? Fahrgastrechte Auslandsfahrt mit Folge BC100 (Fahrkarten und Angebote)

rtwflyer, Mittwoch, 23.03.2016, 08:34 (vor 3719 Tagen)

Mir ist nicht klar, wie ich Fahrgastrechte (Erstattung) beantrage für eine Fahrt, die im Ausland bei Ort "A" beginnt und innerdeutsch mit BC100 zum Ziel "Z" weiterführt.

Situation:
(1) vorhandener Fahrschein von A nach B<Gr>, weiter innerdeutsch mit BC100 nach Z
(2) Zugausfall von A nach B<Gr>, Strecke nachhaltig gestört, Fahrt nicht angetreten
(3) Kauf eines anderen Fahrscheins zum Flexpreis von A nach C<Gr> (! anderer Grenzübergang), weiter innerdeutsch mit BC100 nach Z

Wie beantrage ich hier Erstattung des neuen Fahrscheins (3)? Mein Ziel der Reise ist zwar Z, aber das erscheint nirgends, weil kein innerdeutscher Fahrschein nötig war und die beiden Auslandsfahrscheine unterschiedliche Ziele haben.

Danke für Eure Hilfe!

? Fahrgastrechte Auslandsfahrt mit Folge BC100

bahnerausleidenschaft, Mittwoch, 23.03.2016, 08:38 (vor 3719 Tagen) @ rtwflyer

Du musst dir die erste Auslandsfahrkarte erstatten lassen. Diese hast du ja nicht genutzt.

? erste Auslandsfahrkarte erstatten lassen

rtwflyer, Mittwoch, 23.03.2016, 08:51 (vor 3719 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Danke für die schnelle Antwort.

Die erste Auslandsfahrkarte erstatten zu lassen, das war auch mein erster Gedanke.

Ich wollte jedoch gerne darauf hinaus, die zweite Auslandsfahrkarte erstatten zu lassen, die ja deutlich teurer ist, wie man sich denken kann. Im Formular gibt es dafür ja den Passus "Ich habe meine Reise wegen dieser Verspätung im nachfolgenden Bahnhof abgebrochen und musste mit einem anderen Verkehrsmittel/Zug weiterfahren für das/den zusätzliche Kosten entstanden sind."

? Fahrgastrechte Auslandsfahrt mit Folge BC100

PhilippK, Mittwoch, 23.03.2016, 09:16 (vor 3719 Tagen) @ rtwflyer

Ich hätte jetzt mal gesagt: zweite Fahrkarte erstatten lassen und ggf. Entschädigung auf Basis der Kosten der ersten.

Vom Formular abweichend frei formulieren

Bambalouni, Bielefeld / Jena, Mittwoch, 23.03.2016, 09:31 (vor 3719 Tagen) @ PhilippK

Hier macht es eventuell wirklich Mal Sinn nicht das Fomular zu nutzen, sondern einen Freitext zu schreiben oder zumindest den Freitext an das Formular anzuheften.

Vom Formular abweichend frei formulieren

rtwflyer, Mittwoch, 23.03.2016, 09:35 (vor 3719 Tagen) @ Bambalouni

Das ist ein guter Tipp - ich wusste gar nicht, dass man frei formulierten Text beifügen darf. Es steht ja zur Abschreckung fett auf dem Umschlag "Bitte legen Sie keine weiteren Unterlagen bei."

Vom Formular abweichend frei formulieren

Sören Heise, Region Hannover, Mittwoch, 23.03.2016, 09:40 (vor 3719 Tagen) @ rtwflyer

Das ist ein guter Tipp - ich wusste gar nicht, dass man frei formulierten Text beifügen darf.

Du mußt noch nicht einmal das Formular verwenden. Du kannst auch alle Angaben als freien Text schreiben. Und vom Formular nur den Freiumschlag verwenden.

Gruß Sören

Vom Formular abweichend frei formulieren

musicus, Mittwoch, 23.03.2016, 09:43 (vor 3719 Tagen) @ rtwflyer
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 23.03.2016, 09:44

Das ist ein guter Tipp - ich wusste gar nicht, dass man frei formulierten Text beifügen darf.

Doch, doch... Wie du selbst feststellst, gibt es ja durchaus Szenarien, bei denen sich durch eine formlose Aufstellung der Erstattungsansprüche der Sachverhalt deutlich besser abbilden lässt als mit dem Vordruck. Gerade wenn die Erstattungen über einen einzelnen Fahrschein hinaus gehen sollen bzw. mehrere Belege oder Sachverhalte aus ein und der selben Reise involviert sind, macht dieses Vorgehen ggf. Sinn.

Es steht ja zur Abschreckung fett auf dem Umschlag "Bitte legen Sie keine weiteren Unterlagen bei."

Who cares...?

Bitte legen Sie keine weiteren Unterlagen bei.

Bambalouni, Bielefeld / Jena, Mittwoch, 23.03.2016, 11:53 (vor 3718 Tagen) @ rtwflyer
bearbeitet von Bambalouni, Mittwoch, 23.03.2016, 11:53

"Bitte legen Sie keine weiteren Unterlagen bei."

Einen Liebesbrief an Dr. Grube oder ein Hassschreiben über die Bahn soll man nicht beifügen :-)

? Fahrgastrechte Auslandsfahrt mit Folge BC100

ikarus28003, 99974 Mühlhausen, Mittwoch, 23.03.2016, 12:29 (vor 3718 Tagen) @ rtwflyer

Bei welcher Bahngesellschaft bzw in welchem Land begann die Reise denn?
Ich hatte einen ähnlich gelagerten Fall, die SBB erstattete völlig unproblematisch.

? Fahrgastrechte Auslandsfahrt mit Folge BC100

Nachtzugfan, Friedberg (Hessen), Mittwoch, 23.03.2016, 21:13 (vor 3718 Tagen) @ rtwflyer

Mir ist nicht klar, wie ich Fahrgastrechte (Erstattung) beantrage für eine Fahrt, die im Ausland bei Ort "A" beginnt und innerdeutsch mit BC100 zum Ziel "Z" weiterführt.

Situation:
(1) vorhandener Fahrschein von A nach B<Gr>, weiter innerdeutsch mit BC100 nach Z
(2) Zugausfall von A nach B<Gr>, Strecke nachhaltig gestört, Fahrt nicht angetreten
(3) Kauf eines anderen Fahrscheins zum Flexpreis von A nach C<Gr> (! anderer Grenzübergang), weiter innerdeutsch mit BC100 nach Z

Wie beantrage ich hier Erstattung des neuen Fahrscheins (3)? Mein Ziel der Reise ist zwar Z, aber das erscheint nirgends, weil kein innerdeutscher Fahrschein nötig war und die beiden Auslandsfahrscheine unterschiedliche Ziele haben.

Danke für Eure Hilfe!

Im Hinblick auf die Fahrkarten liegen zwei getrennte Fahrten vor: von A nach B<Gr>, dort Fahrtende, dann Beginn der neuen Fahrt mit BC 100. Man kann (jedenfalls von der Schweiz aus) eine Fahrkarte von A nach Z lösen (ohne Mehrkosten, da - anders als bei bahn.de - die BC 100 als Ermässigung eingegeben werden kann). Aber hier liegt ja nur eine Fahrkarte A nach B vor; daher hat die DB wohl nichts mit der Erstattung zu tun.

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