Keine Fahrscheine mehr ab Grenztarifpunkt? (Fahrkarten und Angebote)

Silver, Samstag, 18.06.2016, 10:28 (vor 3632 Tagen) @ JeDi

Die Bahn verstößt damit gegen ihre eigenen Bestimmungen. in den SCIC heißt es:

Internationale Fahrkarten werden ausgegeben:
[...]
c) ab einem für den internationalen Personenverkehr vorgesehenen Grenztarifpunkt bis zu dem der Reisende bereits eine oder mehrere Fahrkarten gemäß BB Personenverkehr besitzt, zu einem Bestimmungsort im Ausland. [...]
d) ab einem für den internationalen Personenverkehr vorgesehenen Grenztarifpunkt, bis zu dem der Reisende bereits eine oder mehrere Fahrkarten des Binnenverkehrs einer anderen Bahn als der DB besitzt, bis zu einem DB-Bahnhof. Dazu gehören auch Fahrkarten vom Ausland zu den sog. Gemeinschaftsbahnhöfen Basel Badischer Bahnhof, Bayrisch Eisenstein, Konstanz, Kufstein, Lindau, Passau, Salzburg, Schaffhausen, Simbach (Inn), Waldshut.
e) ab einem Abgangsort im Ausland bis zu einem für den internationalen Personenverkehr vorgesehenen Grenztarifpunkt, ab dem der Reisende bereits eine oder mehrere Fahrkarten des DB-Binnenverkehrs besitzt,
f) ab einem Abgangsort im Inland bis zu einem für den internationalen Personenverkehr vorgesehenen Grenztarifpunkt, ab dem der Reisende bereits eine oder mehrere Fahrkarten des Binnenverkehrs einer anderen Bahn als der DB besitzt.
In den Fällen der Buchstaben c) bis f) verkörpern abweichend von Nr. 3.4 GCC-CIV/PRR mehrere Beförderungsdokumente einen einzigen, durchgehenden Beförderungsvertrag, wenn sie ausschließlich für nicht-reservierungspflichtige Züge gelten.

Die Rechtsfolgen dürften klar sein. Ich empfehle auch Eskalation im Verkaufsgespräch mit Verweis auf obige Bestimmungen.


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