City-Tickets für Hin- und Rückfahrt = Tageskarte? (Fahrkarten und Angebote)
Hallo,
wenn man mit der BC25 am selben Tag hin- und zurück fährt, bekommt man City-Tickets sowohl vom Zielbahnhof ins Stadtgebiet, als auch vom Stadtgebiet zum Zielbahnhof (für die Hin- bzw. Rückfahrt).
Kann man diese beiden City-Tickets als Tageskarte nutzen? Das City-Ticket scheint den ganzen Tag gültig zu sein, man muss also nicht sofort nach der Ankunft mit dem ÖPNV weiterfahren.
Wie wahrscheinlich ist es, dass man bei einer Kontrolle Ärger bekommt? Ist ja nicht nachvollziehbar, wie oft ich bereits mit diesem City-Ticket mit der U-Bahn gefahren bin.
City-Tickets für Hin- und Rückfahrt = Tageskarte?
Hallo,
wenn man mit der BC25 am selben Tag hin- und zurück fährt, bekommt man City-Tickets sowohl vom Zielbahnhof ins Stadtgebiet, als auch vom Stadtgebiet zum Zielbahnhof (für die Hin- bzw. Rückfahrt).
Kann man diese beiden City-Tickets als Tageskarte nutzen? Das City-Ticket scheint den ganzen Tag gültig zu sein, man muss also nicht sofort nach der Ankunft mit dem ÖPNV weiterfahren.
Wie wahrscheinlich ist es, dass man bei einer Kontrolle Ärger bekommt? Ist ja nicht nachvollziehbar, wie oft ich bereits mit diesem City-Ticket mit der U-Bahn gefahren bin.
Das City-Ticket gilt für eine EINMALIGE Fahrt zum Ziel und einmalig zurück zum Bahnhof. Und einmalig bedeutet auch einmalig und ist somit nicht als Tagesticket gültig.
City-Tickets für Hin- und Rückfahrt = Tageskarte?
Hallo,
wenn man mit der BC25 am selben Tag hin- und zurück fährt, bekommt man City-Tickets sowohl vom Zielbahnhof ins Stadtgebiet, als auch vom Stadtgebiet zum Zielbahnhof (für die Hin- bzw. Rückfahrt).
Kann man diese beiden City-Tickets als Tageskarte nutzen? Das City-Ticket scheint den ganzen Tag gültig zu sein, man muss also nicht sofort nach der Ankunft mit dem ÖPNV weiterfahren.
Wie wahrscheinlich ist es, dass man bei einer Kontrolle Ärger bekommt? Ist ja nicht nachvollziehbar, wie oft ich bereits mit diesem City-Ticket mit der U-Bahn gefahren bin.
Das City-Ticket gilt für eine EINMALIGE Fahrt zum Ziel. Und einmalig bedeutet auch einmalig und ist somit nicht als Tagesticket gültig.
Und wenn mein Ziel nun der Ku'damm ist und ich via Alexanderplatz und Potsdamer Platz hinfahre? So what?
City-Tickets für Hin- und Rückfahrt = Tageskarte?
Und für welche Fahrt genau gilt das City-Ticket?
Angenommen, ich fahre mit dem ICE nach Ffm und habe ein City-Ticket. Ich kaufe mir eine RMV-Kurzstrecken-Fahrkarte und fahre vom Hbf zur Messe (mit der RMV-Kurzstrecken-Fahrkarte).
Kann ich danach mit dem City-Ticket vom Hauptbahnhof anderswohin fahren, oder ist das City-Ticket mit der Fahrt zur Messe rechtlich gesehen verfallen, obwohl ich es für diese Fahrt gar nicht "benutzt" habe?
Solange nicht eindeutig geregelt und feststellbar ist, für welche einzelne Fahrt das City-Ticket gilt, sehe ich keinen Grund, damit nur einmal zu fahren. Oder irre ich mich?
City-Tickets für Hin- und Rückfahrt = Tageskarte?
Das City-Ticket gilt für eine EINMALIGE Fahrt zum Ziel. Und einmalig bedeutet auch einmalig und ist somit nicht als Tagesticket gültig.
Und wenn mein Ziel nun der Ku'damm ist und ich via Alexanderplatz und Potsdamer Platz hinfahre? So what?
Was wollt ihr jetzt hören? Die Tariffrage wurde eindeutig beantwortet.
Dass nach meinen Erfahrungen in Berlin bei Kontrollen ein ausgedrucktes DB-Onlineticket gar nicht weiter groß angeguckt wird, ist eine andere Geschichte.
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In Saarbrücken Hbf kann mit Anschluß nicht gerechnet werden.
City-Tickets für Hin- und Rückfahrt = Tageskarte?
Dass nach meinen Erfahrungen in Berlin bei Kontrollen ein ausgedrucktes DB-Onlineticket gar nicht weiter groß angeguckt wird
Wonach soll der Kontrolleur denn im Ticket gucken?
Solange das Datum stimmt, ist das Ticket gültig. Selbst wenn es auffällt, dass mein Zug bereits vor 10 Stunden angekommen ist, kann der Kontrolleur nichts machen, denn es gibt keine Pflicht das City-Ticket sofort nach der Ankunft zu verwenden.
dann mache es doch einfach
- kein Text -
City-Tickets für Hin- und Rückfahrt = Tageskarte?
Und für welche Fahrt genau gilt das City-Ticket?
für genau eine vom und eine zum Bahnhof, du kannst m.E. aussuchen welche...
sehe ich keinen Grund, damit nur einmal zu fahren. Oder irre ich mich?
Du irrst schon, der Grund wurde genannt - es gilt nur für je eine. Die fehlende Kontrollierbarkeit ist eine andere Sache, und ob du diesen Mangel ausnutzen möchtest ist deine Entscheidung. Du kannst aber nicht erwarten einerseits einen solchen praktischen Spielraum nutzen zu wollen und gleichzeitig hier die hundertprozentige Wasserdichtheit bestätigt zu bekommen.
City-Tickets für Hin- und Rückfahrt = Tageskarte?
Dass nach meinen Erfahrungen in Berlin bei Kontrollen ein ausgedrucktes DB-Onlineticket gar nicht weiter groß angeguckt wird
Wonach soll der Kontrolleur denn im Ticket gucken?
Solange das Datum stimmt, ist das Ticket gültig. Selbst wenn es auffällt, dass mein Zug bereits vor 10 Stunden angekommen ist, kann der Kontrolleur nichts machen, denn es gibt keine Pflicht das City-Ticket sofort nach der Ankunft zu verwenden.
Du hast eine Frage gestellt. Die Frage wurde beantwortet. Die Antwort gefällt dir nicht. Jetzt gibst du dir selbst eine andere, dir besser gefallende Antwort.
Und jetzt?
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In Saarbrücken Hbf kann mit Anschluß nicht gerechnet werden.
City-Tickets für Hin- und Rückfahrt != Tageskarte.
Und wenn mein Ziel nun der Ku'damm ist und ich via Alexanderplatz und Potsdamer Platz hinfahre? So what?
Manche Kontrolleure haben ein verdammt gutes Personengedächtnis. Wenn Du zweimal an die gleichen Leute gerätst und zweimal vom Bahnhof weg oder zum Bahnhof hin fährst und das gleiche City-Ticket zeigst, kann es mindetens mal Diskussionen geben.
Dürfen darf man es jedenfalls nicht. Ob man es dennoch macht, muß jeder fr sich entscheiden.
Es nicht machen würdende Grüße,
der Colaholiker
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City-Tickets für Hin- und Rückfahrt = Tageskarte?
Wie wahrscheinlich ist es, dass man bei einer Kontrolle Ärger bekommt? Ist ja nicht nachvollziehbar, wie oft ich bereits mit diesem City-Ticket mit der U-Bahn gefahren bin.
Das ist denke ich der entscheidende Hinweis! Das Online-Ticket erlaubt pauschal die Nutzung des ÖPNV für eine Fahrt vom Ausstiegsbahnhof zum Ziel innerhalb des zugelassenen Raumes und zurück. Solange Du zur Not darlegen kannst, wie Du gerade vom oder zum Bahnhof fährst, sollte das kein Problem sein. Wie soll man Dir das Gegenteil beweisen? Das wäre ja Aufgabe des Verkehrsunternehmen, dass Dich möglicherweise belangen will. Das Online-Ticket wird ja weder vor Fahrtantritt in irgendeiner Form entwertet oder bei der Kontrolle im ÖPNV gestempelt. Es gibt die räumliche Einschränkung, wohin ich mit dem Ticket fahren darf (zum Beispiel Tarifgebiet X in der Stadt Y), und es gibt die zeitliche Einschränkung, dass ich das Online-Ticket nur an seinem Gültigkeitstag nutzen darf.
Schwierig wird das höchstens mit dem Ausstiegsbahnhof. Welcher Bahnhof gilt da?
Habe ich zum Beispiel ein Online-Ticket im Fernverkehr nach München, sind ja sehr viele Bahnhöfe tariflich mit München Hbf gleichgestellt.
1. Frage: Darf ich eigentlich mit dem Online-Ticket zu jedem gleichgestellten Münchner Bahnhof mit dem SPNV weiterfahren, auch wenn in der Reiseverbindung München Hbf steht? Ich denke schon.
2.Frage: Kann ich den kommunalen ÖPNV ab jedem dieser gleichgestellten Bahnhöfe nutzen oder darf ich nur an dem in der Reiseverbindung eingetragenen Ausstiegsbahnhof in den ÖPNV einsteigen? Wie sieht das da aus?
Gruß, Gambrinus!
City-Tickets für Hin- und Rückfahrt = Tageskarte?
Die Anschlussfahrt kann ja von A Nach B und wieder zurück nach A gehen oder?
City-Tickets für Hin- und Rückfahrt = Tageskarte?
Dem Vernehmen nach soll es auch städtische EU geben, deren Kontrolletties mit einer Zange o.ä.ausgestattet sind. Auch wäre es im Rahmen der Möglichkeiten eine Option, das zumindest einer der Kontrolleure ein Gerät hat, welches das OT lesen kann. Eine weitere weitaus simplere Methode wäre, das der Kontrolleur einen handschriftlichen Vermerk auf dem OT anbringt.
Ebenso ist natürlich eine Option, das sich niemand mit dem Ticket befasst in Bussen und Bahnen.
Schlussendlich muss der TE selber wissen, ob und welches Risiko er bereit ist einzugehen um evtl. 2,50DM zu sparen....
City-Tickets für Hin- und Rückfahrt = Tageskarte?
1. Frage: Darf ich eigentlich mit dem Online-Ticket zu jedem gleichgestellten Münchner Bahnhof mit dem SPNV weiterfahren, auch wenn in der Reiseverbindung München Hbf steht? Ich denke schon.
Ob es ein Online-Ticket ist, oder am Schalter, am Automaten, per Postversand oder beim Zugpersonal gekauft wurde, spielt überhaupt keine Rolle.
Die aufgedruckte Reiseverbindung ist rein informativ. Sie hat keinerlei Relevanz für die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Fahrkarte.
Bei Normalpreis und bei Sparpreis (auch Sparpreis Europa) mit auf *NV endender Wegevorschrift: Ja, selbstverständlich.
Bei Sparpreis (auch Sparpreis Europa) mit nicht auf *NV endender Wegevorschrift: Nein, denn auf der Fahrkarte steht "gilt nur für eingetragene Züge" und die Erläuterung dass das Kürzel NV für Nahverkehrszüge vor/nach Fernverkehrszügen steht. Daraus folgt, dass wenn nach dem letzten Fernverkehrszug nicht nochmal NV steht, die Fahrkarte im Anschluss an die in diesem Fernverkehrszug zurückzulegende Teilstrecke nicht zur Weiterfahrt in einem Nahverkehrszug gilt.
Ebensowenig beim Sparpreis Aktion, da dieser ohnehin nur in Fernverkehrszügen gilt, und wohl auch nie mit einer auf *NV endenden Wegevorschrift ausgestellt wird.
Der Fall nicht auf *NV endend lässt sich leicht vermeiden, indem man bei der Buchung einen nur per SPNV erreichbaren, tariflich gleichgestellten Bahnhof als Ziel angibt (oder einen Zwischenhalt eingibt und für die letzte Teilstrecke den Fernverkehr und ggf. auch ÖPNV abwählt). Sollte normalerweise preislich keinen Unterschied machen (außer wenn man dadurch gerade so die 250km-Grenze überschreitet), nur Sparpreis Aktion gibts dann natürlich keinen.
Alternativ kann in vielen Fällen (SPNV ist in Verbundtarif integriert *1, gleichgestellter Bahnhof liegt im City-Ticket-Gebiet *2, und +City-Aufdruck auf der Fahrkarte ist vorhanden) für die SPNV-Nutzung zum gewünschten tariflich gleichgestellten Bahnhof die City-Ticket-Funktion verwendet werden, dann ist es egal ob *NV drauf steht oder nicht.
2.Frage: Kann ich den kommunalen ÖPNV ab jedem dieser gleichgestellten Bahnhöfe nutzen oder darf ich nur an dem in der Reiseverbindung eingetragenen Ausstiegsbahnhof in den ÖPNV einsteigen? Wie sieht das da aus?
Die aufgedruckte Reiseverbindung ist auch für die räumliche und zeitliche Gültigkeit des City-Ticket unerheblich. Also: Ja, kannst du, sofern der tatsächliche Ausstiegsbahnhof im vom City-Ticket abgedeckten Gebiet liegt *2.
Natürlich gilt auch in dieser Variante das City-Ticket nur für eine einfache Fahrt vom Ausstiegsbahnhof zum endgültigen Zielort (bzw. auf der Rückfahrt vom Startort zum Einstiegsbahnhof).
Leicht OT:
zu *1: Gibt es überhaupt City-Ticket-Städte, in denen der SPNV nicht in den Verbundtarif integriert ist?
zu *2: Gibt es überhaupt in irgendeiner Stadt einen tariflich gleichgestellten Bahnhof, der außerhalb des City-Ticket-Geltungsbereichs liegt?
City-Tickets für Hin- und Rückfahrt = Tageskarte?
Die aufgedruckte Reiseverbindung ist rein informativ. Sie hat keinerlei Relevanz für die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Fahrkarte.
Hierzu gibt es leider immer wieder unterschiedliche Aussagen, da die aufgedruckte Reiseverbindung beim z.B. Normalpreis einen beispielhaften Reiseweg vorschlägt, bei dem der Reisende erwarten kann, dass er auch gültig ist.
Der Kunde bezahlt eine bepreiste Verbindung und muss im Zweifelsfall davon ausgehen, dass diese individuelle Absprache Vorrang hat vor einschränkenden Bedingungen in den AGBs.
Leider Nein
Kann man diese beiden City-Tickets als Tageskarte nutzen? Das City-Ticket scheint den ganzen Tag gültig zu sein, man muss also nicht sofort nach der Ankunft mit dem ÖPNV weiterfahren.
Sofern der Kontrolleur erkennt, dass du dich nicht auf dem Hinweg sondern auf der Rückfahrt befindest und das Ticket weder für die eigentliche Hin- noch Rückfahrt bisher genutzt wurde (oder gar genutzt werden konnte um 6:00 Uhr morgens) wird unterstellt, dass es nicht "ordnungsgemäß" verwendet wurde.
Im Nachlauf kann z.B. festgestellt werden, dass keinerlei Entwertung im Zug erfolgte bzw. erfolgen konnte.
Es kann dann zu Problemen kommen.
City-Tickets für Hin- und Rückfahrt = Tageskarte?
Kann ich danach mit dem City-Ticket vom Hauptbahnhof anderswohin fahren, oder ist das City-Ticket mit der Fahrt zur Messe rechtlich gesehen verfallen, obwohl ich es für diese Fahrt gar nicht "benutzt" habe?
Es ist nur dann rechtlich verfallen, wenn du es tatsächlich genutzt hast. Welche Aktionen du in der Zwischenzeit machst, ist völlig egal.
City-Tickets für Hin- und Rückfahrt != Tageskarte.
Und wenn mein Ziel nun der Ku'damm ist und ich via Alexanderplatz und Potsdamer Platz hinfahre? So what?
Manche Kontrolleure haben ein verdammt gutes Personengedächtnis. Wenn Du zweimal an die gleichen Leute gerätst und zweimal vom Bahnhof weg oder zum Bahnhof hin fährst und das gleiche City-Ticket zeigst, kann es mindetens mal Diskussionen geben.
ja, aber man kann sich in der großen Stadt doch mal verfahren und falsch ausgestiegen sein... :-)
Gruß,
Markman
City-Tickets für Hin- und Rückfahrt = Tageskarte?
Ja gut, die Reiseverbindung kann als Argumentationshilfe dienen, dass z.B. ein bestimmter Umweg tatsächlich gebucht wurde, falls dieser aus der Wegevorschrift bzw. Raumbegrenzung nicht ersichtlich ist. Das ist aber keine offizielle, so vorgesehene Funktion der Reiseverbindung, sondern die Tatsache, dass diese Reiseverbindung gemeinsam mit der Fahrkarte ausgegeben wurde wird gewissermaßen als Indiz verwendet, um den Fehler in der Wegevorschrfift bzw. in der Interpretation derselben durch das Kontrollpersonal aufzuzeigen.
Sie schreibt auf gar keinen Fall eine bestimmte Verbindung zwingend vor oder schränkt sonst die Gültigkeit der Fahrkarte irgendwie ein.
City-Tickets für Hin- und Rückfahrt = Tageskarte?
Sie schreibt auf gar keinen Fall eine bestimmte Verbindung zwingend vor oder schränkt sonst die Gültigkeit der Fahrkarte irgendwie ein.
Korrekt, aber die umgekehrte Sichtweise lässt sich durchaus ableiten: Sofern ich die vollständig bepreiste und bezahlte Reiseverbindung abfahre, dürfen mir bei einer Kontrolle keine Probleme entstehen.
Die Bahn darf keine ungültigen Fahrkarten verkaufen.
Das ist aber ein Thema, das sich nie zur völligen Zufriedenheit aller lösen lässt.
City-Tickets für Hin- und Rückfahrt != Tageskarte.
ja, aber man kann sich in der großen Stadt doch mal verfahren und falsch ausgestiegen sein... :-)
Tja, dann muß man eigentlich eine weitere Fahrkarte lösen. Es sei denn, man hat ein System wie beispielsweise in Hildesheim, wo gekaufte Einzelfahrten 60 Minuten gültig sind, egal in welche Richtung oder wie oft man fährt.
Hier in Frankfurt mußt Du, wenn du eine Haltestelle zu spät ausgestiegen bist, rein von den Regeln her zum Zurückfahren für eine Haltestelle eine neue Fahrkarte lösen.
Anekdote: Hier in Frankfurt wurde vor einiger Zeit die Straßenbahnhaltestelle "Textorstraße" im Stadtteil Sachsenhausen umbenannt in "Lokalbahnhof/Textorstraße", da viele Umsteiger zur S-Bahn (Station Lokalbahnhof) lieber dort als an der zum Lokalbahnhof gehörigen Straßenbahnhaltestelle ausgestiegen sind, da der Fußweg dort minimal günstiger ist. Da aber ohne den Namenszusatz es sich um verschiedene Haltestellen handelt und somit eine Fahrtunterbrechung besteht, hätte sonst eine weitere Fahrkarte gekauft werden müssen. Hat natürlich nie jemand gemacht, und wurde vermutlich auch nie beanstandet. Aber auf'm Papier... ;-)
Von solchem Schindluder trotzdem abratende Grüße,
der Colaholiker
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Das ist echt nervig!
Wonach soll der Kontrolleur denn im Ticket gucken?
Solange das Datum stimmt, ist das Ticket gültig. Selbst wenn es auffällt, dass mein Zug bereits vor 10 Stunden angekommen ist, kann der Kontrolleur nichts machen, denn es gibt keine Pflicht das City-Ticket sofort nach der Ankunft zu verwenden.
Wo fängt die Leistungserschleichung an? Ähnlich könntest Du argumentieren, dass es manchem Supermarkt-Mitarbeiter zu anstrengend ist in folgenden Fällen einen Strafantrag zu stellen: Hier ein Stück Obst essen, dort ein Brötchen und in der logischen Schlußfolgerung nach einigen Wochen "Training" dann eine 250 Gramm Tafel Schokolade.
Guckt ja eh keiner hin, könntest Du argumentieren.
Im Endeffekt zahlen aber alle Kunden dies mit und auch die Belegschaft.
Ich bin grundsätzlich gegen jede Art dieser Übertretungen, da sie auch das gesellschaftliche Klima vergiften. Was macht der Kontrolleur denn, wenn der Tageskartenbetrug mit der eigentlichen Hin- und Rückfahrt überhand nimmt?
Dann muss er auch Passagieren Geld abnehmen, die tatsächlich nur eine Station zu weit gefahren sind oder den Innenraum oder Ortsname AB um nur eine Station übertreten.
Genau deshalb nervt es mich. Von der Moral und den Grundfesten der Gesellschaft noch gar nicht gesprochen.
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Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!
Der Grund ist die ursprüngliche Konstruktion
Solange nicht eindeutig geregelt und feststellbar ist, für welche einzelne Fahrt das City-Ticket gilt, sehe ich keinen Grund, damit nur einmal zu fahren. Oder irre ich mich?
Ja Du irrst Dich! Das Ticket heißt entweder Einfache Fahrt = eine Fahrt in Richtung auf das Fahrtziel oder Hin- und Rückfahrt bestehend aus zwei einfachen Fahrten.
Mit allem anderen möchtest Du Dir nur eine Ausrede zusammenbauen für das, was nicht geht.
Wenn Du unbedingt die Tageskarte schon vorher kaufen willst, so gibt es bei vielen Verkehrsverbünden auch einen Internet-Verkauf.
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Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!