FGR: Verspätung bei Privatbahnen (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Donnerstag, 12.05.2016, 12:12 (vor 3667 Tagen) @ KevinTappsieXD

Hallo,
ich reise am 02.08 von Bad Rappenau nach Wolfsburg über Bad Friedrichshall,Würzburg und Göttingen.Von Bad Rappenau bis nach Bad Friedrichshall verkehrt die Albtal-Verkehrsgesellschaft (AVG). Was geschieht wenn ich in Bad Friedrichshall meinen Anschluss RE Richtung Würzburg verpasse und somit die anderen FV-Züge nicht erreichen kann? Kann die DB die Zugbindung aufheben, obwohl es ja kein DB-Verschulden ist?

Die Albtal-Verkehrsgesellschaft mbH gehört zu den unter www.bahn.de/fahrgastrechte indirekt verlinkten und in Nummer 1.3.3 BB PV genannten EVU:

1.3.3 Nimmt der Reisende aufeinanderfolgend Beförderungsleistungen verschiedener EVU in Anspruch, so kommt mit jedem EVU ein eigenständiger Beförderungsvertrag zustande. Für Erstattungs-, Aufwendungsersatz- und Entschädigungsansprüche nach den Nummern 9.1 und 9.2 werden von den an der Beförderung beteiligten, unter www.bahn.de/fahrgastrechte genannten EVU zugunsten des Reisenden mehrere eigenständige Beförderungsverträge wie ein einziger Beförderungsvertrag behandelt, soweit für die Beförderungsleistung nur eine Fahrkarte ausgegeben worden ist; diese EVU haften insoweit als Gesamtschuldner.

Somit steht der Inanspruchnahme der entsprechenden FGR (auch ohne "offizielle" Aufhebung der Zugbindung mit Stempel) nichts im Wege.


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