von Dir bekannt) über mehrere Tage buchen und abfahren.
(war München->Berlin->Hamburg (weiß aber was Du meinst) :-))
Das ist nicht soooo schlimm, ich buche dann halt M->B, B->HH bei der DB Bahn oder verteile das auf zwei Reisen. Für mich ist das halt wirklich einer der Nachteile des Ausnutzens von früher Selbstverständlichem, die dann der ehrliche Fahrgast ausbaden muss.
Vor allem für nicht geübte Bahnfahrer kompliziert.
Noch mehr schade die folgende Route:
Hinfahrt "alt": München -> Köln (schönstes Hotel in Deutschland/ÜF) -> günstiger Schlußabschnitt Köln->Düsseldorf
Hinfahrt "mod": München-> Köln (schönstes Hotel in Deutschland/ÜF)
*neues Ticket*
Produktgruppe "C" Köln-Deutz nach Düsseldorf
Besichtigung Düsseldorf und Rückfahrt "C" nach Köln bleiben dann unverändert.
--
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Was schreibt GUM denn da? > 100 km noch immer 51 Std!
Blaschke, Mittwoch, 05.10.2016, 18:54 (vor 3516 Tagen) @ GUM
Hallo!
Hinfahrt "alt": München -> Köln (schönstes Hotel in Deutschland/ÜF) -> günstiger Schlußabschnitt Köln->Düsseldorf
Hinfahrt "mod": München-> Köln (schönstes Hotel in Deutschland/ÜF)
*neues Ticket*
Produktgruppe "C" Köln-Deutz nach Düsseldorf
Hä????
Das geht doch auch weiterhin mit EINEM Fahrschein!
Auszüge aus Punkt 2.5.1. der künftigen Beförderungsbestimmungen:
Bei einer Entfernung von über 100 km gelten Fahrkarten zur einfachen Fahrt am jeweils auf der Fahrkarte angegebenen Tag sowie am Folgetag (...) In allen Fällen ist die jeweilige Fahrt an dem auf der Fahrkarte zur Hinfahrt angegebenen Tag anzutreten. Die Geltungsdauer endet bei einer Entfernung über 100 km um 3:00 Uhr am zweiten auf den Geltungstag folgenden Tag.
Wichtig ist also nur: Du mußt am ERSTEN Geltungstag LOSFAHREN! Ansonsten gilt auch weiterhin bei über 100 Kilometern die Fahrkarte 51 Stunden lang. Also kannst Du auch weiterhim im schönsten Hotel Deutschlands übernachten und weiter nach Düsseldorf fahren am nächsten Tag ohne zusätzlichen Fahrschein.
Schöne Grüße von
jörg
Was schreibt GUM denn da? Ging doch um 4 Tage (früher)
M-PAS, München, Mittwoch, 05.10.2016, 19:26 (vor 3516 Tagen) @ Blaschke
bearbeitet von M-PAS, Mittwoch, 05.10.2016, 19:30
Ich hatte das so verstanden, dass der früher noch mögliche "Schlussabschnitt" nach Düsseldorf jederzeit innerhalb 4 Tagen möglich war.
GUM, hatte Eingangs sich deutlich auf 4 Tage bezogen. Ist auch verständlich, wenn man im "schönsten" Hotel etwas mehr Kölsch trinkt, doch nicht schon gleich am nächsten Tag auf ein Alt in die zweitschönste Stadt am Rhein zu fahren *g
... Siehe Beitrag weiter oben.
Was schreibt GUM denn da? > 100 km noch immer 51 Std!
GUM, Donnerstag, 06.10.2016, 10:37 (vor 3516 Tagen) @ Blaschke
Hallo!
Hinfahrt "alt": München -> Köln (schönstes Hotel in Deutschland/ÜF) -> günstiger Schlußabschnitt Köln->Düsseldorf
Hinfahrt "mod": München-> Köln (schönstes Hotel in Deutschland/ÜF)
*neues Ticket*
Produktgruppe "C" Köln-Deutz nach Düsseldorf
Hä????Das geht doch auch weiterhin mit EINEM Fahrschein!
Da habe ich mich unverständlich ausgedrückt! Es ging um eine gewisse Flexibilität bei Deutschland-Reisen ohne gleich eine Monatskarte kaufen zu müssen. Im "früheren" 4-Tages-Zeitalter konntest Du auch zwei Übernachtungen woauchimmer machen und erst dann zum Zielort weiterfahren.
Bei einer Gültigkeit beispielsweise nur bis zum Morgen nach Abfahrt ("10 Uhr") kannst Du praktisch gar keine ungewöhnlichen Unterbrechungen mehr einbauen.
Ich wollte damit einfach nur speziell für Meilensammler visualisieren, was für ein Schaden bei den normal Reisenden angerichtet wird, wenn die Trickserei dazu führt, dass die Bedingungen immer restriktiver werden.
Ähnlich ist es ja auch bei den Schiffs-Bahnfahrkarten. Wer in Rostock ankommt der kann eben nicht mehr einige Tage an der Ostsee verbringen und dann erst nach Hause fahren.
Wenn's nicht klar wurde dann bitte ich um Verständnis für die technische Störung beim Beitragsverfasser GUM :-)
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Lesen der Forenregeln zeigt doch Verstoß.
Quasar, Mittwoch, 05.10.2016, 18:53 (vor 3516 Tagen) @ meilensammler
bearbeitet von Quasar, Mittwoch, 05.10.2016, 18:55
Es gab schon einige Beitragsbäume von Dir, die direkt gegen Forenregeln verstoßen
Es gab keinen einzigen regelwidrigen Beitrag von mir. Die Forenregeln verbieten es nicht zuzugeben, dass man selber gelegentlich schwarz fährt. Sie verbieten auch keine Hilfeersuche in Sachen Schwarzfahren (oder sonstigem "kreativen" Fahrten in diesem Sinne). Nur Hilfestellungen sind verboten - und ich gebe keine.
Und doch ist es nicht in diesem sondern in dem mittlerweile gelöschten Beitrag ein eindeutiger Verstoß:
"Ein Hinweis zu unerwünschten Inhalten
Kommerzielle Angebote (Verkauf ungenutzter Fahrkarten, Angebote über Mitfahrten gegen Bezahlung etc.) möchten wir nicht haben und setzen das auch durch, in letzter Konsequenz mit dem Entfernen des Beitrags. Es ist ausdrücklich erlaubt, legale Tariftricks zu posten, wie man seine Bahnreise günstig gestalten kann (als Beispiel sei hier das Europa-Spezial für nationale Reisen erwähnt). Nicht erlaubt sind "Tipps", wie man in betrügerischer Absicht Tarifsysteme aushebelt.
@Admins: Urlaubsantrag, 3 Tage zum Nachdenken
HolyPetrus, Berlin, Mittwoch, 05.10.2016, 13:43 (vor 3517 Tagen) @ GUM
Hallo GUM,
Es gab schon einige Beitragsbäume von Dir, die direkt gegen Forenregeln verstoßen und auch die Signatur ist absolut abschreckend. "Hobby-Scharzfahrer" bedeutet, dass Du das Sytem Bahn und das Vertrauen untereinander (Zub, Fahrgast) zerstören willst.
Ich stimme zu, dass eine solche Signatur nicht in dieses Forum gehört, aber die konkrete Frage war ja wohl unverfänglich. Da wäre etwas weniger Pathos wünschenswert. Denn: wenn die Bahn mit solchen Aktionen, Sonderpreisen, Gutscheinen, Schnupperbahncards arbeitet und spielt, so muss sie wissen dass im Fahrwasser dessen auch Schnäppchenjäger mitziehen - mich selbst offen gesagt eingeschlossen. Je komplexer das System, desto eher kann man "unverschämte" Kombinationsschnäppchen abgreifen, aber ich finde dies ist völlig legitim solange es im legalen Rahmen bleibt.
So kann ich mir keine kleine Deutschland-Tour bestehend aus München->Berlin /(Hotelübernachtung) -> Zielort (beispielsweise Hamburg) mehr zusammenbauen, die eigentlich ein normaler tarifierbarer Umweg wäre.Einfach weil einfache Fahrten keine 4 Tage mehr gelten! Und muss stattdessen zu zwei einzelnen Fahrten greifen.
Das war aber garantiert auch nicht im Sinne des Erfinders! Von daher: sieh doch bitte Dein Ausnutzen der 4 Tage ebenso als nicht gewollte, aber legale Lücke im System die so etwas ermöglicht(e).
Viele Grüße,
Simon
Danke, ich bleib trotzdem bei meiner Meinung
GUM, Mittwoch, 05.10.2016, 13:46 (vor 3517 Tagen) @ HolyPetrus
- kein Text -
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