Natürlich darfst Du die Kreditkarte durchziehen und prüfen (Allgemeines Forum)

GUM, Dienstag, 20.09.2016, 09:45 (vor 3499 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Also wenn Ich im Zug eine Fahrkarte verkaufe und diese wird mit einer Kreditkarte bezahlt, muss Ich diese auch in meine Hand nehmen und durchs MT ziehen. Darf Ich das nicht?

Doch natürlich. Ebenso darfst Du die Fahrkarte gründlich prüfen, da sie lt. AGB zur "Prüfung ausgehändigt" werden muss.

Was nicht mehr erlaubt ist, ist Personalausweise als Pfand einzubehalten. Dies hat beispielsweise im Sicherheitsbereich der Kaserne (Ortsname) dazu geführt, dass die Besucher ihre Perrsonalausweise nur kurz am Eingang zeigen und dann einen farblich kodierten Papier-Besucherausweis bekommen.

Da nur der Name mit der Tagesbesucherliste abgeglichen wird geht das ratzfatz und ganz schnell. Damit es keine Verwirrung mit Zugangskarten/Türschlüsseln gibt sind diese schon in jeweilige Kuverts mit den Namen einsortiert. Wenn die Wache sich gründlich vorbereitet hat.

"Früher" wurde der Perso ganz einbehalten, dies geht aber wegen dieser vertraulichen Identifizierungsnummer (weiß nicht mehr genau wie die heißt) nicht mehr.

Passt also alles.

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