nein (Allgemeines Forum)

Schwefelbart, Germering, Dienstag, 05.04.2016, 17:15 (vor 3672 Tagen) @ Tino

Moin!

Die SRK-Schulungen sind ja baureihenunabhängig aufgebaut, somit kann ich nach bestandener SRK-Erstausbildung als SRK-Mitarbeiter prinzipiell auf jeder Baureihe eingesetzt werden, unabhängig davon, ob ich nun im Alltag als Zub oder Gastro unterwegs bin und auf welchen Baureihen ich eine Einweisung erhalten habe.

Die Einweisungen für Schaffner und Zugführer auf die einzelnen Baureihen sind betrieblicher Natur, man kann also nach diesen Schulungen als Schaffner bzw. Zf auf diesen Zügen eingesetzt werden. Um Fahrgeldeinnahmen zu sichern braucht man keine betriebliche Ausbildung.

Ich hatte schon öfter FG auf dem MET, die keine Fahrzeugeinweisung hatten, das ist kein Problem.

Sicher kann man sich drüber streiten, ob es nicht sinnvoller wäre, nur Personal einzusetzen, die eine entsprechende Fahrzeugeinweisung haben, aber das ist jetzt nicht das Thema.

Manche Dienststellen handhaben es so, dass auch FG nur auf den Baureihen eingesetzt werden, für die sie auch die betriebliche Ausbildung haben. Zwingend ist dies nicht.

Grüße
Schwefelbart

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