?Fahrgastrechte: Fortsetzung der Fahrt zu späterem Zeitpunkt (Allgemeines Forum)

martarosenberg, Montag, 25.04.2016, 13:49 (vor 3525 Tagen)

Moin,

wenn ich in den aktuellen Beförderungsbedingungen der Bahn etwas genauer zu den Fahrgastrechten lese (Punkt 9 / ab Seite 19 in der PDF-Datei), so finde ich dort unter Punkt 9.1.1:

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende mit einer Fahrkarte der Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen Fahrkarte am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt. [...]

Hier ist in Bezug auf "zu einem späteren Zeitpunkt" nichts von der Einschänkung "[...], wenn dadurch die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof reduziert werden kann", die man normalerweise bei den Fahrgastrechte-FAQ der DB oder unter http://www.fahrgastrechte.info/ findet, zu lesen.

Wie lange darf "zu einem späteren Zeitpunkt" die Fahrt fortgesetzt werden? Kann ich annehmen, dass die Beförderungsbedingungen rechtlich bindender sind als Kurzinformationen wie die FAQ, und die Fahrt dann auch zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden auch wenn dadurch nicht die Ankunfstsvespätung reduziert wird? Wenn z.B. wegen der Verspätung die Fahrt am selben Tage sinnlos geworden ist, sie auch am Folgetage fortsetzen (Bsp.: Zu einer bestimtmen Uhrzeit, aber unabhängig vom Tage, irgendwo zu sein; und wenn wegen der Verspätung einfach am selben Tage dort anzukommen eh sinnlos ist, lieber am Folgetage zur richtigen Zeit ankommen)?

Alternative wäre ja Abbruch der Fahrt und Rückfahrt und Erstattung der Fahrkarte und Neukauf für den nächsten Tag, bei Sparpreisen oft mit finanziellem Nachteil verbunden, daher die Frage "wie lange später ist OK"?

?Fahrgastrechte: Fortsetzung der Fahrt zu späterem Zeitpunkt

musicus, Montag, 25.04.2016, 14:30 (vor 3525 Tagen) @ martarosenberg
bearbeitet von musicus, Montag, 25.04.2016, 14:31

Kann ich annehmen, dass die Beförderungsbedingungen rechtlich bindender sind als Kurzinformationen wie die FAQ,

Ja, denn die BB sind Vertragsbestandteil, FAQ nicht.

Alternative wäre ja Abbruch der Fahrt und Rückfahrt und Erstattung der Fahrkarte und Neukauf für den nächsten Tag, bei Sparpreisen oft mit finanziellem Nachteil verbunden, daher die Frage "wie lange später ist OK"?

Eine Fortsetzung innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Fahrkarte ist ganz sicher ok.

?Fahrgastrechte: Fortsetzung der Fahrt zu späterem Zeitpunkt

martarosenberg, Montag, 25.04.2016, 17:04 (vor 3525 Tagen) @ musicus

Kann ich annehmen, dass die Beförderungsbedingungen rechtlich bindender sind als Kurzinformationen wie die FAQ,

Ja, denn die BB sind Vertragsbestandteil, FAQ nicht.

Alternative wäre ja Abbruch der Fahrt und Rückfahrt und Erstattung der Fahrkarte und Neukauf für den nächsten Tag, bei Sparpreisen oft mit finanziellem Nachteil verbunden, daher die Frage "wie lange später ist OK"?

Eine Fortsetzung innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Fahrkarte ist ganz sicher ok.

Bei nationalem Sparpreis also bis 10:00 Folgetag. Danach würde es dann kritisch werden.

Andersherum würde es bei internationalem Sparpreis bedeuten, dass man knapp 14 Tage dann innerhalb Deutschlands warten könne. Was sich erstmal nicht danach anhört als wäre das in Ordnung.

?Fahrgastrechte: Fortsetzung der Fahrt zu späterem Zeitpunkt

musicus, Montag, 25.04.2016, 17:23 (vor 3525 Tagen) @ martarosenberg

Andersherum würde es bei internationalem Sparpreis bedeuten, dass man knapp 14 Tage dann innerhalb Deutschlands warten könne. Was sich erstmal nicht danach anhört als wäre das in Ordnung.

Ist aber bei einer Verspätung ab 60 Minuten einwandfrei durch EU-Recht gedeckt. (Art. 16 Abs. (c) VO 1371/2007 EG)

?Fahrgastrechte: Fortsetzung der Fahrt zu späterem Zeitpunkt

martarosenberg, Montag, 25.04.2016, 20:09 (vor 3525 Tagen) @ musicus

Andersherum würde es bei internationalem Sparpreis bedeuten, dass man knapp 14 Tage dann innerhalb Deutschlands warten könne. Was sich erstmal nicht danach anhört als wäre das in Ordnung.


Ist aber bei einer Verspätung ab 60 Minuten einwandfrei durch EU-Recht gedeckt. (Art. 16 Abs. (c) VO 1371/2007 EG)

Gäbe ggf. viele Diskussionen mit dem EVU, auch wenn man die Verordnung ausgedruckt mit hat, da diese Verordnung nur schreibt

[oder] der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts.

Muss man wissen ob man sich das antun will.


Danke dennoch!

?Fahrgastrechte: Fortsetzung der Fahrt zu späterem Zeitpunkt

musicus, Montag, 25.04.2016, 20:41 (vor 3525 Tagen) @ martarosenberg

Gäbe ggf. viele Diskussionen mit dem EVU, auch wenn man die Verordnung ausgedruckt mit hat, da diese Verordnung nur schreibt

[oder] der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts.

Also genau das, was ich schrieb - es sei denn die Beförderungsbedingungen wären bei der Alternativverbindung nicht mehr denen der zugrundeliegenden Buchung vergleichbar. Wenn man von den gebuchten Produkten tatsächlich umfangreich nach oben und/oder mit besonders stark "geänderter" Streckenführung abweichen will, könnte es da durchaus zu "Diskussionen" kommen. Solange die Absicht, möglichst verkehrsüblich und in Anlehnung an die gebuchte Verbindung ans Ziel zu gelangen erkennbar bleibt, sehe ich keinerlei Auslegungsspielraum oder Diskussionsbedarf.

Muss man wissen ob man sich das antun will.

Kommt drauf an, was einem die Kreativität wert ist...

?Fahrgastrechte: Fortsetzung der Fahrt zu späterem Zeitpunkt

Dr. Bahn, Mittwoch, 27.04.2016, 09:26 (vor 3523 Tagen) @ martarosenberg

[oder] der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts.

nach Wahl des Fahrgastes impliziert für mich eindeutig, dass der Gültigkeitszeitraum der Fahrkarte nicht relevant ist. In der Tat muss man das aber ggf. im Zug oder über eine FN ausdiskutieren...

Mir liegen glaubhafte Berichte von "einige Wochen später" vor.

Ansonsten wären auch die EU-FGR einfach auszuhebeln, indem man den Geltungszeitraum von Sparpreisen 1 Minute nach Planankunft des Zuges enden läßt...

Grüße
Dr. Bahn

Fahrgastrechte: Fortsetzung der Fahrt zu späterem Zeitpunkt

michael_seelze, Donnerstag, 28.04.2016, 01:05 (vor 3523 Tagen) @ Dr. Bahn

[oder] der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts.


nach Wahl des Fahrgastes impliziert für mich eindeutig, dass der Gültigkeitszeitraum der Fahrkarte nicht relevant ist. In der Tat muss man das aber ggf. im Zug oder über eine FN ausdiskutieren...

Mir liegen glaubhafte Berichte von "einige Wochen später" vor.

Dann scheinen die betreffenden EVU das "unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen" in diesem Fall nicht zu Ungunsten des Fahrgastes auslegen zu wollen.


Ansonsten wären auch die EU-FGR einfach auszuhebeln, indem man den Geltungszeitraum von Sparpreisen 1 Minute nach Planankunft des Zuges enden läßt...

Die Geltungsdauer von Fahrkarten würde in einem solchen Fall entsprechend verlängert. Siehe BB PV, Nummer 2.5.3:

Das Verkehrsunternehmen verlängert die Geltungsdauer einer Fahrkarte, wenn der Reisende infolge Verspätung oder Ausfall eines Zuges die Fahrt nicht antreten kann oder einen Anschlusszug versäumt und ohne die Verspätung oder den Ausfall die Fahrt innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer hätte beenden können.

Fahrgastrechte: Fortsetzung der Fahrt zu späterem Zeitpunkt

Dr. Bahn, Samstag, 30.04.2016, 16:17 (vor 3520 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von Dr. Bahn, Samstag, 30.04.2016, 16:22

Dann scheinen die betreffenden EVU das "unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen" in diesem Fall nicht zu Ungunsten des Fahrgastes auslegen zu wollen.

Der Begriff "Beförderungsbedingungen" ist in der EU-Verordnung definiert - ich zumindest sehe da keine Interpretationsspielraum durch das EVU.

Das Verkehrsunternehmen verlängert die Geltungsdauer einer Fahrkarte, wenn der Reisende infolge Verspätung oder Ausfall eines Zuges die Fahrt nicht antreten kann oder einen Anschlusszug versäumt und ohne die Verspätung oder den Ausfall die Fahrt innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer hätte beenden können.

Da steht aber nix von "Wahl des Fahrgastes". Wenn ich eine Reise erst eine Woche später antreten will, dann bekomme ich damit keine Verlängerung der Gültigkeit, wenn ich die Reise innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer hätte beenden können.

Grüße
Dr. Bahn

Fahrgastrechte: Fortsetzung der Fahrt zu späterem Zeitpunkt

michael_seelze, Mittwoch, 27.04.2016, 03:39 (vor 3524 Tagen) @ martarosenberg

Alternative wäre ja Abbruch der Fahrt und Rückfahrt und Erstattung der Fahrkarte und Neukauf für den nächsten Tag, bei Sparpreisen oft mit finanziellem Nachteil verbunden, daher die Frage "wie lange später ist OK"?

Eine Fortsetzung innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Fahrkarte ist ganz sicher ok.


Bei nationalem Sparpreis also bis 10:00 Folgetag. Danach würde es dann kritisch werden.

Andersherum würde es bei internationalem Sparpreis bedeuten, dass man knapp 14 Tage dann innerhalb Deutschlands warten könne. Was sich erstmal nicht danach anhört, als wäre das in Ordnung.

Man beachte die Worte "unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen" im Artikel 16, Buchstabe c) der EG-VO.

Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts.

Die Worte "Fortsetzung der Fahrt" und "Weiterreise" implizieren zudem, dass die Fahrt bereits angetreten wurde, womit die Regelung aus den SCIC-NRT, Nummer 10.1 zu Fahrtunterbrechungen weiterhin gelten sollte:

Bei Angeboten mit Zug- bzw. Busbindung (z. B. Sparpreis Europa , Sparpreis Europa IC Bus ) sind auf der Gesamtstrecke höchstens zwei Unterbrechungen bis max. je unter 48 Stunden zugelassen, die direkt beim Kauf der Fahrkarte anzugeben und entsprechend auf der Fahrkarte ausgewiesen sind.

Fahrgastrechte: Fortsetzung der Fahrt zu späterem Zeitpunkt

musicus, Mittwoch, 27.04.2016, 09:50 (vor 3523 Tagen) @ michael_seelze

Die Worte "Fortsetzung der Fahrt" und "Weiterreise" implizieren zudem, dass die Fahrt bereits angetreten wurde, womit die Regelung aus den SCIC-NRT, Nummer 10.1 zu Fahrtunterbrechungen weiterhin gelten sollte:

Bei Angeboten mit Zug- bzw. Busbindung (z. B. Sparpreis Europa , Sparpreis Europa IC Bus ) sind auf der Gesamtstrecke höchstens zwei Unterbrechungen bis max. je unter 48 Stunden zugelassen, die direkt beim Kauf der Fahrkarte anzugeben und entsprechend auf der Fahrkarte ausgewiesen sind.

Sorry - mir kommen da gerade ein paar Zweifel....

1) Danke für die Ergänzung um den Hinweis auf die maximal 2 Unterbrechungen zu je maximal 48 Stunden. Das ist zunächst mal richtig, allerdings frage ich mich, ob es in der Praxis tatsächlich dem Fahrgast anzulasten ist, wenn er verspätungsbedingt zur Unterbrechung gezwungen wird.
Beispiel: Zuggebundene Fahrkarte mit zwei Unterbrechungen von A über B und C nach D. Auf dem letzten Abschnitt von C nach D ergibt sich ein Anschlussverlust auf die letzte Tagesverbindung nach D und der Fahrgast muss notgedrungen zwischen C und D nächtigen. Wird dann der Fahrschein ungültig? Ehrlich gesagt, kann ich mir nicht vorstellen, dass in diesem Fall das EVU den Beförderungsvertrag unter Berufung auf SCIC-NRT Nr. 10.1 als erfüllt ansehen darf - vielmehr ist es zur Mängelbeseitigung gezwungen.

2) Die Worte "Fortsetzung der Fahrt" und "Weiterreise" implizieren für mich keineswegs, dass die Fahrt bereits angetreten wurde, denn unter dieser Prämisse würde sich aus Art. 16 Abs. (c) VO 1371/2007 EG i. V. m. Art. 16 Abs (a) und Abs. (b) ergeben, dass bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 60 Minuten bereits am Ausgangsbahnhof ausschließlich die Stornierung und Erstattung der Reise (Abs (a)), nicht aber der Fahrtantritt "bei nächster Gelegenheit" mit einer alternativen, weniger als 60 Minuten verspäteten Verbindung (Abs. (b)), zulässig wäre. Ganz generell leite ich aus Art. 16 VO 1371/2007 EG ab, dass bei erheblichen Verspätungen der Kunde die Wahl zwischen Reiseabbruch, kostenfreier Stornierung oder Aufhebung der Zugbindung hat und letzteres impliziert für mich eindeutig einen zulässigen Fahrtantritt bzw. Reiseverlauf zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte. Rein theoretisch wäre es ja auch denkbar, dass das EVU mit dem Kunden eine neue Zugbindung für die vom Kunden gewählte Alternativverbindung vereinbart, nur praxisgerecht ist das nicht wirklich, da hier der Aufwand (sowohl für Kunden als auch EVU) den Nutzen wohl übersteigt.

Fahrgastrechte: Fortsetzung der Fahrt zu späterem Zeitpunkt

michael_seelze, Donnerstag, 28.04.2016, 00:59 (vor 3523 Tagen) @ musicus

Die Worte "Fortsetzung der Fahrt" und "Weiterreise" implizieren zudem, dass die Fahrt bereits angetreten wurde, womit die Regelung aus den SCIC-NRT, Nummer 10.1 zu Fahrtunterbrechungen weiterhin gelten sollte:

Bei Angeboten mit Zug- bzw. Busbindung (z. B. Sparpreis Europa , Sparpreis Europa IC Bus ) sind auf der Gesamtstrecke höchstens zwei Unterbrechungen bis max. je unter 48 Stunden zugelassen, die direkt beim Kauf der Fahrkarte anzugeben und entsprechend auf der Fahrkarte ausgewiesen sind.


Sorry - mir kommen da gerade ein paar Zweifel....

1) Danke für die Ergänzung um den Hinweis auf die maximal 2 Unterbrechungen zu je maximal 48 Stunden. Das ist zunächst mal richtig, allerdings frage ich mich, ob es in der Praxis tatsächlich dem Fahrgast anzulasten ist, wenn er verspätungsbedingt zur Unterbrechung gezwungen wird.
Beispiel: Zuggebundene Fahrkarte mit zwei Unterbrechungen von A über B und C nach D. Auf dem letzten Abschnitt von C nach D ergibt sich ein Anschlussverlust auf die letzte Tagesverbindung nach D und der Fahrgast muss notgedrungen zwischen C und D nächtigen. Wird dann der Fahrschein ungültig?

Nein; diese Unterbrechung wäre ja fahrplanbedingt.


2) Die Worte "Fortsetzung der Fahrt" und "Weiterreise" implizieren für mich keineswegs, dass die Fahrt bereits angetreten wurde, denn unter dieser Prämisse würde sich aus Art. 16 Abs. (c) VO 1371/2007 EG i. V. m. Art. 16 Abs (a) und Abs. (b) ergeben, dass bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 60 Minuten bereits am Ausgangsbahnhof ausschließlich die Stornierung und Erstattung der Reise (Abs (a)), nicht aber der Fahrtantritt "bei nächster Gelegenheit" mit einer alternativen, weniger als 60 Minuten verspäteten Verbindung (Abs. (b)), zulässig wäre.

Es kommt ganz auf die auslegung von "Fortsetzung der Fahrt" und "Weiterreise" an.
Die Erwägungsgründe der EG-VO gäben vermutlich den Ausschlag für eine fahrgastfreundliche Auslegung.

Fahrgastrechte: Fortsetzung der Fahrt zu späterem Zeitpunkt

Dr. Bahn, Samstag, 30.04.2016, 16:21 (vor 3520 Tagen) @ musicus

Punkte 1 und 2 sehe ich genauso...

Ganz generell leite ich aus Art. 16 VO 1371/2007 EG ab, dass bei erheblichen Verspätungen der Kunde die Wahl zwischen Reiseabbruch, kostenfreier Stornierung oder Aufhebung der Zugbindung hat und letzteres impliziert für mich eindeutig einen zulässigen Fahrtantritt bzw. Reiseverlauf zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte.

Nach Wahl des Kunden ja, von Einhaltung der Geltungsdauer steht in der EU-Verordnung nix.

Rein theoretisch wäre es ja auch denkbar, dass das EVU mit dem Kunden eine neue Zugbindung für die vom Kunden gewählte Alternativverbindung vereinbart, nur praxisgerecht ist das nicht wirklich, da hier der Aufwand (sowohl für Kunden als auch EVU) den Nutzen wohl übersteigt.

M.E. ist das sehr theoretisch. Nach Wahl des Fahrgastes zu einem späteren Zeitpunkt...
Bei reservierungspflichtigen Zügen sieht es anderes aus, da ist es de facto natürlich so.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum