Missbrauchsschutz? (Fahrkarten und Angebote)

agw, NRW, Montag, 07.03.2016, 18:46 (vor 3750 Tagen) @ JanZ


Beziehungsweise bei Sparpreisen für Leute, die auf Verdacht Sparpreise bunkern und dann am Reisetag alle Fahrkarten bis auf die zurückgeben, die sie tatsächlich nutzen.


Wäre in der Tat eine (hier ja "nur" unfaire) Strategie, aber das Bargeldgebot ändert nicht viel/gar nichts dran.

Für einen gewissen Zeitraum kann ich für fünf gebunkerte Fahrten auch mal 71,25 Euro selbst in bar entbehren, wenn ich weiß, dass ich davon wieder 57 Euro zurückbekomme, sobald ich eine Fahrt letztlich antrete. So hoch sind die Zinsverluste dank EZB-Politik nun wirklich nicht...


Richtig, und wenn ich das Geld nur als Gutschein wiederbekomme, werde ich nicht für jede Fahrt zehn Sparpreise bunkern, von denen ich neun nicht brauche. Von daher ist die Idee mit den Gutscheinen gar nicht so schlecht.

Kommt drauf an. Angenommen, ich kaufe wirklich 10 Sparpreise in bar zu 217.5 Euro (das Testangebot geht ja nur ab 20 Euro Restwert).
Spätestens nach Festlegung auf die wirkliche Fahrt, hab ich 9 Gutscheine zu je 21.75 Euro.
Jetzt möchte ich das ganze wiederholen. Dazu nehme ich die 9 Gutscheine und investiere nochmal 21.75 Euro dazu.
Ich bunker also im Prinzip einfach immer nur 195 Euro in Gutscheinen "bei der Bahn".
Bei 1% Zinsen p.a. sind das 2 Euro, die ich investieren muss. Von daher nicht schlimm.

Aber das ganze ist halt ein großer Aufwand, vermutlich mehr Aufwand, als mal ab und zu 20 Euro mehr zu bezahlen. Dann die Gefahr, dass man mal was vergisst und 21.75 Euro einfach verfallen.

Abgesehen von absoluten Pfennigfuchsern sind die Leute einfach zu bequem.

Den Vorteil der Gutschein sollte die Bahn darin sehen, dass die Leute nicht das Gefühl haben, dass ihnen 17.50 Euro für nix angezogen wird.
Beim Fernbus kriegt man ja auch teilweise Gutscheine ohne Abzug.


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