Urteil gegen Lastschriftverfahren der DB (mL) (Allgemeines Forum)
musicus, Dienstag, 19.07.2016, 14:50 (vor 3548 Tagen)
Im EU-Ausland sieht man die Einschränkung des Latschriftverfahrens auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland im Konflikt mit geltendem Recht.
Link Nr. 1 und Link Nr. 2
Und jetzt?
GUM, Dienstag, 19.07.2016, 15:20 (vor 3548 Tagen) @ musicus
Wieder stelle ich mir die Frage: Was will uns der Beitragsbaum-Eröffner mit diesem Beitrag sagen.
Im Moment sehe ich keine Relevanz: Das SEPA-Lastschriftverfahren ist am juristischen Sitz der Deutschen Bahn AG kein gesetzliches Zahlungsmittel, deshalb ist das Privatunternehmen Deutsche Bahn AG in der Akzeptanz dieses Zahlungsmittels frei.
Das verlinkte Urteil liefert mir lediglich ein weiteres Argument, dass die Organklage nicht unbedingt ein zielführendes Instrument ist. Da wurden wieder (österreichische) Steuermittel ausgegegen, um etwas festzustellen, was kaum Relevanz hat.
Also nun: Was möchtest Du uns mit dem Beitragsbaum sagen?
--
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Und jetzt?
musicus, Dienstag, 19.07.2016, 15:41 (vor 3548 Tagen) @ GUM
Wieder stelle ich mir die Frage: Was will uns der Beitragsbaum-Eröffner mit diesem Beitrag sagen.
Er dient Eurer Information, Majestät!
Im Moment sehe ich keine Relevanz
Jedem Tierchen sein Plaisirchen. Die subjektive Perspektive ist naturgemäß limitiert.
Das SEPA-Lastschriftverfahren ist am juristischen Sitz der Deutschen Bahn AG kein gesetzliches Zahlungsmittel, deshalb ist das Privatunternehmen Deutsche Bahn AG in der Akzeptanz dieses Zahlungsmittels frei.
Im Grundsatz ja. Warum es in der konkreten und hier vorliegend durchaus beliebigen Ausgestaltung nicht ganz so libertär zugeht, hat das Gericht ja begründet. Man darf die Texte auf den verlinkten Seiten durchaus lesen.
Das verlinkte Urteil liefert mir lediglich ein weiteres Argument, dass die Organklage nicht unbedingt ein zielführendes Instrument ist.
Nicht nachvollziehbar.
Da wurden wieder (österreichische) Steuermittel ausgegegen, um etwas festzustellen, was kaum Relevanz hat.
Wiederholung. s.o.
Also nun: Was möchtest Du uns mit dem Beitragsbaum sagen?
Wiederholung. s.o.
Wider die Harmonisierung.
sfn17, Dienstag, 19.07.2016, 16:08 (vor 3548 Tagen) @ GUM
Wieder stelle ich mir die Frage: Was will uns der Beitragsbaum-Eröffner mit diesem Beitrag sagen.
Im Moment sehe ich keine Relevanz: Das SEPA-Lastschriftverfahren ist am juristischen Sitz der Deutschen Bahn AG kein gesetzliches Zahlungsmittel, deshalb ist das Privatunternehmen Deutsche Bahn AG in der Akzeptanz dieses Zahlungsmittels frei.
Da haette Dir ein Blick in die beiden verlinkten Texte (besonders dem zweiten) aber erheblich
weitergeholfen. Ob SEPA-LSV ueberhaupt ein "gesetzliches Zahlungsmittel" ist, wird gar nicht diskutiert. Ich wuerde sogar bezweifeln, dass es ueberhaupt ein Zahlungsmittel ist, denn das
entscheidende "Zahlung erfolgt." erfolgt beim SEPA-LSV nicht einmal, wenn die Gutschrift beim Empfaenger angekommen ist.
Worauf es ankam, und da wundert mich DB's Verhalten schon ein bisschen:
SEPA ist ausdruecklich als europaeisches Zahlungsverfahren eingerichtet worden, nicht bloss als blaue Nachfolge des heimelig deutschen Lastschriftverfahrens.
Das verlinkte Urteil liefert mir lediglich ein weiteres Argument, dass die Organklage nicht unbedingt ein zielführendes Instrument ist. Da wurden wieder (österreichische) Steuermittel ausgegegen, um etwas festzustellen, was kaum Relevanz hat.
Ich wuerde sagen, die Anzahl Deutscher, die im EU-Ausland den ersten Wohnsitz haben, ist ziemlich relevant.
Also nun: Was möchtest Du uns mit dem Beitragsbaum sagen?
Ich habe herausgelesen, dass DB's SEPA-Politik der europaeischen Harmonisierung zuwiderlaeuft.
Jemand Deutsches, der in Paris wohnt und arbeitet, kann also kein OT der DB buchen. Ist nicht sehr europaeisch gedacht...
Wider die Harmonisierung.
maxiboy, IBNR: 7006966, Dienstag, 19.07.2016, 23:50 (vor 3548 Tagen) @ sfn17
Da haette Dir ein Blick in die beiden verlinkten Texte (besonders dem zweiten) aber erheblich
weitergeholfen. Ob SEPA-LSV ueberhaupt ein "gesetzliches Zahlungsmittel" ist, wird gar nicht diskutiert. Ich wuerde sogar bezweifeln, dass es ueberhaupt ein Zahlungsmittel ist, denn das
entscheidende "Zahlung erfolgt." erfolgt beim SEPA-LSV nicht einmal, wenn die Gutschrift beim Empfaenger angekommen ist.
Ist es. Es ist lediglich die Frage, ob Kartenzahlung, Lastschrift, Überweisung o.ä. als absolute Zahlung ("Leistung an Erfüllungs Statt") angenommen werden oder als bedingte Zahlung ("Leistung erfüllungshalber"), m.E. ist die einzig richtige Lösung letzteres.
Stornierung der Lastschrift
sfn17, Mittwoch, 20.07.2016, 13:00 (vor 3547 Tagen) @ maxiboy
Ist es. Es ist lediglich die Frage, ob Kartenzahlung, Lastschrift, Überweisung o.ä. als absolute Zahlung ("Leistung an Erfüllungs Statt") angenommen werden oder als bedingte Zahlung ("Leistung erfüllungshalber"), m.E. ist die einzig richtige Lösung letzteres.
Die Lastschrift kann ich doch stornieren ("ihr widersprechen" heißt das wohl im Bankdeutsch?!), das kann ich bei einer Überweisung oder bei Barzahlung nicht. Überwiesenes Geld bekomme ich nicht zurück, ohne mich in das Empfängerkonto reinzuhacken; Bargeld, nur, wenn ich die Kasse von der Kassiererin aufstemme.
Storniere ich meine Lastschrift, die der Supermarkt zu meinen Lasten gezogen hat, so hat der Supermarkt eine Forderung gegen mich, die er eintreiben muss. Wird natürlich teuer, und das Vertrauen, dass ich mit Lastschrift meine Tomaten bezahlen kann, ist dann auch dahin.
Das ist vermutlich auch der Grund, warum die Deutsche Bahn bei Lastschriften aus dem EU-Ausland nicht mitspielt. Bei erfolgtem Storno muss sie im Ausland dem säumigen Bahnfahrer hinterherlaufen.
Stornierung der Lastschrift
musicus, Mittwoch, 20.07.2016, 14:15 (vor 3547 Tagen) @ sfn17
Storniere ich meine Lastschrift, die der Supermarkt zu meinen Lasten gezogen hat, so hat der Supermarkt eine Forderung gegen mich, die er eintreiben muss. Wird natürlich teuer, und das Vertrauen, dass ich mit Lastschrift meine Tomaten bezahlen kann, ist dann auch dahin.
Das ist vermutlich auch der Grund, warum die Deutsche Bahn bei Lastschriften aus dem EU-Ausland nicht mitspielt. Bei erfolgtem Storno muss sie im Ausland dem säumigen Bahnfahrer hinterherlaufen.
Das muss sie im Inland aber genauso. Abgesehen davon gibt es in der EU (mit Ausnahme von Dänemark) mittlerweile ein harmonisiertes gerichtliches Mahnverfahren. Wie man des öfteren liest, scheint die DB allerdings nur bedingt säumigen Schuldnern selbst hinterherzulaufen, sondern die Forderungen durch Inkassounternehmen eintreiben zu lassen. Und schließlich ist das Vertrauen der DB auch in die Lastschrift-Stammkundschaft sehr begrenzt, schon nach wenigen Einkäufen mit geringem Umsatz pro Tag ist man bis Mitternacht für weitere Lastschriftbuchungen gesperrt.
Überweisungen können storniert werden
maxiboy, IBNR: 7006966, Mittwoch, 20.07.2016, 21:05 (vor 3547 Tagen) @ sfn17
bearbeitet von maxiboy, Mittwoch, 20.07.2016, 21:05
Natürlich nicht "einfach so", genauso wenig wie autorisierte Kartenzahlungen. Aber innerhalb von 10 Werktagen ab Gutschrift ist die Überweisung nicht sicher, wenn der Überweisende geltend macht, dass er irgendwie abgezockt wurde. Das weiß bisher nur kaum jemand.
Man google bitte nach "Rücküberweisung externe Bank", "SEPA SCT Recall". Es gibt einige Banken, die friendly fraud extrem erleichtern.
Wider die "in die Pfanne hau"-Kultur von Konsumentenvereinen
GUM, Mittwoch, 20.07.2016, 09:21 (vor 3547 Tagen) @ sfn17
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 20.07.2016, 09:23
Wieder stelle ich mir die Frage: Was will uns der Beitragsbaum-Eröffner mit diesem Beitrag sagen.
Im Moment sehe ich keine Relevanz: Das SEPA-Lastschriftverfahren ist am juristischen Sitz der Deutschen Bahn AG kein gesetzliches Zahlungsmittel, deshalb ist das Privatunternehmen Deutsche Bahn AG in der Akzeptanz dieses Zahlungsmittels frei.
Da haette Dir ein Blick in die beiden verlinkten Texte (besonders dem zweiten) aber erheblich
weitergeholfen. Ob SEPA-LSV ueberhaupt ein "gesetzliches Zahlungsmittel" ist, wird gar nicht diskutiert. Ich wuerde sogar bezweifeln, dass es ueberhaupt ein Zahlungsmittel ist, denn das entscheidende "Zahlung erfolgt." erfolgt beim SEPA-LSV nicht einmal, wenn die Gutschrift beim Empfaenger angekommen ist.
In vielen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens werden die Zusammenhänge und Rechtsgrundlagen verkompliziert, das ist unbestreitbar.
Mit stellt sich wirklich und nachhaltig die Frage nach der Sinnhaftigkeit sowohl der Klage, als auch der Betrachtungsweise. Es geht in diesem Fall nicht um das klassische Beispiel einer willkürlichen Inländerdiskriminierung, sondern die Vermeidung eines Organisationsversagens der Deutschen Bahn. Mit etwaigen Folgen (u. a. Untreuevorwurf an den Abteilungsleuter Zahlungsverkehr) wenn er eine Lastschrift aus einem Land nimmt, bei dem es keine direkte Inkasso-Durchgriffsmöglichkeit gibt.
Das Angebot eines Zahlungsverfahrens ist rein freiwillig. Gerade das SEPA-Lastschriftverfahren mit seinen langen Rückbuchungsfristen stellt schon ein erhebliches wirtschaftliches Risiko dar.
Insofern hält es die Bahn genauso wie es der weltweit größte Online-Händler auch tut: Er bietet nicht allen Kunden alle Zahlungsmöglichkeiten an.
Was der "Konsumentenverein" erreicht hat:
1.) Es wurde erhebliches Geld verschleudert
2.) Es wurde die Feststellung erreicht, dass die AGB nicht der Idee der europaweiten Harmoniserung entsprechen.
3.) Mit leichten sprachlichen Anpassungen wird alles wieder so sein wie vorher. Die Bahn muss sich lediglich darauf berufen, dass die Lastschrift nach einer positiv erfolgten Bonitätsprüfung bei einem bestehenden Vertragspartner eingerichtet werden kann.
Wenn der nur inländische Adressen verifizieren und ein Kreditlimit für Wohnistze im Inland errechnen kann, bleibt das Grundeinstellungs-Limit "0" (auch genannt "Default-Wert") bestehen.
Alles in allem also Geld zum Fenster rausgeworfen. Wenn es wirklich ein Verein für Konsumenteninteressen ist, dann hätte er das besser in Recherchen zum Packungsrößen-Karussel bei Schokolade und Frühstücks-Nahrungesmitteln ausgegeben. Oder der Frage wieviel natürliches Aroma enthalten sein muss, wenn auf der Vorderseite eine Erdbeere abgebildet wird.
Ist also ein Urteil, welches in die Banalen der Rechtsgeschichte eingehen wird. Der Konsumentenverein hat also bloß geklagt, um einmal Recht zu bekommen.
Auf der Bahn-Webseite gibt es so viele Zahlungsmöglichkeiten, da ist für jeden was dabei. Auch ohne dieses Urteil.
--
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Wider GUMs Kundenfeindlichkeit!
musicus, Mittwoch, 20.07.2016, 10:24 (vor 3547 Tagen) @ GUM
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 20.07.2016, 10:25
Das Angebot eines Zahlungsverfahrens ist rein freiwillig.
Ich rate dazu gar keine Zahlungsverfahren anzubieten, dann besteht auch nicht die Gefahr von Untreuevorwürfen oder Organisationsversagen.
Alternativ kann man natürlich kostenlose, verbreitete und attraktive Zahlungsweisen offerieren um Kunden zu gewinnen.
Gerade das SEPA-Lastschriftverfahren mit seinen langen Rückbuchungsfristen stellt schon ein erhebliches wirtschaftliches Risiko dar.
S.o. - Welches bargeldlose Zahlungsverfahren ist risikolos? Weshalb bietet die Bahn ein solches Verfahren nicht kostenfrei an?
Was der "Konsumentenverein" erreicht hat:
1.) Es wurde erhebliches Geld verschleudert
Wie viel?
2.) Es wurde die Feststellung erreicht, dass die AGB nicht der Idee der europaweiten Harmoniserung entsprechen.
Es wurde ein Verstoß gegen geltendes Recht konstatiert. Gerichte verhandeln keine "Ideen" in dem Sinn.
3.) Mit leichten sprachlichen Anpassungen wird alles wieder so sein wie vorher. Die Bahn muss sich lediglich darauf berufen, dass die Lastschrift nach einer positiv erfolgten Bonitätsprüfung bei einem bestehenden Vertragspartner eingerichtet werden kann. Wenn der nur inländische Adressen verifizieren und ein Kreditlimit für Wohnistze im Inland errechnen kann, bleibt das Grundeinstellungs-Limit "0" (auch genannt "Default-Wert") bestehen.
Auch im Zeitalter der wirtschaftlichen Globalisierung und ein knappes Vierteljahrhundert nach Schaffung eines europäischen Binnenmarktes, steht es jedem Zahlendreher frei auf tote Pferde oder schlechte Geschäftsideen zu setzen bzw. mit unfähigen Vertragspartnern zu kooperieren. Konzernseitig gibt man sich als global player, gegenüber dem Kunden hat man dagegen schon in Nachbarstaaten den Anschluss verloren. Und über Fernbusse.... Slapstick!
Der Konsumentenverein hat also bloß geklagt, um einmal Recht zu bekommen.
Nein. Aber es entspricht dir voll und ganz, dass dir Kundenfreundlichkeit ein Gräuel ist.
Auf der Bahn-Webseite gibt es so viele Zahlungsmöglichkeiten, da ist für jeden was dabei.
Stimmt, es gibt ja noch Sofortüberweisung. Ganz vergessen...
Lastschrift: Ausschließlich mit Wohnsitz in D
Sofortüberweisung: Ausschließlich mit Bankkonto in D,A,CH,F,B,NL
Kreditkarte: Kostet extra
PayPal: Kostet extra
Wer damit ein Problem hat, ist also ein "in-die-Pfanne-Hauer"... Willkommen in der FDP-Realsatire Show mit GUM! (Tusch)
KK & PayPal kostet hier nicht extra.
Henrik, Mittwoch, 20.07.2016, 10:36 (vor 3547 Tagen) @ musicus
- kein Text -
Wo ist "hier"?
musicus, Mittwoch, 20.07.2016, 11:02 (vor 3547 Tagen) @ Henrik
- kein Text -
topic, internationale tickets
Henrik, Mittwoch, 20.07.2016, 11:12 (vor 3547 Tagen) @ musicus
- kein Text -
Naja...
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 20.07.2016, 11:34 (vor 3547 Tagen) @ Henrik
Schon beim Salzburger, der nach Deutschland will, wird das ZME potenziell fällig.. Zumal auch ein Österreicher möglicherweise mal deutsche Inlandskarten braucht.
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Weg mit dem 4744!
Naja...
Henrik, Mittwoch, 20.07.2016, 11:39 (vor 3547 Tagen) @ JeDi
..ändert ja nichts an der Situation von internationalen tickets, von denen die Rede war.
und 50 Euro is auch schon so einiges.
Naja...
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 20.07.2016, 11:42 (vor 3547 Tagen) @ Henrik
..ändert ja nichts an der Situation von internationalen tickets, von denen die Rede war.
Salzburg liegt in Österreich - nur nicht tariflich. Also ist das eine offensichtlich internationale Fahrt, für die das ZME aber fällig wird.
Von internationalen Tickets war übrigens nur bei dir die Rede, drum ja der Einwand, dass auch ein Österreicher durchaus innerdeutsche Fahrkarten brauchen könnte - ich brauch ja auch hin und wieder innerösterreichische Fahrscheine.
--
Weg mit dem 4744!
Naja...
Henrik, Mittwoch, 20.07.2016, 12:07 (vor 3547 Tagen) @ JeDi
..ändert ja nichts an der Situation von internationalen tickets, von denen die Rede war.
Salzburg liegt in Österreich - nur nicht tariflich. Also ist das eine offensichtlich internationale Fahrt, für die das ZME aber fällig wird.
das is trivial.
Von internationalen Tickets war übrigens nur bei dir die Rede
Nein, zuvor.
ansonsten hätte ja drauf hingewiesen werden müssen.
Naja...
musicus, Mittwoch, 20.07.2016, 12:11 (vor 3547 Tagen) @ Henrik
Nein, zuvor.
Wo?
ansonsten hätte ja drauf hingewiesen werden müssen.
Worauf? Warum?
internationale Tickets kosten nix extra mit KK & PayPal
Henrik, Mittwoch, 20.07.2016, 14:24 (vor 3547 Tagen) @ musicus
ansonsten hätte ja nicht drauf hingewiesen werden müssen.
Worauf? Warum?
dass die Bezahlung von internationalen Fahrkarten mit Kreditkarte oder Paypal nichts extra kostet.
Darum geht es gar nicht. Und wenn, dann nur sehr peripher.
musicus, Mittwoch, 20.07.2016, 14:28 (vor 3547 Tagen) @ Henrik
- kein Text -
Wider -> Wieder: Realitätssinn
GUM, Mittwoch, 20.07.2016, 12:44 (vor 3547 Tagen) @ musicus
Es ist wirklich ein echtes 1. Welt-Problem, ob jemand mit seiner (kostenfreien) Kreditkarte bezahlen kann oder ob er unbedingt eine Lastschrift einsetzen möchte.
Deshalb kann ich den Verkauf des Beitragsbaumes auch nicht nachvollziehen.
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Lesebestätigung
musicus, Mittwoch, 20.07.2016, 13:18 (vor 3547 Tagen) @ GUM
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 20.07.2016, 13:18
Es ist wirklich ein echtes 1. Welt-Problem,
Nein. Totschlagargument.
ob jemand mit seiner (kostenfreien) Kreditkarte bezahlen kann
Nein. Oft nicht kostenfrei.
oder ob er unbedingt eine Lastschrift einsetzen möchte.
Nein. Oft nicht möglich.
Deshalb kann ich den Verkauf des Beitragsbaumes auch nicht nachvollziehen.
Nein? Hat sich wohl unter Wert geschlagen.
War aber mehr als eine Lesebestätigung
GUM, Mittwoch, 20.07.2016, 14:02 (vor 3547 Tagen) @ musicus
Deshalb kann ich den Verkauf des Beitragsbaumes auch nicht nachvollziehen.
Nein? Hat sich wohl unter Wert geschlagen.
Rechtschreibfehler: Es sollte natürlich Verlauf heißen.
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Und jetzt?
kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Dienstag, 19.07.2016, 16:17 (vor 3548 Tagen) @ GUM
bearbeitet von kimba2k, Dienstag, 19.07.2016, 16:18
Die Bundesbank bringt es auf den Punkt:
https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/FAQ_Listen/zahlungsverkehr_sepa.html?docId=31729...
"Kann ein Zahlungsempfänger, der die Lastschrift als Zahlungsinstrument akzeptiert, den Einzug einer SEPA-Lastschrift zulasten eines Kontos in einem anderen EU-Land ablehnen?
Nein, der Zahlungsempfänger einer Lastschrift darf nicht vorgeben, in welchem Land das Konto des Zahlers geführt wird (Artikel 9 Absatz 2 SEPA-Verordnung)."
Allerdings verlangt die DB kein deutsches Konto, nur einen deutschen Wohnsitz, dazu schweigt die SEPA Verordnung.
Und jetzt?
DerSimon, Mittwoch, 20.07.2016, 15:15 (vor 3547 Tagen) @ GUM
bearbeitet von DerSimon, Mittwoch, 20.07.2016, 15:20
Im Moment sehe ich keine Relevanz: Das SEPA-Lastschriftverfahren ist am juristischen Sitz der Deutschen Bahn AG kein gesetzliches Zahlungsmittel, deshalb ist das Privatunternehmen Deutsche Bahn AG in der Akzeptanz dieses Zahlungsmittels frei.
Immer dieses falsche "gesetzliches Zahlungsmittel"-Argument. Ich kann auch einen Supermarkt aufmachen, bei dem man nur mit Karte zahlen kann, auch wenn Bargeld ein "gesetzliches Zahlungsmittel" ist.
Und naja, wieso sollte man nur mit deutschem Konto zahlen dürfen? Als EU-Bürger darf ich mir meine Bank ja frei aussuchen, soll ja auch Deutsche mit luxemburgischem oder spanischen Konto geben. Die SEPA-Regeln sind da ja schon sehr offensichtlich, was erlaubt ist und was nicht. Und wieso sollte auch ein Österreicher mit deutschem Konto nicht zahlen dürfen?
Und jetzt?
JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 21.07.2016, 00:43 (vor 3547 Tagen) @ DerSimon
bearbeitet von JeDi, Donnerstag, 21.07.2016, 00:44
Im Moment sehe ich keine Relevanz: Das SEPA-Lastschriftverfahren ist am juristischen Sitz der Deutschen Bahn AG kein gesetzliches Zahlungsmittel, deshalb ist das Privatunternehmen Deutsche Bahn AG in der Akzeptanz dieses Zahlungsmittels frei.
Immer dieses falsche "gesetzliches Zahlungsmittel"-Argument. Ich kann auch einen Supermarkt aufmachen, bei dem man nur mit Karte zahlen kann, auch wenn Bargeld ein "gesetzliches Zahlungsmittel" ist.
Der Supermarkt hat aber auch keinen Kontrahierungszwang, die deutschen EVU aber zumindest teilweise schon.
Und naja, wieso sollte man nur mit deutschem Konto zahlen dürfen? Als EU-Bürger darf ich mir meine Bank ja frei aussuchen, soll ja auch Deutsche mit luxemburgischem oder spanischen Konto geben. Die SEPA-Regeln sind da ja schon sehr offensichtlich, was erlaubt ist und was nicht. Und wieso sollte auch ein Österreicher mit deutschem Konto nicht zahlen dürfen?
Man darf ja mit österreichischem oder luxemburgischem oder spanischem Konto zahlen. Auch als Österreicher, Litauer oder Italiener.
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Weg mit dem 4744!
Urteil gegen Lastschriftverfahren der DB (mL)
guru61, Arolfingen, Dienstag, 19.07.2016, 15:38 (vor 3548 Tagen) @ musicus
Im EU-Ausland sieht man die Einschränkung des Latschriftverfahrens auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland im Konflikt mit geltendem Recht.
Link Nr. 1 und Link Nr. 2
Sorry, aber wer gibt schon das Portemonnaie aus der Hand im Supermarkt und sagt der Kasseuse: "Bedienen Sie sich einfach!"
Genau das ist das LSV.
Das kommt bei mir nie in Frage! Mein Geld bleibt bei mir und ich bestimme wo es hingeht!
Gruss Guru
Urteil gegen Lastschriftverfahren der DB (mL)
sfn17, Dienstag, 19.07.2016, 15:56 (vor 3548 Tagen) @ guru61
Sorry, aber wer gibt schon das Portemonnaie aus der Hand im Supermarkt und sagt der Kasseuse: "Bedienen Sie sich einfach!"
Genau das ist das LSV.
Nein, das ist nicht genau so.
Die Kassiererin bedient sich nicht einfach, sondern zaehlt mir aus dem Portemonnaie das geschuldete Geld heraus. Nimmt sie zuwenig oder zuviel heraus, storniere ich 41 Tage (6 Wochen minus 1 Tag) die Zahlung wieder. Und dann haben beide Vertragspartner je ein Problem. Das muss ich jetzt nicht weiter ausfuehren, ich fuehre nur noch aus, dass mich Dein Vergleich wundert.
Wenn Dich das Lastschriftverfahren nicht interessiert: die Threads einfach nicht lesen.
Mache ich bei den ganzen Scharmuetzeln um Kreditkarten (mit/ohne BC-Funktion) auch so.
Urteil gegen Lastschriftverfahren der DB (mL)
cyberle, Düsseldorf, Dienstag, 19.07.2016, 16:13 (vor 3548 Tagen) @ sfn17
Sorry, aber wer gibt schon das Portemonnaie aus der Hand im Supermarkt und sagt der Kasseuse: "Bedienen Sie sich einfach!"
Genau das ist das LSV.
Nein, das ist nicht genau so.
Die Kassiererin bedient sich nicht einfach, sondern zaehlt mir aus dem Portemonnaie das geschuldete Geld heraus. Nimmt sie zuwenig oder zuviel heraus, storniere ich 41 Tage (6 Wochen minus 1 Tag) die Zahlung wieder. Und dann haben beide Vertragspartner je ein Problem. Das muss ich jetzt nicht weiter ausfuehren, ich fuehre nur noch aus, dass mich Dein Vergleich wundert.
Wenn Dich das Lastschriftverfahren nicht interessiert: die Threads einfach nicht lesen.
Mache ich bei den ganzen Scharmuetzeln um Kreditkarten (mit/ohne BC-Funktion) auch so.
Die Lastschrift "SEPA Direct Debit" kann bis zu 8 Wochen nach Fälligkeit vom Zahlungspflichtigen ohne Angaben von Gründen zurückgegeben werden. Liegt für die Lastschrift kein SEPA-Mandat vor, verlängert sich die Frist auf 13 Monate nach Fälligkeit. Die Bank des Zahlungspflichtigen darf bei der "normalen" SEPA-Lastschrift maximal 5 Bankarbeitstage nach Fälligkeit einer Belastung widersprechen (z.B. wegen Kontodeckung) und die Lastschrit zurückgeben.
Die Schweiz ist anders!
guru61, Arolfingen, Mittwoch, 20.07.2016, 05:04 (vor 3547 Tagen) @ sfn17
ich fuehre nur noch aus, dass mich Dein Vergleich wundert.
Wenn Dich das Lastschriftverfahren nicht interessiert: die Threads einfach nicht lesen.
Mache ich bei den ganzen Scharmuetzeln um Kreditkarten (mit/ohne BC-Funktion) auch so.
http://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/lastschriftverfahren-die-ungeliebte-za...
Ist schon komisch: Überall macht man so einen Tanz um die Datensicherheit und ausgerechnet beim Geld gibt man die Hoheit über das Konto aus der Hand! Verkehrte Welt!
Gruss Guru
Die Schweiz ist anders!
Paudi, Mittwoch, 20.07.2016, 08:43 (vor 3547 Tagen) @ guru61
Ist schon komisch: Überall macht man so einen Tanz um die Datensicherheit und ausgerechnet beim Geld gibt man die Hoheit über das Konto aus der Hand! Verkehrte Welt!
Gruss Guru
Wie kann man glauben, die Hoheit über sein Konto abzugeben, wenn man immer noch selbst am Schluss die Kontrolle darüber hat und zur Not Buchungen noch wochenlang nach Durchführung ohne Kosten wieder retournieren zu können? Ansonsten schließe ich mich der Bemerkung von musicus an. Deine persönlichen Abneigungskommentare kannst du ja künftig in einem Zahlungsverkehrsforum veröffentlichen.
Die Schweiz ist anders!
guru61, Arolfingen, Donnerstag, 21.07.2016, 12:37 (vor 3546 Tagen) @ Paudi
Wie kann man glauben, die Hoheit über sein Konto abzugeben, wenn man immer noch selbst am Schluss die Kontrolle darüber hat und zur Not Buchungen noch wochenlang nach Durchführung ohne Kosten wieder retournieren zu können? Ansonsten schließe ich mich der Bemerkung von musicus an. Deine persönlichen Abneigungskommentare kannst du ja künftig in einem Zahlungsverkehrsforum veröffentlichen.
Offensichtlich muss ich mich mit meiner Reaktion ja einigen sehr auf die Füsse gestanden sein.
sind das alles Bankarbeiter?
Gruss Guru
Was bin ich?
J-C, In meiner Welt, Sonntag, 05.05.2019, 22:16 (vor 2528 Tagen) @ guru61
bearbeitet von J-C, Sonntag, 05.05.2019, 22:16
Ich setze auf Debitkarte, ist am einfachsten und geht am schnellsten. Was soll ich mit einem Lastschriftverfahren?
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
Urteil gegen Lastschriftverfahren der DB (mL)
safe go, Chemnitz, Montag, 25.07.2016, 14:30 (vor 3542 Tagen) @ guru61
Sorry, aber wer gibt schon das Portemonnaie aus der Hand im Supermarkt und sagt der Kasseuse: "Bedienen Sie sich einfach!"
einige Senioren
Geht ja bei der ÖBB auch nicht
Alter Köpenicker, BSPF, Sonntag, 05.05.2019, 20:19 (vor 2528 Tagen) @ guru61
Sorry, aber wer gibt schon das Portemonnaie aus der Hand im Supermarkt und sagt der Kasseuse: "Bedienen Sie sich einfach!"
Ich habe schon viele, vor allem ältere Mitbürger erlebt, die genau das machen, weil sie offenbar mit den Münzen nicht zurechtkommen.
Übrgens kann ich auch bei der ÖBB nicht mit deutschem Konto und Lastschriftverfahren bezahlen, da sollten die Kläger mal ansetzen. Immerhin bietet die ÖBB viel weniger Bezahlverfahren an, als die DB und österreichische Kunden mit österreichischem Girokonto werden dort ebenso bevorzugt. Ich habe auch noch nie erlebt, daß ich eine Bestellung im Ausland per Überweisung von einem inländischen Girokonto zahlen kann, da geht oft nur der Umweg über Paypal oder Kreditkarte.
Ach, da wird man schon eine Lösung finden
J-C, In meiner Welt, Sonntag, 05.05.2019, 20:29 (vor 2528 Tagen) @ Alter Köpenicker
Denn ÖBB hat Giropay im Sortiment, also ein paar Banken in Deutschland wären drin.
Zumal man ÖBB-Tickets für den Nightjet etwa anscheinend auch bei der DB buchen kann, in sofern...
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
Ach, da wird man schon eine Lösung finden
Alter Köpenicker, BSPF, Sonntag, 05.05.2019, 20:40 (vor 2528 Tagen) @ J-C
Denn ÖBB hat Giropay im Sortiment, also ein paar Banken in Deutschland wären drin.
Seit wann denn das? Bei meiner letzten Buchung, die noch nicht so lange her ist, konnte man lediglich zwischen österreichischem Girokonto und Kreditkarte wählen. Das muß ich mir ja gleich mal ansehen.
Seit 1. September 2017
J-C, In meiner Welt, Sonntag, 05.05.2019, 20:47 (vor 2528 Tagen) @ Alter Köpenicker
bearbeitet von J-C, Sonntag, 05.05.2019, 20:47
EuGH schließt sich wohl an: DB handelt rechtswidrig
musicus, Donnerstag, 02.05.2019, 16:55 (vor 2531 Tagen) @ musicus
BargeldlosBlog.de
Norddeich, Samstag, 04.05.2019, 21:01 (vor 2529 Tagen) @ musicus
bearbeitet von Norddeich, Samstag, 04.05.2019, 21:02
Die Payment-Nerds haben sich auch schon mit dem Thema beschäftigt:
BargeldlosBlog: SEPA-Verordnung schlägt Geoblocking-Verordnung (2. Mai 2019)