Zuggebundene Fahrkarte, im NV-Vorlauf Umwege möglich? (Fahrkarten und Angebote)

Tommyboy, OWL, Mittwoch, 18.11.2009, 00:11 (vor 5881 Tagen) @ Fabian318

Beispiel aus jüngster Zeit: Dauerspezial zu 29 Euro für die Strecke Düsseldorf > Frankfurt Hbf, Düsseldorf > Koblenz mit ICE und Umweg via Emmelshausen eingegeben. Dürfte nicht gehen, ging aber, und stand natürlich nicht auf der Fk drauf.

Bekanntermaßen lassen sich die absurdesten Stichstrecken buchen, wenn man Start und Ziel nur günstig gelegen wählt. Beim Buchen von Tickets bei der DB muss man immer bedenken: Verfallen lassen kostet kein Geld, hinzukaufen dagegen sehr viel.

Ist der Umweg also nich allzu abenteurlich, würde ich behaupten, die Reise genau so gebucht zu haben.

Du kannst natürlich folgendes machen: besorge Dir am Automaten eine Verbindung Landshut-Bielefeld für den gewünschten Reisetag und wähle die vias so, dass die Verbindung über München geht, bis N die gewünschten Nahverkehrszüge erscheinen und in N der gebuchte ICE. Für den Fall, dass doch mal ein Kin stutzig werden sollte legst Du den Wisch vor und sagst, dass dies die vorgeschlagene Verbindung sei, die Zugbindung stimmt ja überein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein KiN riskieren würde, deshalb eine FN auszustellen.
Nun weiß ich auch nicht, wie pedantisch die KiNs in Bayern sind, in NRW habe ich den Eindruck, dass die meisten froh sind, überhaupt eine halbwegs gültige FK vorgelegt zu bekommen.

Der Verbindungsausdruck ist wirklich sehr hilfreich: ich selbst fahre öfter mit Fahrkarten, die eine 350 km lange Stichstrecke beinhalten. Dummerweise ist dabei das auf der FK aufgedruckte Ziel auch gleichzeitig mein Zustiegsort, weswegen Zubs stutzen und einer schon mal mutmaßte, dass ich die falsche Fahrkarte vorgelegt hätte. Ein Blick auf die Verbindung genügte jedoch und er gab Ruhe.

Gruß,
Tommyboy

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)


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