[?] Rechnungsdokument über Stornogebühr? (Fahrkarten und Angebote)

Proeter, Donnerstag, 12.05.2016, 21:56 (vor 3667 Tagen)
bearbeitet von Proeter, Donnerstag, 12.05.2016, 21:57

Hallo Leute,

für einen Geschäftspartner hatte ich online einen Sparpreis gebucht, den ich jetzt stornieren musste. Die 17,50 möchte ich nun von seiner Firma erstattet haben, und die braucht dafür nun (berechtigterweise) eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Leider bekam die auch mit der Stornierungsbestätigung nicht.
Wie krieg ich die jetzt her?

Danke sagt der
Pröter

Gar nicht

sibiminus, Donnerstag, 12.05.2016, 22:50 (vor 3667 Tagen) @ Proeter
bearbeitet von sibiminus, Donnerstag, 12.05.2016, 22:51

Zumindest keine mit Mehrwertsteuerausweis. Beim Erstattungsentgelt fällt nämlich keine an, der Beleg über die 17,50 € berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug - deswegen kann die nicht ausgewiesen werden. Vielleicht genügt der Firma die Stornierungsbestätigung, ansonsten mal beim Online-Service nachfragen.

[!] Rechnungsdokument über Stornogebühr?

sflori, Freitag, 13.05.2016, 00:23 (vor 3667 Tagen) @ Proeter

Leider bekam die auch mit der Stornierungsbestätigung nicht.

Jeder gewerbliche Verkäufer ist verpflichtet, Dir eine Rechnung (bzw. Fahrkarte, die als Rechnung gilt) zu erstellen.

Ich habe bislang einmal am Schalter gebührenpflichtig storniert. Hier druckte mir die Mitarbeiterin tatsächlich eine Fahrkarte "Stornierungsgebühr" über 15 € (ist schon ein bisschen her) aus. Fand ich gut!

Warum nicht beim Online-Stornieren autom. eine Rechnung generiert und zugemailt wird, weiß ich nicht. Ich würde auf jeden Fall nachfragen.


Bye. Flo.

[?] Rechnungsdokument über Stornogebühr?

markman, Freitag, 13.05.2016, 10:58 (vor 3666 Tagen) @ Proeter
bearbeitet von markman, Freitag, 13.05.2016, 10:58

Hallo Leute,

für einen Geschäftspartner hatte ich online einen Sparpreis gebucht, den ich jetzt stornieren musste. Die 17,50 möchte ich nun von seiner Firma erstattet haben, und die braucht dafür nun (berechtigterweise) eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Leider bekam die auch mit der Stornierungsbestätigung nicht.
Wie krieg ich die jetzt her?

ganz einfach. Du schreibst der Firma eine Rechnung (nicht vergessen, wie eine Rechnung ordnungsgemäß auszusehen hat), der Betrag lautet 17,50 EUR. Dazu erwähnst Du, dass dieser Betrag nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Du hast ja einen Beleg der Stornierung und einen Zahlungsnachweis durch deinen Kontoauszug.
Was lernt man: nie für jemanden anderen eine Rechnung begleichen :-)

Gruß,
Markman

[?] Rechnungsdokument über Stornogebühr?

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Freitag, 13.05.2016, 11:53 (vor 3666 Tagen) @ markman
bearbeitet von kimba2k, Freitag, 13.05.2016, 11:56

ganz einfach. Du schreibst der Firma eine Rechnung (nicht vergessen, wie eine Rechnung ordnungsgemäß auszusehen hat), der Betrag lautet 17,50 EUR. Dazu erwähnst Du, dass dieser Betrag nicht umsatzsteuerpflichtig ist.

Das Erstattungsentgelt ist erst einmal nur zwischen dem Erstatter und dem Erstattungsberechtigten umsatzsteuerfrei.

In seinem Fall könnte es durchlaufender Posten (nach § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG) sein.
Das hängt von der Art und Weise sowie dem Zweck der Buchung für Dritte ab. Ansonsten ist das Auslagenersatz, welcher der Umsatzsteuer unterliegt.

Also so "ganz einfach" würde ich das nicht tun. Abgesehen davon reicht das "erwähnen" der Betrag sei nicht Umsatzsteuerpflichtig nicht. Auf die Rechnung gehört der Grund, warum das so ist.

[!] Rechnungsdokument über Stornogebühr?

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Freitag, 13.05.2016, 12:09 (vor 3666 Tagen) @ sflori
bearbeitet von kimba2k, Freitag, 13.05.2016, 12:10

Das Erstattungsentgelt ist keine Leistung oder Ware nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, wofür die Bahn (nach § 14 Abs. 2 UStG) Rechnungspflichtig wäre. Von daher druckt man Dir auch einen Zahlungsbeleg (Fahrkarte) aber eben keine Rechnung.

Jeder gewerbliche Verkäufer ist verpflichtet, Dir eine Rechnung (bzw. Fahrkarte, die als Rechnung gilt) zu erstellen.

Stimmt eben nur für [..]eine Lieferung oder eine sonstige Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1[..].

[?] Rechnungsdokument über Stornogebühr?

PhilippK, Freitag, 13.05.2016, 12:33 (vor 3666 Tagen) @ Proeter

Die Frage ist ja auch, in welcher Rolle er das ganze weitergibt. Wenn er das ganze als Privatperson weitergibt (mit Bitte um Erstattung), sieht es anders aus, als wenn er es als Unternehmer tut und eine eigene Rechnung stellt.

Korrekterweise ist die Mehrwertsteuer durch die Fahrkarte nachgewiesen, bei Stornierung müsste diese Buchung wohl mit einer Gegenbuchung storniert werden und die Stornogebühr als umsatzsteuerfreier pauschalierter Schadensersatz neu gebucht werden. Siehe auch http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=112687&spid=1290&spk=1294&sfk=45

Gruß, Philipp

[?] Rechnungsdokument über Stornogebühr?

Proeter, Freitag, 13.05.2016, 17:00 (vor 3666 Tagen) @ Proeter

Danke schonmal für all die Antworten.

Weiß den jemand, woher ich nun (nach Onlinebuchung) also dieses Dokument bekommen, auf dem draufsteht, dass ich 17,50 € bezahlt ( = nicht erstattet) bekommen habe? Also das Äquivalent zu der "Stornierungsgebührfahrkarte" bei Schalterbuchung?

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markman, Freitag, 13.05.2016, 20:03 (vor 3666 Tagen) @ Proeter

Danke schonmal für all die Antworten.

Weiß den jemand, woher ich nun (nach Onlinebuchung) also dieses Dokument bekommen, auf dem draufsteht, dass ich 17,50 € bezahlt ( = nicht erstattet) bekommen habe? Also das Äquivalent zu der "Stornierungsgebührfahrkarte" bei Schalterbuchung?

durch Kontoauszug nachzuweisen bzw. der Gebührenordnung der Bahn. Du musst das sehen wie die Kontoführungsgebühren einer Bank. Da gibt es auch keine Rechnung. Für das Finanzamt reicht, wenn gefordert wird, dazu ein Kontoauszug.

Daher mach das nicht zu kompliziert. Den Vorfall schildern, Nachweise bringen durch Kontoauszüge, den Rest müssen anderen machen.

Gruß,
Markman

[?] Rechnungsdokument über Stornogebühr?

ikarus28003, 99974 Mühlhausen, Freitag, 13.05.2016, 22:16 (vor 3666 Tagen) @ markman

Du bekommst doch für jede Buchung und auch Stornierung eine Bestätigung per Email. Darauf sind die gezahlten bzw erstatteten Beträge aufgeführt. Das sollte doch mit der Originalfahrkarte ausreichen, oder?

[!] Rechnungsdokument über Stornogebühr?

meilensammler, Samstag, 14.05.2016, 02:57 (vor 3666 Tagen) @ kimba2k

Das Erstattungsentgelt ist keine Leistung oder Ware nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG

Warum? Ist die Erstattung einer Fahrkarte keine Leistung?

Warum wird dann auf die BahnCard-Jahresgebühr USt erhoben? Ist ja auch weder eine Ware (die Karte geht nicht in mein Eigentum über) noch eine Leistung.

[?] Rechnungsdokument über Stornogebühr?

meilensammler, Samstag, 14.05.2016, 02:59 (vor 3666 Tagen) @ markman

Und wenn ich nicht möchte, dass der Geschäftspartner in meine Kontoauszüge blickt?

Das ganze dient ja erstmals nicht dem Finanzamt, sondern der Verrechnung mit dem Geschäftspartner. Es kann ja nicht sein, dass jede Firma, die mir etwas erstattet, in meine Kontoauszüge blicken darf.

[?] Rechnungsdokument über Stornogebühr?

meilensammler, Samstag, 14.05.2016, 03:03 (vor 3666 Tagen) @ PhilippK

Siehe auch http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=112687&spid=1290&spk=1294&sfk=45

Wow!

Wie sieht es umsatzsteuerrechtlich aus, wenn ich eine Fahrkarte kaufe, aber damit nicht fahre und sie auch nicht zurückgebe (z.B. weil sie weniger als 17 EUR kostet)? Muss mir die Bahn in diesem Fall die USt erstatten, weil keine Leistung erbracht wurde?

[?] Rechnungsdokument über Stornogebühr?

PhilippK, Samstag, 14.05.2016, 08:36 (vor 3665 Tagen) @ Proeter

Wenn ich das richtig sehe, hast du nie 17,50 € gezahlt. Du hast X € für die Fahrkarte gezahlt und (X - 17,50) € erstattet bekommen.
Der richtige Nachweis gegenüber der Firma deines Geschäftspartners ist die Fahrkarte plus irgendeine Bestätigung der Rückbuchung - und sei es als Eigenbeleg.

Gruß, Philipp

[?] Rechnungsdokument über Stornogebühr?

PhilippK, Samstag, 14.05.2016, 08:42 (vor 3665 Tagen) @ meilensammler

Wie sieht es umsatzsteuerrechtlich aus, wenn ich eine Fahrkarte kaufe, aber damit nicht fahre und sie auch nicht zurückgebe (z.B. weil sie weniger als 17 EUR kostet)? Muss mir die Bahn in diesem Fall die USt erstatten, weil keine Leistung erbracht wurde?

Steht doch im Artikel :-)

Stand dem Kunden dagegen kein Rücktrittsrecht zu, konnte er sich also nicht wirksam vom Vertrag lösen, sind Stornokosten das Entgelt für das Bereithalten der Hotelzimmer und keine Schadenersatzleistungen.

Damit umsatzsteuerpflichtig

Gruß, Philipp

[?] Rechnungsdokument über Stornogebühr?

markman, Samstag, 14.05.2016, 09:29 (vor 3665 Tagen) @ meilensammler
bearbeitet von markman, Samstag, 14.05.2016, 09:30

Und wenn ich nicht möchte, dass der Geschäftspartner in meine Kontoauszüge blickt?

Das ganze dient ja erstmals nicht dem Finanzamt, sondern der Verrechnung mit dem Geschäftspartner. Es kann ja nicht sein, dass jede Firma, die mir etwas erstattet, in meine Kontoauszüge blicken darf.

Gehirn einschalten: Die anderen Buchungen mit einem Edding schwärzen!!! :-)

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