Fragen zu Fahrgastrechten (Fahrkarten und Angebote)
Junior, Sonntag, 25.10.2009, 16:14 (vor 6133 Tagen)
Ich zitiere mal aus den Fahrgastrechten (http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/nationale_regelungen.shtml):
Der Entschädigungsanspruch nach den Beförderungsbedingungen des Personenverkehrs besteht nicht, wenn der Ausfall oder die Verspätung des Zuges oder das Anschlussversäumnis auf (i) einem außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegenden Umstand, den das Verkehrsunternehmen trotz Anwendung der nach Lage des Falls gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen es nicht abwenden konnte, (ii) einem Verschulden des Reisenden oder (iii) dem Verhalten eines Dritten, das das Verkehrsunternehmen trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen es nicht abwenden konnte, beruht.
1) Wie sieht das in der Realität aus, welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Bei welchen Verspätungsgründen bekommt man eine Erstattung, bei welchen nicht?
2) Muss man sich schon im Zug die Verspätung bescheinigen lassen, oder ist das nicht nötig?
Fragen zu Fahrgastrechten
Tommyboy, OWL, Sonntag, 25.10.2009, 17:22 (vor 6133 Tagen) @ Junior
Hallo,
von 15 bislang eingereichten Verspätungsanträgen im Fernverkehr sind 2 Stück nicht bewilligt worden:
- einmal ist die Zeit falsch berechnet worden (2 statt 62 Minuten, was nicht stimmt), dagegen hatte ich mich dann beim Eisenbahn-Bundesamt beschwert, die Sache läuft noch.
- einmal waren Personen am Gleis, weswegen der Zug teilweise nur langsam von Hamburg nach Hannover fahren konnte. Der Anschluss nach Dortmund war weg --> +65 in DO, aber: im Schreiben vom Servicecenter ist die Entschädigung zwar aufgeführt, jedoch nicht ausgezahlt. Unter "Erklärung" steht: "Regel 5. Verschulden Reisender". Schaut man auf der Rückseite unter 5. nach, dann steht da:
"5. Ausschlussgründe
Die Eisenbahnunternehmen sind bei folgenden Ausschlussgrünnden von der Haftung freigestellt:
- Bei außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegenden unabwendbaren Umständen
- Bei eigenem Verschulden des Reisenden
- Bei unabwendbarem Verhalten Dritter"
Daher ist es leider nicht so, dass im Zweifelsfall gezahlt wird, sondern im Zweifelsfall eher nicht.
Irre finde ich übrigens nach wie vor den Aufwand, der getrieben wird: interessenshalber habe ich mal versucht, mir einen Teil des Semestertickets erstatten zu lassen. Zwar gibt es, wenn überhaupt, nur 1,50 Euro pro "Fahrt", allerdings will ich auch mal wissen, ob sowas grundsätzlich geht. Jedenfalls habe ich alles wunschgemäß eingereicht und eine Kopie des Tickets in einen Antrag gesteckt, auf die anderen Anträge geschrieben, in welchem Antrag die Kopie liegt, alles in einen großen Umschlag gesteckt und... na ja: dann kamen 3 Briefe im Abstand von einem Tag, jeweils mit 0,55 Cent frankiert, in denen ich gebeten wurde, zwecks Bearbeitung bitte eine Kopie der Fahrkarte einzusenden. Natürlich ohne Freiumschlag. Hab ich trotzdem gemacht und am Servicepoint abgegeben, mal schauen, was passiert.
Jedenfalls normalerweise, wenn kein SP oder Bahnhof in der Nähe ist, müsste man dann nochmal 0,55 Cent investieren plus Extraarbeit, was eine Entschädigung von weniger als einem Euro ergeben würde. Das Servicecenter seinerseits muss zwei Briefe versenden, einmal, um die Kopie anzufordern und dann, um mir mitzuteilen, ob der Entschädigung entsprochen wird oder nicht. Macht also 1,65 Euro Porto bei 1,50 Entschädigung bzw. 0,95 Euro Auszahlung. Wahnsinn, oder? Da ist Dosensammeln auf dem Bahnhof lukrativer....
Gruß,
Tommyboy
--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
leicht OT: Frankierung des FGF
sebsiegler, Sonntag, 25.10.2009, 17:48 (vor 6133 Tagen) @ Tommyboy
Moin,
[...], wenn kein SP oder Bahnhof in der Nähe ist, müsste man dann nochmal 0,55 Cent investieren plus Extraarbeit, [...]
das muss man nicht, man würde nur dem Servicecenter einen "Gefallen" tun.
Auf den Formularen steht oberhalb der Anschrift des Servicecenter Fahrgastrechte der Vermerk "Antwort". Somit kann und darf man das Formular einfach in den nächstbesten Briefkasten einwerfen und braucht es nicht zu frankieren - das Porto zahlt dann der Empfänger.
Tut man es doch, freut sich das Servicecenter ;-)
Viele Grüße
Sebastian
fast...
Tommyboy, OWL, Sonntag, 25.10.2009, 18:13 (vor 6133 Tagen) @ sebsiegler
Auf den Formularen steht oberhalb der Anschrift des Servicecenter Fahrgastrechte der Vermerk "Antwort". Somit kann und darf man das Formular einfach in den nächstbesten Briefkasten einwerfen und braucht es nicht zu frankieren - das Porto zahlt dann der Empfänger.
Tut man es doch, freut sich das Servicecenter ;-)
Das steht aber nur auf den Original-Formularen. Die habe ich natürlich auch nie frankiert und sie sind trotzdem immer angekommen.
Wenn die Leute vom SC jedoch Nachfragen haben, dann schicken sie einen normalen Brief raus, den man mit den erbetenen Unterlagen zurücksenden soll - allerdings ohne Freiumschlag oder "Antwort" - Vermerk.
Gruß,
Tommyboy
--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
fast...
sebsiegler, Sonntag, 25.10.2009, 18:22 (vor 6133 Tagen) @ Tommyboy
nagut, also nur vollständige Formulare rausschicken, bei denen keine Rückfragen bleiben können ;-)
Gruß
Sebastian
fast...
arj, Sonntag, 25.10.2009, 21:32 (vor 6133 Tagen) @ Tommyboy
Das steht aber nur auf den Original-Formularen. Die habe ich natürlich auch nie frankiert und sie sind trotzdem immer angekommen.
Wenn die Leute vom SC jedoch Nachfragen haben, dann schicken sie einen normalen Brief raus, den man mit den erbetenen Unterlagen zurücksenden soll - allerdings ohne Freiumschlag oder "Antwort" - Vermerk.
Kann man die einfach in einen normalen Umschlag stecken und - wie ein FGF - am Service Point abgeben? So dass die es mit den anderen Formularen gemeinsam nach Frankfurt schicken.
Hat das schon jemand probiert?
Reisezentrum
superduper, Sonntag, 25.10.2009, 22:42 (vor 6133 Tagen) @ arj
ich habe meine beiden Anträge bisher immer online erstellt, ausgedruckt und dann im Reisezentrum abgegeben. Das hat die beieden Male problemlos funktioniert. Nach weniger als einem Monat war das Geld da.
Reisezentrum
ArneW, Hamburg, Montag, 26.10.2009, 17:57 (vor 6132 Tagen) @ superduper
Hallo,
ich habe neulich auch mein FGF im RZ HH-Dammtor abgegeben. Dort sagten Sie mir, ich könnte es auch in jeden gelben Briefkasten werfen.
Ich sagte, dass Sie es doch quasi als Sammel(-Haus-)post schicken könnten.
Dauraufhin wurde geantwortet, dass sie sowas nicht mehr hätten und auch normal mit der Post versenden, in diesem Fall natürlich ohne Briefmarke, da es ja eine Antwort ist.
Das hat mich shcon sehr gewundert, da ein RZ ja sicherlich einige Post täglich an denselben internen Empfänger schickt. Ist das wirklich so?
Ciao ARNE
fast...
liebe70, Montag, 26.10.2009, 10:31 (vor 6133 Tagen) @ Tommyboy
Das steht aber nur auf den Original-Formularen. Die habe ich natürlich auch nie frankiert und sie sind trotzdem immer angekommen.
Wenn die Leute vom SC jedoch Nachfragen haben, dann schicken sie einen normalen Brief raus, den man mit den erbetenen Unterlagen zurücksenden soll - allerdings ohne Freiumschlag oder "Antwort" - Vermerk.
Was hindert Dich daran, selbst den Vermerk "Antwort" auf dem Umschlag anzubringen? Das solltest Du als jemand, der stets möglichst preiswert sein will, eigentlich wissen...
Gruß, Ralf
Fragen zu Fahrgastrechten
Junior, Sonntag, 25.10.2009, 18:36 (vor 6133 Tagen) @ Tommyboy
Danke für deine Ausführungen!!
[OT] Kosten für Frankierungen als bei Großkunden
liebe70, Montag, 26.10.2009, 10:29 (vor 6133 Tagen) @ Tommyboy
Irre finde ich übrigens nach wie vor den Aufwand, der getrieben wird: interessenshalber habe ich mal versucht, mir einen Teil des Semestertickets erstatten zu lassen. Zwar gibt es, wenn überhaupt, nur 1,50 Euro pro "Fahrt", allerdings will ich auch mal wissen, ob sowas grundsätzlich geht. Jedenfalls habe ich alles wunschgemäß eingereicht und eine Kopie des Tickets in einen Antrag gesteckt, auf die anderen Anträge geschrieben, in welchem Antrag die Kopie liegt, alles in einen großen Umschlag gesteckt und... na ja: dann kamen 3 Briefe im Abstand von einem Tag, jeweils mit 0,55 Cent frankiert, (...) Macht also 1,65 Euro Porto ...
Du hast einen Denkfehler. Als Post-Großkunde, wie es nun einmal das Servicecenter FGF ist, bekommt man Rabatte beim Versenden der einzelnen Briefe. Auch wenn da vielleicht ein Porto-Nominalwert von 0,55 Euro auf jedem Brief steht, so bezahlt man einen Bruchteil dessen. Macht also weniger tatsächliches Porto als Du denkst.
Gruß, Ralf
[OT] Kosten für Frankierungen als bei Großkunden
Tommyboy, OWL, Montag, 26.10.2009, 23:29 (vor 6132 Tagen) @ liebe70
Du hast einen Denkfehler. Als Post-Großkunde, wie es nun einmal das Servicecenter FGF ist, bekommt man Rabatte beim Versenden der einzelnen Briefe. Auch wenn da vielleicht ein Porto-Nominalwert von 0,55 Euro auf jedem Brief steht, so bezahlt man einen Bruchteil dessen. Macht also weniger tatsächliches Porto als Du denkst.
Gruß, Ralf
Dann ist es ja doppelt unverschämt für das Versenden einer Fahrkarte 3,50 Euro zu verlangen....
Gruß,
Tommyboy
--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
[OT] Kosten für Frankierungen als bei Großkunden
Martin, Dienstag, 27.10.2009, 04:45 (vor 6132 Tagen) @ liebe70
Briefentgelte sind von der Bundesnetzagentur genehmigungspflichtig, Rabatte gibts da keine.
Billigere Produkte wären Infopost und Infobrief, dafür gelten dann aber besondere Anforderungen auch an den Inhalt.
Das passende Entgelt steht dann auch auf der Frankierung.
? Fahrtunterbrechung
sflori, Montag, 26.10.2009, 10:02 (vor 6133 Tagen) @ Junior
bearbeitet von sflori, Montag, 26.10.2009, 10:02
Hallo !
Wie schaut das mit den Fahrgastrechten aus, wenn ich z.B. die Fahrt von Hamburg nach München in Frankfurt unterbreche (Aufenthalt dort über Nacht) ?
Wenn ich in Frankfurt zwei Stunden zu spät ankomme, am nächsten Tag in München aber pünktlich bin, gibts wahrscheinlich kein Geld, aber muß denn die Bahn für Taxi / Hotel sorgen, wenn ich aufgrund eines Bahnverschuldens Frankfurt überhaupt nicht mehr erreiche ?
Bye. Flo.