Abfahrt 0:11, Zug +60, gilt das Ticket auch am Tag davor? (Fahrkarten und Angebote)
AbschnittE, Sonntag, 22.05.2016, 18:22 (vor 3657 Tagen)
Servus, finde gerade diesen Dialog mit der Bahn:
"Ticket ohne Zugbindung ab 23.5., wollte um 0:11 ICE22 K->DO nehmen. Der hat +60. Darf ich den ICE zuvor um 23:16 nehmen?"
Antwort:
"Nein, Sie dürfen nur an dem Tag fahren, an dem die Fahrkarte gilt. Bitte nehmen Sie dann den ICE 522 um 0.45 Uhr. /ar"
Da wäre ich jetzt nach all dem, was ich hier so an Expertenaussagen gelesen habe, vom Gegenteil ausgegangen. Daher die simple Frage: Stimmt das so? :-)
Es fährt ja noch was ab Deutz und ein RE, aber zur Vermeidung der Verspätung wäre die beste Fahrt besagter Zug um 23:16 ab Hbf in der gleichen Produktklasse....
Stornieren und neu buchen.
rainman51, Paderborn, Sonntag, 22.05.2016, 18:28 (vor 3657 Tagen) @ AbschnittE
bearbeitet von rainman51, Sonntag, 22.05.2016, 18:29
Da es ja ein Flexticket vermutlich ist, dieses einfach kostenlos stornieren und neubuchen ...
Ist ja kein Problem meiner Meinung nach...
Stornieren und neu buchen = zum Nachteil des Kunden
AbschnittE, Sonntag, 22.05.2016, 19:00 (vor 3657 Tagen) @ rainman51
"Ja, aber..." – Wenn man deshalb ein Normalpreis-Ticket bucht, damit es an zwei Tagen gültig ist: Dann ist es ja zum Nachteil des Kunden, wenn die neue Fahrkarte nun – von kurz vor Mitternacht an – nur noch am Folgetag gilt...
Stornieren und neu buchen = zum Nachteil des Kunden
bahnerausleidenschaft, Sonntag, 22.05.2016, 19:38 (vor 3657 Tagen) @ AbschnittE
"Ja, aber..." – Wenn man deshalb ein Normalpreis-Ticket bucht, damit es an zwei Tagen gültig ist: Dann ist es ja zum Nachteil des Kunden, wenn die neue Fahrkarte nun – von kurz vor Mitternacht an – nur noch am Folgetag gilt...
Und was hätte der Kunde in diesem Fall von den 2 Tagen? Ich denke Stornierung und Neukauf sollte kein Nachteil sein. Ich denke aber auch das Ticket wird bei vernünftiger Erklärung im anderen ICE akzeptiert.
Stornieren und neu buchen = zum Nachteil des Kunden
agw, NRW, Sonntag, 22.05.2016, 19:44 (vor 3657 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
"Ja, aber..." – Wenn man deshalb ein Normalpreis-Ticket bucht, damit es an zwei Tagen gültig ist: Dann ist es ja zum Nachteil des Kunden, wenn die neue Fahrkarte nun – von kurz vor Mitternacht an – nur noch am Folgetag gilt...
Und was hätte der Kunde in diesem Fall von den 2 Tagen?
Ist doch klar.
Er will von A nach C über B mit großer Unterbrechung in B. Zwei Fahrkarten sind wesentlich teurer als eine (vor allem, wenn die teure durch ecoupons verbilligt werden kann.).
Fährt er am 23.5 um 0 Uhr los, kommt in der Nacht in B an, könnte er noch bis 25.5. um 3 Uhr brauchen um C zu erreichen.
Das ginge bei Stornierung nicht.
Trick: es gibt eine Verbindung von A nach C, die er jetzt nur noch mit 20 Minuten Verspätung erreicht -> Zugbindung aufgehoben.
Wenn nicht, dann Pech.
--
"Mit Vollgas in den Sommer: Sparen Sie 20% bei Europcar."
- bahn.de
Stornieren und neu buchen = zum Nachteil des Kunden
agw, NRW, Sonntag, 22.05.2016, 19:49 (vor 3657 Tagen) @ AbschnittE
"Ja, aber..." – Wenn man deshalb ein Normalpreis-Ticket bucht, damit es an zwei Tagen gültig ist: Dann ist es ja zum Nachteil des Kunden, wenn die neue Fahrkarte nun – von kurz vor Mitternacht an – nur noch am Folgetag gilt...
Wenns wirklich nur Köln Dortmund war, gilt es eh nur 1 Tag.
Und da er dann Dortmund mit mehr als 20 Minuten Verspätung erreichen würde, könnte er jeden Zug nehmen.
Dass die DB wieder ihre eigenen Regeln nicht kennt....
--
"Mit Vollgas in den Sommer: Sparen Sie 20% bei Europcar."
- bahn.de
Ja, natürlich.
Thomas, Sonntag, 22.05.2016, 19:15 (vor 3657 Tagen) @ AbschnittE
bearbeitet von Thomas, Sonntag, 22.05.2016, 19:17
Natürlich gilt das Ticket dann auch am Vortag. Sonst würden die Fahrgastrechte aus Art. 16 der EG-Verordnung ins Leere laufen. Ist also die Prognose am Vortag ersichtlich - was im konkreten Fall so war - dann darf bei nächster Gelegenheit weitergefahren werden. Das Datum auf der Fahrkarte wird gegenstandslos.
Siehe Art. 16 der EG-Verordnung:
Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei
Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung
mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unver-
züglich die Wahl zwischen
b) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänder-
ter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbe-
dingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit; oder
Was heißt nun vernünftiger weise davon ausgegangen werden? Das konkretisiert die Deutsche Bahn selbst wie folgt:
Der Fahrgast hat als Basis für eine Prognoseentscheidung, ob vernünftigerweise mit einer im Sinne dieser Fahrgastrechte anspruchsbegründenden (= „relevanten“) Verspätung am Zielort gerechnet werden muss, insbesondere folgende Medien zu berücksichtigen:
i. Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in Stationen
ii. elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und Stationen
iii.Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen
iv.verfügbare Fahrplaninformations- und Reisendeninformationsmedien
Ja, natürlich.
agw, NRW, Sonntag, 22.05.2016, 19:36 (vor 3657 Tagen) @ Thomas
Natürlich gilt das Ticket dann auch am Vortag. Sonst würden die Fahrgastrechte aus Art. 16 der EG-Verordnung ins Leere laufen. Ist also die Prognose am Vortag ersichtlich - was im konkreten Fall so war - dann darf bei nächster Gelegenheit weitergefahren werden. Das Datum auf der Fahrkarte wird gegenstandslos.
Siehe Art. 16 der EG-Verordnung:
Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei
Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung
mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unver-
züglich die Wahl zwischen
"Am Zielort" ist der Punkt, oder?
Wenn man eine dieser Fahrkarten hat, bei der man erst 24h später am wirklichen Zielort ankommen will?
Beim Flexticket kann man sich natürlich eine beliebige Verbindung raussuchen, aber nicht zu einem Zwischenziel, sondern nur dem Ziel der Fahrkarte.
Wie ist das konkret am Beispiel gewesen?
Ja, natürlich.
Thomas, Sonntag, 22.05.2016, 19:42 (vor 3657 Tagen) @ agw
"Am Zielort" ist der Punkt, oder?
Wenn man eine dieser Fahrkarten hat, bei der man erst 24h später am wirklichen Zielort ankommen will?
Beim Flexticket kann man sich natürlich eine beliebige Verbindung raussuchen, aber nicht zu einem Zwischenziel, sondern nur dem Ziel der Fahrkarte.
korrekt, am Zielort. Das wird aber bei den allermeisten Reisenden der Fall sein. Wenn man dagegen einen Aufenthalt eingeplant, muss man diesen leider entsprechend reduzieren.
Wobei das natürlich in der Praxis beim Flexpreis nicht nachvollziehbar ist. Wird also nur bei Sparpreisen mit geplantem Aufenthalt relevant.
Abfahrt 0:11, Zug +60, gilt das Ticket auch am Tag davor?
agw, NRW, Sonntag, 22.05.2016, 19:38 (vor 3657 Tagen) @ AbschnittE
Sag mal bitte die konkrete Verbindung bis zum Ziel der Fahrkarte.
Es gibt keine Aufhebung der Zugbindung nach Verspätung von bestimmten Zügen, sondern nur von Verspätungen am Zielort der Fahrkarte.
Zwischenziele sind wurscht.
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Abfahrt 0:11, Zug +60, gilt das Ticket auch am Tag davor?
AbschnittE, Sonntag, 22.05.2016, 21:26 (vor 3657 Tagen) @ agw
Sag mal bitte die konkrete Verbindung bis zum Ziel der Fahrkarte.
ach, keine Ahnung worum es da konkret ging... ich war nur erstaunt über die Aussage der Bahn, weil ich mich sehr selbstverständlich in den früheren gesetzt hätte und es ggf ausdiskutiert ;-)
letzteres wäre dann wohl mit +60 leichter als +50 ^^
hat aber derzeit nur + 51 ... *scnr*
Blaschke, Sonntag, 22.05.2016, 20:52 (vor 3657 Tagen) @ AbschnittE
- kein Text -