? Auch eine Frage zur Bahncard 100 (Fahrkarten und Angebote)
chalda, Mittwoch, 20.04.2016, 19:21 (vor 3705 Tagen)
Hallo,
könnte ich einer/m Experten/in ein paar steuerliche Fragen zur Bahncard 100 stellen? Jeder Fall (berufliche Nutzung/private Nutzung) ist sicher anders, daher vielleicht nicht hier allgemein/öffentlich?
Eine Frage von möglicherweise allgemeinem Interesse habe ich doch: Wird die Bahncard 100 vom Arbeitgeber gestellt, bekommt der natürlich auch die Erstattungen von 10 Euro bei Verspätungen > 1 Stunde. Werden die Erstattungen von den Anschaffungskosten der Bahncard 100 abgezogen, so dass nach einem Jahr die Bahncard für den Arbeitgeber vielleicht nur noch 3700 Euro statt 4080 Euro gekostet hat? Das wäre dann interessant, wenn in dem Jahr für berufliche Fahrten keine 4080 Euro zusammenkommen, aber vielleicht 3700.
Danke!
? Auch eine Frage zur Bahncard 100
JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 20.04.2016, 20:48 (vor 3705 Tagen) @ chalda
Eine Frage von möglicherweise allgemeinem Interesse habe ich doch: Wird die Bahncard 100 vom Arbeitgeber gestellt, bekommt der natürlich auch die Erstattungen von 10 Euro bei Verspätungen > 1 Stunde.
Falsch, die Entschädigung steht immer dem Reisenden zu, nicht demjenigen, der die Fahrkarte gekauft hat.
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Weg mit dem 4744!
? Entschädigung
wachtberghöhle, Donnerstag, 21.04.2016, 08:55 (vor 3705 Tagen) @ JeDi
Eine Frage von möglicherweise allgemeinem Interesse habe ich doch: Wird die Bahncard 100 vom Arbeitgeber gestellt, bekommt der natürlich auch die Erstattungen von 10 Euro bei Verspätungen > 1 Stunde.
Falsch, die Entschädigung steht immer dem Reisenden zu, nicht demjenigen, der die Fahrkarte gekauft hat.
Verstehe ich nicht. Der beruflich veranlaßte Reisende hat hier doch keinen Schaden.
Hat nicht der Arbeitgeber den Anspruch?
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musicus, Donnerstag, 21.04.2016, 08:59 (vor 3705 Tagen) @ wachtberghöhle
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 21.04.2016, 09:00
Falsch, die Entschädigung steht immer dem Reisenden zu, nicht demjenigen, der die Fahrkarte gekauft hat.
Verstehe ich nicht. Der beruflich veranlaßte Reisende hat hier doch keinen Schaden.
Hat nicht der Arbeitgeber den Anspruch?
Bei meinem Arbeitgeber ist das so geregelt, ja. AN reist und kann die Reisezeit (im Normalfall) als Arbeitszeit abrechnen. AG zahlt und behält sich den Anspruch auf Entschädigungen der DB vor. Für mein Empfinden ist das sehr fair.
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JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 21.04.2016, 09:27 (vor 3705 Tagen) @ wachtberghöhle
Nein, Artikel 17 der VO 1371/2007 zielt explizit auf den Fahrgast ab, und nicht auf den Fahrkartenkäufer.
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Trainer, Freitag, 22.04.2016, 11:22 (vor 3704 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Trainer, Freitag, 22.04.2016, 11:23
Nein, Artikel 17 der VO 1371/2007 zielt explizit auf den Fahrgast ab, und nicht auf den Fahrkartenkäufer.
Der Arbeitgeber kann aber natürlich dennoch in seinen eigenen Richtlinien fordern, dass falls er die Fahrkarte zahlt, der Fahrgast (bzw. sein Mitarbeiter) diese Erstattung weiterzuleiten hat (z.B. habe ich im Öffentlichen Dienst solche Regelungen schon mehrfach gesehen)
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chalda, Freitag, 22.04.2016, 11:36 (vor 3704 Tagen) @ Trainer
Und dazu jetzt die Bonusfrage: Hat der Arbeitgeber diese Erstattungen vom Kaufpreis der Bahncard abzuziehen, wenn er berechnet wann der Arbeitnehmer den Kaufpreis mit Dienstreisen "abgefahren" hat und der Arbeitnehmer dann ohne Steuerschaden die Bahncard privat nutzen kann?
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JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 22.04.2016, 15:34 (vor 3704 Tagen) @ Trainer
Der Arbeitgeber kann aber natürlich dennoch in seinen eigenen Richtlinien fordern, dass falls er die Fahrkarte zahlt, der Fahrgast (bzw. sein Mitarbeiter) diese Erstattung weiterzuleiten hat (z.B. habe ich im Öffentlichen Dienst solche Regelungen schon mehrfach gesehen)
Es handelt sich aber eben nicht um eine Erstattung, sondern um eine Entschädigung.
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Trainer, Donnerstag, 09.06.2016, 13:34 (vor 3656 Tagen) @ JeDi
Der Arbeitgeber kann aber natürlich dennoch in seinen eigenen Richtlinien fordern, dass falls er die Fahrkarte zahlt, der Fahrgast (bzw. sein Mitarbeiter) diese Erstattung weiterzuleiten hat (z.B. habe ich im Öffentlichen Dienst solche Regelungen schon mehrfach gesehen)
Es handelt sich aber eben nicht um eine Erstattung, sondern um eine Entschädigung.
...das macht aber nix, wenn in der entsprechenden Richtlinie beides erwähnt wird oder nicht dazwischen unterschieden wird. Wie gesagt, im Öffentlichen Dienst ist es nicht unüblich, dass egal ob es nun eine Erstattung oer Entschädigung ist, diese an den Dienstherren zurück zu zahlen ist.
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Gleis42, Köln, Frankfurt, Hamburg, Donnerstag, 21.04.2016, 10:23 (vor 3705 Tagen) @ chalda
Hallo,
könnte ich einer/m Experten/in ein paar steuerliche Fragen zur Bahncard 100 stellen? Jeder Fall (berufliche Nutzung/private Nutzung) ist sicher anders, daher vielleicht nicht hier allgemein/öffentlich?
Eine Frage von möglicherweise allgemeinem Interesse habe ich doch: Wird die Bahncard 100 vom Arbeitgeber gestellt, bekommt der natürlich auch die Erstattungen von 10 Euro bei Verspätungen > 1 Stunde. Werden die Erstattungen von den Anschaffungskosten der Bahncard 100 abgezogen, so dass nach einem Jahr die Bahncard für den Arbeitgeber vielleicht nur noch 3700 Euro statt 4080 Euro gekostet hat? Das wäre dann interessant, wenn in dem Jahr für berufliche Fahrten keine 4080 Euro zusammenkommen, aber vielleicht 3700.
Danke!
Als Grundlage für die beruflichen Fahrten gilt - steuerlich - immer der Normalpreis. Weil im Normalpreis kein City-Ticket enthalten ist, kannst du also auch noch zusätzlich die Fahrten mit Bus und U-Bahn (falls vorhanden) dazu rechnen.
Wenn du dann trotzdem unterhalb der 4080€ bleibst, muss die Differenz versteuert werden.
Ich würde es auch so sehen, dass die Erstattungen für dich gedacht sind, sonst müsstest du dem AG ja auch die überreichten Erfrischungsgetränke, Taxigutscheine, etc. weiterreichen. Letztlich wird das auch kaum jemand überprüfen können oder wollen.
Klar düfte nur sein, dass man Leistungen nicht 2x abrechnet, also z.B. das Hotel über DB und die Firma.
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gnampf, Donnerstag, 21.04.2016, 14:26 (vor 3705 Tagen) @ chalda
Eine Frage von möglicherweise allgemeinem Interesse habe ich doch: Wird die Bahncard 100 vom Arbeitgeber gestellt, bekommt der natürlich auch die Erstattungen von 10 Euro bei Verspätungen > 1 Stunde. Werden die Erstattungen von den Anschaffungskosten der Bahncard 100 abgezogen, so dass nach einem Jahr die Bahncard für den Arbeitgeber vielleicht nur noch 3700 Euro statt 4080 Euro gekostet hat? Das wäre dann interessant, wenn in dem Jahr für berufliche Fahrten keine 4080 Euro zusammenkommen, aber vielleicht 3700.
welche Seite interessiert dich denn dabei, die des AG, oder die des AN? Ersterer wird wohl kaum Verspaetungen einkalkulieren, da ihn die 60 Minuten oder mehr verschenkte Arbeitszeit immer teurer zu stehen kommen als die 10 Euro Entschaedigung, und ausserdem nicht planbar sind. Dementsprechend wird auch das Finanzamt da nicht mitspielen, wenn er die BC100 auf die Art "schoenrechnet". Insbesondere nachdem die Verpaetungen ja bei einem regulaeren Ticket ebenfalls aufgetreten waeren, und hier vermutlich in der Regel mehr erstattet wuerde. Wenn fuer den AG also die Rechnung nur unter Einbeziehung der Verspaetungen aufgeht, dann steht es fuer die BC100 somit noch schlechter.
Fuer den AN ist das ganze aehnlich. Da wird - bei erlaubter Privatnutzung - das Finanzamt wohl aehnlich der Dienstwagenregelung den Wert der BC100 beim AN anrechnen. Verspaetungen und aehnliches interessieren nicht, da beim Kauf gar nicht planbar sind.