Wiederverkaufswert Lidl-Tickets (Fahrkarten und Angebote)
Hallo,
hat jemand in Erinnerung, ob bei vergangenen Lidl- und ähnlichen Aktionen diese "Lidl"-Tickets auf eBay danach günstiger oder teurer waren, als bei "Lidl" selbst?
Möchte gerne einige kaufen, ohne konkrete Reisepläne zu haben. Ist es also besser, eher zu viele zu kaufen und den Rest danach auf eBay zu verticken, oder zu wenige zu kaufen und danach ggf. auf eBay zu kaufen?
Danke :)
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Seit zwei Monaten nicht mehr schwarz gefahren!!!
Wiederverkaufswert Lidl-Tickets - untersagt
Hallo,
hat jemand in Erinnerung, ob bei vergangenen Lidl- und ähnlichen Aktionen diese "Lidl"-Tickets auf eBay danach günstiger oder teurer waren, als bei "Lidl" selbst?
Möchte gerne einige kaufen, ohne konkrete Reisepläne zu haben. Ist es also besser, eher zu viele zu kaufen und den Rest danach auf eBay zu verticken, oder zu wenige zu kaufen und danach ggf. auf eBay zu kaufen?
Danke :)
Ein Weiterverkauf ist untersagt und ich hoffe, dass diesen Hanseln (also in dem Fall auch dir), drastische Maßnahmen nicht nur drohen sondern auch durchgesetzt werden.
http://www.lidl.de/de/asset/other/FAQ-Lidl-DB-Ticket.pdf
Lasst doch den Leuten die günstige Möglichkeit, sich diese Tickets zu kaufen, für eine Fahrt.
Gehst du keiner geregelten Arbeit nach, dass man es nötig hat, solche Wege zu gehen?
Wiederverkaufswert Lidl-Tickets - untersagt
ich bezweifele, dass dieses "Verbot" rechtlich haltbar ist. Das dürfte eher Abschreckung sein.
Ein Weiterverkauf kann sicher lohnen, aber auch kräftig nach hinten los gehen. Wer regelmäßig Ebay beobachtet, kann das leicht feststellen. Da zur Zeit die Fahrkartenpreise im Keller sind, dürfte da wenig bis nichts herausspringen - gerade, weil die Gültigkeit doch sehr beschränkt ist und vorallem Weihnachten nicht mit drin.
Ich selbst werde mir höchstens eins oder zwei Tickets kaufen. Mit dem Sparpeis fahre ich einfach günstiger durch Deutschland, dank Nutella kriege ich den für 19 Euro - und da ich sehr viel Nahverkehr habe, kriege ich den auch immer. Lidl-Ticket ist einfach zu teuer;-)
Kassenbon muss bei Fahrt vorgelegt werden
Diejenigen, die trotzdem von Dritten ein Ticket kaufen, sollten gewarnt werden:
Der Lidl-Kassenbon muß bei der Fahrt vorgelegt werden!
Man ist also schneller Schwarzfahrer als man denkt!
Kassenbon muss bei Fahrt vorgelegt werden
Wo ist das Problem? Dann gibt der Verkäufer den Bon einfach mit dazu. Des Weiteren stimme ich meinem Vorposter zu: Rechtlich ist das nicht haltbar.
Wo ist das dokumentiert?
Ist in den Konditionen, BB oder FAQ nirgends zu finden.
Wiederverkaufswert Lidl-Tickets - untersagt
Da zur Zeit die Fahrkartenpreise im Keller sind, dürfte da wenig bis nichts herausspringen
Hmmm... einerseits stimmt es schon.
Andererseits wird "DB Flex Ticket Freifahrt 2. Klasse Hin- und Rückfahrt" auf eBay immer noch für über 100 EUR verkauft. Und so viel schlechter ist es nicht.
Jedenfalls kann ich wohl damit rechnen, dass ich die Lidl-Fahrkarte zum Einkaufspreis loswerde, kann also getrost eher zu viele kaufen.
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Seit zwei Monaten nicht mehr schwarz gefahren!!!
Wiederverkaufswert Lidl-Tickets
Du machst das jetzt besonders offensiv, um den ein oder anderen Blutdruck in diesem Forum steigen zu lassen, oder?
Wo ist das dokumentiert?
Steht auf dem ausdrücklich auf dem Ldl-Kassenzettel und einem Flyer.
Wiederverkaufswert Lidl-Tickets - untersagt
Wiederverkaufswert Lidl-Tickets
Hallo,
hat jemand in Erinnerung, ob bei vergangenen Lidl- und ähnlichen Aktionen diese "Lidl"-Tickets auf eBay danach günstiger oder teurer waren, als bei "Lidl" selbst?
Möchte gerne einige kaufen, ohne konkrete Reisepläne zu haben. Ist es also besser, eher zu viele zu kaufen und den Rest danach auf eBay zu verticken, oder zu wenige zu kaufen und danach ggf. auf eBay zu kaufen?
Danke :)
Die Geschenk-Tickets vom letzten Dezember wurden ganz billig verramscht. Die Lidl-Tickets der letzten großen Aktion (inkl. Österreich + Schweiz) ebenso.
Aus den Erfahrungen heraus kann man sich eigentlich schenken, den Original-Kaufweg zu wählen. Ebay funktioniert immer super. Es ist eben nur ein gewisser Streß, wenn man beim Last-Minute-Gebot einen möglichst guten Preis erzielen will.
Kassenbon muss bei Fahrt vorgelegt werden
Das Problem liegt darin, dass regelmäßig diese Geschäfte online abgewickelt werden.
Der Kassenbon muß jedoch postalisch verschickt werden. Dies wolen sich die Verkäufer natürlich ersparen.
Viele "Einkäufer" haben aber auch nur einen Kassenbon für fünf Hin- und Rückfahrten.
Bei ebay z.B. wird von den Verkäufern nicht auf diesen Umsatnd der Beiführung des Kassenzettel - wider besseren Wissens - nicht aufgeführt.
Wer da mitachen will, dem bleibt das natürlich freigestellt.
Der ein oder andere wird sicher dann noch seinen "Spaß" im Zug haben!
Wiederverkaufswert Lidl-Tickets - untersagt
Ein Weiterverkauf ist untersagt und ich hoffe, dass diesen Hanseln (also in dem Fall auch dir), drastische Maßnahmen nicht nur drohen sondern auch durchgesetzt werden.
Andere Sorgen hast Du nicht?
Kassenbon muss bei Fahrt vorgelegt werden
Danke, werde beim eventuellen Verkaufen beachten und den Kassenbon mit anbieten.
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Seit zwei Monaten nicht mehr schwarz gefahren!!!
Wiederverkaufswert Lidl-Tickets
Ich schlage nichts illegales vor.
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Seit zwei Monaten nicht mehr schwarz gefahren!!!
...also in Widerspruch zu den BB. Wenig elegant.
- kein Text -
Wiederverkaufswert Lidl-Tickets
Falls man das mit dem Sommer-Ticket (gütig bis Ende September 2016)verfolgt hat, so hat es Ende September einen starken Verkaufsüberhang auf Verkaufsplattformen gegeben, so auch bei kleinanzeigen.ebay.
Da werden viele Ihr Ticket nicht mehr losgeworden sein.
Verhält sich ggf. ein bißchen anders als beim Lil-Ticket, da beim Sommerticket viele ein, oder zwei Fahrten genutz hatten und man meist noch zwei nicht genutzte Fahrten loswerden wollte.
...kein Widerspruch zu den BB...
Das Lidl Ticket ist in den Beförderungsbedingungen meines Wissens (noch) nicht aufgeführt.
Daher auch kein Widerspruch.
Lies mal nach...! S. 118f.
Dort ist lediglich von OT bzw HT die Rede, so dass der Käufer im Glauben ist, sich für selbige nach den festgelegten Verfahren identifizieren zu dürfen. Dass dem hier nun nicht so sein soll könnte womöglich eine überraschende und damit unwirksame Klausel darstellen - aber *echte* Juristen bitte vor in solchen Fragen!
Immerhin verbieten die BB eine entgeltliche Weitergabe.
Ja BB ist nur ergänzende Bestimmungen, ist bei Lidl-Kauf
..gar Hauptbedingugen.
Du konstruierst also ziemlich leicht ein Widerspruch, der so nicht vorhanden ist.
Im übrigen ist es immer besser die Interpretation der Regeln zu kennen, denn letztendlich wird der Schaffner über Ach und Wehe entscheiden....
Ich kenne viele freundliche Schaffner, die sich für das Ach entscheiden, aber wehe dem, der dem Schaffner mit dem 2Wehe" begegnet. Das ist dann sehr unangenehm!
Ja BB ist nur ergänzende Bestimmungen, ist bei Lidl-Kauf
Ja BB ist nur ergänzende Bestimmungen, ist bei Lidl-Kauf gar Hauptbedingugen.
Bitte?
Du konstruierst also ziemlich leicht ein Widerspruch, der so nicht vorhanden ist.
Wo siehst du hier eine Konstruktion? Ich wiederhole:
Dort [BB] ist lediglich von OT bzw. HT die Rede, so dass der Käufer zunächst im Glauben sein muss, sich für selbige nach den bekannten, festgelegten Verfahren identifizieren bzw. legitimieren zu dürfen. Dass dem hier nun nicht so sein soll, sondern stattdessen ein Kassenbeleg als ID-Dokument (zusätzlich?) mitgeführt werden *muss*, könnte womöglich eine überraschende und damit unwirksame Klausel darstellen - aber *echte* Juristen bitte vor in solchen Fragen!
Im übrigen ist es immer besser die Interpretation der Regeln zu kennen, denn letztendlich wird der Schaffner über Ach und Wehe entscheiden....
Die BB lassen hier keinen Auslegungsspielraum. Es ist von Online- bzw. Handyticket die Rede. Ein Supermarktkassenzettel komt als Fahrausweis in den BB nicht vor.
Ich kenne viele freundliche Schaffner, die sich für das Ach entscheiden, aber wehe dem, der dem Schaffner mit dem 2Wehe" begegnet. Das ist dann sehr unangenehm!
Für den Schaffner vielleicht. ;-)
Kassenbon ist die Rechnung mit Vertragsinhalt!
- kein Text -
Dann braucht man ja gar kein Ticket mehr ;-) Super!
- kein Text -
Wiederverkaufswert Lidl-Tickets
Das habe ich auch nicht unterstellt. ;-)
Dann hast Du den Vertragsinhalt wohl nicht verstanden!
- kein Text -
§§ 22 Nr. 2 und 23 Einkommensteuergesetz (EStG) beachten
Moin,
und mit dem Verlustabzug aus privaten Veräußerungsgeschäften ist es so eine Sache: § 23 (3) S. 7+8 EStG.
Übrigens sind auch die Finanzämter bei ebay aktiv, um solche Tatbestände aufzudecken. Kostet dann nicht unbedingt die gewohnten 40€ oder 60€, dürfte aber auf jeden Fall Abwechslung ins Leben bringen. ;-)
Grüße,
Dirk
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Wer ist kundig auf folgenden Baureihen:
101, 103, 110, 111, 112, 120, 139, 140, 141, 143, 150, 151, 155, 181.2, 218, 225, 233, 362, 420, 472, 601, 605, 624, 628, 643 und 644?
Richtig: Bender!
Beförderung?^^ Und dazu berechtigt der...
a) Lidl-Kassenbon
oder
b) DB-Fahrausweis
Lass mich raten...
P.S.: Den Beförderungsverträgen der DB liegen die BB zugrunde. Nur so als Hinweis. Und nachdem die DB selbige einseitig selbst bastelt, hat man dort durchaus in der Hand was drinstehen soll.
§§ 22 Nr. 2 und 23 Einkommensteuergesetz (EStG) beachten
Das ganze Leben ist ein Happening! :-))
besorg Dir einen Kassenbon, dann weißt Du es endlich.
Komm, ich helf Dir:
![[image]](https://static.mydealz.de/live/comments/content/tyhpS/11437826.jpg)
Entspricht dennoch nicht den AGB der DB.
- kein Text -
Im Vertrag Hauptbedingung, BB sind NUR Nebenbedingungen!
- kein Text -
Hä?
Deine Aussage wird weder klarer noch verständlicher. Ganze Sätze vielleicht...?
Basis Zivilrechtsnachhilfe für Künstler
Gibt es hier nicht einen netten Jura-Studenten oder referendaren oder gar rechtsanwalt, der einen jungen begabten Künstler mal das Einmaleins des Zivilrechtes beibringen kann?
Im Vertrag, hier die der Kassenbon als Rechnung, stehen die Hauptbedingungen für das (Verkaufs-)Geschäft.
Im Geschäftsleben können Verkaufsunternehmen Nebenbedingungen durch AGB's oder bei der Deutschen Bahn durch Beförderungsbedingugen festgelegt werden.
Basis Zivilrechtsnachhilfe für Künstler
Gibt es hier nicht einen netten Jura-Studenten oder referendaren oder gar rechtsanwalt, der einen jungen begabten Künstler mal das Einmaleins des Zivilrechtes beibringen kann?
Scheinbar nicht. Auf deine Kunstfehler im Einmaleins von Grammatik, Orthographie und Interpunktion gehe ich jetzt mal nicht ein.
Im Vertrag, hier die der Kassenbon als Rechnung, stehen die Hauptbedingungen für das (Verkaufs-)Geschäft.
Auf dem Kassenbon steht keineswegs, welche Beförderungsleistung der Vertrag beinhaltet - lediglich dass man eine (bzw. zwei) Beförderungsleistung(en) in Anspruch nehmen könnte, wenn mann denn wollte, geht aus dem Geschäft hervor.
Abgesehen davon (jetzt wäre "Nachhilfe" sinnvoll) ist mir nicht klar inwieweit eine Zahlung für einen Code an LIDL einen konkreten Beförderungsvertrag mit der DB begründet. Weshalb sollte vor der Einlösung des/der Codes überhaupt ein Beförderungsvertrag zustande kommen? Und wenn es doch so sein sollte: wozu ist dann der Umtausch der Codes in ganz handfeste OT/HT erforderlich? Weil es die vernachlässigbaren Nebenbedingungen wollen? Und falls auch das der Fall ist: Weshalb gelten dann die Bedingungen eben dieser Einlösung und Fahrkartenausstellung nur als Nebenbedingung? Das hieße ja, dass LIDL die Hauptbedingungen druckt, die die DB als Beförderer mit abweichenden Nebenbedingungen erfüllen müsste.
Über die Anlage der Vorgehensweise allein ließe sich wohl trefflich streiten - mit Kassenbon ist's dann noch komplizierter als mit jeden ID-Gedöns bislang.
Letztlich ist es wohl eine Art Gutschein-Geschäft - und für dieses weichen die Bestimmungen in BB und auf dem Bon nunmal voneinander ab:
BB: Es gelten die OT/HT Bestimmungen
Bon: Es gilt der Bon.
Abgesehen davon suggeriert die Wortwahl der BB ("gegen eine ... eingelöst" bzw. "Die Fahrkarten werden ausschließlich als Online-Ticket (OT) oder Handy-Ticket (HT) ausgegeben") den Umtausch in ein Ticket nach bekanntem Muster.
Im Geschäftsleben können Verkaufsunternehmen Nebenbedingungen durch AGB's oder bei der Deutschen Bahn durch Beförderungsbedingugen festgelegt werden.
Richtig - jene besagen allerdings:
a) Das Aktionsticket wird als Online- oder Handyticket ausgegeben.
b) Es gelten die Bedingungen für OT bzw. HT (die Kassenbons von Supermärkten nirgends als Fahrkartenbestandteil festlegen), sofern sich aus den BB-Bestimmungen für das LIDL-Ticket nichts Abweichendes ergibt.
c) Es ergibt sich aus den BB-Bestimmungen für das LIDL-Ticket nichts abweichendes.
Selbst wenn du juristisch richtig liegen solltest, haben LIDL und DB bei ihren Formulierungen bzw. ihrer Kommunikation untereinander, was diese Formulierungen betrifft, geschlampt.
Wiederverkaufswert Lidl-Tickets
Das ist ein guter Hinweis, danke!
Habe auf eBay nach bereits beendeten Angeboten zum "Sommerticket" suchen. Anscheinend wurden Sommertickets bis Mitte September im Schnitt für 20-30EUR pro Fahrt verkauft.
Dabei ist das Lidl-Ticket besser, weil nicht auf unter-26jährige begrenzt.
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Seit zwei Monaten nicht mehr schwarz gefahren!!!
Basis Zivilrechtsnachhilfe für Künstler
Zunächst einmal möchte ich erwähnen, dass ich anerkannter Tastatur-Behinderter bin.
Wenn Dich also mein Schriftbild stören sollte, tut es mir leid!
Und wenn Du mehr oder weniger gesund sein solltest, was ich Dir wünsche, empfehle ich jedem allein deswegen, etwas mehr Demut an den Tag zu legen.
Zur Sache:
Mit Lidl schließt Du einen Vertrag über Erhalt eines Codes zum Erhalt eines deutschen Bahn-Tickets ab.
Die Hauptvertragsbedingugen stehen hierzu auf der Rechnung bzw. dem Kassenbon.
Unter Nutzung und Einsetzung des Lidl-Codes erkennt man diese Bedingungen (ein weiteres mal) an und schließt einen Beförderungsvertrag mit der Deutschen Bahn (in einem Kontrahierungszwang mit dem sich die DB gegenüber dem Lidl Unternehmen einverstanden erklärt hat bzw. einen entsprechenden Vertrag mit Lidl abgeschlossen hat)
Wenn man nicht mit aller Macht, etwas günstigeres für sich selbst herauslesen will, dann ist da nichts schlampig formuliert.
Es steht ziemlich deutlich auf dem Kassenbon was (Haupt-)Sache und Vertrag ist.
Da hilft kein deuteln!
Wiederverkaufswert Lidl-Tickets
Im Schnitt kostete die einfache Fahrt ca € 25,- beim Sommerticket.
Also zumindest bei den Kleinanzeigen häuften sich in der letzten Dekade des September die Angebote. Es sieht für mich ganz danach aus, dass mehrere Ihre (Teil-)Tickets nicht mehr loswerden konnten.
Im letzten Monat der Gültigkeit des Lidl-Tickets werden da sicher auch die Preise zunehmend fallen.
m.M.n. an der Grenze zur Irreführung
Es steht ziemlich deutlich auf dem Kassenbon was (Haupt-)Sache und Vertrag ist.
Genau das ist das Problem! Auf dem Bon, den man erst *nach* der Zahlung erhält, nie wieder umtauschen kann und schon gar nicht weiterverkaufen darf. Diese Bedingungen stehen aber *so* gerade *nicht* in den BB, nicht in den FAQ, nicht auf den Websites von LIDL oder DB, also nirgends, wo man sich im Vorfeld über die (im Übrigen dort sehr detailliert ausgebreiteten) Bedingungen informiert. Erst wenn die Kohle unwiederbringlich weg ist, sieht man also *genau* zu welchen Bedingungen man eben gekauft hat.
Da hilft kein deuteln!
Nichtsdestoweniger halte ich den Zwang zum Mitführen des Bons bei jeder Lidl-Fahrt zusätzlich zu OT/HT aus den oben und im Verlauf der Debatte mehrfach ausgeführten Umständen für überraschend, weil eben vor dem Kauf ein anderer Verfahrensmodus kommuniziert wird. Da hilft kein Deuteln! Ob das schon Arglist ist...?
Kassenbon gibt eindeutigen Vertragsinhalt her!
Noch einmal:
Hauptbedingungen stehen grundsätzlich nicht in den AGB's oder bei der Deutschen Bahn in den Beförderungsbedingungen (BB)!
AGB's und BB's sind nur Nebenbedingungen.
Für denjenigen, der ohne Kenntnis des Lidl-Flugblattes den Kauf getätigt hat, mag das natürlich unglücklich sein. Nach Erhalt des Kassenbon's kann und muß er dies aber umgehend monieren. Er hat dann Anspruch auf Rückumwandlung.
Ansonsten ist er bei Einlösung des Codes bei der Deutschen Bahn daran gebunden, denn durch dessen Nutzung erkennt er diese (ein weiteres mal) an!
Auf dem Kassenbon stehen weder die Codes noch der Satz
Ich habe hier einen Kassenbon ("Die Rechnung") auf der nur "Db Tickets 49,90" steht.
Der Zettel mit den Codes ist ein weiterer.
Kassenbon gibt eindeutigen Vertragsinhalt her!
Noch einmal:
Hauptbedingungen stehen grundsätzlich nicht in den AGB's oder bei der Deutschen Bahn in den Beförderungsbedingungen (BB)!
AGB's und BB's sind nur Nebenbedingungen.
Wie kann ich denn mit Lidl einen Beförderungsvertrag abschließen, wenn die gar Beförderer sind? Ich steige ja nicht in einen Lidl-Zug ein?
Der Beförderungsvertrag kommt ja nur mit der DB zu stande, wenn ich dort Online das Ticket einlöse und ggf bezahle. Spätestens dann gelten nur noch DB-Bedingungen.
Hat er vorhin schon ignoriert
- kein Text -
Kassenbon gibt eindeutigen Vertragsinhalt her!
Für denjenigen, der ohne Kenntnis des Lidl-Flugblattes den Kauf getätigt hat, mag das natürlich unglücklich sein. Nach Erhalt des Kassenbon's kann und muß er dies aber umgehend monieren. Er hat dann Anspruch auf Rückumwandlung.
Nein. Auf welcher Basis? Der Vertragsinhalt ergibt sich vollständig aus dem Kassenbon - alles andere sind ausschließlich Nebenbedingungen von lediglich untergeordneter Bedeutung!
Kassenbon gibt eindeutigen Vertragsinhalt her!
Nochmal wie ich es oben schon schrieb:
Zunächst wird ein Kaufvertrag mit dem Lidl Unternehmen abgeschlossen.
Für € 49,90 erhälst Du Codes für zwei einfache DB-Fahrten u.a. unter der Bedingung, dass Du
den Lidl-Kassenbon bei der/den Fahrt/en vorlegst.
Nur dann und nur dann hast Du gegenüber der Deutschen Bahn einen Anspruch auf (und Kontrahierunsgzwang zum) Abschluß eines gültigen Beförderungsvertrages.
Die Hauptbestimmungen des Vertrages beinhaltet also die Vorlage des Lidl-Kassenbon's, da ansonsten kein gültiger Beförderungsvertrag zustande kommt!
Darüber hinaus gelten die Nebenbedingungen, also die Beförderunsgbedingungen der Deutschen Bahn. Nebenbedingungen können (müssen aber nicht) Hauptbedingungen näher ausführen.
Keineswegs und niemals stellen AGB's oder BB's die alleinigen Bestimungen des Vertrages dar.
Vielmehr sind regelmäßig die Hauptbedingungen im Vertrag selbst geregelt!
Mit Nutzung des Codes bei der Deutschen Bahn erkennst Du diese Haupt-Bedingungen (ein weiteres mal) an!
Ja genau, Rechnung und Produkt auf zwei Seiten!
- kein Text -
Kassenbon gibt eindeutigen Vertragsinhalt her!
Gut, es stellen sich die ersten Erfolge in Basiswissen Zivilrecht ein.
Genau und herzlichen Glückwunsch!
AGB#s und BB's sind nur Nebenbedinguugen und sind von nachrangiger rechtlicher Bedeutung.
Jetzt braucht man nur noch auf den eindeutigen Hauptvertrag schauen und man weiß, was für einen genauen zivilrechtlichen Kaufanspruch erworben hat.
Produkt und Kassenbon erhält man aus dem Kassendrucker.
Es handelt sich ggf. um eine zweiseitige rechnung mit mehr oder weniger eindeutiger Spezifizierung des Produktgegenstandes.
Und dieserproduktgegenstand enthält - ob man will oder nicht - die Kaufbedingungen und Gültigkeit einer Bahnfahrkarte nur im Zusammenhang mit dem Lidl-Kassenbon.
Dass kannst Du oder andere natürlich weiterhin anzweifeln, aber sollte ein Schaffner wert auf die Vorlage des Kassenbon's legen und der Fall vor einem Amtsgericht landen, dann werden Deine Erfolgsaussichten gering sein (oder man zahlt gleich den Schwarzfahr-Tarif).
Folge bitte Ausführungen, dann gibt es auch keine Ignoranz!
- kein Text -
Kassenbon gibt eindeutigen Vertragsinhalt her!
Für € 49,90 erhälst Du Codes für zwei einfache DB-Fahrten u.a. unter der Bedingung, dass Du
den Lidl-Kassenbon bei der/den Fahrt/en vorlegst.
...was - gelinde gesagt - unzureichend kommuniziert wird und dem Großteil der Kunden erst nach einem nicht erstattungsfähigen Kauf auffallen dürfte.
Womit du dir eben widersprochen hättest.
Gut, es stellen sich die ersten Erfolge in Basiswissen Zivilrecht ein.
Genau und herzlichen Glückwunsch!
Danke.
Ich bitte mir den Aufdruck des folgenden Satzes auf dem Bon zu verifizieren:
Für denjenigen, der ohne Kenntnis des Lidl-Flugblattes den Kauf getätigt hat, mag das natürlich unglücklich sein. Nach Erhalt des Kassenbon's kann und muß er dies aber umgehend monieren. Er hat dann Anspruch auf Rückumwandlung.
Ansonsten ist deine Behauptung von oben nämlich haltlos.
Dass kannst Du oder andere natürlich weiterhin anzweifeln, aber sollte ein Schaffner wert auf die Vorlage des Kassenbon's legen und der Fall vor einem Amtsgericht landen, dann werden Deine Erfolgsaussichten gering sein (oder man zahlt gleich den Schwarzfahr-Tarif).
Sicher?
..bereits ausgeführt im post um 17.14 Uhr! Bitte lesen!
Sollte es weitere Fragen dazu geben:
Immer gerne! :-)
Dann frag!
Weitere Fragen
Ich weiß nicht, was du sagen willst.
Kannst du bitte ausführen, was du mitteilen möchtest?
Kannst du bitte darlegen, in wieweit du die Mängel in der Transparenz der Nutzungsbedingungen um 17:14 ausgeführt hast?
Könntest du erörtern, wie du zur Unterstellung gelangst, ich würde deine Posts nicht lesen?
Womit du dir eben widersprochen hättest.
"Für denjenigen, der ohne Kenntnis des Lidl-Flugblattes den Kauf getätigt hat, mag das natürlich unglücklich sein. Nach Erhalt des Kassenbon's kann und muß er dies aber umgehend monieren. Er hat dann Anspruch auf Rückumwandlung."
Dies ist das normale Geschäftsgebaren eines geschäftsfähigen volljährigen Erwachsenen.
Bei Vertragsabschluß und anschließendem Übergabegeschäft ist zu prüfen, ob man das erhalten hat, was man erhalten wollte!
Wenn Du Dich nicht auf die Kassenbon-Vorlage im Zug einlassen wolltest, mache es rückgängig.
(Häufig sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht.)
Ich kann versichern, dass der Wald da ist!
Bitte um Nachhilfe!
Bei Vertragsabschluß und anschließendem Übergabegeschäft ist zu prüfen, ob man das erhalten hat, was man erhalten wollte!
Wenn Du Dich nicht auf die Kassenbon-Vorlage im Zug einlassen wolltest, mache es rückgängig.
Auf welcher zivilrechtlichen Grundlage darf ich hier einseitig vom Kauf zurücktreten und den Erwerb rückabwickeln?
Weitere Fragen
Das hatten wir doch schon herausgearbeitet:
Es geht um den Kauf- Beförderungsvertrag indem die Hauptbedingungen niedergeschrieben sind.
Beförderungsbedingungen sind nur Nebenbedingungen!
Sie können gelegentlich Hauptbedingungen ausführen, müssen es aber nicht und tun es in der Regel auch nicht.
Einer der Hauptbedingungen ist und bleibt die Vorlage des Kassenbon's neben der Fahrkarte (und ggf. Personalausweis)
Und mit Einsatz des Codes auf der Homepage der Deutschen Bahn erkennt man diese Bedingungen (erneut) an, denn das erworbene Produkt und Kassenbon/Rechnung ist in diesem Punkt eindeutig beim Lidl-kauf spezifiziert worden.
Weitere Fragen
Nett. Aber keinerlei Bezug zu meinem Post von 18:27 Uhr, bitte lesen! Folge Ausführungen, dann macht dieser Faden auch Sinn und erzeugt nicht künstliche Debatten, die im Kreis führen!
Bitte um Nachhilfe! Aber gerne doch! :-)
Sofern Du das Lidl-Flugblattes nicht gelesen hast, warst Du über die Vertragsumstände beim Kaufvertrag mit Lidl nicht hinreichend informiert und hast ein Produkt erhalten, dass Du so nicht kaufen wolltest.
Ein Rechtsanspruch auf Rückabwicklung besteht aber nur, wenn man es umgehend nach Kenntnisnahme moniert.
Ansonsten werden der so abgeschlossene Vertrag und Produktübereignung anerkannt.
Mit diesem Produkt gehst Du dann einen Beförderungsvertrag mit der DB ein und erkennst u.a. die Bedingung zur Vorlage des Kassenbon's, neben Fahrkarte durch Einsetzung des Codes ins Formular auf der DB Homepage an.
Die Gestaltung des Beförderungsvertrages ist hier ziemlich eindeutig niedergeschrieben.
Kassenbon gibt eindeutigen Vertragsinhalt her!
Rchtig!
Aber der Kauf ist erstattungsfähig!
Das wird jeder auch nicht studierte Kaufmann so sehen.
Beim Anspruch auf Rückabwicklung sollte es grundsätzlich keine Probleme geben.
Weitere Fragen
..dort bereits geantwortet.
Da hat sich was wohl zeitlich überschnitten.
Aber letztendlich hast Du Recht:
Wir beginnen uns im Kreise zu drehen.
Das mag sicherlich daran liegen, dass ich kein guter Dozent bin!
Die herrschende und gängige Rechtsmeinung habe ich aber - so glaube ich - hinreichend herausgearbeitet.
Das kann man dann zur Kenntnisse nehmen oder bleiben lassen und dann sein eigenes Ding machen.
Jeder ist sein eigen Glückes Schmied!
Also viel Erfolg bei Deinen Fahrten!
Bitte um Nachhilfe! Aber gerne doch! :-)
Sofern Du das Lidl-Flugblattes nicht gelesen hast, warst Du über die Vertragsumstände beim Kaufvertrag mit Lidl nicht hinreichend informiert und hast ein Produkt erhalten, dass Du so nicht kaufen wolltest.
Gut zu wissen, dass ich keine Informations- oder Sorgfaltspflicht habe! Gehe ich morgen gleich mal testen, ob das wirklich so easy ist. "Wusste nicht, das Mineralwasser flüssig ist, da war ich nicht hinreichend informiert, das wollte ich so nicht kaufen...."
Ein Rechtsanspruch auf Rückabwicklung besteht aber nur, wenn man es umgehend nach Kenntnisnahme moniert.
Auf welcher Basis? Wie lange habe ich Zeit zur Kenntnisnahme? Warum sollte ein geschlossener Vertrag ohne Leistungsstörung praktisch unverzüglich unwirksam werden?
Mit diesem Produkt gehst Du dann einen Beförderungsvertrag mit der DB ein und erkennst u.a. die Bedingung zur Vorlage des Kassenbon's, neben Fahrkarte durch Einsetzung des Codes ins Formular auf der DB Homepage an.
Cool - Beförderungsvertrag ohne Fahrkarte! Oder ein DB-Ticket, für das Lidl-die Regeln macht? Irgendwas Lustiges wird's schon sein...
Die Gestaltung des Beförderungsvertrages ist hier ziemlich eindeutig niedergeschrieben.
Stimmt. Ich zitiere:
"Das Lidl DB-Ticket beinhaltet zwei Codes, die für jeweils eine einfache Fahrt hier einlösbar sind. Es gelten die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG."
Letztere sagen:
"Die Fahrkarten werden ausschließlich als Online-Ticket (OT) oder Handy-Ticket (HT) ausgegeben. Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten.
Umtausch und Erstattung der E-Coupons oder der Fahrkarten „LIDL DB-Ticket“ sind ausgeschlossen. Nicht genutzte Fahrkarten und E-Coupons verfallen."
Irgendwie kann ich nirgends das finden, was du hier so behauptest: Einfach so ohne Leistungsstörung von Verträgen zurücktreten, Beförderungsverträge die unspezifisch und ohne Fahrausweis zustandekommen, DB-Fahrkarten, für die die AGB der DB nicht gelten sollen usw...
Ich steig dann mal aus, mir wird's zu wirr - sorry.
Kassenbon gibt eindeutigen Vertragsinhalt her!
Rchtig!
Aber der Kauf ist erstattungsfähig!
Ich denke auf dem allein und einzig gültigen Vertragsdokument (vulgo Kassenzettel) steht etwas anderes.
Weitere Fragen
Also viel Erfolg bei Deinen Fahrten!
Danke. Allerdings ohne Lidl-Ticket, sondern mit attraktiven Fahrkarten.
Kassenbon gibt eindeutigen Vertragsinhalt her!
... weil es nicht über zwei überenstimmende Kauf- und Verkaufserklrungen gekommen ist, besteht ein Anspruch auf Rückabwicklung, in ergo: man bekommt sein Geld zurück!
(Wr kommen jetzt wirklich in die zivilrechtlichen Basics, die man gewöhnlich noch in der Schule beigebracht bekommt.)
Bitte um Nachhilfe! Aber gerne doch! :-)
Der Casus Knaktus liegt daran, dass Du Dich immer noch an den Beförderungsbedingungen aufhängst.
Wir hatte ja schon herausgearbeitet, dass sie von untergeordneter rechtlicher Bedeutung sind, denn, zunächst gilt was im geschlossenen Vertrag steht.
Wenn in einer Nebenbedingungen nicht ausdrücklich steht, dass Du z.B. im Zug die Fahrkarte vorzulegen hast, dann bedeutet dies nicht, dass Du dies nicht zu tun hast.
Im Regelfall wird der Vertrag in seinem Hauptbedingungen regeln was Sache ist.
Hier im konkreten Fall bedarf es keinerlei Auslegung durch BB's bzw. Nebenbedingugen, weil der Vertrag selbst dies schon eindeutig geregelt und spezifiziert hat.
Also nochmal:
Der Casus Knaktus liegt daran, dass Du Dich immer noch an den Beförderungsbedingungen aufhängst!
Weitere Fragen
Wenn das jetzt die Quintessenz für Dich ist, scheint der Dialog ja schon mal zumindest ein wenig geholfen haben. Das freut mich!
Und danke für den Streit-thread!
War durchaus amüsant!
Andere haben sicher Pop-Corn geholt und gegessen! ;-)
Bitte um Nachhilfe! Aber gerne doch! :-)
Die ganze Diskussion ist eh müßig.
Es steht auf dem Bon, dass ich den Bon im Zug mitführen muss. Es steht aber nicht, dass ich diesen irgendwem oder wem genau auf Verlangen vorzeigen muss.
Es reicht also, den Bon in der Tasche zu haben.
Bitte um Nachhilfe! Aber gerne doch! :-)
Wir hatte ja schon herausgearbeitet, dass sie von untergeordneter rechtlicher Bedeutung sind, denn, zunächst gilt was im geschlossenen Vertrag steht.
Der geschlossene Vertrag ist aber kein Beförderungsvertrag - sieh es ein! Es ist ein Kaufvertrag über einen bei LIDL zu erwerbenden Gutschein.
Im Regelfall wird der Vertrag in seinem Hauptbedingungen regeln was Sache ist.
Geld gegen Gutschein. Der Gutschein kann in weiterer Folge bei einem Dritten (DB) zum Zustandekommen eines Beförderungsvertrages eingesetzt werde. Der Beförderungsvertrag besteht nicht schon beim Kauf des Codes, so dass die Bedingungen für den Beförderungsvertrag nicht den Erwerbsbedingungen für den Gutschein unterzuordnen sind - es sind zwei separate Vertragsabschlüsse. Jener Dritte - hier ganz konkret die DB - legt ausdrücklich fest, dass seine eigenen BB zur Anwendung kommen. Als Interessent an einer Beförderungsdienstleistung muss ich mich den BB unterwerfen, natürlich im guten Glauben, dass sie auch für den Herausgeber gelten. Dass die Bedingungen weder jenen aus der Reklame für das Produkt noch jenen der aufoktroyierten Beförderungsbedingungen entsprechen ist überraschend.