Die Bahn liest mit - Erstattungen als Gutschein ohne Abzug (Fahrkarten und Angebote)
agw, NRW, Montag, 07.03.2016, 10:02 (vor 3751 Tagen)
Die Bahn liest mit: Nachdem ja hier und bei DSO immer mal wieder gefordert wird, dass Erstattungen Alternativ als DB-Gutschein ohne Abzug von 17.50 Euro ausgegeben werden sollen, scheint die DB dies jetzt tatsächlich zu testen!
Aus den neuen BB von heute:
"Im Aktionszeitraum nach Nr. 2 wird in den DB Reisezentren Heidelberg Hbf und Mannheim Hbf Kunden, die eine Fahrkarte mit Erstattungsanspruch gemäß Nr. 4 BB Personenverkehr und einem Mindestwert von 20,00 € zur Erstattung vorlegen, anstelle der Barauszahlung abzüglich Bearbeitungsentgelt der Gutschein „Für Ihre nächste Fahrt“ angeboten. Der Gutschein „Für Ihre nächste Fahrt“ hat den Wert des Erstattungsbetrages ohne Abzug des Bearbeitungsentgeltes."
Ausgenommen bleiben allerdings einige Bezahlmethoden:
"Ausgenommen hiervon sind Erstattungen für Fahrkarten, deren Bezahlung beim Erwerb bargeldlos erfolgte."
Das ganze gilt vom "07. März bis 30. April 2016".
Da bin ich mal auf das Ergebnis gespannt.
Bargeldlos?
telemaxx, Bremen, Hannover, Montag, 07.03.2016, 10:14 (vor 3751 Tagen) @ agw
Warum in aller Welt nur Fahrkarten, die bar bezahlt wurden?
Bargeldlos?
agw, NRW, Montag, 07.03.2016, 10:21 (vor 3751 Tagen) @ telemaxx
Warum in aller Welt nur Fahrkarten, die bar bezahlt wurden?
Immer, wenn man etwas nicht versteht, hat es vermutlich mit Betrug (geklaute Karten) und Geldwäsche zu tun. :-)
Missbrauchsschutz?
Thomas, Montag, 07.03.2016, 10:32 (vor 3751 Tagen) @ telemaxx
Es könnte sich um einen Missbrauchsschutz handeln, obwohl mir auch nicht so ganz klar ist, was das bringen soll. Viel logischer wäre es die Regelung auf Fahrkarten zu beschränken, die am jeweiligen Ort in Reisezentrum oder Automat erworben worden sind - unabhängig wie.
Ich finde die Regelung schon ziemlich riskant und glaube nicht, dass sich das durchsetzt. Die 17,50 Euro waren vorallem auch Schutzgebühr für alle möglichen Leute, die ihre "angeblich" teilgenutzten Fahrkarten zurückerstattet haben wollen.
Missbrauchsschutz?
JanZ, HB, Montag, 07.03.2016, 10:44 (vor 3751 Tagen) @ Thomas
Ich finde die Regelung schon ziemlich riskant und glaube nicht, dass sich das durchsetzt. Die 17,50 Euro waren vorallem auch Schutzgebühr für alle möglichen Leute, die ihre "angeblich" teilgenutzten Fahrkarten zurückerstattet haben wollen.
Beziehungsweise bei Sparpreisen für Leute, die auf Verdacht Sparpreise bunkern und dann am Reisetag alle Fahrkarten bis auf die zurückgeben, die sie tatsächlich nutzen.
Missbrauchsschutz?
sfn17, Montag, 07.03.2016, 17:25 (vor 3750 Tagen) @ JanZ
Beziehungsweise bei Sparpreisen für Leute, die auf Verdacht Sparpreise bunkern und dann am Reisetag alle Fahrkarten bis auf die zurückgeben, die sie tatsächlich nutzen.
Wäre in der Tat eine (hier ja "nur" unfaire) Strategie, aber das Bargeldgebot ändert nicht viel/gar nichts dran.
Für einen gewissen Zeitraum kann ich für fünf gebunkerte Fahrten auch mal 71,25 Euro selbst in bar entbehren, wenn ich weiß, dass ich davon wieder 57 Euro zurückbekomme, sobald ich eine Fahrt letztlich antrete. So hoch sind die Zinsverluste dank EZB-Politik nun wirklich nicht...
Missbrauchsschutz?
JanZ, HB, Montag, 07.03.2016, 18:33 (vor 3750 Tagen) @ sfn17
bearbeitet von JanZ, Montag, 07.03.2016, 18:34
Beziehungsweise bei Sparpreisen für Leute, die auf Verdacht Sparpreise bunkern und dann am Reisetag alle Fahrkarten bis auf die zurückgeben, die sie tatsächlich nutzen.
Wäre in der Tat eine (hier ja "nur" unfaire) Strategie, aber das Bargeldgebot ändert nicht viel/gar nichts dran.Für einen gewissen Zeitraum kann ich für fünf gebunkerte Fahrten auch mal 71,25 Euro selbst in bar entbehren, wenn ich weiß, dass ich davon wieder 57 Euro zurückbekomme, sobald ich eine Fahrt letztlich antrete. So hoch sind die Zinsverluste dank EZB-Politik nun wirklich nicht...
Richtig, und wenn ich das Geld nur als Gutschein wiederbekomme, werde ich nicht für jede Fahrt zehn Sparpreise bunkern, von denen ich neun nicht brauche. Von daher ist die Idee mit den Gutscheinen gar nicht so schlecht.
Missbrauchsschutz?
agw, NRW, Montag, 07.03.2016, 18:46 (vor 3750 Tagen) @ JanZ
Beziehungsweise bei Sparpreisen für Leute, die auf Verdacht Sparpreise bunkern und dann am Reisetag alle Fahrkarten bis auf die zurückgeben, die sie tatsächlich nutzen.
Wäre in der Tat eine (hier ja "nur" unfaire) Strategie, aber das Bargeldgebot ändert nicht viel/gar nichts dran.Für einen gewissen Zeitraum kann ich für fünf gebunkerte Fahrten auch mal 71,25 Euro selbst in bar entbehren, wenn ich weiß, dass ich davon wieder 57 Euro zurückbekomme, sobald ich eine Fahrt letztlich antrete. So hoch sind die Zinsverluste dank EZB-Politik nun wirklich nicht...
Richtig, und wenn ich das Geld nur als Gutschein wiederbekomme, werde ich nicht für jede Fahrt zehn Sparpreise bunkern, von denen ich neun nicht brauche. Von daher ist die Idee mit den Gutscheinen gar nicht so schlecht.
Kommt drauf an. Angenommen, ich kaufe wirklich 10 Sparpreise in bar zu 217.5 Euro (das Testangebot geht ja nur ab 20 Euro Restwert).
Spätestens nach Festlegung auf die wirkliche Fahrt, hab ich 9 Gutscheine zu je 21.75 Euro.
Jetzt möchte ich das ganze wiederholen. Dazu nehme ich die 9 Gutscheine und investiere nochmal 21.75 Euro dazu.
Ich bunker also im Prinzip einfach immer nur 195 Euro in Gutscheinen "bei der Bahn".
Bei 1% Zinsen p.a. sind das 2 Euro, die ich investieren muss. Von daher nicht schlimm.
Aber das ganze ist halt ein großer Aufwand, vermutlich mehr Aufwand, als mal ab und zu 20 Euro mehr zu bezahlen. Dann die Gefahr, dass man mal was vergisst und 21.75 Euro einfach verfallen.
Abgesehen von absoluten Pfennigfuchsern sind die Leute einfach zu bequem.
Den Vorteil der Gutschein sollte die Bahn darin sehen, dass die Leute nicht das Gefühl haben, dass ihnen 17.50 Euro für nix angezogen wird.
Beim Fernbus kriegt man ja auch teilweise Gutscheine ohne Abzug.
Missbrauchsschutz?
agw, NRW, Montag, 07.03.2016, 10:46 (vor 3751 Tagen) @ Thomas
Es könnte sich um einen Missbrauchsschutz handeln, obwohl mir auch nicht so ganz klar ist, was das bringen soll. Viel logischer wäre es die Regelung auf Fahrkarten zu beschränken, die am jeweiligen Ort in Reisezentrum oder Automat erworben worden sind - unabhängig wie.
Na, das bringt doch auch nix. Jemand klaut im RZ einem die Kreditkarte, bezahlt damit einen Sparpreis am Automaten im RZ und geht dann rüber zum Schalter und lässt dich den Gutschein geben. Den vertickt er dann und der wird am Automaten eingelöst.
Vielleicht braucht es eine neue Art von Gutschein, der nur mit Perso einlösbar ist.
D.h. ich storniere im Internet mein mit KK bezahltes Ticket, bekomme aber einen Gutschein auf meinen Namen, den ich im RZ mit Perso einlösen kann? Vielleicht schon wieder zu kompliziert.
Ich finde die Regelung schon ziemlich riskant und glaube nicht, dass sich das durchsetzt. Die 17,50 Euro waren vorallem auch Schutzgebühr für alle möglichen Leute, die ihre "angeblich" teilgenutzten Fahrkarten zurückerstattet haben wollen.
Glaub nicht, dass das so viele sind. Aber es wird mehr Leute gebe, die ihren Sparpreis umtauschen möchten. Online könnte man das natürlich so regeln, dass man ein Online-Ticket in ein anderes umtauschen kann, wenn der Reisende gleich bleibt oder so. Da bräuchte man im Prinzip nicht mal einen Gutschein, wenn der neue Preis höher ist.
Missbrauchsschutz?
Ösi, Montag, 07.03.2016, 10:50 (vor 3751 Tagen) @ agw
Na, das bringt doch auch nix. Jemand klaut im RZ einem die Kreditkarte, bezahlt damit einen Sparpreis am Automaten im RZ und geht dann rüber zum Schalter und lässt dich den Gutschein geben. Den vertickt er dann und der wird am Automaten eingelöst.
Wenn ich die Kreditkarte sowieso geklaut habe, sind mir die 17,50 auch egal.
Missbrauchsschutz?
agw, NRW, Montag, 07.03.2016, 10:59 (vor 3751 Tagen) @ Ösi
Na, das bringt doch auch nix. Jemand klaut im RZ einem die Kreditkarte, bezahlt damit einen Sparpreis am Automaten im RZ und geht dann rüber zum Schalter und lässt dich den Gutschein geben. Den vertickt er dann und der wird am Automaten eingelöst.
Wenn ich die Kreditkarte sowieso geklaut habe, sind mir die 17,50 auch egal.
Da kriegst du aber kein Bargeld, oder? Das wird doch nur wieder zurück gebucht?
Missbrauchsschutz?
Thomas, Montag, 07.03.2016, 11:18 (vor 3751 Tagen) @ agw
hängt immer vom Händler ab. Manche Händler buchen das auf die Kreditkarte zurück (Modegeschäfte beim Umtausch regelmäßig), andere zahlen das in bar aus. Habe beides schon erlebt.
Missbrauchsschutz?
wachtberghöhle, Montag, 07.03.2016, 11:23 (vor 3751 Tagen) @ Thomas
hängt immer vom Händler ab. Manche Händler buchen das auf die Kreditkarte zurück (Modegeschäfte beim Umtausch regelmäßig), andere zahlen das in bar aus. Habe beides schon erlebt.
Und? Den Händler, der Kreditkartenumsätze bar erstattet, gibts den noch?
Missbrauchsschutz?
Thomas, Montag, 07.03.2016, 13:17 (vor 3751 Tagen) @ wachtberghöhle
Ja klar, z. B. Decathlon. Habe da erst vor kurzem umgetauscht, die zahlen nur bar zurück.
Missbrauchsschutz?
sfn17, Montag, 07.03.2016, 17:29 (vor 3750 Tagen) @ Thomas
Ja klar, z. B. Decathlon. Habe da erst vor kurzem umgetauscht, die zahlen nur bar zurück.
Ist ja lustig. Besteht denn für den Händler irgendeine Art Risiko?
Anders gefragt (ich habe keine Kreditkarte): Wenn der Kunde mit KK bezahlt, hat der Händler sofort sein Geld (minus Schnulli-KK-Händlergebühr), d.h. steht auf dem Bon die Floskel "Zahlung erfolgt."?
Missbrauchsschutz?
Thomas, Montag, 07.03.2016, 17:41 (vor 3750 Tagen) @ sfn17
Ist ja lustig. Besteht denn für den Händler irgendeine Art Risiko?
nein, ein Risiko dürfte nicht bestehen. Vielleicht sogar weniger Kosten für den Händler, vermutlich lassen sich die Kreditkartenunternehmen die Gutschriften auch bezahlen. Wäre auch nur logisch.
Anders gefragt (ich habe keine Kreditkarte): Wenn der Kunde mit KK bezahlt, hat der Händler sofort sein Geld (minus Schnulli-KK-Händlergebühr), d.h. steht auf dem Bon die Floskel "Zahlung erfolgt."?
Ja, zumindest kann ichs nicht mehr zurückrufen. Geld ist weg. Höchstens natürlich im Betrugfalle, wenn die Unterschrift gefälscht ist. Dann ist das das Problem des Händlers.
Missbrauchsschutz?
DerSimon, Montag, 07.03.2016, 22:37 (vor 3750 Tagen) @ Thomas
Ist ja lustig. Besteht denn für den Händler irgendeine Art Risiko?
nein, ein Risiko dürfte nicht bestehen. Vielleicht sogar weniger Kosten für den Händler, vermutlich lassen sich die Kreditkartenunternehmen die Gutschriften auch bezahlen. Wäre auch nur logisch.
Doch ein Risiko besteht. Laut MasterCard Guidelines z.B. sind Erstattungen nur auf das Kartenkonto erlaubt. Auszahlungen als Scheck oder Bargeld sind nicht erlaubt. Macht auch Sinn, im schlechtesten Fall sind dann sowohl Bargeld als auch der Betrag von der Kreditkarte weg.
Besonders mit Kreditkarten mit Unterschrift wäre das ja die perfekte Methode um Bargeld ohne die PIN zu beschaffen. Bezahlen und gegen Bargeld zurückgeben.
Erstattungen sind in den meisten Akzeptanzverträgen kostenlos.
Missbrauchsschutz?
Ösi, Montag, 07.03.2016, 11:33 (vor 3751 Tagen) @ agw
Na, das bringt doch auch nix. Jemand klaut im RZ einem die Kreditkarte, bezahlt damit einen Sparpreis am Automaten im RZ und geht dann rüber zum Schalter und lässt dich den Gutschein geben. Den vertickt er dann und der wird am Automaten eingelöst.
Wenn ich die Kreditkarte sowieso geklaut habe, sind mir die 17,50 auch egal.
Da kriegst du aber kein Bargeld, oder? Das wird doch nur wieder zurück gebucht?
Daran habe ich nicht gedacht. Ich habe einmal im RZ eine mit ec-Karte gekaufte FK zurückgegeben, da gab es Bargeld. Aber das ist einerseits schon ein paar Jahre her und andererseits könnte es bei Kreditkarten anders sein.
Missbrauchsschutz?
martarosenberg, Montag, 07.03.2016, 21:55 (vor 3750 Tagen) @ Ösi
Na, das bringt doch auch nix. Jemand klaut im RZ einem die Kreditkarte, bezahlt damit einen Sparpreis am Automaten im RZ und geht dann rüber zum Schalter und lässt dich den Gutschein geben. Den vertickt er dann und der wird am Automaten eingelöst.
Wenn ich die Kreditkarte sowieso geklaut habe, sind mir die 17,50 auch egal.
Da kriegst du aber kein Bargeld, oder? Das wird doch nur wieder zurück gebucht?
Daran habe ich nicht gedacht. Ich habe einmal im RZ eine mit ec-Karte gekaufte FK zurückgegeben, da gab es Bargeld. Aber das ist einerseits schon ein paar Jahre her und andererseits könnte es bei Kreditkarten anders sein.
"Electronic Cash" (das mit EC-Karte + PIN) zählt da meist wie Bargeld -- im Gegensatz zu Kreditkarten und im Gegensatz zu elektronischem Lastschriftverfahren (das mit EC-Karte + Unterschrift).
Bargeldlos?
akbar23, Montag, 07.03.2016, 15:51 (vor 3751 Tagen) @ telemaxx
Dadurch wird ausgeschlossen, dass man mehrmals stornieren kann. Nehme ich an. Also, dass man nicht mit dem Gutschein nochmal einkaufen kann.
Bargeldlos?
JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 07.03.2016, 20:32 (vor 3750 Tagen) @ telemaxx
Warum in aller Welt nur Fahrkarten, die bar bezahlt wurden?
Nach meinen Informationen geht Girocard auch.
--
Weg mit dem 4744!
Die Bahn liest mit - Erstattungen als Gutschein ohne Abzug
sfn17, Montag, 07.03.2016, 17:34 (vor 3750 Tagen) @ agw
Ich hätte ja eher umgekehrt getippt:
Nur bargeldlose Zahlungen haben diesen neuen Vorteil. Bei bar bezahlten FK bliebe es bei den 17,50 Euro.
Ist auch nicht schön, aber würde für mich etwas mehr Sinn ergeben.
*
Aber eigentlich hätte ich erwartet: Alle Bezahlmethoden außer Lastschrift haben den neuen Vorteil.
Lastschriftbetrug ist gang und gäbe, diese Kröte müsste ich als OT-Lastschrift-Bucher leider schlucken.
Die Bahn liest mit - Erstattungen als Gutschein ohne Abzug
Thomas, Montag, 07.03.2016, 17:39 (vor 3750 Tagen) @ sfn17
Lastschriftbetrug ist gang und gäbe, diese Kröte müsste ich als OT-Lastschrift-Bucher leider schlucken.
bietet die Bahn die Lastschrift denn nicht nur ausgewählten Kunden an?
Am Automaten gibs ja eh keine Lastschrift, nur das sichere PIN-Verfahren.
Die Bahn liest mit - Erstattungen als Gutschein ohne Abzug
DerSimon, Montag, 07.03.2016, 22:39 (vor 3750 Tagen) @ Thomas
Am Automaten gibs ja eh keine Lastschrift, nur das sichere PIN-Verfahren.
Bei Kreditkarten dagegen bietet man PIN-Zahlung nicht an und auch im Reisezentrum nur Zahlung mit Unterschrift.
Die Bahn liest mit - Erstattungen als Gutschein ohne Abzug
sibiminus, Mittwoch, 09.03.2016, 21:43 (vor 3748 Tagen) @ DerSimon
Am Automaten gibs ja eh keine Lastschrift, nur das sichere PIN-Verfahren.
Bei Kreditkarten dagegen bietet man PIN-Zahlung nicht an und auch im Reisezentrum nur Zahlung mit Unterschrift.
Das ist nicht mehr korrekt. Seit kurzer Zeit erfolgt auch im Reisezentrum die PIN-Abfrage, sofern die Kreditkarte entsprechend befähigt ist.
Die Bahn liest mit - Erstattungen als Gutschein ohne Abzug
agw, NRW, Mittwoch, 09.03.2016, 22:07 (vor 3748 Tagen) @ sibiminus
Am Automaten gibs ja eh keine Lastschrift, nur das sichere PIN-Verfahren.
Bei Kreditkarten dagegen bietet man PIN-Zahlung nicht an und auch im Reisezentrum nur Zahlung mit Unterschrift.
Das ist nicht mehr korrekt. Seit kurzer Zeit erfolgt auch im Reisezentrum die PIN-Abfrage, sofern die Kreditkarte entsprechend befähigt ist.
Seit wie kurzer Zeit? Letzte Woche habe ich noch unterschrieben.
Die Bahn liest mit - Erstattungen als Gutschein ohne Abzug
Thomas, Mittwoch, 09.03.2016, 22:14 (vor 3748 Tagen) @ agw
ja, wenn du eine Kreditkarte mit PIN hast. Viele Kreditkarten laufen mit Unterschrift, die PIN ist nur für den Geldautomaten. Das ist doch so vertraglich vereinbart mit der Bank?!
Die Bahn liest mit - Erstattungen als Gutschein ohne Abzug
agw, NRW, Mittwoch, 09.03.2016, 22:41 (vor 3748 Tagen) @ Thomas
ja, wenn du eine Kreditkarte mit PIN hast. Viele Kreditkarten laufen mit Unterschrift, die PIN ist nur für den Geldautomaten. Das ist doch so vertraglich vereinbart mit der Bank?!
Bei McDonald's zahle ich mit der BC-KK mit PIN. Warum dann nicht bei der Bahn, wenn dort alles mit PIN geht?
Eher Druck durch Fernbusse
ES89, Hamburg / Rostock, Montag, 07.03.2016, 20:00 (vor 3750 Tagen) @ agw
Die Bahn liest mit: Nachdem ja hier und bei DSO immer mal wieder gefordert wird, dass Erstattungen Alternativ als DB-Gutschein ohne Abzug von 17.50 Euro ausgegeben werden sollen, scheint die DB dies jetzt tatsächlich zu testen!
Ich vermute mal eher, der Druck der Fernbusse dürfte hier der Grund sein. Massenhaft Fahrkarten für 19 Euro anbieten und beim Umtausch dann nur 1,50 Euro (oder gar nichts bei Bahncard 25-Kunden) - damit verprellt man die Kunden, die man vielleicht eben gewonnen hatte. Das kann sich die Bahn an sich nicht mehr erlauben.
Da bin ich mal auf das Ergebnis gespannt.
Wie geschrieben: Ich vermute, die DBAG kommt da nicht drum herum. Zumal ein Gutschein für die Bahn ja auch kein so schlechter Deal ist, weit besser als Bargeldauszahlung.
--
Gegen Großraum-Zwang im Fernverkehr!
Für zumindest drei Abteile je Wagenklasse!
Eher Druck durch Fernbusse
agw, NRW, Montag, 07.03.2016, 20:18 (vor 3750 Tagen) @ ES89
Ich vermute mal eher, der Druck der Fernbusse dürfte hier der Grund sein. Massenhaft Fahrkarten für 19 Euro anbieten und beim Umtausch dann nur 1,50 Euro (oder gar nichts bei Bahncard 25-Kunden) - damit verprellt man die Kunden, die man vielleicht eben gewonnen hatte. Das kann sich die Bahn an sich nicht mehr erlauben.
Die sind beim Test aber ausgeschlossen, da ein Umtauschwert von 20 Euro erreicht sein muss.
Muss natürlich später nicht so sein.
Testbedindungen lachhaft
ES89, Hamburg / Rostock, Montag, 07.03.2016, 20:39 (vor 3750 Tagen) @ agw
Die sind beim Test aber ausgeschlossen, da ein Umtauschwert von 20 Euro erreicht sein muss.
Muss natürlich später nicht so sein.
Das darf später auch nicht so sein, die Testbedindungen sind lachhaft. Genauso der Ausschluss von Bargeldloszahlern.
Damit würde die DBAG so viel mehr negative Presse verursachen, als die neue Moglichkeit positiv wahrgenommen würde.
--
Gegen Großraum-Zwang im Fernverkehr!
Für zumindest drei Abteile je Wagenklasse!