GEMA wohl ja (Allgemeines Forum)

Sören Heise, Region Hannover, Mittwoch, 04.11.2009, 18:14 (vor 5895 Tagen) @ Steffen

Wie das Urheberrecht in der Musik aussieht weis ich nicht. Beim Text und Bild verfallen z.B. Urheberrechtsansprüche 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Wer Göthe nachdrucken möchte, muss also nichts befürchten; bei Harry Potter wirds teuer ;)

Hej!

Wenn ich mich korrekt erinnere, so gilt die 70-Jahre-Regel auch in der Musik.

Ich habe dies im Zusammenhang mit Jean Sibelius so in Erinnerung.

Für öffentliche Aufführungen dürften andere Regeln gelten. Dennoch glaube ich, daß die Bahnhofmusikberieselung gebührenpflichtig ist. Gab es nicht mal eine Auseinandersetzung um die Stationsansagemelodien in den Brandenburger REs?

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Ich kann auf diese Berieselung generell gut verzichten!

Viele Grüße, Sören

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