? zu Aufhebung Zugbindung bei erwarteter Verspätung (Fahrkarten und Angebote)
Hallo!
Ich habe für eine Freundin einen Sparpreis Nürnberg-Basel mit Umstieg in Karlsruhe gebucht. Der Anschluss ist nicht das Problem, da große Übergangszeit. Mir geht es darum, wie das mit der Nutzung der Fahrgastrechte ist, wenn der weiterfahrende Zug eine Verspätung hat und sie ggf. dann einen anderen Zug nutzen möchte.
Hier in der Fahrgastrechte-Auflistung steht ja geschrieben, dass bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 20 min die Zugbindung aufgehoben ist und man einen anderen Zug nutzen kann. Das ist soweit auch klar, aber:
Ab welcher Prognose trifft dies zu? Kann man, wenn in Karlsruhe angeschrieben steht "etwa 20 min später" dies schon nutzen oder sollten es min. 30 Minuten sein, falls der Zug noch was aufholt?
Mir geht es hier einfach um praktische Erfahrungen in der Handhabung dieser Regelungen und da haben einige hier doch sicher welche :-)
Konkret geht es um EC 9, der ja, falls z.B. moonglum drin sitzt, ja durchaus später sein könnte ;)
Danke für hilfreiche Antworten.
? zu Aufhebung Zugbindung bei erwarteter Verspätung
es heißt doch eindeutig "bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof". Dabei ist es unerheblich ob auf den Zwischenbahnhöfen noch Fahrzeitreserven oder Standzeiten liegen. Das darf den Kunden nicht interessieren. Stehen dort 20 min. Verspätung veranschlagt, so treten die Fahrgastrechte in Kraft. Das Zub kann auch im Nachgang noch die eventuellen Prognosen recherchieren. Und niemand wird einem den Kopf abreißen wenn jemand schon bei 18 min. eine alternative genutzt hat. Ziel ist es, den Kunden so schnell wie möglich an sein Ziel zu bringen.
? zu Aufhebung Zugbindung bei erwarteter Verspätung
ich habe schon selber die Zugbindung aufheben lassen, wennn es nur 15 Minuten waren. Die Bahn verliert nicht einen EUR, wenn ich einen Zug dann früher nehme. Daher einsteigen und nicht lange nachdenken.
Gruß,
Markman
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Mir geht es darum, wie das mit der Nutzung der Fahrgastrechte ist, wenn der weiterfahrende Zug eine Verspätung hat und sie ggf. dann einen anderen Zug nutzen möchte.
Hier in der Fahrgastrechte-Auflistung steht ja geschrieben, dass bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 20 min die Zugbindung aufgehoben ist und man einen anderen Zug nutzen kann. Das ist soweit auch klar, aber:Ab welcher Prognose trifft dies zu? Kann man, wenn in Karlsruhe angeschrieben steht "etwa 20 min später" dies schon nutzen oder sollten es min. 30 Minuten sein, falls der Zug noch was aufholt?
Ein Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung ;-) die BB (Vertragsgrundlage) sagen dazu:
Der Reisende kann insbesondere dann vernünftigerweise mit einer Verspätung nach den Nummern 9.1.1 bis Nr. 9.1.3 am Zielbahnhof rechnen, wenn diese über mindestens einen der nachfolgenden Informationskanäle bekanntgemacht wurde:
(i) Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in Bahnhöfen,
(ii) elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und auf Bahnhöfen,
(iii) Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen sowie
(iv) verfügbare Fahrplaninformations-und Reisendeninformationsmedien, insbesondere das Fahrplanauskunftssystem im Internet unter www.bahn.de
Also wenn entweder eine Ansage oder eine Anzeigetafel oder das Internet der Meinung ist, der zuggebundene Zug hätte bei Eintreffen eines alternativen Zuges +20 oder mehr, darfst du von der Zugbindung abweichen.
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Hallo!
Ich habe für eine Freundin einen Sparpreis Nürnberg-Basel mit Umstieg in Karlsruhe gebucht. Der Anschluss ist nicht das Problem, da große Übergangszeit. Mir geht es darum, wie das mit der Nutzung der Fahrgastrechte ist, wenn der weiterfahrende Zug eine Verspätung hat und sie ggf. dann einen anderen Zug nutzen möchte.
Hier in der Fahrgastrechte-Auflistung steht ja geschrieben, dass bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 20 min die Zugbindung aufgehoben ist und man einen anderen Zug nutzen kann. Das ist soweit auch klar, aber:
Ab welcher Prognose trifft dies zu? Kann man, wenn in Karlsruhe angeschrieben steht "etwa 20 min später" dies schon nutzen oder sollten es min. 30 Minuten sein, falls der Zug noch was aufholt?
Mir geht es hier einfach um praktische Erfahrungen in der Handhabung dieser Regelungen und da haben einige hier doch sicher welche :-)
Konkret geht es um EC 9, der ja, falls z.B. moonglum drin sitzt, ja durchaus später sein könnte ;)
Im konkreten Fall wäre das letztes Jahr nicht gegangen. mooglum ist eine Verspätung mit "höherer Gewalt" wo DB Bahn nichts dafür kann. Lt. BB 9.2.4 galt die 20 Min. Regel nur bei Bahnverschulden. Ansonsten erst ab 60 Min.
Der Punkt ist bei den BB heuer aber gestrichen worden. Daher hebt sich die Zugbindung bei +20 nun generell von selbst auf.
Reisende werden von DB Bahn als dumm angesehen, sodass die auf Ideen wie Fahrzeitreserven, garnicht erst kommen können. +20 ist +20 - Punkt. ;)
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Dieser Beitrag gibt (sofern nicht anders gekennzeichnet) allein die Meinung der Verfasserin wieder
MET - Der beste Zug den es je gab
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Also wenn ich einen Zug mit Sparpreis gebucht habe und dieser mit +20 angekündigt wird, kann ich an dem Tag jeden anderen Zug benutzen egal ob er früher ankommt oder nicht ?!
--
❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
Den DB-Mitarbeiterinnen ist das aber leider nicht so klar...
Hallo!
Neulich hab ich zwei DB-Mitarbeiterinnen am InfoPoint Düsseldorf Hbf darauf hingewiesen, dass dieses Fahrgastrecht besteht. Dennoch haben sie darauf bestanden, dass ich die Verbindung mit Verspätung wähle. Ich hab dann eine Mail an die DB geschrieben. Die Antwort war, dass ich doch bitte ein Fahrgastrechte-Formular ausfüllen soll. Das Ziel meiner Mail war allerdings nicht, Geld zurück zu bekommen sondern eine bessere Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erwirken.
m b g,
Anoj
Den DB-Mitarbeiterinnen ist das aber leider nicht so klar...
Wieso gehst du zur DB Information ?
Steig einfach in einen anderen Zug und gut ist, den ZuB dort musst du dann auf die Verspätung hinweisen.
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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤
Den DB-Mitarbeiterinnen ist das aber leider nicht so klar...
Neulich hab ich zwei DB-Mitarbeiterinnen am InfoPoint Düsseldorf Hbf darauf hingewiesen, dass dieses Fahrgastrecht besteht.
Maßgeblich ist in der Praxis allerdings das Prüfpersonal der Alternativverbindung, auch wenn sich selbiges durchs "Freistempeln" meist am leichtesten überzeugen lässt.
Dennoch haben sie darauf bestanden, dass ich die Verbindung mit Verspätung wähle.
Hätte ich nicht so einfach gemacht, sondern die Alternativverbindung genommen.
Ich hab dann eine Mail an die DB geschrieben. Die Antwort war, dass ich doch bitte ein Fahrgastrechte-Formular ausfüllen soll. Das Ziel meiner Mail war allerdings nicht, Geld zurück zu bekommen sondern eine bessere Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erwirken.
Mein präferiertes Ansinnen wäre zunächst gewesen, mit möglichst geringer Verspätung am Ziel anzukommen. Das kommt ja auch der DB entgegen, die sich so womöglich Entschädigungszahlungen spart.
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Also wenn ich einen Zug mit Sparpreis gebucht habe und dieser mit +20 angekündigt wird, kann ich an dem Tag jeden anderen Zug benutzen egal ob er früher ankommt oder nicht ?!
Ja, aber er darf nicht reservierungspflichtig sein. Zudem musst du eventuell einen Produktübergang bezahlen, den du aber im Nachhinein erstattet bekommen kannst.
Den DB-Mitarbeiterinnen ist das aber leider nicht so klar...
Hallo!
Neulich hab ich zwei DB-Mitarbeiterinnen am InfoPoint Düsseldorf Hbf darauf hingewiesen, dass dieses Fahrgastrecht besteht.
Maßgeblich ist in der Praxis allerdings das Prüfpersonal der Alternativverbindung, auch wenn sich selbiges durchs "Freistempeln" meist am leichtesten überzeugen lässt.
Dennoch haben sie darauf bestanden, dass ich die Verbindung mit Verspätung wähle.
Hätte ich nicht so einfach gemacht, sondern die Alternativverbindung genommen.
Ich hab dann eine Mail an die DB geschrieben. Die Antwort war, dass ich doch bitte ein Fahrgastrechte-Formular ausfüllen soll. Das Ziel meiner Mail war allerdings nicht, Geld zurück zu bekommen sondern eine bessere Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erwirken.
Mein präferiertes Ansinnen wäre zunächst gewesen, mit möglichst geringer Verspätung am Ziel anzukommen. Das kommt ja auch der DB entgegen, die sich so womöglich Entschädigungszahlungen spart.
Das ist mir alles bekannt (hab ich auch schon des öfteren so praktiziert). Schlussendlich war der Unterschied bei der Ankunftszeit marginal und mir fehlte die Zeit, das Thema auszudiskutieren.
m b g,
Anoj
Den DB-Mitarbeiterinnen ist das aber leider nicht so klar...
Ich bin mal mit +45 angekommen, weil das Personal an der Information mir nicht glauben wollte, dass es unterwegs eine Stellwerksstörung gibt. Im System stand eine Prognose von +0 für den betreffenden Zug, also gab es keine Aufhebung der Zugbindung. Heute würde ich wahrscheinlich tatsächlich einfach einsteigen.
Danke an alle!
Danke erstmal allen hilfreichen Antworten und Erfahrungswerten. Meine Nachfrage beruhte vor allem darauf, dass meine Bekannte kein Deutsch spricht und ich ihr daher vorher schon genau erklären will, was sie beachten muss. Ist ja nicht unbedingt immer alles gleich auf den ersten Blick zu verstehen ;)
Erlebnis, wenn man einfach einsteigt:
Das passiert, wenn man einfach einsteigt:
Neulich mitbekommen im RE 4 zwischen Wuppertal und Hagen:
Ein Fahrgast wollte ab Wuppertal Hbf einen ICE Richtung Norden nehmen. Er hatte ein Sparpreis-Ticket. Da sein ICE ungefähr eine Stunde Verspätung haben sollte, stieg der Kunde einfach in den RE 4 Richtung Hagen/Dortmund ein. Das Reisezentrum war übrigens schon geschlossen, ein Service-Point existiert in Wuppertal Hbf nicht, bei der "Aufsicht" auf Gleis 2/3 sitzt nur zeitweise gelegentlich mal ein DB-Mitarbeiter.
Die Kundenbetreuerin im RE wies den Fahrgast im Zug recht laut darauf hin, dass er keinen gültigen Fahrausweis habe, solange nicht ein DB-Mitarbeiter die Zugbindung vorher aufgehoben habe. Sie könne schließlich nicht wissen, welche Züge Verspätung haben. Das könne theoretisch jeder behaupten und die Zugbindung damit einfach umgehen.
? zu Aufhebung Zugbindung bei erwarteter Verspätung
Die Deutsche Bahn rundet die Verspätung immer auf die nächst niedrigere Minutenzahl, die durch 5 teilbar ist, ab. 20 Minuten Verspätung bedeutet also eine aktuelle Verspätung von 20:00 Minuten bis zu 24:59 Minuten.
In dem Moment, wo der gebuchte Zug also auf der Abfahrtstafel mit etwa 20 Minuten Verspätung ausgewiesen wird, ist die Zugbindung aufgehoben. Das gilt auch dann, wenn später die Verspätung auf 15 Minuten zurückgenommen wird.
Zur Beweissicherung sollte man also am Umsteigebahnhof die Abfahrtstafel mit dem Handy abfotografieren und dem Zugbegleiter ggf. bei der Fahrkartenkontrolle vorzeigen. Da die Deutsche Bahn für ihre Auskünfte haftet, gilt dann zusammen mit der Zugbindungsfahrkarte das Beweisfoto von der Abfahrtstafel am Umsteigebahnhof als gültiger Fahrausweis für den anderen Zug.
Erlebnis, wenn man einfach einsteigt:
Die Kundenbetreuerin im RE wies den Fahrgast im Zug recht laut darauf hin, dass er keinen gültigen Fahrausweis habe, solange nicht ein DB-Mitarbeiter die Zugbindung vorher aufgehoben habe. Sie könne schließlich nicht wissen, welche Züge Verspätung haben. Das könne theoretisch jeder behaupten und die Zugbindung damit einfach umgehen.
Dann soll sie mal nachlesen, was auf dem Fahrschein draufsteht.
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Weg mit dem 4744!
Ich sag ja, das Personal hat keine Ahnung!->Bitte Schulen!
- kein Text -
Ich sag ja, das Personal hat keine Ahnung!->Bitte Schulen!
Genau und schon sind alle Zubs zu blöd.
Und wenn Ich ein Fahrgast habe der Unsinn erzählt, sind auch alle Fahrgäste zu blöd. Gleiches Recht für alle.
Aber keine Sorge ich beurteile jeden Fahrgast einzeln und werfe nicht alle in einen Topf. Das kann Ich von dir leider nicht behaupten.
Deshlab hat man es seit ca. 1/2 Jahr auch draufgedruckt.
Die Kundenbetreuerin im RE wies den Fahrgast im Zug recht laut darauf hin, dass er keinen gültigen Fahrausweis habe, solange nicht ein DB-Mitarbeiter die Zugbindung vorher aufgehoben habe. Sie könne schließlich nicht wissen, welche Züge Verspätung haben. Das könne theoretisch jeder behaupten und die Zugbindung damit einfach umgehen.
Dann soll sie mal nachlesen, was auf dem Fahrschein draufsteht.
Da hat die Bahn wohl auch an diejenigen gedacht die den DB Tarif "nur" anerkennen. ;-)
"Ab 20 Minuten ist kein Stempel ntowendig und die Zugnindung aufgeboben."
Wobei ein Kauf eines Fahrscheines bei NE Bahnen und das nachtraegliche Einreichen doch weiterhin so seinen muesste?
BR752
Deshlab hat man es seit ca. 1/2 Jahr auch draufgedruckt.
Wobei ein Kauf eines Fahrscheines bei NE Bahnen und das nachtraegliche Einreichen doch weiterhin so seinen muesste?
Nein, warum? [außer, die NE erkennt den DB-Tarif nicht an]
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Weg mit dem 4744!
Ich sag ja, das Personal hat keine Ahnung!->Bitte Schulen!
Hallo!
Genau und schon sind alle Zubs zu blöd.
Und wenn Ich ein Fahrgast habe der Unsinn erzählt, sind auch alle Fahrgäste zu blöd. Gleiches Recht für alle.
Aber keine Sorge ich beurteile jeden Fahrgast einzeln und werfe nicht alle in einen Topf. Das kann Ich von dir leider nicht behaupten.
Ich gebe zu, dass das von mir keine differenzierte Aussage war. Ich weiß, dass es auch DB-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter gibt, die sich auskennen (in diesem Punkt kennt man sich in Dresden Hbf sehr gut aus). Allerdings sollte man nicht vergessen, dass das DB-Personal derartige Dinge zu wissen hat. Dieses Know-How ist Teil des Berufes und wenn man dieses nicht hat, dann führt man den Job schlecht aus. Von Fahrgästen hingegen muss man nicht erwarten, dass sie sich auskennen. Hier ist also auch Differenzierung angebracht.
m b g,
Anoj