Zug überfährt Hund - Frauchen soll zahlen (Allgemeines Forum)
Matze86, München, Dienstag, 27.10.2009, 17:25 (vor 5901 Tagen)
Zug überfährt Hund - Frauchen soll zahlen
JanGT, Dienstag, 27.10.2009, 17:41 (vor 5901 Tagen) @ Matze86
Früher war das ja auch bei menschlichen Personenunfällen oft ein Problem.
Kann mich noch an diverse Fernsehberichte erinnern: Da verloren Eltern durch einen Unfall oder Suizid ihr Kind und die Bahn schickte noch einen Brief über die entstandenen Kosten. Skandalös!!!
Hier hat die Bahn inzwischen wohl doch dazugelernt.
Nun ist es aber so, dass für nicht wenige Menschen ein Haustier ein festes Familienmitglied ist und ein Verlust hier genauso schwer wiegen kann wie bei einem Menschen.(Wäre bei meinen bei den Tieren in meiner Familie übrigens genauso) womit ich das Verhalten von DB und BP mal hier wieder gar nicht nachvollziehen kann.
Insbesondere wenn man mal so die Tätigkeiten beobachtet die die Bundespolizei an Bahnhöfen so "vollbringt". Laufen unproduktiv umher, plaudern mal hier und da mit DB-Mitarbeitern und machen auf dicke Hose.
Aber da der IC nach Stralsund katastrophale 5 Minuten Verspätung erhalten hat, was normal natürlich nie ein IC in Deutschland hat, wie war dass noch, pro Minute die man an Verspätung verursacht 180 Euro? sollte man die arme Frau ordentlich zur Kasse bitten.
Zug überfährt Hund - Frauchen soll zahlen
ICE615, Dienstag, 27.10.2009, 21:02 (vor 5901 Tagen) @ JanGT
Früher war das ja auch bei menschlichen Personenunfällen oft ein Problem.
Kann mich noch an diverse Fernsehberichte erinnern: Da verloren Eltern durch einen Unfall oder Suizid ihr Kind und die Bahn schickte noch einen Brief über die entstandenen Kosten. Skandalös!!!
Hier hat die Bahn inzwischen wohl doch dazugelernt.Nun ist es aber so, dass für nicht wenige Menschen ein Haustier ein festes Familienmitglied ist und ein Verlust hier genauso schwer wiegen kann wie bei einem Menschen.(Wäre bei meinen bei den Tieren in meiner Familie übrigens genauso) womit ich das Verhalten von DB und BP mal hier wieder gar nicht nachvollziehen kann.
Nach deutschem Recht ist und bleibt ein Tier ein Sachgegenstand, weshalb das Überfahren eines Hundes auch nur Sachbeschädigung ist.
Es wäre auch etwas unverhältnismäßig, Hunde Menschen gleichzustellen.
Dann müsste nämlich auch gleiches Recht für Spinnen, Fliegen und Kakerlaken gelten.
Insbesondere wenn man mal so die Tätigkeiten beobachtet die die Bundespolizei an Bahnhöfen so "vollbringt". Laufen unproduktiv umher, plaudern mal hier und da mit DB-Mitarbeitern und machen auf dicke Hose.
Genau, habe ich vor ca. einer Stunde erst wieder beobachtet.
Zug überfährt Hund - Frauchen soll zahlen
Manitou, Dienstag, 27.10.2009, 23:49 (vor 5901 Tagen) @ ICE615
Der Unfallverursacher muß für Unfallschäden haften. Wenn jemand pennt und in ein Auto läuft, muß er trotz seiner Verletzungen (bzw. im Todesfall die Hinterbliebenen) für Schäden am Auto aufkommen. Welcher Autobesitzer würde aus Pietät auf sein Recht verzichten?
Das einige Fernsehsendungen in vergleichbarer Situation die bahn zum Verzicht auf ihren rechtmäßigen Schadenersatzanspruch gezwungen haben, stellt eigentlich Nötigung dar.
Wenn Hunde Schäden verursachen, müssen Hundehalter haften. Da gibt es für die Bahn als Geschädigten keine Ausnahme.
Pietät, Schuld und andere "Kleinigkeiten"
ICE-T-Fan, Mittwoch, 28.10.2009, 04:04 (vor 5900 Tagen) @ Manitou
bearbeitet von ICE-T-Fan, Mittwoch, 28.10.2009, 04:06
Der Unfallverursacher muß für Unfallschäden haften. Wenn jemand pennt und in ein Auto läuft, muß er trotz seiner Verletzungen (bzw. im Todesfall die Hinterbliebenen) für Schäden am Auto aufkommen. Welcher Autobesitzer würde aus Pietät auf sein Recht verzichten?
Wobei hier die Frage der Teilschuld zu klären wäre.
Ein Autofahrer z.B. muss immer damit rechnen, dass ihm ein Fußgänger vor das Auto läuft und daher gibt es ja zumindestens in geschlossenen Ortschaften grundsätzliche Tempolimits usw.
Wirklich skurril finde ich, dass im Todesfall Hinterbliebene, also am konkreten Unfall unbeteiligte Personen für Unfallfolgen aufkommen müssen.
Ist der Unfallverursacher volljährig, muss er unabhängig vom Ausgang die vollen Konsequenzen tragen, was aber bedingt, dass er geistig voll handlungsfähig ist, was wiederum bedeutet, dass kein anderer Mensch für die Folgen seiner frei getroffenen Entscheidung belangt werden kann.
Im schlimmsten Falle sollten Unfallbeteiligte dann höchstens von der zurückgebliebenen Wertmasse des getöteten Unfallverursacher entschädigt werden.. das würde Versicherungen natürlich mit einschließen.
Bei suizidgefährteten Menschen stellt sich ohnehin die Frage nach der Schuldfähigkeit. Rein rechtlich und medizinisch begründet kann ein schuldunfähiger Mensch auch nicht für die Konsequenzen seiner Tat zur Verantwortung gezogen werden.. somit bleibt die Bahn oder der Autofahrer im Endeffekt auf den Kosten sitzen.
Das einige Fernsehsendungen in vergleichbarer Situation die bahn zum Verzicht auf ihren rechtmäßigen Schadenersatzanspruch gezwungen haben, stellt eigentlich Nötigung dar.
Was heißt hier gezwungen?
Wenn eine solche Forderung öffentlich Empörung auslöst, kann die Bahn doch selbst entscheiden, ob sie darauf besteht oder nicht. Ist ja jetzt nicht so, als wenn das "böse Fernsehen" den Beteiligten ihre Entscheidungsfreiheit nehmen würde. Es stellt lediglich sicher, dass die getroffene Entscheidung in jedem Fall öffentlich bekannt gemacht und über die Konsequenzen diskutiert wird.
Im konkreten Fall eines Tieres muss erstmal die Verletzung der Aufsichtspflicht der Halterin nachgewiesen werden, bevor hier irgendwer irgendwelche entstandenen Kosten fordern kann.
Das Pietätsgefühl auch mal wichtig sein kann, hat ja schon ein anderer Fall bewiesen.
Eine Frau, die aufgrund eines familiären Zwischenfall psychische Probleme hatte, hatte ihren Koffer in einem Zug oder auf einem Bahnsteig vergessen (ich weiß es nicht mehr ganz genau).
Daraufhin kam es wie es kommen musste, es gab einen Bombenentschärfungseinsatz.
(Wäre vor 10 Jahren vermutlich nicht passiert und das Gepäckstück wäre im Fundbüro gelandet.)
Nun sollte die Frau die Kosten der Sperrung, der Zugverspätung und anderer Folgekosten tragen, was grob überschlagen paar 10.000 Euro waren.
Was daraus geworden ist, ist mir leider nicht bekannt.
Allerdings kann es absolut jedem Menschen so ergehen, dass er aufgrund von Todesfällen, schweren Krankheiten oder sonstigen mal nicht wirklich bei der Sache ist und solch ein Malheur darauf folgend passieren kann.
Wenn man jeden Menschen dann für Folgekosten belangen wollte (vorallem wenn sie aus m.E. unsinnigen Überreaktionen herrühren), könnten die meisten Menschen schonmal pauschal zu ihrer Geburt Privatinsolvenz anmelden ;)
Wir sind mittlerweile eine so Geld- und schuldfixierte Gesellschaft, dass wir uns bei Dingen die schon immer passiert sind, heute sofort drüberstürzen und irgendjemanden zur Verantwortung ziehen wollen, egal wie unsinnig oder lebensfremd das im Einzelfall auch sein sollte.
Die Bahn fährt ja nicht in einem virtuellen menschen- und tierleeren Raum, sondern im realen Leben auf der realen Erde. Mit so etwas muss man immer rechnen und solche Zwischenfälle sollten von Anfang an mit einkalkuliert werden und zwar ohne hinterher irgendeinen Sündenbock suchen zu müssen.
Pietät, Schuld und andere "Kleinigkeiten"
sappiosa, Mittwoch, 28.10.2009, 17:25 (vor 5900 Tagen) @ ICE-T-Fan
Hallo Markus,
na, das ist schon alles arg einseitig, nämlich nur aus Sicht des Unfallverursachers.
Wobei hier die Frage der Teilschuld zu klären wäre.
Ein Autofahrer z.B. muss immer damit rechnen, dass ihm ein Fußgänger vor das Auto läuft und daher gibt es ja zumindestens in geschlossenen Ortschaften grundsätzliche Tempolimits usw.
Richtig. Überschreitung des Tempolimits gibt auch erhebliche Mitschuld, oft genug über 50 Prozent.
Nur: Auch wer alle Tempolimits einhält, dem kann jemand vors Auto laufen. Bei unbeaufsichtigten Kindern muss ein Autofahrer damit rechnen - bei Erwachsenen nicht.
Wirklich skurril finde ich, dass im Todesfall Hinterbliebene, also am konkreten Unfall unbeteiligte Personen für Unfallfolgen aufkommen müssen.
Ist der Unfallverursacher volljährig, muss er unabhängig vom Ausgang die vollen Konsequenzen tragen, was aber bedingt, dass er geistig voll handlungsfähig ist, was wiederum bedeutet, dass kein anderer Mensch für die Folgen seiner frei getroffenen Entscheidung belangt werden kann.
Aber was wäre die Alternative?
Dass der andere Verunfallte, dem überhaupt nichts vorzuwerfen war, auf seinem Schaden sitzenbleibt? Auch der kann eine Existenz zerstören.
Im schlimmsten Falle sollten Unfallbeteiligte dann höchstens von der zurückgebliebenen Wertmasse des getöteten Unfallverursacher entschädigt werden.. das würde Versicherungen natürlich mit einschließen.
Es hat schon einen guten Grund, dass beim Autofahren eine Haftpflicht Vorschrift ist: damit schuldlose Unfallopfer immer ihren Schaden ersetzt bekommen, auch wenn der Unfallverursacher dazu gar nicht in der Lage wäre.
Aber Unfälle passieren ja nicht nur beim Autofahren...
Bei suizidgefährteten Menschen stellt sich ohnehin die Frage nach der Schuldfähigkeit. Rein rechtlich und medizinisch begründet kann ein schuldunfähiger Mensch auch nicht für die Konsequenzen seiner Tat zur Verantwortung gezogen werden.. somit bleibt die Bahn oder der Autofahrer im Endeffekt auf den Kosten sitzen.
Ist das so? "Strafrechtlich nichts vorzuwerfen" und "zivilrechtlich nicht haftbar" sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Und auch hier wieder hieße die Alternative: Zahlen müssten völlig Unschuldige.
Eine Frau, die aufgrund eines familiären Zwischenfall psychische Probleme hatte, hatte ihren Koffer in einem Zug oder auf einem Bahnsteig vergessen (ich weiß es nicht mehr ganz genau).
Daraufhin kam es wie es kommen musste, es gab einen Bombenentschärfungseinsatz.
(Wäre vor 10 Jahren vermutlich nicht passiert und das Gepäckstück wäre im Fundbüro gelandet.)Nun sollte die Frau die Kosten der Sperrung, der Zugverspätung und anderer Folgekosten tragen, was grob überschlagen paar 10.000 Euro waren.
Was daraus geworden ist, ist mir leider nicht bekannt.
Nun gut, ein Extremfall...
Es ist eh drastisch überzogen, wegen eines herrenlosen Koffers das Bombenentschärfungskommando zu rufen. Aber es ist halt immer eine Frage des Einzelfalls.
Allerdings kann es absolut jedem Menschen so ergehen, dass er aufgrund von Todesfällen, schweren Krankheiten oder sonstigen mal nicht wirklich bei der Sache ist und solch ein Malheur darauf folgend passieren kann.Wenn man jeden Menschen dann für Folgekosten belangen wollte (vorallem wenn sie aus m.E. unsinnigen Überreaktionen herrühren), könnten die meisten Menschen schonmal pauschal zu ihrer Geburt Privatinsolvenz anmelden ;)
Absolut richtig.
Nur, provokant gesagt: Will man dann andererseits jedem Menschen das Risiko aufbürden, für Folgekosten aufzukommen von Fehlern, die nicht einmal sie selbst gemacht haben, sondern andere?
Nichts anderes hieße nämlich, auf den Kosten eines Unfalls sitzenzubleiben.
Dass die Bahn und andere Großkonzerne in solchen Fällen im Zweifelsfall nicht auf ihrem Recht bestehen, weil es um Beträge geht, die für sie Peanuts sind, ist schon völlig richtig so. Aber einen Grundsatz kann man daraus nicht machen.
Schöne Grüße
Daniel (aka Sappiosa)
Pietät, Schuld und andere "Kleinigkeiten"
ICE-T-Fan, Mittwoch, 28.10.2009, 17:47 (vor 5900 Tagen) @ sappiosa
Hallo Markus,
na, das ist schon alles arg einseitig, nämlich nur aus Sicht des Unfallverursachers.
Wobei hier die Frage der Teilschuld zu klären wäre.
Ein Autofahrer z.B. muss immer damit rechnen, dass ihm ein Fußgänger vor das Auto läuft und daher gibt es ja zumindestens in geschlossenen Ortschaften grundsätzliche Tempolimits usw.
Richtig. Überschreitung des Tempolimits gibt auch erhebliche Mitschuld, oft genug über 50 Prozent.Nur: Auch wer alle Tempolimits einhält, dem kann jemand vors Auto laufen. Bei unbeaufsichtigten Kindern muss ein Autofahrer damit rechnen - bei Erwachsenen nicht.
Das ist meines Erachtens das Problem. Das solche Dinge zu sehr aus unserem Bewusstsein ausgeklammert werden. Es gibt genügend Gründe in der heutigen Gesellschaft, die dazu führen, dass auch Erwachsene "normale" Menschen mal austicken. Dazu kommen noch die paar % immer auftretenden psychisch kranken Menschen.
Ich selbst leide an einer leichten psychischen Erkrankung, warum ich mehr oder weniger unfreiwillig bei Ärzten usw. Kontakt zu psychisch labilen Menschen habe.
Aus diesem Grund habe ich da eine etwas andere Sichtweise.
Erst kürzlich hat sich ein Mensch, mit dem ich freundschaftlichen Kontakt gepflegt habe, in einem Krankenhaus (welches bleibt natürlich geheim) aus dem Fenster gestürzt hat und nun wohl für den Rest seines Lebens am Rollstuhl gefesselt sein wird.
Hätte er sich vor einen Zug geworfen, wäre wohl neben dem gesundheitlichen Ruin auch ein finanzieller die Folge gewesen, was dann weitere Suizidversuch nur noch begünstigt, weil man dann quasi kein Lebensziel mehr hat und für den Rest des Lebens gestraft bleibt.
Wirklich skurril finde ich, dass im Todesfall Hinterbliebene, also am konkreten Unfall unbeteiligte Personen für Unfallfolgen aufkommen müssen.
Ist der Unfallverursacher volljährig, muss er unabhängig vom Ausgang die vollen Konsequenzen tragen, was aber bedingt, dass er geistig voll handlungsfähig ist, was wiederum bedeutet, dass kein anderer Mensch für die Folgen seiner frei getroffenen Entscheidung belangt werden kann.
Aber was wäre die Alternative?Dass der andere Verunfallte, dem überhaupt nichts vorzuwerfen war, auf seinem Schaden sitzenbleibt? Auch der kann eine Existenz zerstören.
Der Ruin einer ganzen Familie kann wohl kaum ein gerechtes Produkt aus einer schlimmen aber unverschuldeten Kurzschlusshandlung sein.
Wenn sich ein Familienmitglied vor einen Zug stürzen würde, wäre ich nicht bereit für den entstandenen Schaden aufzukommen.
Einzig fahrlässige Handlungen sollten auch zivilrechtlich bestraft werden. Also Unfälle aus Leichtsinn mit voller Schuldfähigkeit.
Im schlimmsten Falle sollten Unfallbeteiligte dann höchstens von der zurückgebliebenen Wertmasse des getöteten Unfallverursacher entschädigt werden.. das würde Versicherungen natürlich mit einschließen.
Es hat schon einen guten Grund, dass beim Autofahren eine Haftpflicht Vorschrift ist: damit schuldlose Unfallopfer immer ihren Schaden ersetzt bekommen, auch wenn der Unfallverursacher dazu gar nicht in der Lage wäre.Aber Unfälle passieren ja nicht nur beim Autofahren...
Darum wäre ich z.B. für eine Zwangshaftpflichtversicherung für alle Menschen ;)
Bei suizidgefährteten Menschen stellt sich ohnehin die Frage nach der Schuldfähigkeit. Rein rechtlich und medizinisch begründet kann ein schuldunfähiger Mensch auch nicht für die Konsequenzen seiner Tat zur Verantwortung gezogen werden.. somit bleibt die Bahn oder der Autofahrer im Endeffekt auf den Kosten sitzen.
Ist das so? "Strafrechtlich nichts vorzuwerfen" und "zivilrechtlich nicht haftbar" sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.Und auch hier wieder hieße die Alternative: Zahlen müssten völlig Unschuldige.
Die Verwandten des "Täter" können auch absolut unschuldig sein.
Welchen Unschuldigen soll ich denn dann in den ggf. Ruin treiben?
Für soetwas müsste es ein staatliches Konto geben, der für Folgeschäden durch Taten von schuldunfähigen Personen aufkommt.
Eine Frau, die aufgrund eines familiären Zwischenfall psychische Probleme hatte, hatte ihren Koffer in einem Zug oder auf einem Bahnsteig vergessen (ich weiß es nicht mehr ganz genau).
Daraufhin kam es wie es kommen musste, es gab einen Bombenentschärfungseinsatz.
(Wäre vor 10 Jahren vermutlich nicht passiert und das Gepäckstück wäre im Fundbüro gelandet.)Nun sollte die Frau die Kosten der Sperrung, der Zugverspätung und anderer Folgekosten tragen, was grob überschlagen paar 10.000 Euro waren.
Was daraus geworden ist, ist mir leider nicht bekannt.
Nun gut, ein Extremfall...Es ist eh drastisch überzogen, wegen eines herrenlosen Koffers das Bombenentschärfungskommando zu rufen. Aber es ist halt immer eine Frage des Einzelfalls.
Allerdings kann es absolut jedem Menschen so ergehen, dass er aufgrund von Todesfällen, schweren Krankheiten oder sonstigen mal nicht wirklich bei der Sache ist und solch ein Malheur darauf folgend passieren kann.Wenn man jeden Menschen dann für Folgekosten belangen wollte (vorallem wenn sie aus m.E. unsinnigen Überreaktionen herrühren), könnten die meisten Menschen schonmal pauschal zu ihrer Geburt Privatinsolvenz anmelden ;)
Absolut richtig.Nur, provokant gesagt: Will man dann andererseits jedem Menschen das Risiko aufbürden, für Folgekosten aufzukommen von Fehlern, die nicht einmal sie selbst gemacht haben, sondern andere?
Nichts anderes hieße nämlich, auf den Kosten eines Unfalls sitzenzubleiben.
Wie gesagt, müsste für schuldunfähige Personen die Gesellschaft haften.
Es ist ja nunmal ein Phänomen was der menschlichen Natur eigen ist, dass er auchmal Fehler macht und das andere dadurch zu Schaden kommen können, ohne das es beabsichtigt war.
Darum muss es ein gesellschaftliches Absicherungssystem geben, der die Opfer schützt bzw. für Schäden aufkommt.
Nur weil jemand einen Fehler gemacht hat, weil er eben ein Mensch mit menschlichen Schwächen ist, ihn deshalb in den möglichen Ruin zu treiben, halte ich persönlich für fragwürdig um nicht zu sagen für höchst ungerecht.
Soetwas kann jedem Menschen passieren. Es gibt dagegen keine Immunität.
Dass die Bahn und andere Großkonzerne in solchen Fällen im Zweifelsfall nicht auf ihrem Recht bestehen, weil es um Beträge geht, die für sie Peanuts sind, ist schon völlig richtig so. Aber einen Grundsatz kann man daraus nicht machen.
Die öffentliche Empörung in solchen Fällen zeigt ja, dass da Handlungsbedarf besteht und das man den Menschen nicht zumuten kann ihr Leben lang mit der angst zu leben durch einen Fehler oder eine Krankheit sich selbst das Leben zu zerstören.
Würde m.E. sogar die Suizidrate senken und damit auch der Bahn eher dienlich sein ;)
Schöne Grüße
Daniel (aka Sappiosa)
Pietät, Schuld und andere "Kleinigkeiten"
Manitou, Freitag, 30.10.2009, 00:17 (vor 5898 Tagen) @ ICE-T-Fan
Wer bei einem (Versuch) der Selbsttötung unbeteiligte schädigt, schädigt diese nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich. Insofern kann man jemandem mit der Absicht der Selbsttötung nur deutlich machen, daß er seine Hinterbliebenen schädigt (ggf. bis zum Verlust des vollen Nachlasses, eine darüber hinaus gehende Haftung könne die Erben durch Erbschaftsausschlagung/Nachlass-Insolvenz abwenden).
Tierhalter haften (außer bei Nutztieren) nach der Gefährdungshaftung. Insofern muß man der Frau keine Schuld (vernachlässigte Aufsicht) nachweisen.
Andererseits sollte die Bahn deutlich machen, daß jede Fahrkarte einen "Selbstmord-Fünfziger" enthält, weil letztendlich die Fahrgäste die Schäden aus Fahgastunfällen und Selbsttötungen tragen müssen, wenn nicht die Verursacher dafür haften. Bei Schäden, für die Dritte aufkommen und einen Regressanspruch geltend machen können (Wenn ein Lokführer wegen Schock nach Fahgastunfall oder Selbsttötung dienstunfähig wird, zahlt ersmal die gesetzliche Unfallversicherung, diese hat gegenüber dem Verursacher einen Regressanspruch), hat die bahn ohnedies keinen Einfluß.
Pietät, Schuld und andere "Kleinigkeiten"
ICE-T-Fan, Freitag, 30.10.2009, 01:18 (vor 5898 Tagen) @ Manitou
Wer bei einem (Versuch) der Selbsttötung unbeteiligte schädigt, schädigt diese nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich. Insofern kann man jemandem mit der Absicht der Selbsttötung nur deutlich machen, daß er seine Hinterbliebenen schädigt (ggf. bis zum Verlust des vollen Nachlasses, eine darüber hinaus gehende Haftung könne die Erben durch Erbschaftsausschlagung/Nachlass-Insolvenz abwenden).
Leute die suizidgefährtet sind, sind in den meisten Fällen (meiner Erfahrung nach) eh psychisch krank und damit oftmals schuldunfähig, da sie nicht mehr die Konsequenzen überblicken können, weil sie sich quasi in einen geistigen "Gedankenrausch" begeben oder geraten.
Eine schuldunfähige Person kann nicht haftbar gemacht werden, also haben die Hinterbliebenen in so einem Fall meinem Verständnis nach garnix zu befürchten und ggf. können Klagen entsprechend abgewiesen werden, mit dem Hinweis das kein Vorsatz vorlag.
Tierhalter haften (außer bei Nutztieren) nach der Gefährdungshaftung. Insofern muß man der Frau keine Schuld (vernachlässigte Aufsicht) nachweisen.
Andererseits sollte die Bahn deutlich machen, daß jede Fahrkarte einen "Selbstmord-Fünfziger" enthält, weil letztendlich die Fahrgäste die Schäden aus Fahgastunfällen und Selbsttötungen tragen müssen, wenn nicht die Verursacher dafür haften. Bei Schäden, für die Dritte aufkommen und einen Regressanspruch geltend machen können (Wenn ein Lokführer wegen Schock nach Fahgastunfall oder Selbsttötung dienstunfähig wird, zahlt ersmal die gesetzliche Unfallversicherung, diese hat gegenüber dem Verursacher einen Regressanspruch), hat die bahn ohnedies keinen Einfluß.
Hier ist es eine reine Abwägungsfrage. Rechtlich wird man der Bahn wohl nicht viel vorwerfen können, wenn ich dich richtig verstanden habe.
Pietät, Schuld und andere "Kleinigkeiten"
Manitou, Freitag, 30.10.2009, 23:42 (vor 5898 Tagen) @ ICE-T-Fan
Es geht mir um zwei Dinge. Einerseits muß in die öffentliche Diskussion eingeführt werden, daß wenn die Bahn auf ihr nach dem Gesetz zustehende Schadenersatzansprüche verzichtet, dann entweder die Fahrgäste diesen zahlen oder indirekt durch Einsparungen zu Lasten von Fahrgästen oder Mitarbeitern das "verschenkte" Geld zurückgeholt wird.
Andererseits ist, im Gegensatz zum Strafrecht im Zivilrecht eine verminderte Schuldfähigkeit wesentlich schwerer durchzusetzen.
Der Gesetzgeber erkennt Kindern ab dem vollendeten 7. Lebensjahr die Deliktfähigkeit (Anrichten eines Schadens) zu. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr besteht eine eingeschänkte (Jugendstrafrecht), ab dem 18.-21. Lebensjahr die volle Strafmündigkeit. Bei Personen, die psychisch erkrankt sind (ggf. auch ein situationsbedingter Steuerungsverlust, der nicht selbst verschuldet ist), wird dabei der Vergleich mit den Einschränkungen gemacht, die man bei Kindern und Jugendlichen annimmt. Somit dürfte man auch bei Suizid-Absicht in den meisten Fällen noch die Einsichtsfähigkeit voraussetzen zu können, daß jemand erkennt, ob er unbeteiligte Dritte schädigt. Man muß sich nicht vor einen Zug werfen, es gibt auch Schlaftabletten, man kann sich die Pulsadern öffnen, Strom benutzen o.ä., ohne einen Lokführer lebenslänglich zu traumatisieren und hunderten Fahrgästen eine mehrstündige Verspätung zuzumuten.
Zug überfährt Hund - Frauchen soll zahlen
liebe70, Dienstag, 27.10.2009, 23:53 (vor 5901 Tagen) @ ICE615
Nach deutschem Recht ist und bleibt ein Tier ein Sachgegenstand, weshalb das Überfahren eines Hundes auch nur Sachbeschädigung ist.
Weswegen kann man dann wegen Tierquälerei belangt werden, wenn es doch "nur" Sachbeschädigung ist? Weswegen gibt es dann im deutschen Recht seit 1972 das Tierschutzgesetz? Wieso wurde bereits 2002 Artikel 20a des deutschen GG auf die Tiere erweitert?
Kann es sein, daß Du hier nicht auf aktuellem Stand bist? Dir sei das Lesen des TierschG empfohlen.
Es wäre auch etwas unverhältnismäßig, Hunde Menschen gleichzustellen.
Warum? Menschen gehören genau wie die Hunde zur Reihe der Wirbeltiere, Klasse der Säugetiere und Unterklasse der höheren Säugetiere.
Dann müsste nämlich auch gleiches Recht für Spinnen, Fliegen und Kakerlaken gelten.
Nein. Aber das genau auszuführen, würde den Rahmen des Forums sprengen.
Gruß, Ralf
Zug überfährt Hund - Frauchen soll zahlen
Manitou, Dienstag, 27.10.2009, 23:59 (vor 5900 Tagen) @ liebe70
Die Tierquälerei bedingt den Tatvorsatz. Die fahrlässige Tötung eines Tieres, z.B. bei einem Unfall, stellt dagegen lediglich eine Sachbeschädigung dar.
Dies spielt hier aber keine Rolle, da der fragliche Hund nicht durch Verschulden der Bahn getötet wurde, sondern offensichtlich durch Unachtsamkeit der Halterin.
Zug überfährt Hund - Frauchen soll zahlen
liebe70, Mittwoch, 28.10.2009, 00:23 (vor 5900 Tagen) @ Manitou
Die Tierquälerei bedingt den Tatvorsatz. Die fahrlässige Tötung eines Tieres, z.B. bei einem Unfall, stellt dagegen lediglich eine Sachbeschädigung dar.
Meiner Meinung nach ist das sowieso verrückt. Wenn ich mein eignes Tier quäle, ist das nach §18 TierschG "lediglich" eine Ordnungswidrigkeit. Mache ich das gleiche bei einem fremden Tier, ist genau der gleiche Tatbestand gemäß §17 TierschG eine Straftat. Unbegreiflich.
Dies spielt hier aber keine Rolle, da der fragliche Hund nicht durch Verschulden der Bahn getötet wurde, sondern offensichtlich durch Unachtsamkeit der Halterin.
Ich habe den Artikel nicht gelesen, aber dennoch sollte man auch hier eine bestimmte Verhältnismäßigkeit beachten. Bei einem Suizid/sonstigem Unfall mit Tötung des Betreffenden wird seitens der DB mehr oder weniger freiwillig auf das Eintreiben der entstandenen Kosten verzichtet, aber bei einem Tierbesitzer mit voller Härte durchgegriffen? Wäre hier nicht ebenfalls ein "Akt der Gnade" angemessener?
Gruß, Ralf
Zug überfährt Hund - Frauchen soll zahlen
ICE615, Mittwoch, 28.10.2009, 22:16 (vor 5900 Tagen) @ liebe70
Ich habe den Artikel nicht gelesen, aber dennoch sollte man auch hier eine bestimmte Verhältnismäßigkeit beachten. Bei einem Suizid/sonstigem Unfall mit Tötung des Betreffenden wird seitens der DB mehr oder weniger freiwillig auf das Eintreiben der entstandenen Kosten verzichtet, aber bei einem Tierbesitzer mit voller Härte durchgegriffen? Wäre hier nicht ebenfalls ein "Akt der Gnade" angemessener?Gruß, Ralf
Das ist auch so eine Sache. Entweder ich behandele alle gleich oder entscheide in jedem Einzelfall anders, was wieder zu ewigen Rechtsstreitereien führen würde.
Wenn es sich jetzt z.B. nicht um einen Hund gehandelt hätte, sondern um eine Rinderherde, die auf Bahngleise gelaufen ist, weil der Halter vergessen hat, ein Gatter zu schließen und dadurch eine schwere Entgleisung mit Toten verursacht hat, dann würde jeder den Verantwortlichen gerne zur Rechenschaft gezogen wissen. Hier soll durchgegriffen werden und Schadensersatz gezahlt werden.
Der überfahrene Hund, der eine marginale Verspätung verursacht hat, ist im Vergleich zum o.a. Fall natürlich harmlos, wenn hier aber auf eine Schadensersatzforderung verzichtet würde, dann hätte man eine neue Grauzone geschaffen, da nicht klar ist, ab welchem Schaden gezahlt werden muss.
Die darauffolgenden Prozesse kann man sich ja auch in etwa vorstellen.
Mal ganz davon abgesehen sind die fünf Minuten Verspätung gemessen an den sonst üblichen Verspätungen natürlich überhaupt nichts.
Zug überfährt Hund - Frauchen soll zahlen
Manitou, Freitag, 30.10.2009, 00:24 (vor 5898 Tagen) @ liebe70
Tierquälerei / vorsätzliche Tötung eines Tieres ohne wichtigen Grund ist grundsätzlich eine Straftat. Eine Ordnungswidrigkeit ist lediglich bei unsachgemäßer Haltung / Vernachlässigung gegeben.
Wer also seinem eigenen Hund oder den Hund des Nachbarn mißhandelt, kann in beiden Fällen im schlimmsten Fall im Knast landen. Allerdings kommt beim fremden Hund immer noch die Sachbeschädigung dazu.
Zug überfährt Hund - Frauchen soll zahlen
bahn-user, Dienstag, 27.10.2009, 18:09 (vor 5901 Tagen) @ Matze86
Den Spiess umgedreht...
Steffen, Dienstag, 27.10.2009, 18:14 (vor 5901 Tagen) @ Matze86
bearbeitet von Steffen, Dienstag, 27.10.2009, 18:14
Ob Frauchen jetzt die Bahn wohl wegen Mord an ihrem Tschau-Tschau verklagt?
--
![[image]](http://img.aachen-im-bild.de/brueckebelgien.jpg)
Den Spiess umgedreht...
Blaschke, Dienstag, 27.10.2009, 22:26 (vor 5901 Tagen) @ Steffen
Ob Frauchen jetzt die Bahn wohl wegen Mord an ihrem Tschau-Tschau verklagt?
Hund am Spieß? Gibt's das auch?
Und "Tschau-Tschau" --> der Beitrag der Woche!!!!!!!!!! Herrlich! Trotz des natürlich selbstverständlich höchst stragischen Todes konnte ich mir ein herzhaftes Lachen nicht verkneifen.
Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück vom
blaschke
Den Spiess umgedreht...
Steffen, Dienstag, 27.10.2009, 22:34 (vor 5901 Tagen) @ Blaschke
Hund am Spieß? Gibt's das auch?
Ja, gibts auch.....am anderen Ende der Transsibirischen Eisenbahn ;)
--
![[image]](http://img.aachen-im-bild.de/brueckebelgien.jpg)
Den Spiess umgedreht...
Frank Augsburg, Ansbach, Mittwoch, 28.10.2009, 13:18 (vor 5900 Tagen) @ Steffen
Hallo alle,
wie groß ist so ein Chow- Chow eigentlich? Sind das nicht solche Strickmiezen? Ne Masche weniger und das Ding würde auch als Topflappen durchgehen?
Ich finde es beachtlich, daß ein Zug das Vieh überhaupt treffen und überfahren konnte...
Selten so gelacht, obwohl sehr richtig gesagt auch sehr tragisch.
Viele Grüße aus Ansbach
Frank
--
"Die Ferne ist ein schöner Ort,
doch wenn ich da bin, ist sie fort.
Die Ferne ist wo ich nicht bin,
ich geh und geh und komm nicht hin."
(Silly, mit der leider viel zu früh verstorbenen Tamara Danz)
Die können doch sehr groß werden
Matze86, München, Mittwoch, 28.10.2009, 13:24 (vor 5900 Tagen) @ Frank Augsburg
bearbeitet von Matze86, Mittwoch, 28.10.2009, 13:24
Servus Frank,
wie groß ist so ein Chow- Chow eigentlich? Sind das nicht solche Strickmiezen? Ne Masche weniger und das Ding würde auch als Topflappen durchgehen?
Ich finde es beachtlich, daß ein Zug das Vieh überhaupt treffen und überfahren konnte...
So schwer ist das nicht den zu treffen, wenn man sich das allwissende Wikipedia dazu ansieht...
Viele Grüße,
Matze
Die können doch sehr groß werden
Frank Augsburg, Ansbach, Mittwoch, 28.10.2009, 14:00 (vor 5900 Tagen) @ Matze86
Hi Matze,
stimmt, auf die Idee hätte ich mal kommen sollen. Naja, bin gedanklich noch in Griechenland...
Interessant ist der wiki- Artikel aber schon, sieh mal:
Tschau-tschau würde demnach Leckerbissen bedeuten. Tschau-tschau sei auch der Name für Ingwer, der von Chinesen gehandelt und daher Tschau-tschau genannt wurde.
Daher auch "Gebrauchshund". Wie sich die Dinge doch allmählich klären. Fragt sich bloß noch, was Chow- Chow auf den Gleisen zu suchen hatte.
Viele Grüße
Frank
--
"Die Ferne ist ein schöner Ort,
doch wenn ich da bin, ist sie fort.
Die Ferne ist wo ich nicht bin,
ich geh und geh und komm nicht hin."
(Silly, mit der leider viel zu früh verstorbenen Tamara Danz)