? Aufhebung Zugbindung (Fahrkarten und Angebote)

CNL 478, Donnerstag, 29.09.2016, 19:50 (vor 3522 Tagen)

Hallo liebe Forengemeinde,

als mehrjähriger stiller Mitleser lest Ihr nun zum ersten Mal von mir. [Meinen Account habe ich schon vor einiger Zeit generieren lassen; damals habe ich über einen längeren Zeitraum zwischen Genf und Hamburg pendeln müssen; gibt im Zugpaar CNL 478 / 479 nur wenige Abteile, in denen ich noch nicht genächtigt habe. ;-)]

In jedem Fall hätte eine meiner letzten Fahrten besser verlaufen können. Vielleicht habt ihr ja eine Idee bzw. könnt die Erfolgsaussichten meines Widerspruchs einschätzen. Über die Suchfunktion konnte ich auf die Schnelle keine Antwort auf meine Frage finden. Sorry, falls ich bei der Suche eventuell etwas zu nachlässig gewesen sein war und es schon etwas zu diesem Thema gibt.

Per Sparpreis sollte es abends von einem Bahnhof in Oberbayern mit nächtlichem Aufenthalt in München früh morgens über Nürnberg (Umsteigezeit dort 9 Minuten) nach Hannover gehen. 10:00 Uhr hatte ich dort einen Termin.

Bei der Überprüfung der Verbindung am Tag der Fahrt wurde ich auf (vermeintliche) Bauarbeiten zwischen München und Nürnberg aufmerksam gemacht (Ankunftsverspätung 45 Minuten in Nürnberg, Anschluss kann nicht gewährleistet werden). Dieser Anschlussverlust hätte zu einer Verspätung von über 20 Minuten am Zielort geführt. So entschloss ich mich, auf den nächtlichen Kaffee mit einer Kollegin zu verzichten und – in dem Glauben, die Zugbindung sei ohne weiteres aufgehoben zu benutzen – eine frühere Verbindung zu benutzen (ab 23:50 Uhr).

Über die App konnte der Mitarbeiter zwar den vermeintlich drohenden Anschlussverlust in Nürnberg nachvollziehhen, ging aber nach längerer Diskussion trotzdem von einem ungültigem Ticket aus – Fahrpreisnacherhebung. Seine Argumentation: Das Ticket sei trotz des Nahverkehrsanteils nur am Folgetag gültig. Selbst wenn man von einer Aufhebung der Zugbindung ausginge, dürften nur Züge benutzt werden, die nach 00:00 Uhr starten. Da der Zug am Einstiegsbahnhof planmäßig bereits vor 00:00 Uhr abfuhr, sei die Fahrkarte ungültig.

Ist das tatsächlich so der Fall?

Viele Grüße
CNL 478

? Aufhebung Zugbindung

PhilippK, Donnerstag, 29.09.2016, 20:00 (vor 3522 Tagen) @ CNL 478

Alles auf einer Fahrkarte?

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CNL 478, Donnerstag, 29.09.2016, 20:03 (vor 3522 Tagen) @ PhilippK

Alles auf einer Fahrkarte?

Ja.

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agw, NRW, Donnerstag, 29.09.2016, 20:13 (vor 3522 Tagen) @ CNL 478

War das ein innerdeutscher Sparpreis?

Die DB sagt, dass man bei zu erwartender Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit einen anderen Zug nehmen darf.
Im Prinzip könnte das auch Wochen vorher sein. Eine zeitliche Beschränkung sehe ich da nicht. Weder nach vorne noch noch hinten. Sonst würde ja stehen "außerhalb der ursprünglichen Gültigkeit müssen neue Fahrkarten gekauft werden". Z.B. wenn der Zug durch eine Verspätung erst nach 10 Uhr ankommt.

Aber davon völlig ab:
Wenn der 1. Geltungstag tatsächlich der Abend war (muss ja, wenn NV am Abend gebucht war), dann hattest du bereits am 1. Geltungstag ab 0 Uhr eine IC/ICE-Fahrkarte und später dann eine solche mit aufgehobener Zugbindung. Für wann der ursprüngliche Fernzug drauf stand, ist dann Wurscht.

Der Zub hat entweder nicht richtig geguckt oder hat keine Ahnung gehabt.

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CNL 478, Donnerstag, 29.09.2016, 20:20 (vor 3522 Tagen) @ agw
bearbeitet von CNL 478, Donnerstag, 29.09.2016, 20:21

Vielen Dank für Deine Antwort.

Ja, es war ein innderdeutscher Sparpreis.

Im Gegensatz zu Dir bin ich der Meinung, dass die Fahrt innerhalb des allgemeinen Gültigkeitszeitraums angetreten werden muss (und nicht Wochen vorher oder später). Innerhalb der allgemeinen Gültigkeit der Fahrkarte bin ich gefahren – allerdings nicht innerhalb des Tages der Zugbindung (Zugbindung Beginn: XX.XX.XXXX, Zugbindung: XX.XX.XXXX wie es auf der Fahrkarte vermerkt ist). Ist das relevant?

Viele Grüße
CNL 478

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Berlin-Express, nähe BPHD, Donnerstag, 29.09.2016, 20:51 (vor 3522 Tagen) @ CNL 478

Vielen Dank für Deine Antwort.

Ja, es war ein innderdeutscher Sparpreis.

Im Gegensatz zu Dir bin ich der Meinung, dass die Fahrt innerhalb des allgemeinen Gültigkeitszeitraums angetreten werden muss (und nicht Wochen vorher oder später). Innerhalb der allgemeinen Gültigkeit der Fahrkarte bin ich gefahren – allerdings nicht innerhalb des Tages der Zugbindung (Zugbindung Beginn: XX.XX.XXXX, Zugbindung: XX.XX.XXXX wie es auf der Fahrkarte vermerkt ist). Ist das relevant?

Das ist nicht relevant, ich bin im übrigen auch der Meinung, dass die Reise innerhalb der Gültigkeitsdauer gestartet und beendet werden sollte. Außerhalb wenn es ein sinnvoller Ersatz ist.

Du warst also wohl im Recht, weshalb du auf jeden Fall Widerspruch einlegen solltest, falls dies nicht hilft, sind noch die Schlichtungsstelle und das Eisenbahn-Bundesamt bei der Klärung hilfreich.

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Nachtzugfan, Friedberg (Hessen), Donnerstag, 29.09.2016, 21:12 (vor 3522 Tagen) @ CNL 478

Hallo liebe Forengemeinde,

als mehrjähriger stiller Mitleser lest Ihr nun zum ersten Mal von mir. [Meinen Account habe ich schon vor einiger Zeit generieren lassen; damals habe ich über einen längeren Zeitraum zwischen Genf und Hamburg pendeln müssen; gibt im Zugpaar CNL 478 / 479 nur wenige Abteile, in denen ich noch nicht genächtigt habe. ;-)]

Willkommen als aktiver Poster - und auch ich habe in den letzten 2,5 Jahren wohl die meisten Abteile von CNL 478/479 von innen gesehen (jedenfalls die Abteile der zweiten Klasse). Aber nun ist ja sehr bald aus und vorbei mit Nachtzügen von Hannover Richtung Schweiz.

Dieser Anschlussverlust hätte zu einer Verspätung von über 20 Minuten am Zielort geführt. So entschloss ich mich, auf den nächtlichen Kaffee mit einer Kollegin zu verzichten und – in dem Glauben, die Zugbindung sei ohne weiteres aufgehoben zu benutzen – eine frühere Verbindung zu benutzen (ab 23:50 Uhr).

Ich verstehe noch nicht, warum die frühere Verbindung den drohenden Anschlussverlust beseitigt hat - war der Zug, der um 23:50 Uhr abfuhr, die einzige Möglichkeit, den Anschlussverlust zu vermeiden? War also der ursprünglich gebuchte Zug der erste Zug des Tages, und stattdessen ergab sich mit dem Zug um 23:50 Uhr eine ganz andere Verbindung, also mit einem Nachtzug?

Da der Zug am Einstiegsbahnhof planmäßig bereits vor 00:00 Uhr abfuhr, sei die Fahrkarte ungültig.

Selbst wenn diese Argumentation richtig ist - warum hat man Dir keine Fahrkarte für die fehlenden 10 Minuten verkauft? Selbst mit dem sog. Bordzuschlag wäre das ja billiger gewesen.

Viele Grüße
Nachtzugfan

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CNL 478, Donnerstag, 29.09.2016, 21:29 (vor 3522 Tagen) @ Nachtzugfan
bearbeitet von CNL 478, Donnerstag, 29.09.2016, 21:31

Vielen Dank für die Willkommensworte!

Mit einer ICE-Verbindung ab 23:50 Uhr mit Umstieg in Frankfurt (M) Hbf hat sich eine komplett neue Option ergeben. Nach den BB darf meines Wissens bei aufgehobener Zugbindung ja auch ein anderer Weg benutzt werden.

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Nachtzugfan, Friedberg (Hessen), Donnerstag, 29.09.2016, 22:02 (vor 3522 Tagen) @ CNL 478

Mit einer ICE-Verbindung ab 23:50 Uhr mit Umstieg in Frankfurt (M) Hbf hat sich eine komplett neue Option ergeben. Nach den BB darf meines Wissens bei aufgehobener Zugbindung ja auch ein anderer Weg benutzt werden.

Das Problem ist aber offenbar hier, daß die Nutzung des ursprünglichen Zuges nach München plus eine Verkürzung des nächtlichen Aufenthaltes in München wegen Benutzung einer früheren Verbindung nach Hannover zu einer pünktlichen Ankunft in Hannover geführt hätte?
Wenn das richtig ist, wäre das "Ausbrechen" aus der zeitlichen Gültigkeit des Fernverkehrsanteils auf dem Ticket nicht nötig gewesen.

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Berlin-Express, nähe BPHD, Donnerstag, 29.09.2016, 22:12 (vor 3522 Tagen) @ Nachtzugfan
bearbeitet von Berlin-Express, Donnerstag, 29.09.2016, 22:13

Mit einer ICE-Verbindung ab 23:50 Uhr mit Umstieg in Frankfurt (M) Hbf hat sich eine komplett neue Option ergeben. Nach den BB darf meines Wissens bei aufgehobener Zugbindung ja auch ein anderer Weg benutzt werden.


Das Problem ist aber offenbar hier, daß die Nutzung des ursprünglichen Zuges nach München plus eine Verkürzung des nächtlichen Aufenthaltes in München wegen Benutzung einer früheren Verbindung nach Hannover zu einer pünktlichen Ankunft in Hannover geführt hätte?
Wenn das richtig ist, wäre das "Ausbrechen" aus der zeitlichen Gültigkeit des Fernverkehrsanteils auf dem Ticket nicht nötig gewesen.

Ich wüsste nicht, dass er hier geschrieben hat, dass er aus dem Gültigkeitszeitraum ausgebrochen wäre.

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Nachtzugfan, Friedberg (Hessen), Donnerstag, 29.09.2016, 22:25 (vor 3522 Tagen) @ Berlin-Express

Ich wüsste nicht, dass er hier geschrieben hat, dass er aus dem Gültigkeitszeitraum ausgebrochen wäre.

Er hatte weiter oben geschrieben:
"Innerhalb der allgemeinen Gültigkeit der Fahrkarte bin ich gefahren – allerdings nicht innerhalb des Tages der Zugbindung (Zugbindung Beginn: XX.XX.XXXX, Zugbindung: XX.XX.XXXX wie es auf der Fahrkarte vermerkt ist)."

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Berlin-Express, nähe BPHD, Donnerstag, 29.09.2016, 22:48 (vor 3522 Tagen) @ Nachtzugfan

Ich wüsste nicht, dass er hier geschrieben hat, dass er aus dem Gültigkeitszeitraum ausgebrochen wäre.


Er hatte weiter oben geschrieben:
"Innerhalb der allgemeinen Gültigkeit der Fahrkarte bin ich gefahren – allerdings nicht innerhalb des Tages der Zugbindung (Zugbindung Beginn: XX.XX.XXXX, Zugbindung: XX.XX.XXXX wie es auf der Fahrkarte vermerkt ist)."

Steht doch in deinem zitierten Abschnitt: "Innerhalb der allgemeinen Gültigkeit der Fahrkarte bin ich gefahren", weshalb es Zweifelslos erlaubt war.

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PhilippK, Donnerstag, 29.09.2016, 22:50 (vor 3522 Tagen) @ CNL 478

Die Fahrt wurde ja am Tag x angetreten und hätte planmäßig am Tag x+1 vor 10:00 beendet werden sollen. Alle Fahrten waren daher im Gültigkeitszeitraum der Fahrkarte. Auf der Karte selbst müsste eigentlich drauf stehen "Gültig ab Tag x"

Etwas anderes wäre es, wenn die Verbindung bis München auf der Fahrkarte für Tag x+1 ausgewiesen wäre und einfach die Fahrt einen Tag früher angetreten worden wäre. Dann wäre die Strecke bis München ohne gültiges Ticket erfolgt.

Grundsätzlich erachte ich die Argumentation, die Fahrkarte dürfe nicht vor dem ersten Geltungstag angetreten werden, für nicht haltbar, wenn nur durch diese vorzeitige Abfahrt das Ziel zu der geplanten Zeit erreicht werden kann.

Gruß, Philipp

gesunder Menschenverstand

gus78, Donnerstag, 29.09.2016, 23:17 (vor 3522 Tagen) @ CNL 478

Ein Beispiel dass dieser leider bei einigen ZUBs nicht mehr vorhanden ist.

Da erbringt die Bahn nicht die bezahlte und gebuchte Leistung, der zahlende Kunde erfährt davon nur durch Zufall, will sich irgendwie nachts durchschlagen und dann soll er auch noch wegen angeblich 10 Minuten viel Geld bezahlen und wird als Schwarzfahrer abgestempelt.

Dafür fehlt mir echt das Verständnis.

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CNL 478, Donnerstag, 29.09.2016, 23:59 (vor 3522 Tagen) @ Berlin-Express

Ich glaube, Ihr seid am Kern des Problems angelangt. Offensichtlich gibt es zwei verschiedene "Arten" der Gültigkeit auf einer Fahrtkarte. Zum einen der Fahrtkarte insgesamt (Nahverkehrs- + Fernverkehrsanteil = oberer Bereich der Fahrkarte "von xx.xx.xxxx") und zum anderen die Gültigkeit des Fernverkehrsanteils (Zugbindung Beginn yy.yy.yyy, Zugbindung Ende yy.yy.yyyy). y = x+1. Der Zub meinte, da die Zugbindung am Einstiegsbahnhof noch nicht begonnen habe, kann sie auch nicht aufgehoben sein. Folglich sei das Ticket in seinem Zug nicht gültig. Darauf angesprochen, dass im oberen Bereich der Fahrkarte aber das um 23:50 Uhr "heutige" Datum stehe, meinte er, dies sei für ihn nicht relevant. Maßgeblich sei allein der Gültigkeitstag der Zugbindung.

Viele Grüße
CNL 478

gesunder Menschenverstand

keksi, Freitag, 30.09.2016, 07:28 (vor 3521 Tagen) @ gus78

Ein Beispiel dass dieser leider bei einigen ZUBs nicht mehr vorhanden ist.

Da erbringt die Bahn nicht die bezahlte und gebuchte Leistung, der zahlende Kunde erfährt davon nur durch Zufall, will sich irgendwie nachts durchschlagen und dann soll er auch noch wegen angeblich 10 Minuten viel Geld bezahlen und wird als Schwarzfahrer abgestempelt.

Dafür fehlt mir echt das Verständnis.

Woher sollen denn die Zubs im Zug wissen, das die Geschichte stimmt? In den Zügen wird soviel "Blödsinn" erzählt, das man das schon nachvollziehen kann. Am besten ist immer noch wenn man sich dann die Zugbindung aufheben lässt. Dann gibt es doch absolut keine Probleme.

Mfg

gesunder Menschenverstand

Burkhard, Freitag, 30.09.2016, 08:33 (vor 3521 Tagen) @ keksi

Woher sollen denn die Zubs im Zug wissen, das die Geschichte stimmt?

Der Ersteller dieses Beitrages hatte ja geschrieben, dass es im RIS stand und der ZUB dies auch sehen konnte.

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