Im Bordrestaurant ohne Verzehr sitzen? (Allgemeines Forum)
Simon1982, Freitag, 02.09.2016, 11:33 (vor 3500 Tagen)
Hallo zusammen,
Ich habe mich heute im ICE in das leere Bordrestaurant gesetzt, da dort überall Schilder standen, es würde heute nur der Bistroverkauf stattfinden. Nach ein paar Minuten forderte mich eine Servicekraft auf den Sitzplatz zu räumen, der wäre nur für Verzehr bestimmt.
Ich bin der Aufforderung nachgekommen (fand das allerdings tatsächlich sehr komisch, da ich dort ganz alleine war und sicherlich kein Kapazitätsengpass bestand), Frage mich allerdings ob die Aussage tatsächlich stimmt. Gibt es dazu etwas in den Beförderungsbedingungen?
Schöne Grüße
Simon
Im Bordrestaurant ohne Verzehr sitzen?
musicus, Freitag, 02.09.2016, 11:52 (vor 3500 Tagen) @ Simon1982
Hallo zusammen,
Ich habe mich heute im ICE in das leere Bordrestaurant gesetzt, da dort überall Schilder standen, es würde heute nur der Bistroverkauf stattfinden.
Das heißt ja erstmal nix. Ein Bordrestaurant ist ein Bordrestaurant ist ein Bordrestaurant.
Nach ein paar Minuten forderte mich eine Servicekraft auf den Sitzplatz zu räumen, der wäre nur für Verzehr bestimmt.
Ich bin der Aufforderung nachgekommen (fand das allerdings tatsächlich sehr komisch, da ich dort ganz alleine war und sicherlich kein Kapazitätsengpass bestand), Frage mich allerdings ob die Aussage tatsächlich stimmt.
Ich frage mich, ob dein Verhalten stimmt: Konkludentes Handeln und so - wer setzt sich in ein Restaurant, wenn er nicht im Geringsten die Absicht hat, Speisen oder Getränke zu konsumieren.
Gibt es dazu etwas in den Beförderungsbedingungen?
Nein. Aber in der EVO, § 13 Abs. 1 Satz 4 besagt:
"Das Eisenbahnpersonal ist berechtigt, den Reisenden Plätze anzuweisen."
Im Bordrestaurant ohne Verzehr sitzen?
Simon1982, Freitag, 02.09.2016, 11:58 (vor 3500 Tagen) @ musicus
Ich frage mich, ob dein Verhalten stimmt: Konkludentes Handeln und so - wer setzt sich in ein Restaurant, wenn er nicht im Geringsten die Absicht hat, Speisen oder Getränke zu konsumieren.
Es war doch eben explizit vermerkt, dass dort heute keine Speisen und Getränke ausgegeben werden. Ich wollte einfach nur sitzen, dass passte doch...
Gibt es dazu etwas in den Beförderungsbedingungen?
Nein. Aber in der EVO, § 13 Abs. 1 Satz 4 besagt:
"Das Eisenbahnpersonal ist berechtigt, den Reisenden Plätze anzuweisen."
Ok
Im Bordrestaurant ohne Verzehr sitzen?
musicus, Freitag, 02.09.2016, 12:04 (vor 3500 Tagen) @ Simon1982
Es war doch eben explizit vermerkt, dass dort heute keine Speisen und Getränke ausgegeben werden.
Das widerspricht aber deinem eben vermerkten Satz:
Ich habe mich heute im ICE in das leere Bordrestaurant gesetzt, da dort überall Schilder standen, es würde heute nur der Bistroverkauf stattfinden.
Ich wollte einfach nur sitzen, dass passte doch...
Und außer dem Bordrestaurant gab es keine freien Plätze? Das fehlt dann aber in deinem Post.
Im Bordrestaurant ohne Verzehr sitzen?
Simon1982, Freitag, 02.09.2016, 12:11 (vor 3500 Tagen) @ musicus
Es war doch eben explizit vermerkt, dass dort heute keine Speisen und Getränke ausgegeben werden.
Das widerspricht aber deinem eben vermerkten Satz:
Ich habe mich heute im ICE in das leere Bordrestaurant gesetzt, da dort überall Schilder standen, es würde heute nur der Bistroverkauf stattfinden.
Das ist zwar jetzt ein völlig nebensächliche Diskussion, aber nochmal zur Klarstellung: es wurden keine Speisen und Getränke im Restaurant ausgegeben. Es gab lediglich einen Verkauf im Bordbistro.
Meine eigentliche Frage hast du ja beantwortet, belassen wir es dabei.
Dabei darf es nicht bleiben!
GUM, Freitag, 02.09.2016, 12:30 (vor 3500 Tagen) @ Simon1982
Vielen Dank für diesen Beitragsbaum, den ich doch recht interessant finde.
Du sprichst etwas aus, was derzeit in sehr vielen Berufen, die mit Kunden zu tun haben, das Berufsleben noch anstrengender macht:
Unabhängig von der Rechtsgrundlage, dass das Bahnpersonal jederzeit Plätze anweisen darf, stellst Du das Selbstverständliche in Abrede.
Die Bahn erbringt eine sehr aufwendige Dienstleistung und gibt dem Reisenden im Gegensatz zum "Fern"bus jede Menge Platz und Bewegungsfreiheit. Die Mitführung einer Futterkiste bedeutet mehr als 51 Tonnen zusätzliches Gewicht. Die Bevorratung der Speisen und Getränke kostet jede Menge Geld, die Arbeit mit den Gästen ist gleichzeitig interessant und anstrengend.
Jetzt betrittst Du den Bereich eines Wirtschaftsunternehmens und möchtest dort ganz klar überhaupt nichts kaufen. Hältst Dich dort auf und nimmst anderen die Möglichkeit der Bewirtung weg.
Mit welchem Ziel? Ein gastronomischer Betrieb ist eben ein gastronomischer Betrieb. Keine zusätzliche Warte- oder Aufenthaltsfläche.
Dies ist übrigens etwas, was Du auch sehr häufig in Fußgängerzonen und ähnlichen Bereichen sehen kannst: Die für Gastronomie vorgesehen Plätzn werden mit allerlei Ausreden von allen möglichen Passanten frequentiert. Manchmal setzt sich jemand mit einem "to go"-Eis von nebenan für 2,40 Euro einfach in einen fremden Bereich. Mal möchte jemand gar nichts kaufen und packt seine Brotzeit aus.
Das geht eindeutig nicht. Egal ob die anderen Plätze frei sind oder nicht. Der Koch/die Servciekraft des Innenstadt-Restaurants widmen ihr Berufsleben der Gastlichkeit.
Und müssen entsprechende Miete, Personal- und weitere Sachkosten wieder hereinwirtschaften. Da nervt die querulatorische Inanspruchnahme durch Nicht-Kunden einfach nur.
Überlege Dir das Mal in Deinem Beruf!
--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!
Dabei darf es nicht bleiben!
Taunus-ICE, Freitag, 02.09.2016, 12:32 (vor 3500 Tagen) @ GUM
Da geb ich Dir grundsätzlich recht, aber das BR war doch gar nicht bewirtschaftet....
Dabei darf es nicht bleiben!
Norddeich, Freitag, 02.09.2016, 13:48 (vor 3500 Tagen) @ Taunus-ICE
bearbeitet von Norddeich, Freitag, 02.09.2016, 13:52
Da geb ich Dir grundsätzlich recht, aber das BR war doch gar nicht bewirtschaftet....
Pragmatische Problemlösung:
Ich hätte das Personal gefragt, wie die Spielregeln [Verzehrzwang ohne Einkaufsmöglichkeit?!?] dann aussehen, und mir gegebenenfalls selbst ein Getränk im Bistro abgeholt.
Da stand das Schild....
GUM, Freitag, 02.09.2016, 15:11 (vor 3500 Tagen) @ Taunus-ICE
.... erst kaufen, dann hinsetzen!
Wenn man die Nachricht auf 4 Wörter eindampft.
--
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Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 02.09.2016, 13:15 (vor 3500 Tagen) @ GUM
Unabhängig von der Rechtsgrundlage, dass das Bahnpersonal jederzeit Plätze anweisen darf, stellst Du das Selbstverständliche in Abrede.
Mal interessehalber würde mich eine Definition von "Plätze anweisen" interessieren. Heißt das konkret, es darf die Fahrgäste woanders plazieren, unter Angabe "Setzen Sie sich bitte dort hin" oder darf es auch einfach sagen "Scheißegal, wo Sie sitzen (im Zweifel könnte auch nichts mehr frei sein), aber hier nicht?" Vorausgesetzt, der Fahrgast hat eine für die genutzte Wagenklasse gültige Fahrkarte.
Grübelnde Grüße,
der Colaholiker
--
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Dabei darf es nicht bleiben!
musicus, Freitag, 02.09.2016, 13:27 (vor 3500 Tagen) @ Colaholiker
Mal interessehalber würde mich eine Definition von "Plätze anweisen" interessieren. Heißt das konkret, es darf die Fahrgäste woanders plazieren, unter Angabe "Setzen Sie sich bitte dort hin" oder darf es auch einfach sagen "Scheißegal, wo Sie sitzen (im Zweifel könnte auch nichts mehr frei sein), aber hier nicht?"
Ja, es heißt konkret, dass man Fahrgäste auf bestimmte Plätze "zwingen" (=anweisen) darf. Das ist natürlich auch ex negativo denkbar (=irgendwo, aber nicht hier) - ob letzteres auch dann noch zulässig ist, wenn der Zweifel eintritt und nichts mehr frei ist, weiß ich allerdings auch nicht zu beantworten.
Dabei darf es nicht bleiben!
Taunus-ICE, Freitag, 02.09.2016, 13:40 (vor 3500 Tagen) @ musicus
In ihren Zügen genießt die Bahn Hausrecht. Das bedeutet aber nicht, mal abgesehen davon, es ist sicherheits- oder betriebsrelevant, dass mich die Bahn zu irgendetwas oder irgendwohin zwingen darf.
Sie darf mich lediglich eines Platzes verweisen, so wie eben aus BR und das auch zur Not völlig ohne Grund und willkürlich.
Ob das dann im Sinne der Kundenfreundlichkeit ist sei mal dahingestellt.
Dabei darf es nicht bleiben!
musicus, Freitag, 02.09.2016, 13:43 (vor 3500 Tagen) @ Taunus-ICE
Sie darf mich lediglich eines Platzes verweisen, so wie eben aus BR und das auch zur Not völlig ohne Grund und willkürlich.
Was anderes habe ich ja auch nirgends behauptet.
Ob das dann im Sinne der Kundenfreundlichkeit ist sei mal dahingestellt.
Wohl aus diesem Grund, konnte ich ein solches "Anweisungsszenario" auch noch nie erleben.
Dabei darf es nicht bleiben!
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 02.09.2016, 14:09 (vor 3500 Tagen) @ musicus
Wohl aus diesem Grund, konnte ich ein solches "Anweisungsszenario" auch noch nie erleben.
Ich bisher nur im Sinne des Fahrgasts. Szenario: 19xx-er IC, also Verstärker der Marke "alles, was fährt". B-Teil komplett in Bimz-Hand, dazu ein Avmz. Eine Weile nach der Abfahrt brachte ien Zub eine Mutter mit ihrer Tochter (schätzungsweise 6. oder 7. Klasse) ins Abteil und bot ihr an, die zwei freien Plätze dort zu nehmen.
Hintergrund war, wie die Mutter später erzählte, eine kürzlich vorangegangene Ohren-OP der Tochter, die dadurch massive Probleme mit den Druckstößen in den Bimz'en hatte. Aufgrund der Außentemperaturen kam dort eine Fahrt mit geschlossenen Fenstern nicht in Frage, und daß der komplette 2.-Klasse-Teil eines IC aus unklimatisierten Wagen bestehen würde, hatte bei der Buchung niemand vermutet. (Mal ehrlich, wer außer bahnaffinen Leuten wie beispielsweise hier im Forum oder denen, die sich beruflich damit befassen, weiß sowas auch.) Im Avmz bei nicht zu öffnendem Fenster war es für die Tochter dann ohne Schmerzen möglich, die Reise zu genießen.
Die Dame fragte den Zub sogar noch, wieviel Aufpreis sie jetzt für die Reise in der 1. Klasse zahlen müsse, was dieser nur abwinkte. Von daher unterstelle ich mal lautere Absichten, auch wenn manche hier sofort Schnorrertum wittern. ;-)
Um keine weitere Definitionsdebatte "was ist ein IC, was nicht" bittende Grüße,
der Colaholiker
--
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Öffentlicher Raum vs Terrassen/Freisitze
sfn17, Freitag, 02.09.2016, 14:57 (vor 3500 Tagen) @ GUM
Dies ist übrigens etwas, was Du auch sehr häufig in Fußgängerzonen und ähnlichen Bereichen sehen kannst: Die für Gastronomie vorgesehen Plätzn werden mit allerlei Ausreden von allen möglichen Passanten frequentiert. Manchmal setzt sich jemand mit einem "to go"-Eis von nebenan für 2,40 Euro einfach in einen fremden Bereich. Mal möchte jemand gar nichts kaufen und packt seine Brotzeit aus.Das geht eindeutig nicht. Egal ob die anderen Plätze frei sind oder nicht. Der Koch/die Servciekraft des Innenstadt-Restaurants widmen ihr Berufsleben der Gastlichkeit.
Hier hätte mal eine rechtliche Würdigung kommen können. Die ist in meinen Augen sogar ziemlich einfach: Die Flächen sind nicht für Gastronomie "vorgesehen", sondern der Platz (Terrasse/Freisitz [west-/ostdeutsch]^^) vor dem Gastrobetrieb wird idR vom Gastrobetreiber dem öffentlichen Raum entzogen(!) gegen Zahlung von Gebühren an die Kommune, die für so etwas eigens eine Satzung aufgestellt hat. Der Gastrobetreiber hat dann sogar ein gewisses Hausrecht in diesem Außenbereich (z.B. kann er Demonstrationen dort ohne weiteres verbieten). Nun dürfte klar sein, warum fremdverzehrende Passanten des Stuhls verwiesen werden können.
In unseren aktuellen "Fall" hätte der leere Restaurantraum genausogut als ohne jede Zweckbestimmung leergelassener Raum betrachtet werden können. Gabs zu Bundesbahnzeiten immer mal so einen leeren Gepäckwagen mittendrin, quasi als klassenloser Aufenthaltsraum...
Ich erinnere mich gut, als ich vor drei-vier Jahren im MET kurz zuckte angesichts der heruntergelassenen Rolladen der Restaurantbar(?!?), ob ich mich in diesen Wagen überhaupt setzen dürfe, zumal sonst niemand vorfindlich war (nicht mal Minibar).
(Ein weiteres Zeichen, dass der MET eindeutig ein IC ist. *kicher*)
Ich denke, das heutige Thema ist jetzt aber sowieso ausgereizt...
Dabei darf es nicht bleiben!
agw, NRW, Freitag, 02.09.2016, 15:25 (vor 3500 Tagen) @ GUM
Dies ist übrigens etwas, was Du auch sehr häufig in Fußgängerzonen und ähnlichen Bereichen sehen kannst:
Man kann auch ein anderes, wenig zutreffendes Beispiel bringen:
Eine Einkaufsmall bietet einen Foodcourt an, bei dem man sich das Essen selber holen muss (wie in diesem Falle im Bistro).
Die Sitzplätze sind aber für alle Gäste der Mall da. Egal, ob man was selbst mitgebracht hat oder gar nichts ißt.
Die Shoppingmall nimmt das Geld durch die zahlenden Shopper ein. Im Zug geht es um die Beförderung von A nach B, die bezahlt wird.
Ich hoffe, das Bistropersonal hat sich in diesem Falle zuerst höflich für den ausgefallenen Bedienservice entschuldigt.
Im Bordrestaurant mit Verzehr auch falsch
ice_pendler, Freitag, 02.09.2016, 12:31 (vor 3500 Tagen) @ Simon1982
Es war doch eben explizit vermerkt, dass dort heute keine Speisen und Getränke ausgegeben werden.
Nach einer Odysee in Bayern habe ich mir erlaubt, mich gestern ins Zugrestaurant meines Folgezugs zu setzen. Ich hatte auch noch ein Curry dabei, weil man ja auch mal Hunger hat.
Aus irgendeinem Grund wollte die Bedienung, dass ich nix mitgebrachtes verzehre, dies seie ein Restaurant. Als ich ihm dann hiess mir Speis und Trank zu bringen, bemerkte er, dass das Restaurant erst in 20 Minuten öffne.
Der arme Kerl schien zum Faustkampf bereit, als ich meinte, er solle dann seine Probleme lösen, wenn wir losgefahren sind...
Also mit Verzehr geht auch nicht.
Im Bordrestaurant mit Verzehr auch falsch
geko, München, Freitag, 02.09.2016, 13:02 (vor 3500 Tagen) @ ice_pendler
In ein Restaurant setzt man sich nicht mit mitgebrachten Speisen und Getränken. Punkt. Ausnahmen werden von den Betreibern ja idR deutlich bekannt gemacht (z.B. Bayerische Biergärten). Jegliche Diskussion hier ist mir vollkommen unverständlich. Ob das Restaurant offen ist oder nicht, ist komplett egal.
+1
462 001, Taunus, Freitag, 02.09.2016, 13:05 (vor 3500 Tagen) @ geko
In ein Restaurant setzt man sich nicht mit mitgebrachten Speisen und Getränken. Punkt. Ausnahmen werden von den Betreibern ja idR deutlich bekannt gemacht (z.B. Bayerische Biergärten). Jegliche Diskussion hier ist mir vollkommen unverständlich. Ob das Restaurant offen ist oder nicht, ist komplett egal.
Da kann ich dir zu 100% zustimmen!
--
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Stand: 20.02.2026
Im Bordrestaurant mit Verzehr auch falsch
Melanie, Freitag, 02.09.2016, 13:10 (vor 3500 Tagen) @ geko
In ein Restaurant setzt man sich nicht mit mitgebrachten Speisen und Getränken. Punkt.
Das sehe ich auch so und sollte auch immer durchgesetzt werden, um Essensgästen eben möglichst viele Plätze zu bieten.
Ausnahmen werden von den Betreibern ja idR deutlich bekannt gemacht (z.B. Bayerische Biergärten). Jegliche Diskussion hier ist mir vollkommen unverständlich. Ob das Restaurant offen ist oder nicht, ist komplett egal.
Sofern es im Zug noch freie Sitzplätze gibt, komme ich auch nicht auf die Idee, mich in den geschlossenen Restaurant zu setzen. Ist der Zug jedoch voll, setze ich mich natürlich erst einmal ins geschlossene Restaurant. Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass ich niemandem (auch nicht Gästen aus dem Bistro) den Essensplatz wegnehme.
Melanie
Im Bordrestaurant ohne Verzehr sitzen?
Taunus-ICE, Freitag, 02.09.2016, 12:26 (vor 3500 Tagen) @ Simon1982
Mir erging es einmal ähnlich. Da der Zug ansonsten recht voll war habe ich mich ins Restaurant gesetzt, welches nicht bewirtschaftet wurde. Das Argument damals war, um Missverständnisse zu vermeiden möchte man nicht dass ich dort sitze. Das könnte den Anschein erwecken, dass das Restaurant offen hat.
Da die Bahn das "Hausrecht" hat kann sie einen immer umsetzen :-) Mir scheint es aber eher willkürlich zu geschehen als auf Grundlage irgend einer Norm.
Interpretation: Umwidmung in zusätzlichem Essbereich
sfn17, Freitag, 02.09.2016, 12:35 (vor 3500 Tagen) @ Simon1982
Hallo zusammen,
Ich habe mich heute im ICE in das leere Bordrestaurant gesetzt, da dort überall Schilder standen, es würde heute nur der Bistroverkauf stattfinden. Nach ein paar Minuten forderte mich eine Servicekraft auf den Sitzplatz zu räumen, der wäre nur für Verzehr bestimmt.
Ich glaube, die sehen das so: Das Gestühl des Bordrestaurant steht jetzt als zusätzliche Möglichkeit, das im Bistro Erworbene zu verzehren.
Die Frage, die sich dann stellt, ist dann nur noch die: Darf man sich im Bistro ohne Verzehr aufhalten?
Obwohl die Handlung des "sich Hinsetzens" ganz gerne mal als irgendwie konkludenter (um mal etwas aus einem anderen Post zu zitieren, ohne dass ich das juristisch durchdrungen hätte^^) Willensakt interpretiert wird... z.B. von Straßenbahnkontrollören, die einen vermeintlichen Schwarzfahrer "auffliegen" lassen wollen, weil er sich hingesetzt hat...um nämlich nach dem Fahrschein zu kramen und dann erst zu einem Entwerter zu klettern... Da ist man auch bei wackligen Omas ganz schmerzfrei mit den 60 Euros...
Meine nicht herrschende Meinung ist, dass ein Hinsetzen in einem fahrenden Gerät in keiner Weise eine Willens- oder Widerwillensbekundung ist, sondern lediglich der körperlichen Eigensicherung dient. Ich glaube auch, dass diese Körperbewegung weder in der EVO noch in den BB gewürdigt wird.
Interpretation: Umwidmung in zusätzlichem Essbereich
musicus, Freitag, 02.09.2016, 13:40 (vor 3500 Tagen) @ sfn17
bearbeitet von musicus, Freitag, 02.09.2016, 13:41
Ich glaube, die sehen das so: Das Gestühl des Bordrestaurant steht jetzt als zusätzliche Möglichkeit, das im Bistro Erworbene zu verzehren.
Sehe ich auch so. Ehrlich gesagt, finde ich das auch ziemlich naheliegend.
Die Frage, die sich dann stellt, ist dann nur noch die: Darf man sich im Bistro ohne Verzehr aufhalten?
Obwohl die Handlung des "sich Hinsetzens" ganz gerne mal als irgendwie konkludenter (um mal etwas aus einem anderen Post zu zitieren, ohne dass ich das juristisch durchdrungen hätte^^) Willensakt interpretiert wird... z.B. von Straßenbahnkontrollören, die einen vermeintlichen Schwarzfahrer "auffliegen" lassen wollen, weil er sich hingesetzt hat...um nämlich nach dem Fahrschein zu kramen und dann erst zu einem Entwerter zu klettern... Da ist man auch bei wackligen Omas ganz schmerzfrei mit den 60 Euros...
Meine nicht herrschende Meinung ist, dass ein Hinsetzen in einem fahrenden Gerät in keiner Weise eine Willens- oder Widerwillensbekundung ist, sondern lediglich der körperlichen Eigensicherung dient. Ich glaube auch, dass diese Körperbewegung weder in der EVO noch in den BB gewürdigt wird.
Ich gebe zu bedenken, dass der Restaurantbereich nicht irgendein "fahrendes Gerät", sondern lediglich ein kleiner, eng begrenzter und eindeutig zweckgewidmeter Teilbereich in selbigem ist. Man kann ja im ICE (soweit ich mich nicht irre) auch nicht direkt ins Restaurant einsteigen, sondern dieses nur über andere Wägen erreichen. Insofern halte ich deinen Einwand, die Eigensicherung sei im nicht voll besetzen ICE nicht anders als durch Sitzen im Bordrestaurant zu leisten, doch für sehr konstruiert.
Meine Meinung bleibt, dass das Einnehmen eines Sitzplatzes in einem Restaurant (ganz gleich ob auf Schienen, zu Wasser oder sonstwo) sehr wohl die Absicht erklärt, dort auch gegen Geld etwas aus dem Angebot zu konsumieren.
Interpretation: Umwidmung in zusätzlichem Essbereich
420 001, Freitag, 02.09.2016, 15:57 (vor 3500 Tagen) @ musicus
Ein Ruhebereich ist doch auch ein kleiner Teilbereich.
Wieso wird denn dort dann das Hausrecht nicht konsequent durchgesetzt?
Gute Frage!
musicus, Freitag, 02.09.2016, 16:02 (vor 3500 Tagen) @ 420 001
Gilt aber auch für comfort-Bereiche, Familienabteile, Bereiche für mobilitätseingeschränkte Reisende u.a.m.
Was soll so ein Frage - Absolutes Unverständnis!
M-PAS, München, Freitag, 02.09.2016, 13:23 (vor 3500 Tagen) @ Simon1982
bearbeitet von M-PAS, Freitag, 02.09.2016, 13:24
Bei der Frage, ob man sich ohne Verzerrabsicht in einen Restaurantbereich setzen darf, trägt heftige Erziehungsdefizite des Fragestellers ans Tageslicht. Auch wenn das Restaurant geschlossen sein sollte und ansonsten keine Sitzplätze im Zug (z. B. wegen Überfüllung) verfügbar sein sollten, einer vernünftigen Erziehung mal vorausgesetzt, sollte zunächst das Personal höflich gefragt werden, ob diese Plätze genutzt werden dürfen.
Das hier zuerst nach der Grundlage gefragt wird, warum man des Platzes verwiesen wurde und ob dieses so statthaft wäre, sollte man unabhängig seines wohl dann ständig deaktiviertem, oder in Standby befindlichen Hirnkasterl, sich mal seiner wohl genossen Erziehung, dringenst an seiner sozialen Kompetenz zweifeln.
Verständnislos .. Kann es nicht fassen, so ein - selbstbeantwortende - Frage in diesem Form zu stellen.
Was soll so ein Frage - Absolutes Unverständnis!
Taunus-ICE, Freitag, 02.09.2016, 13:33 (vor 3500 Tagen) @ M-PAS
Man kann ein Thema auch künstlich aufbauschen....
Der Fragensteller hat dies eindeutig in Kontext gestellt mit der Tatsache, dass das BR nicht bewirtschaftet war. Folglich hätte er sich also weder dort hingesetzt, wenn es in Betrieb gewesen wäre, geschweige denn selbst mitgebrachte Speisen dort zu sich genommen (war auch nie Thema).
Denke erziehungstechnisch ist also alles im Reinen....
Wieso? In DAU-Land …
heineken, Freitag, 02.09.2016, 18:20 (vor 3500 Tagen) @ M-PAS
… muß alles und jedes haarklein als Regel aufgeschrieben und mindestens dreifach abgeheftet sein.
Nee, im Ernst: Ich finde zwar du schießst mit deinem Resümee etwas übers Ziel hinaus (»Hirnkasterl« etc.), dem Kern deiner Aussage kann man jedoch zustimmen: Es gibt gewisse Regeln von Anstand und Umgang miteinander, die (zumindest justiziabel) in keinem Gesetzt aufgeschrieben sind, deren Einhaltung allerdings das Zusammenleben zum Wohle aller in diesem Land erleichtert. Freilich muß man die dann auch gelernt haben in Kindheit und Jugend.
Was soll so ein Frage - Absolutes Unverständnis!
Aphex Twin, Samstag, 03.09.2016, 00:48 (vor 3500 Tagen) @ M-PAS
Bei der Frage, ob man sich ohne Verzerrabsicht in einen Restaurantbereich setzen darf, trägt heftige Erziehungsdefizite des Fragestellers ans Tageslicht. Auch wenn das Restaurant geschlossen sein sollte und ansonsten keine Sitzplätze im Zug (z. B. wegen Überfüllung) verfügbar sein sollten, einer vernünftigen Erziehung mal vorausgesetzt, sollte zunächst das Personal höflich gefragt werden, ob diese Plätze genutzt werden dürfen.
Das hier zuerst nach der Grundlage gefragt wird, warum man des Platzes verwiesen wurde und ob dieses so statthaft wäre, sollte man unabhängig seines wohl dann ständig deaktiviertem, oder in Standby befindlichen Hirnkasterl, sich mal seiner wohl genossen Erziehung, dringenst an seiner sozialen Kompetenz zweifeln.
Verständnislos .. Kann es nicht fassen, so ein - selbstbeantwortende - Frage in diesem Form zu stellen.
Wenn man zahlenden Kunden Platz wegnimmt, dann hat man natürlich nichts im Bordrestaurant verloren. Wenn es aber sowohl keine Bedienung als auch zahlreiche leere Tische gibt oder überhaupt keine zahlenden Kunden, sehe ich keinen Sinn darin Fahrgäste des Restaurants zu verweisen. Was für einen Zweck hat das? Sind die Restaurantplätze so besonders, das man sie wie die 1. Klasse nur gegen ein Extraentgelt nutzen dürfen sollen können?
Das ist ähnlich wie Gepäckstücke auf Sitzen. Wenn genügend Platz im Zug ist und man dadurch die Sitze nicht verschmutzt oder beschädigt, wieso sollte man dies verbieten?
Missbrauch von Sitzplätzen.
218 466-1, Red Bank NJ / ex-Ingolstadt, Samstag, 03.09.2016, 01:09 (vor 3500 Tagen) @ Aphex Twin
Wenn man zahlenden Kunden Platz wegnimmt, dann hat man natürlich nichts im Bordrestaurant verloren. Wenn es aber sowohl keine Bedienung als auch zahlreiche leere Tische gibt oder überhaupt keine zahlenden Kunden, sehe ich keinen Sinn darin Fahrgäste des Restaurants zu verweisen. Was für einen Zweck hat das? Sind die Restaurantplätze so besonders, das man sie wie die 1. Klasse nur gegen ein Extraentgelt nutzen dürfen sollen können?
In einem normalen Restaurant, darfst du auch nicht ohne Verzehr sitzen. Warum sollte das im Bordrestaurant anders sein?
Das ist ähnlich wie Gepäckstücke auf Sitzen. Wenn genügend Platz im Zug ist und man dadurch die Sitze nicht verschmutzt oder beschädigt, wieso sollte man dies verbieten?
Weil es dafür Gepäckablagen gibt?
Ansonsten sollte pro Gepäckstück auf Sitzen ein EBE fällig werden!
--
Dieser Beitrag gibt (sofern nicht anders gekennzeichnet) allein die Meinung der Verfasserin wieder
MET - Der beste Zug den es je gab
![[image]](https://i.ibb.co/3FX2shg/signature-met.png)
Missbrauch von Sitzplätzen.
Aphex Twin, Sonntag, 04.09.2016, 01:13 (vor 3499 Tagen) @ 218 466-1
Wenn man zahlenden Kunden Platz wegnimmt, dann hat man natürlich nichts im Bordrestaurant verloren. Wenn es aber sowohl keine Bedienung als auch zahlreiche leere Tische gibt oder überhaupt keine zahlenden Kunden, sehe ich keinen Sinn darin Fahrgäste des Restaurants zu verweisen. Was für einen Zweck hat das? Sind die Restaurantplätze so besonders, das man sie wie die 1. Klasse nur gegen ein Extraentgelt nutzen dürfen sollen können?
In einem normalen Restaurant, darfst du auch nicht ohne Verzehr sitzen. Warum sollte das im Bordrestaurant anders sein?
Dies ist nun mal kein normales Restaurant, man muss schließlich zahlender Kunde der Bahn sein um sich im Zug aufhalten zu dürfen. Wenn natürlich die Bahn vorzieht ein leeres Restaurant herumzufahren anstelle ihren Kunden die Möglichkeit gibt sich z.B. die Beine etwas besser ausstrecken zu können, kann ich sie nicht davon abhalten.
Das ist ähnlich wie Gepäckstücke auf Sitzen. Wenn genügend Platz im Zug ist und man dadurch die Sitze nicht verschmutzt oder beschädigt, wieso sollte man dies verbieten?
Weil es dafür Gepäckablagen gibt?
Ansonsten sollte pro Gepäckstück auf Sitzen ein EBE fällig werden!
Ich glaube es ist gut, dass wir nur selten im selben Zug sitzen.
In Gepäckablage, ohne Gepäckstück zu sein, sitzen?
agw, NRW, Sonntag, 04.09.2016, 10:27 (vor 3498 Tagen) @ 218 466-1
bearbeitet von agw, Sonntag, 04.09.2016, 10:27
Das ist ähnlich wie Gepäckstücke auf Sitzen. Wenn genügend Platz im Zug ist und man dadurch die Sitze nicht verschmutzt oder beschädigt, wieso sollte man dies verbieten?
Weil es dafür Gepäckablagen gibt?
Ansonsten sollte pro Gepäckstück auf Sitzen ein EBE fällig werden!
Und wie ist das mit Gepäckablagen, z.B. im ICE-T? Darf ich darf darin liegen, obwohl ich kein Gepäckstück bin, wenn die Ablage frei ist?
Ist die Gepäckablage wagenklassenlos, wenn sie sich in 1.Klasse-Wagen befindet?
Brauche ich überhaupt einen Fahrschein, wenn ich mich als Gepäck identifiziere?
Und was ist mit den Telefonzellen? Darf ich darin liegen, stehen oder mit dem Handy telefonieren. Der Telefonzellen-Service wird ja gerade nicht angeboten, aber das hat beim Restaurant ja auch keinen Unterschied gemacht.
Fragen über Fragen.
Trolley auf Sitz ist wie Schuhe auf Sitz
bahn-user, Samstag, 03.09.2016, 06:11 (vor 3500 Tagen) @ Aphex Twin
bearbeitet von bahn-user, Samstag, 03.09.2016, 06:14
Das ist ähnlich wie Gepäckstücke auf Sitzen. Wenn genügend Platz im Zug ist und man dadurch die Sitze nicht verschmutzt oder beschädigt, wieso sollte man dies verbieten?
Das ist so ähnlich wie Schuhe auf dem Sitz: Die Rollen von Trolleys rollen wie Schuhsohlen ständig durch irgendwelchen Mist auf den Gehwegen und da soll ich jubeln, wenn ich mal wieder sehe, dass jemand den Trolley mit Rollen nach unten auf den Sitz stellt, wie grad gestern erneut gesehen?
Trolley auf Sitz ist wie Schuhe auf Sitz
Aphex Twin, Sonntag, 04.09.2016, 01:05 (vor 3499 Tagen) @ bahn-user
Das ist ähnlich wie Gepäckstücke auf Sitzen. Wenn genügend Platz im Zug ist und man dadurch die Sitze nicht verschmutzt oder beschädigt, wieso sollte man dies verbieten?
Das ist so ähnlich wie Schuhe auf dem Sitz: Die Rollen von Trolleys rollen wie Schuhsohlen ständig durch irgendwelchen Mist auf den Gehwegen und da soll ich jubeln, wenn ich mal wieder sehe, dass jemand den Trolley mit Rollen nach unten auf den Sitz stellt, wie grad gestern erneut gesehen?
Siehe oben.
Trolley auf Sitz ist wie Schuhe auf Sitz
bahn-user, Sonntag, 04.09.2016, 09:41 (vor 3498 Tagen) @ Aphex Twin
Das ist ähnlich wie Gepäckstücke auf Sitzen. Wenn genügend Platz im Zug ist und man dadurch die Sitze nicht verschmutzt oder beschädigt, wieso sollte man dies verbieten?
Das ist so ähnlich wie Schuhe auf dem Sitz: Die Rollen von Trolleys rollen wie Schuhsohlen ständig durch irgendwelchen Mist auf den Gehwegen und da soll ich jubeln, wenn ich mal wieder sehe, dass jemand den Trolley mit Rollen nach unten auf den Sitz stellt, wie grad gestern erneut gesehen?
Siehe oben.
Auf die Diskussion lasse ich mich vor Ort nicht ein. Machen Schuhsohlen-auf-den-Sitz-Typen (anstatt auf eine Zeitung o.ä.) nämlich genauso "Meine Schuhe machen doch gar nix schmutzig".
Schuhe und Trolleys gehören auf keinen Sitz.
Trolley auf Sitz ist wie Schuhe auf Sitz
Aphex Twin, Sonntag, 04.09.2016, 20:23 (vor 3498 Tagen) @ bahn-user
Das ist ähnlich wie Gepäckstücke auf Sitzen. Wenn genügend Platz im Zug ist und man dadurch die Sitze nicht verschmutzt oder beschädigt, wieso sollte man dies verbieten?
Das ist so ähnlich wie Schuhe auf dem Sitz: Die Rollen von Trolleys rollen wie Schuhsohlen ständig durch irgendwelchen Mist auf den Gehwegen und da soll ich jubeln, wenn ich mal wieder sehe, dass jemand den Trolley mit Rollen nach unten auf den Sitz stellt, wie grad gestern erneut gesehen?
Siehe oben.
Auf die Diskussion lasse ich mich vor Ort nicht ein. Machen Schuhsohlen-auf-den-Sitz-Typen (anstatt auf eine Zeitung o.ä.) nämlich genauso "Meine Schuhe machen doch gar nix schmutzig".Schuhe und Trolleys gehören auf keinen Sitz.
Das entspricht genau meiner Position. Ich verstehe nicht wie du aus meiner Post etwas anderes ableiten kannst.
Was soll so ein Frage - Absolutes Unverständnis!
Alter Köpenicker, BSPF, Samstag, 03.09.2016, 09:45 (vor 3499 Tagen) @ Aphex Twin
Wenn man zahlenden Kunden Platz wegnimmt, dann hat man natürlich nichts im Bordrestaurant verloren. Wenn es aber sowohl keine Bedienung als auch zahlreiche leere Tische gibt oder überhaupt keine zahlenden Kunden, sehe ich keinen Sinn darin Fahrgäste des Restaurants zu verweisen. Was für einen Zweck hat das?
Der Zweck wird einfach der sein, damit die Plätze sauber und ordentlich für die zahlende Kundschaft bleiben. Gerade Leute, die nichts oder sehr wenig verzehren, verwüsten die hergerichteten Plätze innerhalb weniger Sekunden. Da wird die Tischdecke verrutscht, Müll in den Aschenbecher geworfen oder gerne auch im Bierdeckelständer versteckt, Kinder basteln aus Bierdeckeln auch gerne diverse Häuschen, "Nur-Kaffeetrinker" verwenden oft nur ein halbes Tütchen Zucker und einen halben Napf Kaffeesahne, der Rest landet auf der Tischdecke und im Aschenbecher und und und. Nachdem die Herrschaften dann endlich das Etablissement verlassen haben, muß alles wieder mühsam hergerichtet werden, ohne daß dafür eine entsprechende Gegenleistung erbracht wurde.
Was soll so ein Frage - Absolutes Unverständnis!
Aphex Twin, Sonntag, 04.09.2016, 01:04 (vor 3499 Tagen) @ Alter Köpenicker
Wenn man zahlenden Kunden Platz wegnimmt, dann hat man natürlich nichts im Bordrestaurant verloren. Wenn es aber sowohl keine Bedienung als auch zahlreiche leere Tische gibt oder überhaupt keine zahlenden Kunden, sehe ich keinen Sinn darin Fahrgäste des Restaurants zu verweisen. Was für einen Zweck hat das?
Der Zweck wird einfach der sein, damit die Plätze sauber und ordentlich für die zahlende Kundschaft bleiben.
Anscheinend bin ich da zu sehr von mir selber ausgegangen, da ich einen Platz immer so verlasse wie ich ihn vorgefunden habe (oder sogar besser).
Was soll so ein Frage - Absolutes Unverständnis!
Alter Köpenicker, BSPF, Sonntag, 04.09.2016, 09:09 (vor 3499 Tagen) @ Aphex Twin
Anscheinend bin ich da zu sehr von mir selber ausgegangen, da ich einen Platz immer so verlasse wie ich ihn vorgefunden habe (oder sogar besser).
Persönlich halte ich das auch so, eine übergroße Mehrheit jedoch leider nicht.
Meine Erfahrung während eines langjährigen Berufslebens in der Gastronomie kurz und knapp: Je weniger verzehrt wurde, desto dreckiger hinterher der Tisch.
Aschenbecher im Bordrestautant?
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Dienstag, 06.09.2016, 08:56 (vor 3497 Tagen) @ Alter Köpenicker
Da wird (..) Müll in den Aschenbecher geworfen (...) der Rest landet auf der Tischdecke und im Aschenbecher und und und.
Wann genau warst Du zum letzten Mal in einem Bordrestaurant in einem Zug der DB? Da ist doch zum Glück schon lange Rauchverbot. Dementsprechend brauchts auch keine Aschenbecher.
Mich an die schrecklichen Zeiten, wo es noch nicht so war, erinnernde Grüße*,
der Colaholiker
*) Also allgemein im Zug... im Bordrestaurant der ICE 1(die einzigen, die ich häufiger besucht habe, war meine ich schon immer, außer im Bistro-Teil...)
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Im Bordrestaurant ohne Verzehr sitzen?
xelar, Hessen, Freitag, 02.09.2016, 14:20 (vor 3500 Tagen) @ Simon1982
Ich persönlich hätte vorher nachgefragt, ob ich mich setzen kann. Rechtlich ist an dem Vorgang natürlich nichts auszusetzen. Ob das Verhalten des Personals im Sinne des Regelerstellers war, wage ich arg zu bezweifeln.
Bei der Erstellung der Vorschrift wird man davon ausgegangen sein, das zur Aufrechterhaltung der Betriebsqualität das Weisungsrecht für sämtliches Personal sinnvoll ist. Eine weitere Beschränkung würde eine schnelle Reaktion auf ungeplante Zwischenfälle unnötig verkomplizieren.
Es ging mit Sicherheit nicht darum (Gegenargumente sind erwünscht), jeden Mitarbeiter zu ermuntern, jederzeit die Einhaltung aller Regelungen umzusetzen.
Vor dem Hintergrund, dass sich im Bordrestaurant üblicherweise Servicepersonal aufhält, stärkt das Verhalten den Eindruck, dass hier übers Ziel hinausgeschossen wurde. Fehlverhalten möchte ich weder dir noch dem Personal unterstellen, serviceorientiert war das Verhalten des Personals jedoch ebenfalls nicht.
Der Vergleich mit üblichen Restaurants oder der Fußgängerzone hinkt in soweit, dass sich im Bordrestaurant ausschließlich Kunden aufhalten und es sich somit nicht um "Fremde" aus der Sicht des Eisdielenbesitzers handelt.
Gleichwohl ist es interessant zu lesen, wie gewisse Forumsmitglieder bei Themen dieser Art immer augenblicklich die Moralkeule schwingen. Nicht, dass ich "gute Erziehung" u.s.w. nicht schätzen würde, aber was genau lässt euch glauben, dass ihr genau jetzt eure postulierte "gute Erziehung" im Sinne von gemäßigten Äußerungen geflissentlich unterschlagen könnt ohne einen gegenteiligen Eindruck zu erwecken?
Beste Grüße
MOOOOOOOOOOOOOOOONGLUM!!!!!
Blaschke, Freitag, 02.09.2016, 14:38 (vor 3500 Tagen) @ Simon1982
- kein Text -
MOOOOOOOOOOOOOOOONGLUM!!!!!
moonglum, Hagen, Samstag, 03.09.2016, 19:20 (vor 3499 Tagen) @ Blaschke
bearbeitet von moonglum, Samstag, 03.09.2016, 19:22
Moonglum liest das gerade alles, auf Hinweis eines Schweizer Forenmitglieds....
Nun, ich denke mal, das ist gar keine einfache Sache. Gestern am Abend in irgendeinem ICE3 vom Frankfurter Flughafen gen Köln: Riesenandrang, Freitag Abend halt....
Das kleine Bistro ist voll, aber diverse sitzende Gäste stecken die Ohrhörer ein und lehnen sich zurück.
Der Kellner kommt irgendwann, fragt, was sie wünschen, sie wünschen Nix. Und das ist okay für ihn.
Fanden die Reisenden an den Stehtischen nicht so prickelnd, aber alle hielten den Mund und schauten in die Abendsonne....
Ich selbst habe dies so viele Male erlebt, dass
Leutchen, die im Bistro sitzen und nichts konsumieren, mal zum Verlassen des Wagens aufgefordert werden, mal auch nicht.
Ich habe sooft erlebt, dass Leutchen, die sich im zum dreihunderttausendsten Mal defekten WRmz134 an einem der ungedeckten Tische niederließen und ihres Weges fuhren, dort geduldet wurden:
Ich habe NIE erlebt, dass sie zum gehen aufgefordert wurden.
Also wenn der Restaurantwagen defekt ist, keine Speisen angeboten werden, der Wagen nicht abgeschlossen ist...
warum sollte man dann Menschen dort nicht sitzen lassen?
Ich habe wie gesagt noch nie erlebt, dass man in solchen Fällen jemanden verjagt hätte, dafür eben sehr oft, dass Menschen im ICE3 Bistro sitzen, ohne etwas zu verzehren UND es dürfen...
--
Schöne Grüße aus den EC 6/7/8/9,
wo es Wein in Karaffen, keine Mikrowelle und kein in Schüsseln gepamptes Essen gibt.
https://adobe.ly/2PMZyEV
Am schlimmsten sind die, welche es aus Vorsatz tun
Höllentalbahn, Sonntag, 04.09.2016, 21:27 (vor 3498 Tagen) @ moonglum
Mir hat mal eine sehr freundliche Mitreisende beim Essen im BordBistro mitgeteilt, sie spare sich die 4,50€ für die Sitzplatzreservierung grundsätzlich und setze sich immer ins BordBistro da dort immer ein Platz frei wäre...
Am schlimmsten sind die, welche es aus Vorsatz tun
Dan_P, St. Ilgen/Sandhausen, Dienstag, 06.09.2016, 11:15 (vor 3496 Tagen) @ Höllentalbahn
na ja, eine 2,90-Reservierung (auch bekannt als Kaffee) kann auch das Sitzplatzproblem lösen - natürlich nur, wenn die Strecke auch wirklich kurz genug ist (Mannheim-Frankfurt bspw.). Denn wenn man schon im Bordrestaurant/Bistro sitzt, sollte man auch was bestellen. Bei längeren Strecken habe ich allerdings kein Verständnis für diese Art der Reservierung...
--
bye, Dan
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Meine Fotos im Netz - http://www.dans-photos.net/
Im Bordrestaurant ohne Verzehr sitzen?
Destear, Berlin, Freitag, 02.09.2016, 19:20 (vor 3500 Tagen) @ Simon1982
Bei den CD habe ich schon mehrfach erlebt, dass aus dem - vom Fremdunternehmer betriebenen - Bordrestaurant auch Leute geschmissen wurden, die ein Wasser getrunken haben und dann drei Stunden (oder so) am Platz blieben. Völlig richtig so - Restaurant ist Restaurant. Wäre vielleicht klarer, wenn DB ihr Catering endlich und sinnvollerweise mal an ein diesbezüglich fachorientiertes Unternehmen abgäbe. Dann Kauf' dir halt ein Glas Cola im Bistro, so schwer ist es nicht.
Ach, und es zeigt auch: In vielen Fällen wäre ein Wagen mehr mit voller Platzkapazität einfach besser als ein funktionsloses Restaurant.
Im Bordrestaurant ohne Verzehr sitzen?
agw, NRW, Freitag, 02.09.2016, 22:51 (vor 3500 Tagen) @ Destear
Ach, und es zeigt auch: In vielen Fällen wäre ein Wagen mehr mit voller Platzkapazität einfach besser als ein funktionsloses Restaurant.
Man könnte ja erstmal funktionslose Restaurants als Sitzplätze freigeben.
Denn besser als ein funktionsloses Restaurant ist immer noch ein funktionierendes Restaurant.
Und da es selten Züge mit maximaler Bahnsteiglänge gibt, hindert die DB auch keiner daran, so oder so einen Wagen mehr anzuhängen. Am besten einen Bpwmz.
Im Bordrestaurant NICHT ohne Verzehr sitzen!
218 466-1, Red Bank NJ / ex-Ingolstadt, Freitag, 02.09.2016, 23:57 (vor 3500 Tagen) @ Simon1982
bearbeitet von 218 466-1, Freitag, 02.09.2016, 23:57
Ich habe mich heute im ICE in das leere Bordrestaurant gesetzt, da dort überall Schilder standen, es würde heute nur der Bistroverkauf stattfinden. Nach ein paar Minuten forderte mich eine Servicekraft auf den Sitzplatz zu räumen, der wäre nur für Verzehr bestimmt.
Ich bin der Aufforderung nachgekommen (fand das allerdings tatsächlich sehr komisch, da ich dort ganz alleine war und sicherlich kein Kapazitätsengpass bestand), Frage mich allerdings ob die Aussage tatsächlich stimmt. Gibt es dazu etwas in den Beförderungsbedingungen?
Ist ganz klar: Geht nicht.
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Dieser Beitrag gibt (sofern nicht anders gekennzeichnet) allein die Meinung der Verfasserin wieder
MET - Der beste Zug den es je gab
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