? FGR bei getrennten Fahrkarten (Rückgabe, Gültigkeit) (Fahrkarten und Angebote)
Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Problemchen:
ich habe für morgen für ein Fahrt von xx nach Hannover Hbf und zurück verschiedene Fahrscheine.
Ein durchgängiger Fahrkartenerwerb war weder im Internet ("Preisauskunft nicht möglich"), noch am Automaten (Startbahnhof nicht auswählbar) möglich. Für die Nahverkehrszüge habe ich eine Verbundzeitkarte, für den Fernverkehr habe ich für die Hin- und Rückfahrt jeweils einen Fahrschein (Sparpreis Aktion) gelöst. Der Start der Hinfahrt und das Ziel der Rückfahrt des FV-Anteils unterscheidet sich um eine Station, eben wegen des unterschiedlichen NV-Anteils.
Durch die Sperrung der SFS kommt es auf der Rpckfahrt zu einer Verspätung von gut vier Stunden. Die Rückfahrkarte kann ich wohl problemfrei zurückgeben, doch was ist mit der FV-Hinfahrkarte? Es ist ja ein und dieselbe Reise, die ich antrete, eben nur mit mehreren Fahrkarten.
Eine frühere Rückfahrt ab Hannover ist mir am Mittwoch nicht möglich, eine vierstündige Verspätung unzumutbar.
Wie sieht es aus, wenn ich nun am Donnerstag oder Freitag fahren möchte?
Heißt Zugbindung aufgehoben, dass ich bei ursprünglich geplanter Abfahrt um 20.26 am Mitwoch auch am Donnerstag um 19.48 Uhr fahren darf? Flexpreise haben ja zwei Tage Gültigkeit, wie sieht es bei einem Sparpreis mit aufgehobener Zugbindung aus?
Und was ist mit der Hinfahrt, wo keine Verspätungen zu erwarten sind? Es sollte ja ein Tagesausflug werden.
Leicht OT: Bei einer Rückgabe in Mannheim/Heidelberg fallen ja keine Stornokosten an. Hier soll es angeblich eine 20 Euro Grenze geben. Wie sieht es bei zwei getrennten Fahrkarten (14,25+14,25=28,50) aus?
Ich würde mich sehr über Ratschläge freuen, schließlich will ich nicht "doppelt" zahlen.
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Eisenbahnwilli
? FGR bei getrennten Fahrkarten (Rückgabe, Gültigkeit)
Gib doch mal Butter bei die Fische und nenne die gekaufte Relation der Tickets.
Und soweit ich weiss, sind Tickets nur kostenfrei zu erstatten, die auch in Mannheim gekauft wurden.
? FGR bei getrennten Fahrkarten (Rückgabe, Gültigkeit)
Sparpreise haben in aller Regel eine Gültigkeit bis maximal 10 Uhr des Folgetages. Die Zugbindung ist für alle Fahrkarten die von der Sperrung der SFS Hannover-Kassel Wilhelmshöhe betroffen sind aufgehoben. Wenn du einen Sparpreis-Aktion buchen wolltest ist klar, dass der Nahverkehr nicht buchbar war, da die Sparpeise-Aktion nur im Fernverkehr gültig sind. Es liegt offensichtlich keine durchgehende Reisekette vor, da du ja für mehr Geld einen durchgehenden Fahrschein bekommen hättest. Es steht dir frei die Fahrkarten zurück zu geben. Ein einziger Buchungsvorgang wäre es nur, wenn Hin- und Rückfahrt auf einer Fahrkarte drauf wären, oder beide Buchungen zur gleichen zeit, sprich mit wenigen Minuten Abstand getätigt wurden.
Genaue Angaben
Wo steht es, dass auch eine Reisekette vorliegt, wenn die Fahrkarten innerhalb weniger Minuten gekauft wurden? Wie verhält es sich, wenn die zweite Fk eine Zeitkarte ist?
Auch zum Normalpreis war ein durchgehender Fahrkartenerwerb nicht möglich. Es handelt sich um eine Strecke, auf der DB-Fahrkarten nur mit DB-Anstoßtarif gelten, jedoch nicht von der eigentlichen Haltestelle. Es handelt sich um eine S-Bahn, die nicht von der DB betrieben wird. Wenn ich von der Haltestelle auf der NE-Bahn nach Hannover eingeben will, suche ich die Haltestelle am Automaten vergeblich. Von einer anderen Haltestelle der NE-Bahn funktioniert es komischerweise...
Startbahnhof: NE Bahn (AVG) nach Karlsruhe Hbf
Weiterfhart mit RB nach Mannheim Hbf
Fahrt mit IC nach Hannover
Fahrt von Hannover nach Karlsruhe Hbf
NE-Bahn (AVG) zum Startbahnhof
Für den Nahverkehr habe ich eine Dauerkarte, für den Fernverkehr eine von Mannheim Hbf nach Hannover und eine von Hannover nach Karlsruhe.
Die beiden Fernverkehrskarten wurden direkt hintereinander (ca. 5 Minuten Abstand) gekauft, nur die Relation weicht leicht ab.
Dann stimmt es also nicht, dass eine in München gekaufte Fahrkarte in Mannheim kostenfrei erstattet wird?
http://www.zugreiseblog.de/bahnticket-stornieren-ohne-gebuehr/
Genaue Angaben
Wo steht es, dass auch eine Reisekette vorliegt, wenn die Fahrkarten innerhalb weniger Minuten gekauft wurden? Wie verhält es sich, wenn die zweite Fk eine Zeitkarte ist?
Auch zum Normalpreis war ein durchgehender Fahrkartenerwerb nicht möglich. Es handelt sich um eine Strecke, auf der DB-Fahrkarten nur mit DB-Anstoßtarif gelten, jedoch nicht von der eigentlichen Haltestelle. Es handelt sich um eine S-Bahn, die nicht von der DB betrieben wird. Wenn ich von der Haltestelle auf der NE-Bahn nach Hannover eingeben will, suche ich die Haltestelle am Automaten vergeblich. Von einer anderen Haltestelle der NE-Bahn funktioniert es komischerweise...
Startbahnhof: NE Bahn (AVG) nach Karlsruhe Hbf
Weiterfhart mit RB nach Mannheim Hbf
Fahrt mit IC nach Hannover
Fahrt von Hannover nach Karlsruhe Hbf
NE-Bahn (AVG) zum StartbahnhofFür den Nahverkehr habe ich eine Dauerkarte, für den Fernverkehr eine von Mannheim Hbf nach Hannover und eine von Hannover nach Karlsruhe.
Die beiden Fernverkehrskarten wurden direkt hintereinander (ca. 5 Minuten Abstand) gekauft, nur die Relation weicht leicht ab.Dann stimmt es also nicht, dass eine in München gekaufte Fahrkarte in Mannheim kostenfrei erstattet wird?
http://www.zugreiseblog.de/bahnticket-stornieren-ohne-gebuehr/
Sag doch mal die genaue Reiseverbindung. Du hast wieder nur die halben Infos gegeben :-) Vll können wir denn dein Rätsel lösen.
Mfg
Genaue Angaben
Falls es um die Strecke der AVG zwischen Karlsruhe und Achern geht, ab dort gilt kein Anstoßtarif NE, sondern normaler DB Tarif. Lediglich auf der S1/S11 zwischen Karlsruhe und Bad Herrenalb/Ittersbach und zwischen Karlsruhe und Hochstetten gilt der Anstoßtarif NE. Eine Fahrkarte Sparpreis Aktion und eine Zeitkarte des KVV gelten nicht als durchgehende Reisekette. Ein Sparpreis Aktion ist nicht zu einer Station der AVG außerhalb der Stadtwabe Karlsruhe und der Stadtwabe Baden-Baden ist nicht möglich. Ich bekomme Problemlos einen Sparpreis Hörden-Hannover Hbf, oder Baden Baden Rebland-Hannover Hbf. Dann liegt auch eine durchgehende Reisekette vor.
Genaue Angaben
Falls es um die Strecke der AVG zwischen Karlsruhe und Achern geht, ab dort gilt kein Anstoßtarif NE, sondern normaler DB Tarif. Lediglich auf der S1/S11 zwischen Karlsruhe und Bad Herrenalb/Ittersbach und zwischen Karlsruhe und Hochstetten gilt der Anstoßtarif NE.
Allerdings wäre das kein Hinderungsgrund, einen Fahrschein zu lösen ;-)
--
Weg mit dem 4744!
? FGR bei getrennten Fahrkarten (Rückgabe, Gültigkeit)
Auch, wenn gestern schon heute ist und die Antwort daher vielleicht zu spät kommt:
1. Bei Großstörungen ist die DB immer kulant und nimmt problemlos auch die getrennt gekaufte Hinfahrt zurück, wenn die Rückfahrt unter die Kulanzregelungen fällt.
2. Ich gehe davon aus, dass die Hinfahrt auch über die SFS führt und daher mindestens 1 Stunde Verspätung hätte? Dann ist die Sache sowieso klar. Zur Nutzung am Folgetag, dazu läuft ja gerade ein Parallelthread. Ich vertrete dazu die Meinung, dass die EU-FGR nicht auf die Geltungsdauer der Fahrkarte abstellen, sondern von einer Weiterreise zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgastes (!) reden. Daher wäre die Fahrkarte auch später, auch außerhalb ihrer Geltungsdauer nutzbar.
3. Genereller Fall: Hinfahrt nach Plan, Rückfahrt nach FGR, getrennte Fahrkarten: de jure Pech gehabt, Bahnkulanz sollte aber gehen. Bei Verknüfung Zeitkarte/gekaufte Einzelfahrt: Lücke in den FGR, "Pech gehabt". Sind die Fahrkarten alphanumerisch oder zeitlich verknüpft und wären einzeln nicht zu kaufen gewesen: Laut Einigung DB/EBA ein Vertrag, volle FGR... Steht m.W. mittlerweile auch so in den BB.
Viele Grüße
Dr. Bahn
Genaue Angaben
Lediglich auf der S1/S11 zwischen Karlsruhe und Bad Herrenalb/Ittersbach und zwischen Karlsruhe und Hochstetten gilt der Anstoßtarif NE.
Ja, um genau die geht es. bzw. ging es.
? FGR bei getrennten Fahrkarten (Rückgabe, Gültigkeit)
Auch, wenn gestern schon heute ist und die Antwort daher vielleicht zu spät kommt:
1. Bei Großstörungen ist die DB immer kulant und nimmt problemlos auch die getrennt gekaufte Hinfahrt zurück, wenn die Rückfahrt unter die Kulanzregelungen fällt.
So war es auch. Die beiden Fahrkarten wurden anstandslos erstattet.
2. Ich gehe davon aus, dass die Hinfahrt auch über die SFS führt und daher mindestens 1 Stunde Verspätung hätte? Dann ist die Sache sowieso klar. Zur Nutzung am Folgetag, dazu läuft ja gerade ein Parallelthread. Ich vertrete dazu die Meinung, dass die EU-FGR nicht auf die Geltungsdauer der Fahrkarte abstellen, sondern von einer Weiterreise zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgastes (!) reden. Daher wäre die Fahrkarte auch später, auch außerhalb ihrer Geltungsdauer nutzbar.
Zum Zeitpunkt des Kaufes war die Verspätung auf der Hinfahrt bereits eingearbeitet.
3. Genereller Fall: Hinfahrt nach Plan, Rückfahrt nach FGR, getrennte Fahrkarten: de jure Pech gehabt, Bahnkulanz sollte aber gehen. Bei Verknüfung Zeitkarte/gekaufte Einzelfahrt: Lücke in den FGR, "Pech gehabt". Sind die Fahrkarten alphanumerisch oder zeitlich verknüpft und wären einzeln nicht zu kaufen gewesen: Laut Einigung DB/EBA ein Vertrag, volle FGR... Steht m.W. mittlerweile auch so in den BB.Viele Grüße
Dr. Bahn
Trotzdem vielen Dank für deine kompetente Antwort.
?Fahrkartenrückgabe in Mannheim
Und soweit ich weiss, sind Tickets nur kostenfrei zu erstatten, die auch in Mannheim gekauft wurden.
Sicher? Das liest sich hie nicht so: http://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?2,7753184,7753184#msg-7753184
?Fahrkartenrückgabe in Mannheim
nein, der Kaufort spielt keine Rolle
?Fahrkartenrückgabe in Mannheim
nein, der Kaufort spielt keine Rolle
Viele Dank für die Antwort.
Hast du dort schon Tickets von einem anderen Ort kostenfrei zurückgegeben?
Eine Rückgabe ist auch am 1. Geltungstag noch möglich, oder? Zumindest kann man so "Erstattung kostenpflichtig bis einschl. 1. Geltungstag" interpretieren.
OT: alphanumerische Verknüpfung von Fahrkarten --> BB
3. Genereller Fall: Hinfahrt nach Plan, Rückfahrt nach FGR, getrennte Fahrkarten: de jure Pech gehabt, Bahnkulanz sollte aber gehen. Bei Verknüfung Zeitkarte/gekaufte Einzelfahrt: Lücke in den FGR, "Pech gehabt". Sind die Fahrkarten alphanumerisch oder zeitlich verknüpft und wären einzeln nicht zu kaufen gewesen: Laut Einigung DB/EBA ein Vertrag, volle FGR... Steht m.W. mittlerweile auch so in den BB.
Es stand bis zum 31.03.2016 in den nationalen BB. Dann wurde Nummer 2.4.2 ersetzt. Der alte Text lautete:
2.4.2 Soweit aus den Beförderungsbedingungen klar ersichtlich, verkörpern mehrere Fahrkarten dann einen Beförderungsvertrag, wenn sie zur selben Zeit und am selben Ort für dieselbe Fahrt ausgestellt sind und sofern sie (i) in einem hierfür vorgesehenen Umschlag oder einer Fahrkartentasche zusammengefügt, (ii) dauerhaft zusammengeheftet, (iii) alphanumerisch verkettet sind, (iv) nur einen Gesamtpreis angeben oder (v) in anderer Weise aufgrund einer Regelung in besonderen Beförderungsbedingungen miteinander verbunden sind.
OT: alphanumerische Verknüpfung von Fahrkarten --> BB
2.4.2 Soweit aus den Beförderungsbedingungen klar ersichtlich, verkörpern mehrere Fahrkarten dann einen Beförderungsvertrag, wenn sie zur selben Zeit und am selben Ort für dieselbe Fahrt ausgestellt sind und sofern sie (i) in einem hierfür vorgesehenen Umschlag oder einer Fahrkartentasche zusammengefügt, (ii) dauerhaft zusammengeheftet, (iii) alphanumerisch verkettet sind, (iv) nur einen Gesamtpreis angeben oder (v) in anderer Weise aufgrund einer Regelung in besonderen Beförderungsbedingungen miteinander verbunden sind.
In der Tat, es ist nun weg. Und auch in den GCC-CIV/PRR, in denen es meiner Erinnerung mal stand (oder waren es die SCIC...?), ist es nun weg.
Eine aus meiner Sicht übelste Regelungslücke, derer sich die EU dringend annehmen müßte, wenn die Fahrgastrechte nicht zum Papiertiger verkommen sollen.
Weiß jemand, ob sich da beim EBA - ich schrub von einer Einigung, was ich falsch in Erinnerunhg hatte - noch was ergeben hat? Genau diese Frage wollte das EBA schon 2012 klären und ich weiß nicht, ob das je geschehen ist.
Grüße
Dr. Bahn