Erstattung einer Teilstrecke bei Reiseabbruch mit SP (Fahrkarten und Angebote)

mdst, Samstag, 03.09.2016, 12:48 (vor 3548 Tagen)

Hallo,

ich habe ein Sparpreis-Ticket von A nach C über B gebucht. Was passiert, wenn ich in B die Reise abbreche, weil Zug von B nach C ausfällt und eine mind. 60-minütige Verspätung in C zu erwarten ist?

Nach den FGR bekomme ich ja dann die nicht genutzte Teilstrecke erstattet. Aber wie wird diese Erstattung denn bei einem Sparpreis berechnet? Bei Flexpreis könnte man ja einfach die Differenz zwischen Flexpreisen A-C und A-B erstatten.

Bei einem Sparpreis geht das ja aber nicht (theoretisch schon, aber dafür müsste man ja wissen wie die Sparpreise zum Zeitpunkt der Buchung für diese beiden Strecken waren - ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bahn solche Daten speichert).
Wird das dann einfach anteilig anhand der Tarifkilometer berechnet? (also z.B. B-C macht 20% der Tarif-km von A-C aus, also bekomme ich 20% des Sparpreises erstattet?)

LG,
Markus

Erstattung einer Teilstrecke bei Reiseabbruch mit SP

Berlin-Express, nähe BPHD, Samstag, 03.09.2016, 12:54 (vor 3548 Tagen) @ mdst

Wird das dann einfach anteilig anhand der Tarifkilometer berechnet? (also z.B. B-C macht 20% der Tarif-km von A-C aus, also bekomme ich 20% des Sparpreises erstattet?)

Ja

und gilt da auch die 4-EUR-Regel?

mdst, Samstag, 03.09.2016, 12:57 (vor 3548 Tagen) @ Berlin-Express

also gibt es eine Auszahlung nur, wenn der Erstattungsbetrag mind. 4 EUR beträgt?

und gilt da auch die 4-EUR-Regel?

martarosenberg, Samstag, 03.09.2016, 13:10 (vor 3548 Tagen) @ mdst
bearbeitet von martarosenberg, Samstag, 03.09.2016, 13:10

also gibt es eine Auszahlung nur, wenn der Erstattungsbetrag mind. 4 EUR beträgt?

Hm .. ich dachte die 4-EUR-Regel bezieht sich nur auf die zusätzliche Entschädigung wegen Verspätung, nicht auf Erstattungen (Abbruch der Reise, Nutzung eines anderen Verkehrsmittels, etc.) weil der Beförderungsvertrag von Bahnseite nicht erfüllt werden konnte.

Ich weiß es aber selbst nicht.

Mindestgrenzen bei Auszahlung

DG, Sonntag, 04.09.2016, 08:26 (vor 3547 Tagen) @ martarosenberg

also gibt es eine Auszahlung nur, wenn der Erstattungsbetrag mind. 4 EUR beträgt?


Hm .. ich dachte die 4-EUR-Regel bezieht sich nur auf die zusätzliche Entschädigung wegen Verspätung, nicht auf Erstattungen (Abbruch der Reise, Nutzung eines anderen Verkehrsmittels, etc.) weil der Beförderungsvertrag von Bahnseite nicht erfüllt werden konnte.

Ich weiß es aber selbst nicht.

Als ich damals von der BC25F auf die BC100 gewechselt habe und sich das um einen Monat überschnitt, und man mir erstere zwangsweise und ohne mein Einverständnis einfach kündigte und mir auch anteilig die Prämien- und Statuspunkte wieder abzog, fragte ich mal nach, wann ich das Geld denn kriegen würde. Darauf sagte man, dass das nicht ausgezahlt würde, da es unter 20 (?) Euro wären.
Erst nach massivem Einspruch (an sich wollte ich die auch behalten, hätte ja auch sein können, dass ich schon Sparpreise / Europa-Spezial erster Klasse in dem letzten Monat gebucht hätte) hat man mir das doch (ausnahmsweise) erstattet.
Es scheint da also verschiedene Grenzen auch feranab einer Entschädigung zu geben...

BC-Upgrades

agw, NRW, Sonntag, 04.09.2016, 10:19 (vor 3547 Tagen) @ DG

Wenn du ein Bahncard-Upgrade machst, ist das so. Alles unter 15 Euro wird nicht ausgezahlt. Daher würde man in so einer Situation auch keins machen.
War's am Schalter? Vielleicht das falsche Formular bekommen?
Eine Automatik gibt es da eigentlich nicht.

Erstattung einer Teilstrecke bei Reiseabbruch mit SP

martarosenberg, Samstag, 03.09.2016, 13:09 (vor 3548 Tagen) @ Berlin-Express

Wird das dann einfach anteilig anhand der Tarifkilometer berechnet? (also z.B. B-C macht 20% der Tarif-km von A-C aus, also bekomme ich 20% des Sparpreises erstattet?)


Ja

Was sind denn bei der Bahn Tarifkilometer? Ich dachte es gibt sowas nur noch bei Produktklasse C bis 200km.

Erstattung einer Teilstrecke bei Reiseabbruch mit SP

Thomas, Samstag, 03.09.2016, 14:03 (vor 3548 Tagen) @ mdst

alternativ kann auch eine vollständige Erstattung in Betracht kommen, sofern die Reise für dich sinnlos geworden ist. Dies ist unabhängig davon, ob du zurückgefahren bist oder am Ort des Reiseabbruches verblieben bist.

Erstattung einer Teilstrecke bei Reiseabbruch mit SP

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 04.09.2016, 08:26 (vor 3547 Tagen) @ mdst

Hallo,

ich habe ein Sparpreis-Ticket von A nach C über B gebucht. Was passiert, wenn ich in B die Reise abbreche, weil Zug von B nach C ausfällt und eine mind. 60-minütige Verspätung in C zu erwarten ist?

Nach den FGR bekomme ich ja dann die nicht genutzte Teilstrecke erstattet.

Nein, denn dafür braucht man über 60 Minuten Verspätung.

--
Weg mit dem 4744!

Erstattung einer Teilstrecke bei Reiseabbruch mit SP

mdst, Sonntag, 04.09.2016, 16:21 (vor 3547 Tagen) @ JeDi


Nach den FGR bekomme ich ja dann die nicht genutzte Teilstrecke erstattet.

Nein, denn dafür braucht man über 60 Minuten Verspätung.

Danke für den Hinweis, war mir nicht bewusst. Komisch, dass sich die beiden Reglungen um eine Minute unterscheiden. Ich frage mich ob das Absicht ist oder eher durch Unachtsamkeit der der Formulierung der Regelungen entstanden ist... (sonst hätte man ja in beiden Fällen "mindestens" schreiben können, dafür im einen Fall die Zahl auf 61 Minuten ändern können).

Wenn ein Zug ausfällt und der nächste eine Stunde später fährt, ist m.E. realistischerweise (unter Berücksichtigung der hohen Quote an Bagatellverspätungen) eine Verspätung von mind. 61 Minuten zu erwarten. Aber das würde die Bahn wohl anders sehen.

Erstattung einer Teilstrecke bei Reiseabbruch mit SP

mdst, Sonntag, 04.09.2016, 16:29 (vor 3547 Tagen) @ mdst

mir ist eben noch folgendes aufgefallen:

Die Bahn schreibt unter https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/uebersicht.shtml

"Wenn Ihr Zug mehr als 60 Minuten später als geplant am Zielort eintrifft, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung"

Das ist ja dann wohl falsch (hier müsste es "mindestens 60 Minuten" heißen).

Erstattung einer Teilstrecke bei Reiseabbruch mit SP

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 05.09.2016, 13:34 (vor 3546 Tagen) @ mdst

Danke für den Hinweis, war mir nicht bewusst. Komisch, dass sich die beiden Reglungen um eine Minute unterscheiden. Ich frage mich ob das Absicht ist oder eher durch Unachtsamkeit der der Formulierung der Regelungen entstanden ist... (sonst hätte man ja in beiden Fällen "mindestens" schreiben können, dafür im einen Fall die Zahl auf 61 Minuten ändern können).

Wenn ein Zug ausfällt und der nächste eine Stunde später fährt, ist m.E. realistischerweise (unter Berücksichtigung der hohen Quote an Bagatellverspätungen) eine Verspätung von mind. 61 Minuten zu erwarten. Aber das würde die Bahn wohl anders sehen.

Das ist absicht. Das Verpassen eines im Stundentakt fahrenden Anschlusszuges sollte eben nicht zu einer (Teil-)Erstattung, wohl aber zu einer Entschädigung führen.

--
Weg mit dem 4744!

Erstattung einer Teilstrecke bei Reiseabbruch mit SP

Thomas, Montag, 05.09.2016, 18:14 (vor 3546 Tagen) @ JeDi

ist ein wenig gewagt, denn der Fahrgast hat nur dann einen Anspruch auf Entschädigung, wenn er auch tatsächlich entsprechend zu spät ankommt.

Bricht er die Reise ab, gibt es keine Entschädigung.

Erstattung einer Teilstrecke bei Reiseabbruch mit SP

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 05.09.2016, 18:15 (vor 3546 Tagen) @ Thomas

ist ein wenig gewagt, denn der Fahrgast hat nur dann einen Anspruch auf Entschädigung, wenn er auch tatsächlich entsprechend zu spät ankommt.

Bricht er die Reise ab, gibt es keine Entschädigung.

Ja, und? Trotzdem soll eben nach dem Willen des Gesetzgebers eine Verspätung von 60 Minuten eben noch nicht zu einem Erstattungsanspruch führen.

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Weg mit dem 4744!

Erstattung einer Teilstrecke bei Reiseabbruch mit SP

Thomas, Montag, 05.09.2016, 18:24 (vor 3546 Tagen) @ JeDi

Ja korrekt, da haben wir uns vermutlich missverstanden.

Ergänzend dazu: In der Praxis bekommst du von der DB auch bei genau 60 Minuten die entsprechende Erstattung. Ich vermute, der Verkaufsleitfaden wird regelmäßig falsch ausgelegt. Aber soweit es im Sinne des Fahrgastes ist, finde ich das gut.

Desweiteren kann man durchaus bei vielen Verbindungen argumentieren, dass der Fahrplan vermutlich nicht stimmt und die Züge regelmäßig Verspätung haben. Ansatzpunkte für diese Argumentation sind:

1) wenn häufig Züge mit +1 verkehren
2) die Verspätungsregel der DB selbst, nachdem Verspätungen erst ab +5:59 min als Verspätung gelten. Im Umkehrschluss muss das auch für die Prognose des Fahrgastes gelten

Hier gilt: Zwei Juristen, drei Meinungen.

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