(Schwarz-)fahrer wegen verschlossener Tür? (Reiseberichte)

MFBM, Mannheim, Freitag, 29.04.2016, 15:58 (vor 3642 Tagen)

Auf RB 38851 (Mannheim-Karlsruhe) wurde ein n-Wagen o. Ä. eingesetzt. Der Zug war gut gefüllt und hiel planmäßig in Schwetzingen. Der Ausstieg dauere aufgrund der guten Auslastung lange. An meiner Tür bildete sich eine lange Schlange, da nur eine Türseite verfügbar war (die andere durch einen Kindenwagen versperrt). Zwei Personen vor mir ging die Tür einfach wieder zu und nicht mehr auf. Also mussten wir alle bis Oftersheim fahren (2 min länger- eig. keine große Sache).

Als ich in Oftersheim aussteigen konnte sprach ich die Zugbegleiterin am Gleis darauf an. Sie meinte, wir hätten extra lange in Schwetzingen gewartet und man nicht trödeln soll. Getrödelt hat keiner, es war nur eine riesen Schlange mit gebehinderten Personen. Die Zugbegleiterin entschuldigte sich für die verlängerte Fahrt.

Der Gegenzug kam paar Minuten später. Doch was passiert mit Einzelfahrscheinen bei Fahrkartenkontrolle im Gegenzug? Fahren diese Nutzer schwarz?

Nehmen wir an das ganze wäre in Oftersheim passiert d.h. Ausstieg erst in Hockenheim möglich (= andere VRN-Zone)? Schwarzfahren? Oder auch wenn der Gegenzug erst eine Stunde später gefahren wäre?

Wie kann man seine Unschuld beweisen? Es steht Aussage gegen Aussage.


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